Schweiz 2015: Auswirkungen des freien Wechselkurses auf die Wirtschaft

Am 15. Januar 2015 wurde der im September 2011 eingeführte Euro-Mindestkurs von 1,20 Franken durch die Schweizer Nationalbank aufgehoben. Infolgedessen kam es zu einer sprunghaften Aufwertung der Schweizer Währung. Durch diesen Zug gab die SNB dem Druck der Finanzmärkte nach. Der Aufwand den Schweizer Franken gegenüber dem schwachen Euro künstlich niedrig zu halten wurde für die Schweizer National Bank immer aufwendiger. Laut der SNB habe sich die Lage deutlich gebessert und eine weitere Aufwertung sei für die Schweizer Wirtschaft erträglich.

Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses bleibt nicht ohne Folgen.

Das Bruttoinlandsprodukt

Die letzten Prognosen zum Bruttoinlandsprodukt der Schweiz wurden am 18. Dezember 2014 bekannt gegeben. Diese besagen, dass das BIP von 2,1% im Jahr 2015 auf 2,4% 2016 ansteigen wird. Ebenfalls wurde ein leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit prognostiziert. Durch die Aufhebung des Euro-Mindestkurses im Januar 2015 sind diese Aussagen hinfällig und nicht mehr aktuell. Beläuft es sich weiterhin auf eine Höherbewertung des Schweizer Frankens, ist mit einer sinkenden Wirtschaftsentwicklung zu rechnen. So geht zum Beispiel das Wirtschaftsforschungsinstitut Bakbasel von einem deutlich schwächeren Wachstum der Wirtschaft und einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit aus. Basis dieser Prognose ist die Stabilisierung des Franken von 1,05 zum Euro. Laut des Institutes sei es nicht realistisch, dass der Franken sich, wie zu Zeiten des Euro-Mindestkurses, bei 1,20 zum Euro einpendle.

Auswirkung auf die Wirtschaft

Die Tourismusbranche in der Schweiz ist stark betroffen. Dieser Markt macht rund 3% des BIP aus. Die Schweiz ist vor allem in den Wintermonaten ein beliebtes Reiseziel vieler Urlauber. Skigebiete und eine schöne Natur ziehen jedes Jahr eine Menge Menschen in die Kantone. Nach Bekanntgabe der Aufhebung des Mindestkurses, stornieren Touristen ihre Reise in die Schweiz. Grund hierfür sind die steigenden Preise und somit höheren Kosten.

Ebenso ist die Exportwirtschaft betroffen, da Schweizer Produkte durch den starken Schweizer Franken im Ausland teurer werden. Nach Einschätzungen der USB wird die Exportwirtschaft rund 0,7% des BIP einbüßen.

Ausblick

Zurzeit ist die Schweizer Wirtschaft verunsichert, da die Planbarkeit der letzten Jahre durch die Aufhebung des Wechselkurses verloren gegangen ist. Abzuwarten ist der weitere Verlauf des Wechselkurses Franken zum Euro. Dieser trägt maßgeblich zur wirtschaftlichen Lage der Schweiz bei. Wenn Sie weitere Informationen zu der aktuellen Wirtschaftslage in der Schweiz benötigen oder das Land ein potentieller Offshore Standort für Sie ist, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Großbritannien als Offshore Standort

Die britische Wirtschaftslage

Die britische Wirtschaft führt den allgemeinen Wirtschaftstrend an und verbuchte 2014 ein Wachstum von 2,6 %. Einen wichtigen Teil zu diesem Anstieg trug die Dienstleistungsbranche in Großbritannien. Der Dienstleistungssektor machte 79 % des Bruttoinlandsproduktes 2014 aus. Für 2015 prognostizieren Experten eine verlangsamte Wachstumsrate im Vergleich zu Anfang des letzten Jahres. Es soll keinen starken Aufschwung geben, aber die britische Wirtschaft bleibt auch in diesem Jahr auf Wachstumskurs.

Ende 2014 ging der Wachstumstrend von 0,7 % im Sommer auf 0,5 % ab Oktober zurück. Das Britische Pfund hat sich letztes Jahr als sehr robust erwiesen und musste sich im Vergleich zu dem Dollar oder dem Schweizer Franken keiner Währungsschwankung unterziehen. Somit hat Großbritannien einen soliden Finanzmarkt. London gilt neben New York als eines der wichtigsten Finanzzentren der Welt. Der Finanzsektor macht in Großbritannien einen Wertschöpfungsanteil von 12 % aus und trägt somit überproportional zum Steueraufkommen bei. Als einer der wichtigsten Finanzplätze weltweit zieht London viele Investoren an und ist ein attraktiver Offshore Standort. Für ausländische Firmen, die sich England als Investitionsstandort gewählt haben, ist vor allem die Gesellschaftsform „Limited“ interessant.

Die Limited

Die beliebteste Unternehmensform in England ist die Limited, kurz Ltd.. Diese Gesellschaftsform ist vergleichbar mit der Deutschen GmbH, aber klar abzugrenzen von der Public Limited Company, kurz PLC. Diese ist mit der deutschen Aktiengesellschaft zu vergleichen, da Anteile der PLC öffentlich erstanden werden können. Dies gilt bei der Limited nicht. Die Ltd. ist eine Gesellschaftsform mit einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ohne Mindestkapital der Gesellschaft. Dementsprechend kann eine Limited mit mindestens 1GBP gegründet werden und das Privatvermögen ist im Ernstfall von der Haftung ausgeschlossen.

Die Gründung dieser Gesellschaft nimmt kaum Zeit in Anspruch und ist zudem kostengünstig. Nicht zu unterschätzen sind hingegen die Bürokratie und die Vertretung in England. Hier kann man sich preisgünstig Hilfestellungen nehmen. Wenn Sie Interesse an einer Limited Gründung haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Die EMS ist Ihr kompetenter Partner und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Bisher noch keine Erfahrung bei der Gründung einer ausländischen Gesellschaft?

Viele Unternehmer beschäftigen sich mit dem Gedanken eine ausländische Firma zu gründen, wissen aber noch nicht, welche Gesellschaftsform und welches Gründungsland geeignete ist? Sehr oft gibt es wenige Unternehmensberater die auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung haben und vor allem örtlich ansprechbar sind.

Internationale Gesellschaften können vielseitig genutzt werden; weltweit bieten zahlreiche Länder verschiedene Steuervorteile an und haben Sonderwirtschaftszonen eingerichtet.

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG zeigt Ihnen als zuverlässiger deutscher Unternehmensberater und Dienstleister, über welches Land und mit welcher Gesellschaftsform Sie Ihre strategischen Ziele erreichen können.

Folgende Kriterien sind für die Auswahl wichtig:

In welchem Unternehmenszweig sind Sie tätig?
Wo und in welcher Gesellschaftsform werden Aktivitäten ausgeübt?
Wo residieren Ihre Geschäftspartner?
Wo möchten Sie investieren?
Welche Aktivitäten planen Sie im Ausland tatsächlich auszuüben?
Welches sind die Hauptgründe, eine Auslandsgesellschaft einzuschalten?

Für die Entscheidungsfindung kommt es im Wesentlichen auf die nationalen Gesetze der verschiedenen Standorte an, sowie auf die Möglichkeiten der juristischen Ausgestaltung, Anonymität und Flexibilität der Gesellschaften.

Internationale Gesellschaften werden eingesetzt in den Bereichen:

Trading
Holding
Finance
Copyrights und Royalties
Real Estate
Investments und Mutual Funds
Asset Management
Trusts und Foundations
Professional Services / Consultancy

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Lettland wachstumsstarker Offshore Standort

Lettland liegt im Zentrum des Baltikums und ist neben Estland und Litauen das größte der drei baltischen Länder. Mit ca. 2 Millionen Einwohnern auf einer Fläche von ungefähr der Größe Bayerns, ist Lettland ein vergleichsweise kleiner Staat. Aber durch die letzten Entwicklungen macht Lettland als Investitionsstandort für ausländische Firmen positive Schlagzeilen.
Am 01. Januar 2014 wird Lettland mit der Einführung des Euros zum 18. EU-Staat und somit zu einem attraktiven Offshore Standort. Mit einem enormen Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren von mehr als 5% reiht sich Lettland in die Spitze der EU-Länder ein.

Wirtschaftslage Lettlands

Beginn des 21. Jahrhunderts wird Lettland von der Wirtschafts- und Finanzkrise stark erschüttert. Erst mit dem Erhalt des Kreditpakets von der internationalen Gebergemeinschaft über 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2008, verbuchte Lettland einen Aufschwung. Durch einen harten Spar- und Reformkurs zur Haushaltskonsolidierung verzeichnet das Land seither ein stetiges Wachstum der Wirtschaftsleistung. Die lettische Wirtschaft erholte sich ab 2010 ruckartig. Lettland zählt ab 2011 zu den Spitzenreitern der wachstumsstärksten EU-Länder und wird somit als Offshore Standpunkt für andere Länder interessant.

Unternehmensgründung in Lettland

2014 wurde Lettland von internationalen Experten auf den 21. Platz beim „Ease of doing Business“ gewählt. Eine Unternehmensgründung in Lettland ist einfach und schnell.
Jedes Unternehmen in Lettland muss im sogenannten Kommerzregister eingetragen sein. Um dies zu gewährleisten, müssen Unternehmer das Gründungsabkommen oder den Gründungsbeschluss, den Gesellschaftsvertrag, den Adressnachweis und die Quittungen über die Registrierungskosten bei dem Unternehmensregister einreichen. Die Kosten für eine Registrierung hängen von der Form des Unternehmens ab. Beispielsweise liegen die Kosten bei einer Aktiengesellschaft bei ca. 355 € und bei einer GmbH zwischen ca. 21 € – 142 €.
GmbHs müssen vor der Antragsstellung bei dem Unternehmensregister eine Anzahlung von 50% des Startkapitals erbringen und AGs mindestens ca. 35.570 € anzahlen. Der Restbetrag wird in dem Jahr nach rechtsmäßiger Registrierung fällig.
In Lettland gibt es nach lettischem Kommerzrecht folgende Geschäftsformen: Einzelunternehmer, GmbH (SIA), Aktiengesellschaften und Partnerschaften. Dem Handelsrecht zu folge dürfen lettische und ausländische Unternehmen Zweigniederlassungen in Lettland gründen.

Vorteile

Lettland bietet viele Vorteile als Offshore Standort. Die gute geographische Lage des Landes im Zentrum des Baltikraums und die Integration in den Ostseeraum bieten eine gute Anbindung für Transportwege. Auch wirtschaftlich wird Lettland als Investitionsstandort immer interessanter. Seit 2014 haben deutsche Unternehmen geringere Verwaltungskosten und eine höhere Preistransparenz. Lettland bietet eine unternehmerfreundliche Steuerpolitik und klare Wirtschaftstrukturen. Durch die Senkungen der Mehrwertsteuer und der Einkommenssteuer wird ein attraktiveres Geschäftsklima in Lettland angestrebt. So soll zum Beispiel die Einkommenssteuer von zurzeit 24% in den nächsten drei Jahren auf 20% gesenkt werden.

Ausblick

Lettland entpuppt sich nach der Wirtschafts- und Finanzkrise als äußerst aussichtsreicher Offshore Standort.
Global wird der Baltikum als vertrauensvoller Investitionsstandort wahrgenommen – Tendenz steigend. Die wirtschaftlichen Vorteile nach der Einführung des Euros, die geographisch zentrale Lage des aufstrebenden Landes und die klare Wirtschaftsstruktur unterstreichen den Trend. Wenn Sie detaillierte Fragen zu Lettland als Offshore Standort haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Steueroase Luxemburg bald Vergangenheit?

Keine Verschnaufpause für Luxemburg. Das zweitgrößte Investment-Zentrum der Welt bekommt einmal mehr Druck von der EU-Kommission. Sie will die aktuellen Ermittlungen jetzt noch weiter intensivieren.

Grund dafür sind die sogenannten Luxemburg Leaks, oder auch Lux-Leaks genannt.

Journalisten hatten die vertraulichen Unterlagen zugespielt bekommen und den Stein ins Rollen gebracht. Die Dokumente sollen beweisen, dass die luxemburgische Steuerbehörde verbindlich, internationalen Unternehmen, eine minimale Besteuerung rechtlich zugesichert hatte. Es ist von Rabatten bis zu mehr als 99 Prozent die Rede. Regulär liegen sie bei etwa 29 Prozent.

Was bedeutet das für Offshore Unternehmen?

Für die im Visier stehenden Firmen zunächst einmal nur jede Menge schlechte PR. Steuereinsparungen in Luxemburg, auch Steuervermeidung genannt, bleiben zunächst legal. Bis sich daran rechtlich etwas ändert, kann es noch ein langer Weg sein. Auch wenn das EU-Recht die Steuergesetzgebung beeinflusst, ist sie noch immer eine nationale Angelegenheit. Denn zurzeit gibt es weder eine europaweite Steuerunion noch ein einheitliches Recht.

Der Grund für die EU-Kommission Ermittlung ist, dass die Beihilfe als illegal angesehen wird. Ob das jedoch wirklich der Fall ist, muss noch entschieden werden. Die Krux an dem Ganzen: Jean-Claude Juncker, der ehemalige Premier- und Finanzminister des Großherzogtums, führt die Kommission an. Das heißt: In seiner Position als Präsident muss er über sich selbst richten. Denn auch in dessen damalige Amtszeit fallen einige der Fälle.

Laut Medienberichten geht der aktuelle luxemburgische Finanzminister davon aus, dass das Land in Zukunft Kunden mit kleinen Vermögen verlieren wird.

Luxemburg ist aber kein Einzelfall. Die EU-Kommission hat neben den Niederlanden und Irland, jetzt auch Großbritannien, Belgien, Malta und Zypern im Visier.

Es muss nicht immer Europa sein

Bei der Gründung von Offshore-Unternehmen lohnt sich auf jeden Fall ein Blick über den europäischen Tellerrand. Gerade die USA sind dabei sehr beliebt. Allerdings gibt es noch andere, sehr interessante Alternativen. Darunter sind zum Beispiel Botswana oder die Marschall Inseln, die wir in unseren vergangenen Blogs vorgestellt haben.

Mit der richtigen Unterstützung, sind können gerade solche Möglichkeiten für deutsche Unternehmen von höchsten Interesse sein.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore-Unternehmer aufgepasst: Schon mal vom IFC Forum gehört?

Offshore-Unternehmer aufgepasst: Schon mal vom IFC Forum gehört?

Regelmäßig berichten wir im Rahmen dieses Blogs von weltweiten Offshore-Standorten, die mit den unterschiedlichsten Anreizen internationale Unternehmen und Investoren anlocken. Dabei liegt der Schwerpunkt der Betrachtung oftmals auf den individuellen Rahmenbedingungen einzelner Standorte.
Wie sieht es aber eigentlich mit einer gemeinsamen Interessenvertretung von Offshore-Standorten aus?
Eine verbindliche Überorganisation oder gar gemeinsame Interessenvertretung der internationalen Offshore-Standorte existiert unseren Erkenntnissen zur Folge nicht. Zu unterschiedlich dürften die Interessen der verschiedensten Standorte und Länder, die ja oftmals um hart umkämpften Wettbewerb miteinander stehen, in der Regel ausfallen.

Gründung des International Financial Centres Forum

Im Dezember 2010 gründete sich allerdings die Organisation „International Financial Centers Forum“, bestehend aus internationalen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, die auf Offshore-Standorte und entsprechende Rechtsgeschäfte spezialisiert sind und/oder in diesen angesiedelt sind. Der IFC vertritt vor allem die Interessen der kleineren internationalen Finanzzentren (wie z.B. Jersey und Bermuda). Motivation der Forumsgründung ist eine ausgewogene Berichterstattung über internationale Finanzzentrum und deren Einfluss auf eine globalisierte Welt. Der Fehlwahrnehmung von internationalen Finanzzentren soll so entsprechend entgegengewirkt werden.
Zielsetzung ist somit insgesamt, über das Thema Offshore und internationale Finanzzentrum sachlich, und losgelöst, von der oftmals reißerischen Darstellung der Main-Stream Medien, zu berichten.
Dementsprechend hat das IFC Forum auf seiner Website ein sogenanntes „Knowledge Centre“ eingerichtet, in welchem sich viele Artikel und Publikationen rund um das Thema Offshore und internationale Finanzzentrumsentwicklungen herunterladen lassen (Artikel überwiegend in Englisch).

Internationale Konferenzen mit Schwergewicht

Die erste internationale Konferenz des IFC fand im Jahr 2010 allerdings nicht etwa an einem exotischen Offshore-Standort mit traumhaften Stränden statt, sondern, ganz nüchtern, im englischen London. Regelmäßig werden IFC Konferenzen von Schwergewichten der internationalen Offshore und Handelsszene besucht. Vertreter und Delegierte der britischen Regierung, der OECD und führende Journalisten sind keine Seltenheit auf den ganztägigen Konferenzen.
Sachthemen der Vorträge sind unter anderem Themen wie „US Compliance“ oder „Bekämpfung internationaler Geldwäsche“.

Ausblick

Gerade für den Fall, dass man sich mit dem Thema internationale Finanzzentrum und deren Einfluss auf die Weltwirtschaft einmal eindringlicher beschäftigen möchte, stellt das IFC wohl eine weitgehende Ressource mit einer Vielzahl von Veröffentlichungen und Artikeln dar.
Sofern Sie allerdings Fragen zu spezifischen Offshore-Gründungen haben sollten, finden Sie diese Informationen aber an anderen Stellen wohl besser. Wir helfen Ihnen bei derartigen Fragen selbstverständlich gerne weiter.

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Auf der Suche nach Offshore-Standortalternativen: Botswana

Auf der Suche nach Offshore-Standortalternativen: Botswana

Im Rahmen unserer regelmäßigen Betrachtungen der weltweiten Offshore-Standortentwicklungen kommt der afrikanische Kontinent in der Regel kaum vor. Jedoch bedeutet dies in keiner Weise, dass es auf dem afrikanischem Kontinent keine Offshore-Markt gäbe. Die Republik Botswana kann hier z.B. überaus interessant sein.

Ein Überblick

Botswana, ein afrikanischer Binnenstaat der im Süden an Südafrika und im Norden an Namibia grenzt, hat eine erstaunliche Entwicklung hinter sich. Noch in den 60er Jahren war das Land, welches lediglich eine Bevölkerung von 2 Millionen Einwohnern aufweist, eines der ärmsten der Erde mit einem pro-Kopf Bruttosozialprodukt von $70 pro Jahr. Dies Zeit hat Botswana längst hinter sich gelassen: Die Kaufkraft pro Kopf lag im Jahr 2013 bei stolzen $16.400 jährlich.
Laut Transparency International hat Botswana zudem die niedrigste Korruptionsquote in ganz Afrika und liegt in etwa gleichauf mit den EU-Mitgliedsstaaten Spanien und Portugal oder etwa auch Südkorea. Im Ranking der Staaten hinsichtlich effektiven gewerblichen Rechtsschutzes musste Botswana lediglich Südafrika den Vorzug lassen.
Englisch ist offizielle Amtssprache und das Rechtssystem beruht auf Pfeilern des niederländischen Rechts.

Entwicklung des Offshore-Standortes Botswana

Um seinen wirtschaftlichen Aufschwung weiter voranzutreiben hat die Regierung Botswanas etliche Maßnahmen in die Wege geleitet, um das Offshore-Geschäft vor Ort für ausländische Investoren und Gründer attraktiv zu machen.
Bereits mit dem Nachtrag zum Einkommensteuergesetz von 1999 (der „Income Tax Amendment Act 1999“) hat die Regierung ein internationales Finanzzentrum geschaffen, welches sich auf die Niederlassung von ausländischen Investoren in Botswana konzentriert. Im Sinne des Kollektiven Investitionsunternehmungsgesetz (das „Collective Investment Undertakings Act 1999“), welches ebenfalls bereits aus dem Jahre 1999 datiert, können hierzu offene und geschlossen Fonds oder Investorengesellschafen gegründet werden. Derartige Fonds oder Investorengesellschaften unterliegen dabei der Aufsicht der Bank of Botswana.
Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist wohl insbesondere die Möglichkeit für Niedrigbesteuerung innerhalb des internationalen Finanzzentrums interessant. Weitreichende Steuerabzüge sind möglich und eine Befreiung von der Quellen- und Dividendensteuer sowie der Kapitalertragssteuer ist innerhalb der Zone des internationalen Finanzzentrums ebenfallserreichbar.

Unsere Einschätzung

Obwohl die investitionsfreundliche Gesetzgebung wie gezeigt bereits auf Anreize aus dem Jahr 1999 zurückgeht, ist Botswana nach wie vor nicht unbedingt ein Name, der dem geneigten Firmengründer oder Offshore-Investor sofort einfallen muss. Gerade sofern eine schnelle und zügige Anreise aus Europa ein wichtiger Gesichtspunkt sein sollte, dürfte es genügend anderweitige Alternativen geben.
Je nach konkreter Art Ihres Vorhabens ist ein näherer Blick auf den Standort Botswana aber sicherlich interessant.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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Offshore Standorte: Die Rolle der OECD

Offshore Standorte: Die Rolle der OECD

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) mit ihren 34 Mitgliedstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik gehört, hat wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung und Compliance von internationalen Steueroasen. Im Rahmen unseres Blogs zu den aktuellen Entwicklungen im internationalen Offshore-Geschäft ist diese Organisation also allemal einer näheren Betrachtung wert.

Die Kernziele der OECED

Kernziele der Organisation bezüglich der internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind vor allem ein freier Waren- und Kapitalverkehr. Im letzten Jahrzehnt hat die OECD verstärkt Standards entwickelt, die den negativen Seiten der Globalisierung entgegenwirken sollen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Verhinderung von Geldwäsche und Steuerflucht.
Der Aufbau und die Organisation der OECD
Die OECD setzt sich aus dem Rat, Generalsekretär, Sekretariat, Ausschüssen und Arbeitsgruppen zusammen. Generealsekretär ist seit 2006 der ehemalige mexikanische Finanz- und Außenminister José Angel Guirra. Hauptsitz der Organisation ist Paris, wo auch die meisten Beschäftigten der OECED tätig sind. Verbindungsbüros werden in Washington DC, Mexiko-City, Tokio und Berlin unterhalten.
Finanziert wird die Arbeit der OECD durch Beiträge ihrer Mitgliedstaaten. Die größten Geldgeber sind danach die USA, Japan und Deutschland. Das Zentralbudget liegt bei über €340 Millionen.
Die Beschlüsse der OECD sind nicht unmittelbares in Recht in den Mitgliedsstaaten, sind aber völkerrechtlich bindend.

Die Blacklist der OECD

In ihren Bemühungen einen international fairen Steuerwettbewerb zwischen den Nationen zu ermöglichen hat die OECD in der Vergangenheit eine umstrittene schwarze List mit Nationen erstellt, deren Steuerpraktiken, nach Einschätzung der OECD, als unkooperative Steueroasen-Standorte zu erachten waren. Im Mai 2009 wurden alle noch auf der listen geführten Staaten jedoch von der Liste heruntergenommen.
Im Herbst 2008 haben Frankreich und Deutschland jedoch darauf gedrängt eine neue Blacklist zu erstellen, welche 40 neue potentielle Länder im Ruf der unkooperativen Steueroasen listen soll. Frankreich und Deutschland haben dabei insbesondere darauf hingewirkt, dass die Schweiz als unkooperatives Land, welches den Steuerbetrug begünstigt, gelistet werden sollte.
Im Übrigen gibt es auch noch eine graue Liste der OECD (grey List). In dieser werden die Umsetzung und Bemühungen von Ländern erfasst, internationale und transparente Steuerstandards in der Praxis konkret umzusetzen.

Unser Fazit

Die OECD ist für internationale Steuerstandards und die Entwicklung von Offshore-Standorten eine Organisation von enormem Einfluss. Selbst auf „Schwergewichte“ des internationalen Finanzmarktes wie die Schweiz vermag die Organisation, bei Bedarf der Mitglieder, großen Druck und Einfluss auszuüben.
Sofern Sie hinsichtlich der Wahl eines potentiellen Offshore-Standortes noch unsicher sind, schadet ein näherer Blick auf die aktuellen Einschätzungen der OECD sicherlich nicht.

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Marschallinseln: Eine Offshore-Option im pazifischen Ozean

Marschallinseln: Eine Offshore-Option im pazifischen Ozean

Grob gesprochen befinden sich die Marschallinseln mit ihren insgesamt 1225 Inseln sich in etwa zwischen Hawaii und Australien. Trotz dieser Vielzahl an Inseln liegt die Einwohnerzahl aber gerade einmal bei knapp 60.000 Einwohnern. Amtssprache ist, neben dem Maschallesisch, Englisch. Als Währung fungiert der US Dollar.
Was aber genau macht die relativ unbekannten Marschallinseln, die ab 1906 übrigens einmal Teil der deutschen Kolonie Deutsch-Neuguinea waren, eine mögliche Option für Ihre Offshore-Gründung?

Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen der Marschallinseln

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist zunächst, dass das Marshall Island Association Law von 1990 dem Gesellschaftsrecht des US-Bundesstaat Delaware nachempfunden ist. Ein US-Bundestaat, der für seine außergewöhnliche Unternehmensfreundlichkeit geradezu berüchtigt ist. Insgesamt lehnt sich das Rechtssystem stark an das anglo-amerikanische System.
Die Gründung einer Offshore-Gesellschaft ist frei von Erschwernissen, äußerst flexibel und Einschränkungen hinsichtlich erlaubter Tätigkeitsfelder bestehen kaum.
Eine Marschallinsel Offshore Company erfordert keine Aufbringung eines Mindestkapital und es reicht die Bestellung eines Geschäftsführers für die Gründung der Gesellschaft aus, wobei der Geschäftsführer nicht vor-Ort ansässig sein muss. Der Geschäftsführer kann zudem auch eine juristische Person sein. Das Gesellschaftsregister der Marschallinseln weist sodann eine Besonderheit auf, die man nicht von allen Offshore-Zentren gewöhnt ist: die Eintragung von Geschäftsführern und Gesellschaftern ist optional. Jährliche Geschäftsberichte müssen nicht eingereicht werden. Dementsprechend lässt sich die Anonymität und Privatsphäre über eine Marschallinseln Offshore-Gesellschaft sehr gut schützen. Auch der Informationsaustausch mit der OECD seitens der Marschallinseln dürfte bestenfalls als „spärlich“ bezeichnet werden.

Das Steuersystem Marschallinseln

Die Marschall Offshore Company kann, sofern sie kein Geschäft innerhalb des Gebiets der Marschallinseln betreibt, in den Genuss des steuerbefreiten Status gelangen, so dass keine Steuern auf Einkommen, Gewinne, Dividenden oder Ertragsersteuern aufgrund von Veräußerung von Gesellschaftsanteilen anfallen. Einkommensteuer für Geschäftsführer und Angestellte einer Marschallinsel Offshore-Gesellschaft fallen ebenfalls nicht an, solange diese ihren Aufenthalt nicht auf den Marschallinseln haben.
In Abwesenheit von Steuern hat die Offshore-Gesellschaf stattdessen ist eine jährliche Gebühr an die Regierung der Marschallinseln zu entrichten.

Unser Ausblick

Sicherlich kann man die Marschallinseln nicht als das Offshore-Zentrum schlechthin bezeichnen. Gerade sofern gelegentliche Vorortaufenthalte für Ihre Unternehmung von Bedeutung sein sollte, dürfte die geographische Lage nicht unbedingt in den Terminplan eines vielbeschäftigten Geschäftsmannes fallen. Gerade aber für den Fall, dass Vertraulichkeit und ein hohes Maß an anonymer Gestaltungsmöglichkeit für Ihre Planung von Priorität sein sollte, kann eine Gründung auf den Marschallinseln eine echte Alternative gegenüber den „Alteingesessenen“ sein.
Bei näheren Fragen helfen wir Ihnen gerne.

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Eine Vorratsgesellschaft für verschiedene Geschäftszwecke zu übernehmen ist für alle bedeutsam, die ein neues Geschäft ohne Gründungsaufwand starten wollen.

Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich um inaktive Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet wurden, im Bedarfsfall an einen Interessanten verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder ein anderes Wirtschaftsgut, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben oder ein zu separierendes Projekt zu starten. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Unternehmenszweck ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.

Die Vorteile bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft

· Erwerber erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Gesellschaft
· Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind
· Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“
· Die Satzung wird direkt auf das neue Unternehmen und die neuen Interessen zugeschnitten
· Erwerber umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase
· Das Unternehmen ist sofort in einer marktfähigen Rechtsform aufgestellt.

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