Macao: Eine Offshore Alternative in Sprungweite zu Hong Kong

Macao: Eine Offshore Alternative in Sprungweite zu Hong Kong

Der Offshore-Standort Macao ist eine Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China und befindet sich lediglich 50 Km von Hong Kong entfernt. Noch bis Ende der neunziger Jahre war Macao eine Kolonie Portugals, was durchaus auch noch an architektonischen Elementen erkennen lässt. Berüchtigt ist Macao seit den letzten 10 Jahren auch als Standort des legalen Glückspiels, was dem Standort auch den Spitznamen „Las Vegas oder Monaco des Ostens“ eingebracht hat. Der Vergleich hinkt allerdings mittlerweile gewaltig, da Macao den Umsatz von Las Vegas aktuell um einiges in den Schatten stellt.
Der Offshore Standort wächst beständig, ist aber größenmäßig noch längst nicht auf dem Niveau von Hong Kong angekommen.

Macaos Offshore Rahmenbedingungen

Sofern eine Offshore Unternehmung (International Business Companies, kurz auch „IBC“), in Macao nicht in der örtlichen Währung handelt, keine Geschäfte mit den Bürgern Macaos betreibt und auch keine geschäftlichen Beziehungen zu örtlichen Macao Gesellschaften unterhält, können derartige Unternehmungen von sämtlicher Steuerlast befreit werden. Jede IBC muss über mindestens einen Gesellschafter und eine Geschäftsführer verfügen. Der Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Das Mindestkapital beträgt MOP 25.000.
Sämtliche Unternehmen in Macau – sowohl örtliche als auch Offshore Unternehmen – sind zur Buchführung gesetzlich verpflichtet, welches von den meisten Unternehmen durch örtliche Steuerberatungsgesellschaften erledigt werden lässt. Gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben hat eine Macao Offshore Gesellschaft den Zusatz – je nach konkreter Gestaltung – „Macao Offshore Commercial“ or „Macao Offshore Auxiliary“ zu führen.
Kapitalertragssteuern, Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuern bestehen ebenso wenig wie eine Umsatzsteuer.
Einen besonderen Anreiz kann es im Übrigen für die Geschäftsführer („Directors“) der Macao Offshore Gesellschaft geben: Während der ersten drei Jahre der Tätigkeit für die Offshore Gesellschaft können diese u.U. von der Einkommensteuer befreit sein.

Vor Ort in Macao

Während man im nahe gelegenen Hong Kong sich ohne weiteres auf Englisch als Geschäftssprache im Umgang Finanzzentren und Behörden etc. verlassen kann, sieht es derzeit in Macao noch etwas anders aus. Sobald man die Glitzerwelt des Glücksspiels verlässt, kommt man Englisch nicht mehr unbedingt weiter. Leider gilt dies derzeit wohl auch noch für den Umgang mit dem Bankensektor. Es empfiehlt sich daher im Zweifelsfall und bei wichtigen Terminen die Hinzuziehung eines Dolmetschers.

Unser Ausblick

Macao als Standort des internationalen Glücksspiels ist absolut beeindruckend. Was den Offshore-Sektor angeht sind die Entwicklungen und Bemühungen offensichtlich vorhanden und es bestehen durchaus reizvolle Gestaltungsmöglichkeiten. Zum jetzigen Zeitpunkt würden wir Hong Kong insgesamt aber noch einen Tick weiter vorne sehen.

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Offshore in Europa: Die Isle of Man

Offshore in Europa: Die Isle of Man

Zwischen Irland und Schottland liegt mitten in der Irischen See die als Steueroase bekannte Isle of Man. Insbesondere Motorradfahrern dürfte die Insel aufgrund ihres berüchtigten Motorradrennens regelmäßig ein Begriff sein. Die Insel mit ihren knapp 85.000 Einwohnern und gehört politisch weder dem Vereinigten Königreich noch der Europäischen Union an. Vor diesem Hintergrund gilt die Insel im englischen Volksmund oftmals auch als „Versteck der Millionäre“.
Wie aber sehen die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für den geneigten Gründer konkret aus?

Das Steuersystem auf der Isle of Man

Die Isle of Man verfügt über ein Niedrigbesteuerungssystem. Eine Kapitalertragssteuer besteht ebenso wenig wie eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer. Die Körperschaftssteuer liegt bei 0% für beinahe alle Einnahmearten (10% können für Geschäftstätigkeiten im Bankgewerbe fällig werden).
Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass Offshore-Banking eine der Hauptsäulen der Volkswirtschaft der Isle of Man ist.
Die Einkommenssteuer liegt derzeit bei maximal 20% und wird überdies der Höhe nach auch auf einen Maximalbetrag von 115.000 britischen Pfund für Individuen und 230.000 britischen Pfund für gemeinsam veranlagte Ehepaare begrenzt.
Einkommen, welches aufgrund von Immobilienbesitz auf der Isle of Man resultiert, unterliegt einer Besteuerung von 10%.

Das Wirtschaftsrechtssystem der Isle of Man

Der Sonderstatuts der Isle of Man lässt sich auch anhand der Wirtschaftsgesetzgebung leicht erkennen. Für das Gesetz der Limited Liability Company (kurz „LLC“) von 1996 hat man sich an der Gesetzgebung des US Bundesstaats Wyoming orientiert, mit der Folge, dass eine auf der Isle of Man eingetragene LLC einer Hybridform mit Merkmalen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Partnerschaftsgesellschaft entspricht.
Die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsformen sind vielfältig und hängen oftmals von der konkreten Ortsansässigkeit ab. Hier empfiehlt sich bei näherem Interesse eine fachmännische Beratung durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.
Im Rahmen dieses Beitrags nun aber mal eine Kurzübersicht.
Mögliche Gesellschaftsformen auf der Isle of Man sind etwa:
– Company Limited by Guarantee
– Private Company Limited by Shares
– Public Company Limited by Shares
– General and Limited Partnerships
– Sole Proprietor and Trusts
Für Offshore-Unternehmungen und Tätigkeiten dürften vor allem die folgenden Gesellschaftsformen in Betracht kommen:
– Exempt Private Company
– International Company
-International Limited Partnership
– Limited Liability Company sowie die Form des Trusts (für sogenannte “non-residents”, also für nicht in der Isle of Man ortsansässige Unternehmungen).

Unser Ausblick

Allein unsere Kurzübersicht lässt erahnen, wie Vielfältig die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf der Isle of Man sein können.
Falls Sie an weiteren Informationen interessiert sind, können Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

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Heute Curacao: Ein Offshore-Standort mit niederländischen Wurzeln

Heute Curacao: Ein Offshore-Standort mit niederländischen Wurzeln

Curacao, die Karibikinsel, die nur ca. 60 Km von der venezolanischen Küste entfernt liegt, kann auf eine lange Geschichte und Entwicklung als Offshore-Standort verweisen. Als Offshore-Standort hat die Insel sogleich drei Amtssprachen zu bieten: Niederländisch, Papiementu (eine Kreolsprache) und Englisch. Die Historie Curacaos als Zentrum des Finanzhandels geht bis auf die Zeit des 1. Weltkrieges zurück und steht damit im Gegensatz zu diversen Offshore-Zentren, die sich erst zu solchen innerhalb des letzten Jahrzehnts entwickelt haben. In den 70er Jahren etwa hatte beinahe jedes Großunternehmen der USA eine Niederlassung in den Curacao.
Die Volkswirtschaft Curacaos ist durchaus hochentwickelt und zeugt von einem relativ hohen Lebensstandard. Das Bruttosozialprodukt pro Kopf belegt Rang Nummer 46 weltweit gemessen. Die technische Kommunikationsinfrastruktur, die auf Unterwasser Glasfaserkabeln beruht, ist auf einem Stand mit dem Europäischen oder Amerikanischem Festland.
Das Rechtssystem beruht Großteils auf niederländischen Prinzipien und kann somit insgesamt als entsprechend stabil beurteilt werden.

Der Ruf Curacaos als Steuerparadies

Obwohl Curacao über Jahre hinweg als Steuerparadies galt bzw., gilt ist die Entwicklung nicht immer unbedingt geradlinig.
Innerhalb der letzten Jahre ist die Regierung Curacaos im Bereich internationaler Compliance außerordentlich progressiv tätig geworden. Die Zuständigkeit der OECD wird allgemein anerkannt und EU Vorgaben zur Vermeidung schädlicher Steuerpraktiken werden eingehalten. Eine Handelsvereinbarung mit der EU wurde unterzeichnet.
Seit Anfang 2000 ist Curacao auch sehr um internationale Investitionen im Bereich E-Commerce bemüht. So wurden mit sogenannten „E-Zones“ für Unternehmen im Bereich des E-Commerce Standorte geschaffen, an denen für in diesem Bereich tätige Unternehmen besonders günstige Steuerkonditionen gelten. Hier gilt unter Umständen eine geringe Körperschaftssteuer von lediglich 2% bis Anfang 2026. Bei entsprechendem Interesse empfiehlt sich diesbezüglich eine eingehende Beratung hinsichtlich der konkreten Anforderungen.

Der Finanzdienstleistungssektor in Curacao

Der Finanzdienstleistungssektor Curacaos bietet jedenfalls eine Vielzahl an Dienstleistungen für Überseeinvestoren und Gründer:
– Trust Service Gesellschaften
– Investmentfonds
– Verwaltungsdienstleistungen für internationale Klientel
– Internationale Finanzgesellschaften
Die gängige Gesellschaftsform für Offshore-Gesellschaftsgründung ist die sogenannte „Naamloze Vennootschap“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder kurz auch einfach N.V. Aufgrund potentieller steuerlicher Anreize ist aber auch die Form von in Curacao ansässigen Holdinggesellschaften oftmals für Offshore-Gründer interessant.

Unser Ausblick für Curacao

Die Entwicklung Curacaos gerade im Hinblick auf den einstigen Ruf als Steuerparadies ist nicht unbedingt leicht zu beurteilen. Für Curacao spricht aber in jedem Fall die lange Tradition als Offshore-Standort und Finanzdienstleistungszentrum, welches sich stets den Zeichen der Zeit angepasst hat.
Wir bleiben hier für Sie am Ball!

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Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Die Cookinseln, mit ihrer Hauptinsel Rarotonga, sind ein weiterer Offshore-Standort, der bislang noch nicht so sehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestanden hat wie z.B. etwa die Cayman Inseln oder die britischen Jungferninseln.
Die Bevölkerung des Inselstaats, der von Deutschland erst im Jahre 2001 als unabhängiger Staat anerkannt wurde, beträgt gerade einmal knapp 20.000 Einwohner. Eine eigene Staatsangehörigkeit besteht für die Bevölkerung der Cookinseln allerdings nicht; vielmehr sind die Bürger Staatsangehörige von Neuseeland. Englisch ist neben Rarotonganisch offizielle Amtssprache.

Die Cookinseln als Offshore-Standort

Bemerkenswert hinsichtlich der Cookinseln als Offshore-Standort ist zunächst, dass die Finanz- und Steuergesetzgebung Anfang der 80er Jahre (Stichwort: „International Companies Act 1981-1982“) entscheidend von US Wirtschaftsanwälten mitentwickelt wurde. Dementsprechend haben sich die Cookinseln zu einem interessanten Offshore-Finanzplatz entwickelt.
Was aber genau macht den Anreiz für Offshore-Aktivitäten auf den Cookinseln genau aus?
Der Schwerpunkt der meisten bekannten Offshore-Standorte liegt regelmäßig auf der Steueroptimierung, Steuerreduzierung oder gar Vermeidung sämtlicher Besteuerung. Die Cookinseln haben sich jedoch nicht primär auf Setzen eines solchen Anreizes ausgerichtet. Der Schwerpunkt der Cookinseln liegt auf dem Vermögensschutzschutz (Stichwort „Asset Protection“). Durch Gründung eines „Asset Protection Trust“ auf den Cookinseln lässt sich ein sehr weitgehender Schutz des Vermögens vor Zugriff durch Gläubiger, Kreditgebern oder Anspruchsinhabern erreichen.
Im Allgemeinen erkennen die Cookinseln ausländische Urteile und Titel nicht an. Das bedeutet in der Praxis, dass etwaige Gläubiger tatsächlich vor Ort auf die Cook Inseln reisen müssen und Ihren Rechtsstreit dort anhängig machen und durchsetzen müssen.
Insbesondere für wohlhabende Amerikaner, die stets in der Furcht vor ausufernden Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen in der Heimat leben, haben daher den Trust der Cookinseln (Stichwort: „Wealth Preservation Trust“) als Mittel entdeckt, dem Zugriff ihrer nationalen Justiz zu entgehen.

Erweiterter Schutz der Privatsphäre

Ein öffentliches Eintragungsregister besteht für internationale Gesellschaften nicht und Informationen über solche, sind nur mit der Zustimmung der Gesellschaft selbst erhältlich. Das Register enthält zudem nur Namen und Anschriften der Geschäftsführer. Die Informationen hinsichtlich der Gesellschafter befinden sich ausschließlich an dem eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft. Strafen und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre fallen außerordentlich streng aus.

Unsere Einschätzung

Die Möglichkeiten des Vermögensschutzes anhand der Gründung eines Trusts auf den Cookinseln sind entsprechend der Intention der Regierung der Cookinseln äußerst weitgehend. Sofern ihre konkrete Situation oder Planung in diese Richtung laufen sollte, empfiehlt es sich durchaus einmal näher mit dem Wealth Preservation Trust und den Cookinseln auseinanderzusetzen.
Wir helfen Ihnen dabei gerne.

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Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig von exotischen – und auch weniger exotischen – Offshore-Standorten weltweit. Einige der „Exoten“ sind dabei im internationalen Unternehmertum aber eher geläufig und wohl bekannt. Mit unserem heutigen Gegenstand der Betrachtung dürfte sich dies anders verhalten. Oder können Sie auf Anhieb ein Unternehmen oder einen Investor benennen, der sein Geschäfte über Samoa betreibt?

Einige Fakten zum Standort Samoa

Samoa, welches seine Unabhängigkeit von Neuseeland im Jahre 1962 erlangte, besteht im Wesentlichen aus zwei der größten Inseln Polynesiens. Die Bevölkerungszahl liegt bei etwas von über 190.000 Einwohnern. Auch wenn Samoa in seiner Vergangenheit vor dem 1. Weltkrieg einmal unter deutscher Verwaltung stand, ist die Sprache des Handels und der Wirtschaft Englisch. Das Rechtssystem beruht, wie so oft bei Offshore-Standorten, auf dem britischen Common Law System.

Warum aber überhaupt Samoa?

Mit kurzen und unkomplizierten Flugwegen kann Samoa europäische Unternehmer kaum locken. Flügen kommen regelmäßig über Honolulu oder gar Neuseeland oder Australien.
Für die Gesellschaftsform der International Company („IC“) bietet zunächst einige der „Standardvorzüge“ vieler Offshore-Standorte an:
Möglich ist z.B.
– Steuerbefreiung für International Companies –
– Gesellschaftsversammlungen können von jeglichem Ort weltweit durchgeführt werden (was die erschwerte Anreise für viele Unternehmungen wieder relativeren könnte).
– niedrige und gestaffelte Gesellschaftsgebühren im Falle der Vorauszahlungen für mehrere Jahre
– Erfordernis nur eines Gesellschafters und eines Geschäftsführers zur Gründung der IC
– die Namen der Mitglieder der IC werden nicht öffentlich zugänglich eingetragen.
Sofern der „Offshore-Standard“. Sodann hält Samoa unter gewissen Voraussetzungen aber eine Besonderheit für IC Gründer bereit:
Das Internationale Gesellschaftsgesetz Samoas gestattet eine besonders weitgehende Gestaltungsmöglichkeit zum Vermögensschutz für Samoa ICs. Danach können bei Eintritt eines „bestimmten Ereignisses“ Gesellschaftsanteile automatisch auf festgelegte Personen übergehen. Ein solches „bestimmtes Ereignis“ kann dabei z.B. ein Urteil oder eine gerichtliche Verfügung gegen die Samoa International Company sein. Eine festgelegte Person auf die, das Vermögen der IC sodann übergeht kann z.B. ein Familienmitglied sein. Es lässt sich daher unter Umständen erreichen, dass gerichtliche Titel gegen die Samoa IC im Ergebnis ins Leere laufen. Zu den einzelnen diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten und Voraussetzungen lassen Sie sich am besten von Ihrem rechtlichen Berater hinreichend in die Materie einführen.

Unser Ausblick

Samoa ist unserer Auffassung wohl noch nicht so etabliert wie mache der anderen hier sonst vorgestellten Offshore-Standorte . Dies kann unter Umständen zu Problemen hinsichtlich des Umgang smit Banken und Stellung von Kreditmitteln mit sich bringen. Anderseits sind die Möglichkeiten des Vermögens- und Kapitalschutz besonders ausgeprägt.

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Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Der Kanalinsel Jersey, die nur etwa 20 Km nördlich der französischen Küste liegt, kommt trotz Ihrer geographischen Lage im Herzen von Europa ein gewisser Sonderstatus zu. Die Insel ist Kronbesitz des Vereinigten Königreichs  und ist als solches nicht Teil der Europäischen Union.  Jersey verfügt dabei sogar über seine eigene Währung: das Jersey Pfund, welches aber  an das britische Pfund angelehnt ist. Außenpolitisch wird Jersey durch Großbritannien repräsentiert; innen- und wirtschaftspolitisch fungiert das Land jedoch autark. Das Rechtssystem entspricht im Wesentlichen dem britischen Common Law System, wobei in Jersey jedoch auch Merkmale des französischen Rechts Einzug gefunden haben. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Handhabung der gesetzlichen Statuten in Jersey um ein Vielfaches unkomplizierter als in Großbritannien selbst erfolgt.

Die größte Einnahmequelle des Landes ist, neben dem Tourismus, der Finanzdienstleistungssektor. Trotz seiner gerade einmal 100.000 Einwohner sind sage und schreibe über 60 internationale Banken in Jersey vertreten.

Warum aber überhaupt Jersey als Offshore-Standort?

Jersey genießt einen hervorragenden Ruf als Offshore-Center.

Bemerkenswert ist  dabei zunächst, dass der Begriff des „Offshore“-Standortes in der Gesetzgebung Jerseys gar nicht vorkommt. Wesentliches Anknüpfungsmerkmal für Steuerbefreiungen von Unternehmen ist der sogenannte „Exempt“ –Status, welchen eine nicht in Jersey ortsansässige Gesellschaft durch entsprechende Eintragung erlangen kann. Um diesen Status zu erlangen, muss ggf. dargelegt werden, dass kein in Jersey ortsansässiger Bürger Begünstigter der Gesellschaft ist und, dass es nicht das Ziel der Gesellschaft ist in den örtlichen Markt Jerseys einzudringen.

Dem Grunde nach gilt daher, dass für eine sogenannte  „Exempt Private Limited Liability Company“außerhalb Jerseys generiertes Einkommen von der Steuerpflicht befreit werden kann; innerhalb Jerseys generiertes Einkommen aber einer höheren Besteuerung unterliegt. Weitere steuerliche Vorzüge können die Befreiung von Kapitalertragssteuer und Umsatzsteuer sein. Zu den diesbezüglichen Einzelheiten empfiehlt sich eine eingehende Beratung durch Ihren steuerlichen Berater.

Die Eintragung der Exempt Company erfordert regelmäßig  zwei Gesellschafter. Eine eingetragene Gesellschaftsadresse in Jersey ist zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Gesellschaftsgründung, wobei ein örtlicher Secretary (Zustellungsbevollmächtigter) allgemein üblich bestellt wird, auch wenn diese Bestellung nicht unbedingt gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein spezifisches Mindestkapital ist für die Exempt Private Limited Liability Company nicht vorgeschrieben. Oftmals werden in der Praxis lediglich zwei Geschäftsanteile zu je einem britischen Pfund ausgegeben.

Neben der Exempt Private Limited Liability Company bestehen auch weitere Möglichkeiten der Steueroptimierung in Jersey. Der Jersey Trust ist z.B. eine weitere Alternative, die den Ausschlag für Jersey als geeigneten Offshore-Standort geben kann.

Unser Ausblick

Jersey ist für Offshore-Unternehmensgründungen ein durchaus interessanter Standort in unmittelbarer Nähe zum europäischen Festland. Für den optimalen Erfolg Ihres Vorhabens, sollte man sich aber entsprechend gut beraten sein. Wir helfen Ihnen gerne!

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Offshore-Alternativstandort in der Karibik: St. Lucia

Offshore-Alternativstandort in der Karibik:  St. Lucia

St. Lucia ist ein Inselstaat in der Karibik, der um 1500 von Christoph Kolumbus entdeckt wurde und bis 1979 britische Kronkolonie war. Traditional setzte der Inselstaat vor allem auf den Anbau von Bananen und deren Expert sowie nach und nach auf den Tourismus. Allerdings bestehen insbesondere seit dem Jahr 2000 zielgerichtete Bestrebungen der örtlichen Regierung den Offshore-Handel und dessen wirtschaftlichen Anreize weiter auszubauen. Der Tourismus und das Wesen des Offshore-Banking und Handel sind nunmehr die Haupteinnahmequellen St. Lucias.

Das Land ist Mitglied des britischen Commonwealth und die Amtssprache der ca. 170.000 Einwohner ist Englisch.

Kurzübersicht der Rahmenbedingungen                  

Mögliche Vorzüge einer Offshore-Gesellschaftsgründung in St. Lucia sind aus unserer Sicht:

– Offshore-freundliche Regierungseinstellung

– Moderne gesetzliche Regelungen hinsichtlich von Gesellschaftsgründungen und Eintragungen

– minimalste Offenlegungspflichten für Unternehmen

– politische und ökonomische Stabilität

– keine oder extrem niedrige Besteuerung

Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Offshore-Gesellschaften (International Business Company oder kurz „IBC“) sind zudem äußerst attraktiv. Als Gründungsgesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person ausreichend. Auch ein Geschäftsführer („Director“)  ist zur Gründung und zum Betrieb der IBC ausreichend, wobei auch der Geschäftsführer sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann. Gesellschafterversammlungen müssen nicht in St. Lucia selbst abgehalten werden, sondern können an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer der St. Lucia IBC bleibt anonym. Lediglich der gesetzlich erforderliche örtliche Vertreter („registerred Agent“) sowie der örtliche Gesellschaftssitz werden im Amtsregister veröffentlicht.

Unautorisiertes Offenlegen von Gesellschafterdaten steht in St. Lucia unter Strafe. Gesellschafterdaten dürfen nur dann offengelegt werden, wenn der betroffene Gesellschafter in seinem Heimatland einer Straftat für schuldig befunden wurde und, wenn dieser Akt, sofern er in St. Lucia stattgefunden hätte, auch dort strafbar wäre.

Ein Höchstmaß an Anonymität lässt sich in St. Lucia also allemal verwirklichen.

Die Besteuerung in St. Lucia

Eine St. Lucia IBC kann optieren a) von der Einkommensteuer befreit zu sein oder aber b) Einkommen und Erträge mit einem Satz von 1% zu versteuern. Die Einreichung von jährlichen Geschäftsberichten ist nur dann erforderlich, wenn zum Modell der Besteuerung optiert wurde.

Unser Ausblick

St. Lucia genießt sicherlich nicht den gleichen Ruf als traditioneller Offshore-Standort wie einige seiner berühmten Nachbarn in der Karibik. Dennoch brauchen sich die gesetzlichen und steuerrechtlichen Anreize des Standortes gewiss nicht vor diesen zu verstecken. Die steuerlichen Anreize, die Offshore-Infrastruktur sowie der gegebene Schutz der Anonymität sind durchaus attraktiv.

Bei weiterem Fragen zum Standort St. Lucia helfen wir Ihnen gerne weiter.  Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Wir berichten in diesem Blog regelmäßig von den aktuellen Trends und Entwicklungen der Offshore-Standorte der Welt. Oftmals liegt der Fokus auf den großen und dem geneigtem Leser allseits bekannten Namen, wie z.B. die Cayman Islands. Anguilla, in den kleinen Antillen der Karibik gelegen, ist ein weit weniger geläufiger Name und  verdient allein daher einmal eine nähere Betrachtung.

Anguilla ist ein britisches Überseegebiet und hat gerade einmal 15.000 Einwohner. Hauptwirtschaftszweige sind der Luxustourismus und das Offshore-Gründungs- und Verwaltungswesen. Die Landessprache ist Englisch und der US Dollar ist neben dem East Caribbean Dollar allgemein anerkanntes Zahlungsmittel. Der Lebens- und Bildungsstandard ist als hoch zu betrachten.

Die Besteuerung in Anguilla

Anguilla hat sich den Status als Steueroase nach und nach erarbeitet. Bemerkenswert ist, dass Anguilla nicht ein bloßes Finanzzentrum mit Steuerfreiheit für gewisse internationale Offshore-Unternehmen in gewissen Zonen, wie z.B. in Teilen der Vereinigten Emirate, ist. Vielmehr gelten die Steuerbefreiungen für sämtliche Unternehmen und Personen, einschließlich der Einwohner Anguillas. Generell besteht keine Form von Einkommens- oder Ertragssteuern; weder für natürliche Personen noch für juristische Personen. In Folge der Krise sah sich die Regierung Anguillas jedoch einem steigenden Schuldenberg gegenüber und führte im 2011 eine „vorübergehende Stabilisierungsabgabe von 3%“ ein. Diese Maßnahme kann man durchaus als die erste Einkommensteuer Anguillas betrachten. Doppelbesteuerungsabkommen unterhält Anguilla derzeit nicht.

Die International Business Company Anguillas

Das Internationale Gesellschaftsgesetz („International Business Companies Act“) aus dem Jahr 2000 ermöglicht internationalen Gründern flexible Gesellschaftsstrukturen und effiziente Eintragungsabläufe. Das Gesetz gewährleistet zudem die Anonymität und Privatsphäre der Gesellschafter einer International Business Company auf Anguilla. Die Register sind insoweit nicht öffentlich zugänglich. Nur aufgrund richterlichen Beschlusses dürfen Finanzbeamte oder Liquidatoren Angaben über Gesellschafter offenlegen.

 Als Voraussetzung für eine IBC Gründung und Eintragung muss ein eingetragener Geschäftssitz auf Anguilla vorhanden sein und ein örtlich zugelassener Bevollmächtigter bestellt werden. Eine Gründung mit lediglich einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer („Director“) ist zulässig, wobei der Gesellschafter und der Geschäftsführer ein und dieselbe Person sein kann. Der Geschäftsführer kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die Nationalität oder der Wohnsitz der Gesellschafter sind für eine Gesellschafterbestellung ohne Belang. Die Durchführung von Jahreshauptversammlungen der IBC ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sofern eine solche dennoch durchgeführt werden soll, kann eine solche an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Unsere Einschätzung

Auch wenn Anguilla bislang noch nicht den gleichen Ruf wie einige der größeren Offshore-Standorte in der benachbarten Karibik genießt, würden wir empfehlen, Anguilla nicht voreilig aus ihren Planungen auszuschließen. Bei Fragen hierzu, stehen wir gerne zur Verfügung.

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Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Barbados, die faszinierende Karibikinsel in den Kleinen Antillen, entwickelt sich aktuell zu einem begehrten Standort für Offshore-Firmengründungen und Investitionen.

Traditionell ist die Wirtschaft von Barbados seit jeher eher für den Zuckerrohranbau sowie seit einigen Jahrzehnten für den Tourismus bekannt. Der Informationssektor und der Standort als Offshore-Investitionsort ist von der örtlichen Regierung jedoch bereits seit den 90er Jahren stetig vorangetrieben worden, so dass diese Wirtschaftssektoren zunehmend mehr Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung genommen haben.

Einige Fakten rund um Barbados

Laut dem International Monetary Fund 2013, ist Barbados, gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, das 51. Reichste Land der Erde. Das Rechtssystem, obwohl weitgehend verselbständigt, beruht auf den Prinzipen des Britischen Common Law und auch die Amtssprache auf Barbados ist Englisch. Ein sicherlich nie zu unterschätzender Faktor für potentielle Firmengründung. Traditionell starke Handelspartner sind die USA, Kannada und Großbritannien. Im Jahr 2009 hat Barbados zudem einen Vertrag mit der EU geschlossen, wonach diese Barbados mit einem Programm von € 10 Millionen bei der Modernisierung des internationalen Geschäfts- und Finanzdienstleistungssektor unterstützt. Barbados, mit seinen circa 280.000 Einwohnern, verfügt zudem über den drittgrößten Aktienhandel in der Karibik. Die Alphabetisierungsrate des Landes liegt bei nahezu 100%.

Die Barbados International Business Company

Für internationale und ausländische Unternehmen kommt bei einer Unternehmensgründung auf Barbados insbesondere die International Business Company (kurz „IBC“) in Betracht. Zu Beachten ist, dass die IBC nicht innerhalb Barbados Handel betreiben darf und zudem auch keine Immobilien im Eigentum halten kann. Sofern ein ausländischer (also nicht englischer Name) als Firmenname gewählt wird, ist ggf. eine beglaubigte Übersetzung dieser Firmierung notwendig. Auch für entsprechende Wahrung der Anonymität ist gesorgt: Die Namen der Gesellschafter und Begünstigten sind nach der Registrierung nicht öffentlich zugänglich. Zur Gründung der IBC ist ein Direktor („Director“), der sowohl eine natürliche als auch juristische Person sein kann, ausreichend. Zudem ist ein örtlicher Vertreter („Local Secretary“) zu bestellen.

Vorteile der Besteuerung

Der große Vorzug der IBC Gründung auf Barbados ist, wie dem Wesen der Offshore-Gründung im Prinzip ja immanent, die erheblichen Steuererleichterungen. Gewinne von über 30 Millionen Barbados Dollar können mitunter mit einer niedrigen Rate von lediglich 1% besteuert werden. Auch können Steuern für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen vermieden werden, sofern der Transfer zwischen nicht in Barbados ansässigen Personen oder zwischen IBC Gesellschaften stattfindet.

Unsere Beurteilung

Die Bestrebungen und Bemühungen Barbados sich als Offshore-Standort weiter zu etablieren sind kaum zu übersehen und der Standort kann eine echte Alternative für Ihre Planung sein. Bei näheren Fragen hierzu, helfen wir Ihnen gerne!

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Offshore Standorte Weltweit: Eine Übersicht falls es doch einmal auf die geographische Lage ankommen sollte.

Offshore Standorte Weltweit: Eine Übersicht falls es doch einmal auf die geographische Lage ankommen sollte.

Offshore Standorte finden gründungs- und investitionsfreudige Unternehmer und Investoren rund um den Globus. Bei vielen Offshore-Firmengründungen spielt die geographische Lage eigentlich nur eine sekundäre Rolle; die Hauptrolle nimmt in der Regel das Ausmaß der potentiellen Steuererleichterungen sowie das gewährte Maß an Anonymität.

Was aber falls es aber doch einmal entscheidend auf die geographische Lage ankommen sollte?

Wir haben einmal die folgende, und in keiner Weise abschließende Übersicht zusammengestellt.

Die Karibik

Traditionell fällt einem in der Regel zunächst die Karibik als geographische Region mit einer Vielzahl von möglichen Offshore Standorten ein.

Hierzu gehören unter anderem:

– die Bahamas.  Die Inselgruppe überzeugt durch Lage zwischen Florida und Kuba sowie mit den damit einhergehenden erstklassigen Flugverbindungen.

Barbados. Der Offshore-Standort Barbados überzeugt durch eine hervorragende Infrastruktur sowie ein gutes Telekommunikationsnetz. Die Regierung von Barbados ist äußerst pro-Business eingestellt.

die Britischen Jungferninseln. Internationale Offshore-Gesellschaften lassen sich hier besonders schnell und effizient gründen.

Europa

Insbesondere soweit örtliche Nähe, kurze potentielle Reisewege sowie europäische Geschäftszeiten und Zeitzonen eine Rolle bei Ihrer Planung stehen, sollten die europäische Offshore-Standorte nicht vernachlässigt werden.

Zu bedenken sind die Offshore-Gestaltungsmöglichkeiten in:

Luxemburg

Liechtenstein

Zypern

Isle of Man

Gibraltar

Jesey, und natürlich nicht zu vergessen,

die Schweiz.

Perspektivisch sollte man auch Lettland im Auge behalten. Hier zeichnen sich jüngste Gesetzgebungstrends ab, die das Land im Ergebnis relativ nah an zyprische Verhältnisse rücken könnte.

Mittelamerika

Etwas weniger bekannt klassischen Standorte der Karibik oder etwa die Schweiz und Liechtenstein in Europa, aber mitunter durchaus Offshore-Konkurrenzfähig sind die Gestaltungsmöglichkeiten in Mittelamerika.

– Belize. Südlich von Mexiko gelegen, gilt Belize also besonders aufstrebender Offshore-Standort. Internatiole Offshoreunternehmen können von sämtlichen örtlichen Steuern befreit werden und für bestimmte Industrien sind eigens Freizonen („Freezones“) eingerichtet worden.

– Panama. Auch Panama bietet hervorragende  Möglichkeiten zur Steuerersparnis.

Asien und Australien

In erster Linie ist hier natürlich an den klassischen Standort Hong Kong zu denken. Perspektivisch könnte man in Asien ein Auge auf die Präfektur Shannan in Tibet haben. Hier gibt es Bestrebungen der chinesischen Regierung erhebliche Steuererleichterungen zu implementieren.

Australien ist bislang noch nicht als Steuerparadies in Erscheinung getreten. Allerdings gibt es nun erste Anzeichen, dass die Region des Northern Territory die Körperschaftssteuer erheblich unterhalb des landesüblichen Durchschnitts einführen könnte, was die Gegend in die Dimension eines optimierten Steuerstandortes rücken könnte.

Unser Fazit

Neben den „üblichen Verdächtigen“ sollten Sie, sofern die geographische Lage tatsächlich eine Rolle spielt, die aktuellen weltweiten Entwicklungen im Blick behalten. Es tut sich momentan einiges.

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