Firmengründung im Ausland: Offshore-Standort Guernsey

Guernsey gehört zu den vierzehn britischen Kanalinseln und ist die zweitgrößte von ihnen. Die Insel misst eine Größe von 78 km², auf der circa 66.000 Einwohner leben. Die Kanalinseln sind kein Teil des Vereinigten Königreichs, sondern als Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt. Somit gehören sie auch nicht der Europäischen Union an, was Guernsey eine Art Sonderstellung verschafft, so müssen sich die Inseln beispielsweise nicht an EU-Richtlinien orientieren. Guernsey ist gewissermaßen unabhängig, die Insel verfügt sogar über eine eigene Flagge und Hymne. So erlässt man dort auch eigene Gesetze und verfügt über ein eigenes Steuersystem.

Wirtschaft von Guernsey

Finanzdienstleistungen machen auf Guernsey ca. 32% des Gesamteinkommens aus, dazu zählen Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften. Bei traditionellen Sektoren wie dem Tourismus, Maschinen- oder Gartenbau sind eher rückläufige Entwicklungen zu beobachten. Aufgrund der niedrigen Steuern wurde Guernsey als wahre Steueroase bekannt, nicht zuletzt aufgrund ihres eigenen Steuersystems.

Steuerparadies

Seit 2008 gibt es auf Guernsey ein verändertes Körperschaftssteuergesetz mit einer sogenannten Null-Zehn-Regelung. Diese Regelung besagt, dass die meisten Körperschaften keine Steuern zahlen aber das Anbieten bestimmter Bankdienstleistungen mit 10% versteuert wird.
Diese Bedingungen machen Guernsey zu einem idealen Investitionsstandort für ausländische Unternehmen.

Aussicht als Offshore-Standort

Guernsey bietet ausländischen Unternehmen nicht zuletzt durch die steuerlichen Vorteile, einen Anreiz sich dort zu etablieren. Wenn auch Sie die Vorteile von Guernsey als Offshore-Standort nutzen und noch mehr Details erfahren möchten, dann kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gern weiter!

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Malta – Steueroase im Mittelmeer

Seit 2004 gehört der Inselstaat Malta zur Europäischen Union. Die kleine Insel misst ca. 316 km² mit einer Einwohnerzahl von 417.000 und ist somit die kleinste europäische Union. Trotz der geringen Größe des Landes, ist Malta wirtschaftlich ein sehr interessanter Investitionsstandort. Seit dem EU-Beitritt und der Euro-Einführung 2008 sind die Zahlen der investierenden ausländischen Unternehmen rasant gestiegen.

Wirtschaft Maltas

2014 betrug das Bruttoinlandsprodukt ca. 7,9 Milliarden Euro und ist somit um 3,3 % zum Vorjahr gestiegen.

Malta zeichnet sich durch seine offene im- und exportabhängige Wirtschaft aus, aber auch der klassische Fremdenverkehr ist eine solide Wirtschaftsgröße. Rund 20 % der Bevölkerung ist in der Tourismusbranche tätig. Letztes Jahr verbuchte Malta mit einem Zuwachs von 6,8 % in diesem Sektor erneut ein Rekordhoch.

Zudem hat der Inselstaat, laut der maltesischen Regierung, Ende letzten Jahres das größte Schiffsregister für Handelsschiffe Europas. Durch die zentrale Lage Maltas im Mittelmeer, spielt der Container-Freihafen eine zentrale Rolle als Umschlageplatz.

Auch der Finanzsektor des Inselstaates hat sich gut entwickelt und zieht immer mehr ausländische Investoren an. In den letzten Jahren haben sich die Investitionsbestände verdoppelt. Ein Grund hierfür sind die Steuervorteile auf der Insel.

Steueroase im Mittelmeer

Malta besitzt, vor allem für Unternehmer und Unternehmen, ein sehr attraktives Steuersystem. Der Körperschaftssteuerssatz liegt bei 35 %. Durch die Steuerrückzahlungen liegt der Prozentsatz vieler Firmen bei nur 5 %. Bei Holdinggesellschaften ist es in manchen Fällen möglich, dass der komplette Steuerbetrag erstattet wird. Auf Malta gibt es die Möglichkeit, dass Firmen Steuergutschriften auf Investitionen und Lohnkosten erhalten. Diese Bedingungen machen Malta zu einem attraktiven Investitionsstandort für ausländische Firmen.

Aussicht

Zum einen bietet Malta ausländischen Unternehmen einige Steuervorteile und Fördermittel. Auch die politische Stabilität und die unternehmerfreundliche Wirtschaftspolitik geben Anreiz, Malta als Unternehmensstandort zu wählen. Zurecht zählt der kleine Inselstaat zu den klassischen Offshore Standorten. Wenn auch Sie eine Unternehmensgründung auf Malta in Erwägung ziehen oder Sie sich über weitere Details informieren möchten, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

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Österreich – Eine starke Energiebranche

Deutschlands Nachbarland Österreich erstreckt sich auf knapp 84.000 km² und ist mit ca. 8.5 Millionen Einwohnern besiedelt. Der demokratische Bundesstaat teilt sich in neun Bundesländer: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

Österreich ist vor allem durch seine Gebirge und Seen bekannt und ein beliebtes Reiseziel für Touristen sowohl im Sommer als auch im Winter. 60% des Staatgebietes sind gebirgig. Deswegen trägt Österreich im Volksmund den Namen Alpenrepublik.

Österreich zählt zu den wohlhabendsten Ländern Europas. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von 38.500 Euro pro Kopf liegt es zum Vergleich zu Deutschland mit einem BIP von 35.200 Euro pro Kopf sichtbar höher.

Wirtschaft in Österreich

Im letzten Jahr lag das gesamte Bruttoinlandsprodukt Österreichs bei 329 Milliarden Euro. Einen großen Teil trägt die Energiebranche mit dem Fokus auf die Energieerzeugung durch erneuerbare Energien. Die geographische Lage und die Beschaffenheit des Landes sind Grund für diesen Trend. Durch die Nutzung der Wasserkraft in den Alpen und in Laufkraftwerken im Inn und in der Donau machte diese Branche 32,5 % des BIP 2013 aus. Zudem sind in den letzten Jahren große Windparks entstanden, die die Energieindustrie weiter stärken und aufbauen.

Nicht außeracht zu lassen sind die Industrie mit Fokus auf hochentwickelten Maschinenbau und zahlreiche Kfz-Zulieferer, die 18 % des BIP ausmachen und die Tourismusbranche, die mit 5,5 % zu Gute schlägt. Österreich ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel und so kann der Staat 2014 insgesamt 131,9 Millionen Übernachtungen verbuchen.

Ausblick und Unternehmensformen

Die starke Wirtschaft macht Österreich zu einem lohnenswerten Unternehmensstandort. Vor allem in der Energiebranche, dem Tourismus und der Industrie. Das österreichische Unternehmensrecht bietet eine breit gefächerte Anzahl von Unternehmensformen. Es wird grob in Personengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt.

Personengesellschaften: Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), Stille Gesellschaft (StG)

Genossenschaften: Genossenschaft mit beschränkter Haftung (reg. GenmbH), Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (reg. GenmbH)

Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG)

Die verbreitetste Unternehmensform in Österreich ist die GmbH. Wenn Sie Interesse an einer Unternehmensgründung in der Alpenrepublik haben, unterstützen wir Sie gerne.

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Schweiz 2015: Auswirkungen des freien Wechselkurses auf die Wirtschaft

Am 15. Januar 2015 wurde der im September 2011 eingeführte Euro-Mindestkurs von 1,20 Franken durch die Schweizer Nationalbank aufgehoben. Infolgedessen kam es zu einer sprunghaften Aufwertung der Schweizer Währung. Durch diesen Zug gab die SNB dem Druck der Finanzmärkte nach. Der Aufwand den Schweizer Franken gegenüber dem schwachen Euro künstlich niedrig zu halten wurde für die Schweizer National Bank immer aufwendiger. Laut der SNB habe sich die Lage deutlich gebessert und eine weitere Aufwertung sei für die Schweizer Wirtschaft erträglich.

Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses bleibt nicht ohne Folgen.

Das Bruttoinlandsprodukt

Die letzten Prognosen zum Bruttoinlandsprodukt der Schweiz wurden am 18. Dezember 2014 bekannt gegeben. Diese besagen, dass das BIP von 2,1% im Jahr 2015 auf 2,4% 2016 ansteigen wird. Ebenfalls wurde ein leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit prognostiziert. Durch die Aufhebung des Euro-Mindestkurses im Januar 2015 sind diese Aussagen hinfällig und nicht mehr aktuell. Beläuft es sich weiterhin auf eine Höherbewertung des Schweizer Frankens, ist mit einer sinkenden Wirtschaftsentwicklung zu rechnen. So geht zum Beispiel das Wirtschaftsforschungsinstitut Bakbasel von einem deutlich schwächeren Wachstum der Wirtschaft und einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit aus. Basis dieser Prognose ist die Stabilisierung des Franken von 1,05 zum Euro. Laut des Institutes sei es nicht realistisch, dass der Franken sich, wie zu Zeiten des Euro-Mindestkurses, bei 1,20 zum Euro einpendle.

Auswirkung auf die Wirtschaft

Die Tourismusbranche in der Schweiz ist stark betroffen. Dieser Markt macht rund 3% des BIP aus. Die Schweiz ist vor allem in den Wintermonaten ein beliebtes Reiseziel vieler Urlauber. Skigebiete und eine schöne Natur ziehen jedes Jahr eine Menge Menschen in die Kantone. Nach Bekanntgabe der Aufhebung des Mindestkurses, stornieren Touristen ihre Reise in die Schweiz. Grund hierfür sind die steigenden Preise und somit höheren Kosten.

Ebenso ist die Exportwirtschaft betroffen, da Schweizer Produkte durch den starken Schweizer Franken im Ausland teurer werden. Nach Einschätzungen der USB wird die Exportwirtschaft rund 0,7% des BIP einbüßen.

Ausblick

Zurzeit ist die Schweizer Wirtschaft verunsichert, da die Planbarkeit der letzten Jahre durch die Aufhebung des Wechselkurses verloren gegangen ist. Abzuwarten ist der weitere Verlauf des Wechselkurses Franken zum Euro. Dieser trägt maßgeblich zur wirtschaftlichen Lage der Schweiz bei. Wenn Sie weitere Informationen zu der aktuellen Wirtschaftslage in der Schweiz benötigen oder das Land ein potentieller Offshore Standort für Sie ist, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Großbritannien als Offshore Standort

Die britische Wirtschaftslage

Die britische Wirtschaft führt den allgemeinen Wirtschaftstrend an und verbuchte 2014 ein Wachstum von 2,6 %. Einen wichtigen Teil zu diesem Anstieg trug die Dienstleistungsbranche in Großbritannien. Der Dienstleistungssektor machte 79 % des Bruttoinlandsproduktes 2014 aus. Für 2015 prognostizieren Experten eine verlangsamte Wachstumsrate im Vergleich zu Anfang des letzten Jahres. Es soll keinen starken Aufschwung geben, aber die britische Wirtschaft bleibt auch in diesem Jahr auf Wachstumskurs.

Ende 2014 ging der Wachstumstrend von 0,7 % im Sommer auf 0,5 % ab Oktober zurück. Das Britische Pfund hat sich letztes Jahr als sehr robust erwiesen und musste sich im Vergleich zu dem Dollar oder dem Schweizer Franken keiner Währungsschwankung unterziehen. Somit hat Großbritannien einen soliden Finanzmarkt. London gilt neben New York als eines der wichtigsten Finanzzentren der Welt. Der Finanzsektor macht in Großbritannien einen Wertschöpfungsanteil von 12 % aus und trägt somit überproportional zum Steueraufkommen bei. Als einer der wichtigsten Finanzplätze weltweit zieht London viele Investoren an und ist ein attraktiver Offshore Standort. Für ausländische Firmen, die sich England als Investitionsstandort gewählt haben, ist vor allem die Gesellschaftsform „Limited“ interessant.

Die Limited

Die beliebteste Unternehmensform in England ist die Limited, kurz Ltd.. Diese Gesellschaftsform ist vergleichbar mit der Deutschen GmbH, aber klar abzugrenzen von der Public Limited Company, kurz PLC. Diese ist mit der deutschen Aktiengesellschaft zu vergleichen, da Anteile der PLC öffentlich erstanden werden können. Dies gilt bei der Limited nicht. Die Ltd. ist eine Gesellschaftsform mit einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ohne Mindestkapital der Gesellschaft. Dementsprechend kann eine Limited mit mindestens 1GBP gegründet werden und das Privatvermögen ist im Ernstfall von der Haftung ausgeschlossen.

Die Gründung dieser Gesellschaft nimmt kaum Zeit in Anspruch und ist zudem kostengünstig. Nicht zu unterschätzen sind hingegen die Bürokratie und die Vertretung in England. Hier kann man sich preisgünstig Hilfestellungen nehmen. Wenn Sie Interesse an einer Limited Gründung haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Die EMS ist Ihr kompetenter Partner und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Die Cookinseln, mit ihrer Hauptinsel Rarotonga, sind ein weiterer Offshore-Standort, der bislang noch nicht so sehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestanden hat wie z.B. etwa die Cayman Inseln oder die britischen Jungferninseln.
Die Bevölkerung des Inselstaats, der von Deutschland erst im Jahre 2001 als unabhängiger Staat anerkannt wurde, beträgt gerade einmal knapp 20.000 Einwohner. Eine eigene Staatsangehörigkeit besteht für die Bevölkerung der Cookinseln allerdings nicht; vielmehr sind die Bürger Staatsangehörige von Neuseeland. Englisch ist neben Rarotonganisch offizielle Amtssprache.

Die Cookinseln als Offshore-Standort

Bemerkenswert hinsichtlich der Cookinseln als Offshore-Standort ist zunächst, dass die Finanz- und Steuergesetzgebung Anfang der 80er Jahre (Stichwort: „International Companies Act 1981-1982“) entscheidend von US Wirtschaftsanwälten mitentwickelt wurde. Dementsprechend haben sich die Cookinseln zu einem interessanten Offshore-Finanzplatz entwickelt.
Was aber genau macht den Anreiz für Offshore-Aktivitäten auf den Cookinseln genau aus?
Der Schwerpunkt der meisten bekannten Offshore-Standorte liegt regelmäßig auf der Steueroptimierung, Steuerreduzierung oder gar Vermeidung sämtlicher Besteuerung. Die Cookinseln haben sich jedoch nicht primär auf Setzen eines solchen Anreizes ausgerichtet. Der Schwerpunkt der Cookinseln liegt auf dem Vermögensschutzschutz (Stichwort „Asset Protection“). Durch Gründung eines „Asset Protection Trust“ auf den Cookinseln lässt sich ein sehr weitgehender Schutz des Vermögens vor Zugriff durch Gläubiger, Kreditgebern oder Anspruchsinhabern erreichen.
Im Allgemeinen erkennen die Cookinseln ausländische Urteile und Titel nicht an. Das bedeutet in der Praxis, dass etwaige Gläubiger tatsächlich vor Ort auf die Cook Inseln reisen müssen und Ihren Rechtsstreit dort anhängig machen und durchsetzen müssen.
Insbesondere für wohlhabende Amerikaner, die stets in der Furcht vor ausufernden Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen in der Heimat leben, haben daher den Trust der Cookinseln (Stichwort: „Wealth Preservation Trust“) als Mittel entdeckt, dem Zugriff ihrer nationalen Justiz zu entgehen.

Erweiterter Schutz der Privatsphäre

Ein öffentliches Eintragungsregister besteht für internationale Gesellschaften nicht und Informationen über solche, sind nur mit der Zustimmung der Gesellschaft selbst erhältlich. Das Register enthält zudem nur Namen und Anschriften der Geschäftsführer. Die Informationen hinsichtlich der Gesellschafter befinden sich ausschließlich an dem eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft. Strafen und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre fallen außerordentlich streng aus.

Unsere Einschätzung

Die Möglichkeiten des Vermögensschutzes anhand der Gründung eines Trusts auf den Cookinseln sind entsprechend der Intention der Regierung der Cookinseln äußerst weitgehend. Sofern ihre konkrete Situation oder Planung in diese Richtung laufen sollte, empfiehlt es sich durchaus einmal näher mit dem Wealth Preservation Trust und den Cookinseln auseinanderzusetzen.
Wir helfen Ihnen dabei gerne.

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Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig von exotischen – und auch weniger exotischen – Offshore-Standorten weltweit. Einige der „Exoten“ sind dabei im internationalen Unternehmertum aber eher geläufig und wohl bekannt. Mit unserem heutigen Gegenstand der Betrachtung dürfte sich dies anders verhalten. Oder können Sie auf Anhieb ein Unternehmen oder einen Investor benennen, der sein Geschäfte über Samoa betreibt?

Einige Fakten zum Standort Samoa

Samoa, welches seine Unabhängigkeit von Neuseeland im Jahre 1962 erlangte, besteht im Wesentlichen aus zwei der größten Inseln Polynesiens. Die Bevölkerungszahl liegt bei etwas von über 190.000 Einwohnern. Auch wenn Samoa in seiner Vergangenheit vor dem 1. Weltkrieg einmal unter deutscher Verwaltung stand, ist die Sprache des Handels und der Wirtschaft Englisch. Das Rechtssystem beruht, wie so oft bei Offshore-Standorten, auf dem britischen Common Law System.

Warum aber überhaupt Samoa?

Mit kurzen und unkomplizierten Flugwegen kann Samoa europäische Unternehmer kaum locken. Flügen kommen regelmäßig über Honolulu oder gar Neuseeland oder Australien.
Für die Gesellschaftsform der International Company („IC“) bietet zunächst einige der „Standardvorzüge“ vieler Offshore-Standorte an:
Möglich ist z.B.
– Steuerbefreiung für International Companies –
– Gesellschaftsversammlungen können von jeglichem Ort weltweit durchgeführt werden (was die erschwerte Anreise für viele Unternehmungen wieder relativeren könnte).
– niedrige und gestaffelte Gesellschaftsgebühren im Falle der Vorauszahlungen für mehrere Jahre
– Erfordernis nur eines Gesellschafters und eines Geschäftsführers zur Gründung der IC
– die Namen der Mitglieder der IC werden nicht öffentlich zugänglich eingetragen.
Sofern der „Offshore-Standard“. Sodann hält Samoa unter gewissen Voraussetzungen aber eine Besonderheit für IC Gründer bereit:
Das Internationale Gesellschaftsgesetz Samoas gestattet eine besonders weitgehende Gestaltungsmöglichkeit zum Vermögensschutz für Samoa ICs. Danach können bei Eintritt eines „bestimmten Ereignisses“ Gesellschaftsanteile automatisch auf festgelegte Personen übergehen. Ein solches „bestimmtes Ereignis“ kann dabei z.B. ein Urteil oder eine gerichtliche Verfügung gegen die Samoa International Company sein. Eine festgelegte Person auf die, das Vermögen der IC sodann übergeht kann z.B. ein Familienmitglied sein. Es lässt sich daher unter Umständen erreichen, dass gerichtliche Titel gegen die Samoa IC im Ergebnis ins Leere laufen. Zu den einzelnen diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten und Voraussetzungen lassen Sie sich am besten von Ihrem rechtlichen Berater hinreichend in die Materie einführen.

Unser Ausblick

Samoa ist unserer Auffassung wohl noch nicht so etabliert wie mache der anderen hier sonst vorgestellten Offshore-Standorte . Dies kann unter Umständen zu Problemen hinsichtlich des Umgang smit Banken und Stellung von Kreditmitteln mit sich bringen. Anderseits sind die Möglichkeiten des Vermögens- und Kapitalschutz besonders ausgeprägt.

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Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Der Kanalinsel Jersey, die nur etwa 20 Km nördlich der französischen Küste liegt, kommt trotz Ihrer geographischen Lage im Herzen von Europa ein gewisser Sonderstatus zu. Die Insel ist Kronbesitz des Vereinigten Königreichs  und ist als solches nicht Teil der Europäischen Union.  Jersey verfügt dabei sogar über seine eigene Währung: das Jersey Pfund, welches aber  an das britische Pfund angelehnt ist. Außenpolitisch wird Jersey durch Großbritannien repräsentiert; innen- und wirtschaftspolitisch fungiert das Land jedoch autark. Das Rechtssystem entspricht im Wesentlichen dem britischen Common Law System, wobei in Jersey jedoch auch Merkmale des französischen Rechts Einzug gefunden haben. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Handhabung der gesetzlichen Statuten in Jersey um ein Vielfaches unkomplizierter als in Großbritannien selbst erfolgt.

Die größte Einnahmequelle des Landes ist, neben dem Tourismus, der Finanzdienstleistungssektor. Trotz seiner gerade einmal 100.000 Einwohner sind sage und schreibe über 60 internationale Banken in Jersey vertreten.

Warum aber überhaupt Jersey als Offshore-Standort?

Jersey genießt einen hervorragenden Ruf als Offshore-Center.

Bemerkenswert ist  dabei zunächst, dass der Begriff des „Offshore“-Standortes in der Gesetzgebung Jerseys gar nicht vorkommt. Wesentliches Anknüpfungsmerkmal für Steuerbefreiungen von Unternehmen ist der sogenannte „Exempt“ –Status, welchen eine nicht in Jersey ortsansässige Gesellschaft durch entsprechende Eintragung erlangen kann. Um diesen Status zu erlangen, muss ggf. dargelegt werden, dass kein in Jersey ortsansässiger Bürger Begünstigter der Gesellschaft ist und, dass es nicht das Ziel der Gesellschaft ist in den örtlichen Markt Jerseys einzudringen.

Dem Grunde nach gilt daher, dass für eine sogenannte  „Exempt Private Limited Liability Company“außerhalb Jerseys generiertes Einkommen von der Steuerpflicht befreit werden kann; innerhalb Jerseys generiertes Einkommen aber einer höheren Besteuerung unterliegt. Weitere steuerliche Vorzüge können die Befreiung von Kapitalertragssteuer und Umsatzsteuer sein. Zu den diesbezüglichen Einzelheiten empfiehlt sich eine eingehende Beratung durch Ihren steuerlichen Berater.

Die Eintragung der Exempt Company erfordert regelmäßig  zwei Gesellschafter. Eine eingetragene Gesellschaftsadresse in Jersey ist zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Gesellschaftsgründung, wobei ein örtlicher Secretary (Zustellungsbevollmächtigter) allgemein üblich bestellt wird, auch wenn diese Bestellung nicht unbedingt gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein spezifisches Mindestkapital ist für die Exempt Private Limited Liability Company nicht vorgeschrieben. Oftmals werden in der Praxis lediglich zwei Geschäftsanteile zu je einem britischen Pfund ausgegeben.

Neben der Exempt Private Limited Liability Company bestehen auch weitere Möglichkeiten der Steueroptimierung in Jersey. Der Jersey Trust ist z.B. eine weitere Alternative, die den Ausschlag für Jersey als geeigneten Offshore-Standort geben kann.

Unser Ausblick

Jersey ist für Offshore-Unternehmensgründungen ein durchaus interessanter Standort in unmittelbarer Nähe zum europäischen Festland. Für den optimalen Erfolg Ihres Vorhabens, sollte man sich aber entsprechend gut beraten sein. Wir helfen Ihnen gerne!

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Offshore-Alternativstandort in der Karibik: St. Lucia

Offshore-Alternativstandort in der Karibik:  St. Lucia

St. Lucia ist ein Inselstaat in der Karibik, der um 1500 von Christoph Kolumbus entdeckt wurde und bis 1979 britische Kronkolonie war. Traditional setzte der Inselstaat vor allem auf den Anbau von Bananen und deren Expert sowie nach und nach auf den Tourismus. Allerdings bestehen insbesondere seit dem Jahr 2000 zielgerichtete Bestrebungen der örtlichen Regierung den Offshore-Handel und dessen wirtschaftlichen Anreize weiter auszubauen. Der Tourismus und das Wesen des Offshore-Banking und Handel sind nunmehr die Haupteinnahmequellen St. Lucias.

Das Land ist Mitglied des britischen Commonwealth und die Amtssprache der ca. 170.000 Einwohner ist Englisch.

Kurzübersicht der Rahmenbedingungen                  

Mögliche Vorzüge einer Offshore-Gesellschaftsgründung in St. Lucia sind aus unserer Sicht:

– Offshore-freundliche Regierungseinstellung

– Moderne gesetzliche Regelungen hinsichtlich von Gesellschaftsgründungen und Eintragungen

– minimalste Offenlegungspflichten für Unternehmen

– politische und ökonomische Stabilität

– keine oder extrem niedrige Besteuerung

Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Offshore-Gesellschaften (International Business Company oder kurz „IBC“) sind zudem äußerst attraktiv. Als Gründungsgesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person ausreichend. Auch ein Geschäftsführer („Director“)  ist zur Gründung und zum Betrieb der IBC ausreichend, wobei auch der Geschäftsführer sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann. Gesellschafterversammlungen müssen nicht in St. Lucia selbst abgehalten werden, sondern können an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer der St. Lucia IBC bleibt anonym. Lediglich der gesetzlich erforderliche örtliche Vertreter („registerred Agent“) sowie der örtliche Gesellschaftssitz werden im Amtsregister veröffentlicht.

Unautorisiertes Offenlegen von Gesellschafterdaten steht in St. Lucia unter Strafe. Gesellschafterdaten dürfen nur dann offengelegt werden, wenn der betroffene Gesellschafter in seinem Heimatland einer Straftat für schuldig befunden wurde und, wenn dieser Akt, sofern er in St. Lucia stattgefunden hätte, auch dort strafbar wäre.

Ein Höchstmaß an Anonymität lässt sich in St. Lucia also allemal verwirklichen.

Die Besteuerung in St. Lucia

Eine St. Lucia IBC kann optieren a) von der Einkommensteuer befreit zu sein oder aber b) Einkommen und Erträge mit einem Satz von 1% zu versteuern. Die Einreichung von jährlichen Geschäftsberichten ist nur dann erforderlich, wenn zum Modell der Besteuerung optiert wurde.

Unser Ausblick

St. Lucia genießt sicherlich nicht den gleichen Ruf als traditioneller Offshore-Standort wie einige seiner berühmten Nachbarn in der Karibik. Dennoch brauchen sich die gesetzlichen und steuerrechtlichen Anreize des Standortes gewiss nicht vor diesen zu verstecken. Die steuerlichen Anreize, die Offshore-Infrastruktur sowie der gegebene Schutz der Anonymität sind durchaus attraktiv.

Bei weiterem Fragen zum Standort St. Lucia helfen wir Ihnen gerne weiter.  Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Wir berichten in diesem Blog regelmäßig von den aktuellen Trends und Entwicklungen der Offshore-Standorte der Welt. Oftmals liegt der Fokus auf den großen und dem geneigtem Leser allseits bekannten Namen, wie z.B. die Cayman Islands. Anguilla, in den kleinen Antillen der Karibik gelegen, ist ein weit weniger geläufiger Name und  verdient allein daher einmal eine nähere Betrachtung.

Anguilla ist ein britisches Überseegebiet und hat gerade einmal 15.000 Einwohner. Hauptwirtschaftszweige sind der Luxustourismus und das Offshore-Gründungs- und Verwaltungswesen. Die Landessprache ist Englisch und der US Dollar ist neben dem East Caribbean Dollar allgemein anerkanntes Zahlungsmittel. Der Lebens- und Bildungsstandard ist als hoch zu betrachten.

Die Besteuerung in Anguilla

Anguilla hat sich den Status als Steueroase nach und nach erarbeitet. Bemerkenswert ist, dass Anguilla nicht ein bloßes Finanzzentrum mit Steuerfreiheit für gewisse internationale Offshore-Unternehmen in gewissen Zonen, wie z.B. in Teilen der Vereinigten Emirate, ist. Vielmehr gelten die Steuerbefreiungen für sämtliche Unternehmen und Personen, einschließlich der Einwohner Anguillas. Generell besteht keine Form von Einkommens- oder Ertragssteuern; weder für natürliche Personen noch für juristische Personen. In Folge der Krise sah sich die Regierung Anguillas jedoch einem steigenden Schuldenberg gegenüber und führte im 2011 eine „vorübergehende Stabilisierungsabgabe von 3%“ ein. Diese Maßnahme kann man durchaus als die erste Einkommensteuer Anguillas betrachten. Doppelbesteuerungsabkommen unterhält Anguilla derzeit nicht.

Die International Business Company Anguillas

Das Internationale Gesellschaftsgesetz („International Business Companies Act“) aus dem Jahr 2000 ermöglicht internationalen Gründern flexible Gesellschaftsstrukturen und effiziente Eintragungsabläufe. Das Gesetz gewährleistet zudem die Anonymität und Privatsphäre der Gesellschafter einer International Business Company auf Anguilla. Die Register sind insoweit nicht öffentlich zugänglich. Nur aufgrund richterlichen Beschlusses dürfen Finanzbeamte oder Liquidatoren Angaben über Gesellschafter offenlegen.

 Als Voraussetzung für eine IBC Gründung und Eintragung muss ein eingetragener Geschäftssitz auf Anguilla vorhanden sein und ein örtlich zugelassener Bevollmächtigter bestellt werden. Eine Gründung mit lediglich einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer („Director“) ist zulässig, wobei der Gesellschafter und der Geschäftsführer ein und dieselbe Person sein kann. Der Geschäftsführer kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die Nationalität oder der Wohnsitz der Gesellschafter sind für eine Gesellschafterbestellung ohne Belang. Die Durchführung von Jahreshauptversammlungen der IBC ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sofern eine solche dennoch durchgeführt werden soll, kann eine solche an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Unsere Einschätzung

Auch wenn Anguilla bislang noch nicht den gleichen Ruf wie einige der größeren Offshore-Standorte in der benachbarten Karibik genießt, würden wir empfehlen, Anguilla nicht voreilig aus ihren Planungen auszuschließen. Bei Fragen hierzu, stehen wir gerne zur Verfügung.

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