Firmengründung in Singapur – Wirtschaftsstandort der Superlative

Offshore Singapur: Das Land, in dem der Wirtschaft keine Steine in den Weg gelegt werden

Der Stadt- und Inselstaat Singapur, mit seinen knapp über 5 Millionen Einwohnern, ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte der Welt.  Der Index für Economic Freedom hat Singapur 2013 als zweitliberalsten Wirtschaftsstandort der Welt (hinter Hong Kong) ausgewiesen. Auch ansonsten ist der Wirtschaftsstandort Singapur voll von Superlativen.

Mehr als 7000 internationale Unternehmen aus den USA, Japan und Europa sind in Singapur angesiedelt, der Hafen Singapurs ist einer der geschäftigsten der  Welt und  der Finanzstandort Singapur belegt Platz 4 weltweit. Die Millionärsdichte ist mit einem Millionär aus sechs Haushalten die weltweit höchste Dichte pro Einwohner. Die Korruptionsrate in Singapur gehört zu den niedrigsten der Welt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnten als kaum besser sein.

Das Steuersystem in Singapur

Singapur gilt eigentlich nicht als klassisches Steuerparadies. Jedoch kann Singapur durchaus mit seinem äußerst einfachen Steuersystem mit niedrigen Steuern für Offshore Unternehmen überzeugen. Körperschaftssteuer und Einkommensteuer sind niedrig, eine Kapitalertragssteuer wird in der Regel nicht erhoben und es bestehen zahlreiche internationale Steuerabkommen. Neugegründete Offshore-Unternehmen können bei optimaler Gestaltung und Erfüllung von weiteren Voraussetzungen Steuerbefreiung für Einnahmen bis $100,000 in den ersten 3 Jahren nach Gründung beantragen. Die Körperschaftssteuer für Gewinne bis $300.000 liegt bei etwa 8.5%.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Singapur Offshore-Gesellschaft

Die Singapur Offshore-Gesellschaft muss über einen Geschäftsführer („Director“) verfügen, der in Singapur ortsansässig ist (Singapur Staatsbürger, Dauerhafter Aufenthalt in Singapur oder ein Singapur Work-Pass Holder). Im Übrigen muss dieser Geschäftsführer eine natürliche Person sein, die volljährig ist. Des Weiteren wird neben mindestens einem Gesellschafter auch ein sogenannter „Company Secretary“ gefordert. Dieser muss wiederum eine natürliche Person sein. Zu beachten ist insoweit noch, dass der Geschäftsführer und der Company Secretary  nicht personenidentisch sein dürfen. Als einzuzahlendes Mindestkapital reicht bereits ein Betrag von $ 1.00 aus. Die einzutragende Offshore-Gesellschaft muss zudem über eine physische Geschäftsadresse verfügen. Postfach- und Briefkastenfirmen reichen insoweit nicht aus.

Die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen verdeutlichen, dass die Eintragungsvoraussetzungen gegenüber typischen „Steuerparadiesen“ leicht erschwert sind.

Unsere Einschätzung

Wie bereits eingangs festgestellt ist Singapur sicherlich nicht der klassische Offshore-Standort mit dem Ruf eines Steuerparadieses. Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind aber nichts desto trotz äußerst attraktiv. Gerade, wenn es auch entscheidend auf den Ruf und die Reputation Ihrer Offshore-Gründunge ankommt, würden wir empfehlen, sich mit dem Standort näher zu befassen und sich einmal entsprechend steuerlich beraten zu lassen.

Mit dem Standort Singapur können Sie bei Ihren internationalen Geschäftspartnern in der Regel jedenfalls immer punkten.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite:e|m|s – Firmengründung Singapur

Malta – Steueroase im Mittelmeer

Seit 2004 gehört der Inselstaat Malta zur Europäischen Union. Die kleine Insel misst ca. 316 km² mit einer Einwohnerzahl von 417.000 und ist somit die kleinste europäische Union. Trotz der geringen Größe des Landes, ist Malta wirtschaftlich ein sehr interessanter Investitionsstandort. Seit dem EU-Beitritt und der Euro-Einführung 2008 sind die Zahlen der investierenden ausländischen Unternehmen rasant gestiegen.

Wirtschaft Maltas

2014 betrug das Bruttoinlandsprodukt ca. 7,9 Milliarden Euro und ist somit um 3,3 % zum Vorjahr gestiegen.

Malta zeichnet sich durch seine offene im- und exportabhängige Wirtschaft aus, aber auch der klassische Fremdenverkehr ist eine solide Wirtschaftsgröße. Rund 20 % der Bevölkerung ist in der Tourismusbranche tätig. Letztes Jahr verbuchte Malta mit einem Zuwachs von 6,8 % in diesem Sektor erneut ein Rekordhoch.

Zudem hat der Inselstaat, laut der maltesischen Regierung, Ende letzten Jahres das größte Schiffsregister für Handelsschiffe Europas. Durch die zentrale Lage Maltas im Mittelmeer, spielt der Container-Freihafen eine zentrale Rolle als Umschlageplatz.

Auch der Finanzsektor des Inselstaates hat sich gut entwickelt und zieht immer mehr ausländische Investoren an. In den letzten Jahren haben sich die Investitionsbestände verdoppelt. Ein Grund hierfür sind die Steuervorteile auf der Insel.

Steueroase im Mittelmeer

Malta besitzt, vor allem für Unternehmer und Unternehmen, ein sehr attraktives Steuersystem. Der Körperschaftssteuerssatz liegt bei 35 %. Durch die Steuerrückzahlungen liegt der Prozentsatz vieler Firmen bei nur 5 %. Bei Holdinggesellschaften ist es in manchen Fällen möglich, dass der komplette Steuerbetrag erstattet wird. Auf Malta gibt es die Möglichkeit, dass Firmen Steuergutschriften auf Investitionen und Lohnkosten erhalten. Diese Bedingungen machen Malta zu einem attraktiven Investitionsstandort für ausländische Firmen.

Aussicht

Zum einen bietet Malta ausländischen Unternehmen einige Steuervorteile und Fördermittel. Auch die politische Stabilität und die unternehmerfreundliche Wirtschaftspolitik geben Anreiz, Malta als Unternehmensstandort zu wählen. Zurecht zählt der kleine Inselstaat zu den klassischen Offshore Standorten. Wenn auch Sie eine Unternehmensgründung auf Malta in Erwägung ziehen oder Sie sich über weitere Details informieren möchten, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

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Offshore-Unternehmer aufgepasst: Schon mal vom IFC Forum gehört?

Offshore-Unternehmer aufgepasst: Schon mal vom IFC Forum gehört?

Regelmäßig berichten wir im Rahmen dieses Blogs von weltweiten Offshore-Standorten, die mit den unterschiedlichsten Anreizen internationale Unternehmen und Investoren anlocken. Dabei liegt der Schwerpunkt der Betrachtung oftmals auf den individuellen Rahmenbedingungen einzelner Standorte.
Wie sieht es aber eigentlich mit einer gemeinsamen Interessenvertretung von Offshore-Standorten aus?
Eine verbindliche Überorganisation oder gar gemeinsame Interessenvertretung der internationalen Offshore-Standorte existiert unseren Erkenntnissen zur Folge nicht. Zu unterschiedlich dürften die Interessen der verschiedensten Standorte und Länder, die ja oftmals um hart umkämpften Wettbewerb miteinander stehen, in der Regel ausfallen.

Gründung des International Financial Centres Forum

Im Dezember 2010 gründete sich allerdings die Organisation „International Financial Centers Forum“, bestehend aus internationalen Rechtsanwaltskanzleien und Steuerberatungsgesellschaften, die auf Offshore-Standorte und entsprechende Rechtsgeschäfte spezialisiert sind und/oder in diesen angesiedelt sind. Der IFC vertritt vor allem die Interessen der kleineren internationalen Finanzzentren (wie z.B. Jersey und Bermuda). Motivation der Forumsgründung ist eine ausgewogene Berichterstattung über internationale Finanzzentrum und deren Einfluss auf eine globalisierte Welt. Der Fehlwahrnehmung von internationalen Finanzzentren soll so entsprechend entgegengewirkt werden.
Zielsetzung ist somit insgesamt, über das Thema Offshore und internationale Finanzzentrum sachlich, und losgelöst, von der oftmals reißerischen Darstellung der Main-Stream Medien, zu berichten.
Dementsprechend hat das IFC Forum auf seiner Website ein sogenanntes „Knowledge Centre“ eingerichtet, in welchem sich viele Artikel und Publikationen rund um das Thema Offshore und internationale Finanzzentrumsentwicklungen herunterladen lassen (Artikel überwiegend in Englisch).

Internationale Konferenzen mit Schwergewicht

Die erste internationale Konferenz des IFC fand im Jahr 2010 allerdings nicht etwa an einem exotischen Offshore-Standort mit traumhaften Stränden statt, sondern, ganz nüchtern, im englischen London. Regelmäßig werden IFC Konferenzen von Schwergewichten der internationalen Offshore und Handelsszene besucht. Vertreter und Delegierte der britischen Regierung, der OECD und führende Journalisten sind keine Seltenheit auf den ganztägigen Konferenzen.
Sachthemen der Vorträge sind unter anderem Themen wie „US Compliance“ oder „Bekämpfung internationaler Geldwäsche“.

Ausblick

Gerade für den Fall, dass man sich mit dem Thema internationale Finanzzentrum und deren Einfluss auf die Weltwirtschaft einmal eindringlicher beschäftigen möchte, stellt das IFC wohl eine weitgehende Ressource mit einer Vielzahl von Veröffentlichungen und Artikeln dar.
Sofern Sie allerdings Fragen zu spezifischen Offshore-Gründungen haben sollten, finden Sie diese Informationen aber an anderen Stellen wohl besser. Wir helfen Ihnen bei derartigen Fragen selbstverständlich gerne weiter.

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Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Die Cookinseln, mit ihrer Hauptinsel Rarotonga, sind ein weiterer Offshore-Standort, der bislang noch nicht so sehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestanden hat wie z.B. etwa die Cayman Inseln oder die britischen Jungferninseln.
Die Bevölkerung des Inselstaats, der von Deutschland erst im Jahre 2001 als unabhängiger Staat anerkannt wurde, beträgt gerade einmal knapp 20.000 Einwohner. Eine eigene Staatsangehörigkeit besteht für die Bevölkerung der Cookinseln allerdings nicht; vielmehr sind die Bürger Staatsangehörige von Neuseeland. Englisch ist neben Rarotonganisch offizielle Amtssprache.

Die Cookinseln als Offshore-Standort

Bemerkenswert hinsichtlich der Cookinseln als Offshore-Standort ist zunächst, dass die Finanz- und Steuergesetzgebung Anfang der 80er Jahre (Stichwort: „International Companies Act 1981-1982“) entscheidend von US Wirtschaftsanwälten mitentwickelt wurde. Dementsprechend haben sich die Cookinseln zu einem interessanten Offshore-Finanzplatz entwickelt.
Was aber genau macht den Anreiz für Offshore-Aktivitäten auf den Cookinseln genau aus?
Der Schwerpunkt der meisten bekannten Offshore-Standorte liegt regelmäßig auf der Steueroptimierung, Steuerreduzierung oder gar Vermeidung sämtlicher Besteuerung. Die Cookinseln haben sich jedoch nicht primär auf Setzen eines solchen Anreizes ausgerichtet. Der Schwerpunkt der Cookinseln liegt auf dem Vermögensschutzschutz (Stichwort „Asset Protection“). Durch Gründung eines „Asset Protection Trust“ auf den Cookinseln lässt sich ein sehr weitgehender Schutz des Vermögens vor Zugriff durch Gläubiger, Kreditgebern oder Anspruchsinhabern erreichen.
Im Allgemeinen erkennen die Cookinseln ausländische Urteile und Titel nicht an. Das bedeutet in der Praxis, dass etwaige Gläubiger tatsächlich vor Ort auf die Cook Inseln reisen müssen und Ihren Rechtsstreit dort anhängig machen und durchsetzen müssen.
Insbesondere für wohlhabende Amerikaner, die stets in der Furcht vor ausufernden Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen in der Heimat leben, haben daher den Trust der Cookinseln (Stichwort: „Wealth Preservation Trust“) als Mittel entdeckt, dem Zugriff ihrer nationalen Justiz zu entgehen.

Erweiterter Schutz der Privatsphäre

Ein öffentliches Eintragungsregister besteht für internationale Gesellschaften nicht und Informationen über solche, sind nur mit der Zustimmung der Gesellschaft selbst erhältlich. Das Register enthält zudem nur Namen und Anschriften der Geschäftsführer. Die Informationen hinsichtlich der Gesellschafter befinden sich ausschließlich an dem eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft. Strafen und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre fallen außerordentlich streng aus.

Unsere Einschätzung

Die Möglichkeiten des Vermögensschutzes anhand der Gründung eines Trusts auf den Cookinseln sind entsprechend der Intention der Regierung der Cookinseln äußerst weitgehend. Sofern ihre konkrete Situation oder Planung in diese Richtung laufen sollte, empfiehlt es sich durchaus einmal näher mit dem Wealth Preservation Trust und den Cookinseln auseinanderzusetzen.
Wir helfen Ihnen dabei gerne.

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Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig von exotischen – und auch weniger exotischen – Offshore-Standorten weltweit. Einige der „Exoten“ sind dabei im internationalen Unternehmertum aber eher geläufig und wohl bekannt. Mit unserem heutigen Gegenstand der Betrachtung dürfte sich dies anders verhalten. Oder können Sie auf Anhieb ein Unternehmen oder einen Investor benennen, der sein Geschäfte über Samoa betreibt?

Einige Fakten zum Standort Samoa

Samoa, welches seine Unabhängigkeit von Neuseeland im Jahre 1962 erlangte, besteht im Wesentlichen aus zwei der größten Inseln Polynesiens. Die Bevölkerungszahl liegt bei etwas von über 190.000 Einwohnern. Auch wenn Samoa in seiner Vergangenheit vor dem 1. Weltkrieg einmal unter deutscher Verwaltung stand, ist die Sprache des Handels und der Wirtschaft Englisch. Das Rechtssystem beruht, wie so oft bei Offshore-Standorten, auf dem britischen Common Law System.

Warum aber überhaupt Samoa?

Mit kurzen und unkomplizierten Flugwegen kann Samoa europäische Unternehmer kaum locken. Flügen kommen regelmäßig über Honolulu oder gar Neuseeland oder Australien.
Für die Gesellschaftsform der International Company („IC“) bietet zunächst einige der „Standardvorzüge“ vieler Offshore-Standorte an:
Möglich ist z.B.
– Steuerbefreiung für International Companies –
– Gesellschaftsversammlungen können von jeglichem Ort weltweit durchgeführt werden (was die erschwerte Anreise für viele Unternehmungen wieder relativeren könnte).
– niedrige und gestaffelte Gesellschaftsgebühren im Falle der Vorauszahlungen für mehrere Jahre
– Erfordernis nur eines Gesellschafters und eines Geschäftsführers zur Gründung der IC
– die Namen der Mitglieder der IC werden nicht öffentlich zugänglich eingetragen.
Sofern der „Offshore-Standard“. Sodann hält Samoa unter gewissen Voraussetzungen aber eine Besonderheit für IC Gründer bereit:
Das Internationale Gesellschaftsgesetz Samoas gestattet eine besonders weitgehende Gestaltungsmöglichkeit zum Vermögensschutz für Samoa ICs. Danach können bei Eintritt eines „bestimmten Ereignisses“ Gesellschaftsanteile automatisch auf festgelegte Personen übergehen. Ein solches „bestimmtes Ereignis“ kann dabei z.B. ein Urteil oder eine gerichtliche Verfügung gegen die Samoa International Company sein. Eine festgelegte Person auf die, das Vermögen der IC sodann übergeht kann z.B. ein Familienmitglied sein. Es lässt sich daher unter Umständen erreichen, dass gerichtliche Titel gegen die Samoa IC im Ergebnis ins Leere laufen. Zu den einzelnen diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten und Voraussetzungen lassen Sie sich am besten von Ihrem rechtlichen Berater hinreichend in die Materie einführen.

Unser Ausblick

Samoa ist unserer Auffassung wohl noch nicht so etabliert wie mache der anderen hier sonst vorgestellten Offshore-Standorte . Dies kann unter Umständen zu Problemen hinsichtlich des Umgang smit Banken und Stellung von Kreditmitteln mit sich bringen. Anderseits sind die Möglichkeiten des Vermögens- und Kapitalschutz besonders ausgeprägt.

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