Firmengründung in Singapur – Wirtschaftsstandort der Superlative

Offshore Singapur: Das Land, in dem der Wirtschaft keine Steine in den Weg gelegt werden

Der Stadt- und Inselstaat Singapur, mit seinen knapp über 5 Millionen Einwohnern, ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte der Welt.  Der Index für Economic Freedom hat Singapur 2013 als zweitliberalsten Wirtschaftsstandort der Welt (hinter Hong Kong) ausgewiesen. Auch ansonsten ist der Wirtschaftsstandort Singapur voll von Superlativen.

Mehr als 7000 internationale Unternehmen aus den USA, Japan und Europa sind in Singapur angesiedelt, der Hafen Singapurs ist einer der geschäftigsten der  Welt und  der Finanzstandort Singapur belegt Platz 4 weltweit. Die Millionärsdichte ist mit einem Millionär aus sechs Haushalten die weltweit höchste Dichte pro Einwohner. Die Korruptionsrate in Singapur gehört zu den niedrigsten der Welt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnten als kaum besser sein.

Das Steuersystem in Singapur

Singapur gilt eigentlich nicht als klassisches Steuerparadies. Jedoch kann Singapur durchaus mit seinem äußerst einfachen Steuersystem mit niedrigen Steuern für Offshore Unternehmen überzeugen. Körperschaftssteuer und Einkommensteuer sind niedrig, eine Kapitalertragssteuer wird in der Regel nicht erhoben und es bestehen zahlreiche internationale Steuerabkommen. Neugegründete Offshore-Unternehmen können bei optimaler Gestaltung und Erfüllung von weiteren Voraussetzungen Steuerbefreiung für Einnahmen bis $100,000 in den ersten 3 Jahren nach Gründung beantragen. Die Körperschaftssteuer für Gewinne bis $300.000 liegt bei etwa 8.5%.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Singapur Offshore-Gesellschaft

Die Singapur Offshore-Gesellschaft muss über einen Geschäftsführer („Director“) verfügen, der in Singapur ortsansässig ist (Singapur Staatsbürger, Dauerhafter Aufenthalt in Singapur oder ein Singapur Work-Pass Holder). Im Übrigen muss dieser Geschäftsführer eine natürliche Person sein, die volljährig ist. Des Weiteren wird neben mindestens einem Gesellschafter auch ein sogenannter „Company Secretary“ gefordert. Dieser muss wiederum eine natürliche Person sein. Zu beachten ist insoweit noch, dass der Geschäftsführer und der Company Secretary  nicht personenidentisch sein dürfen. Als einzuzahlendes Mindestkapital reicht bereits ein Betrag von $ 1.00 aus. Die einzutragende Offshore-Gesellschaft muss zudem über eine physische Geschäftsadresse verfügen. Postfach- und Briefkastenfirmen reichen insoweit nicht aus.

Die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen verdeutlichen, dass die Eintragungsvoraussetzungen gegenüber typischen „Steuerparadiesen“ leicht erschwert sind.

Unsere Einschätzung

Wie bereits eingangs festgestellt ist Singapur sicherlich nicht der klassische Offshore-Standort mit dem Ruf eines Steuerparadieses. Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind aber nichts desto trotz äußerst attraktiv. Gerade, wenn es auch entscheidend auf den Ruf und die Reputation Ihrer Offshore-Gründunge ankommt, würden wir empfehlen, sich mit dem Standort näher zu befassen und sich einmal entsprechend steuerlich beraten zu lassen.

Mit dem Standort Singapur können Sie bei Ihren internationalen Geschäftspartnern in der Regel jedenfalls immer punkten.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite:e|m|s – Firmengründung Singapur

Lettland wachstumsstarker Offshore Standort

Lettland liegt im Zentrum des Baltikums und ist neben Estland und Litauen das größte der drei baltischen Länder. Mit ca. 2 Millionen Einwohnern auf einer Fläche von ungefähr der Größe Bayerns, ist Lettland ein vergleichsweise kleiner Staat. Aber durch die letzten Entwicklungen macht Lettland als Investitionsstandort für ausländische Firmen positive Schlagzeilen.
Am 01. Januar 2014 wird Lettland mit der Einführung des Euros zum 18. EU-Staat und somit zu einem attraktiven Offshore Standort. Mit einem enormen Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren von mehr als 5% reiht sich Lettland in die Spitze der EU-Länder ein.

Wirtschaftslage Lettlands

Beginn des 21. Jahrhunderts wird Lettland von der Wirtschafts- und Finanzkrise stark erschüttert. Erst mit dem Erhalt des Kreditpakets von der internationalen Gebergemeinschaft über 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2008, verbuchte Lettland einen Aufschwung. Durch einen harten Spar- und Reformkurs zur Haushaltskonsolidierung verzeichnet das Land seither ein stetiges Wachstum der Wirtschaftsleistung. Die lettische Wirtschaft erholte sich ab 2010 ruckartig. Lettland zählt ab 2011 zu den Spitzenreitern der wachstumsstärksten EU-Länder und wird somit als Offshore Standpunkt für andere Länder interessant.

Unternehmensgründung in Lettland

2014 wurde Lettland von internationalen Experten auf den 21. Platz beim „Ease of doing Business“ gewählt. Eine Unternehmensgründung in Lettland ist einfach und schnell.
Jedes Unternehmen in Lettland muss im sogenannten Kommerzregister eingetragen sein. Um dies zu gewährleisten, müssen Unternehmer das Gründungsabkommen oder den Gründungsbeschluss, den Gesellschaftsvertrag, den Adressnachweis und die Quittungen über die Registrierungskosten bei dem Unternehmensregister einreichen. Die Kosten für eine Registrierung hängen von der Form des Unternehmens ab. Beispielsweise liegen die Kosten bei einer Aktiengesellschaft bei ca. 355 € und bei einer GmbH zwischen ca. 21 € – 142 €.
GmbHs müssen vor der Antragsstellung bei dem Unternehmensregister eine Anzahlung von 50% des Startkapitals erbringen und AGs mindestens ca. 35.570 € anzahlen. Der Restbetrag wird in dem Jahr nach rechtsmäßiger Registrierung fällig.
In Lettland gibt es nach lettischem Kommerzrecht folgende Geschäftsformen: Einzelunternehmer, GmbH (SIA), Aktiengesellschaften und Partnerschaften. Dem Handelsrecht zu folge dürfen lettische und ausländische Unternehmen Zweigniederlassungen in Lettland gründen.

Vorteile

Lettland bietet viele Vorteile als Offshore Standort. Die gute geographische Lage des Landes im Zentrum des Baltikraums und die Integration in den Ostseeraum bieten eine gute Anbindung für Transportwege. Auch wirtschaftlich wird Lettland als Investitionsstandort immer interessanter. Seit 2014 haben deutsche Unternehmen geringere Verwaltungskosten und eine höhere Preistransparenz. Lettland bietet eine unternehmerfreundliche Steuerpolitik und klare Wirtschaftstrukturen. Durch die Senkungen der Mehrwertsteuer und der Einkommenssteuer wird ein attraktiveres Geschäftsklima in Lettland angestrebt. So soll zum Beispiel die Einkommenssteuer von zurzeit 24% in den nächsten drei Jahren auf 20% gesenkt werden.

Ausblick

Lettland entpuppt sich nach der Wirtschafts- und Finanzkrise als äußerst aussichtsreicher Offshore Standort.
Global wird der Baltikum als vertrauensvoller Investitionsstandort wahrgenommen – Tendenz steigend. Die wirtschaftlichen Vorteile nach der Einführung des Euros, die geographisch zentrale Lage des aufstrebenden Landes und die klare Wirtschaftsstruktur unterstreichen den Trend. Wenn Sie detaillierte Fragen zu Lettland als Offshore Standort haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig von exotischen – und auch weniger exotischen – Offshore-Standorten weltweit. Einige der „Exoten“ sind dabei im internationalen Unternehmertum aber eher geläufig und wohl bekannt. Mit unserem heutigen Gegenstand der Betrachtung dürfte sich dies anders verhalten. Oder können Sie auf Anhieb ein Unternehmen oder einen Investor benennen, der sein Geschäfte über Samoa betreibt?

Einige Fakten zum Standort Samoa

Samoa, welches seine Unabhängigkeit von Neuseeland im Jahre 1962 erlangte, besteht im Wesentlichen aus zwei der größten Inseln Polynesiens. Die Bevölkerungszahl liegt bei etwas von über 190.000 Einwohnern. Auch wenn Samoa in seiner Vergangenheit vor dem 1. Weltkrieg einmal unter deutscher Verwaltung stand, ist die Sprache des Handels und der Wirtschaft Englisch. Das Rechtssystem beruht, wie so oft bei Offshore-Standorten, auf dem britischen Common Law System.

Warum aber überhaupt Samoa?

Mit kurzen und unkomplizierten Flugwegen kann Samoa europäische Unternehmer kaum locken. Flügen kommen regelmäßig über Honolulu oder gar Neuseeland oder Australien.
Für die Gesellschaftsform der International Company („IC“) bietet zunächst einige der „Standardvorzüge“ vieler Offshore-Standorte an:
Möglich ist z.B.
– Steuerbefreiung für International Companies –
– Gesellschaftsversammlungen können von jeglichem Ort weltweit durchgeführt werden (was die erschwerte Anreise für viele Unternehmungen wieder relativeren könnte).
– niedrige und gestaffelte Gesellschaftsgebühren im Falle der Vorauszahlungen für mehrere Jahre
– Erfordernis nur eines Gesellschafters und eines Geschäftsführers zur Gründung der IC
– die Namen der Mitglieder der IC werden nicht öffentlich zugänglich eingetragen.
Sofern der „Offshore-Standard“. Sodann hält Samoa unter gewissen Voraussetzungen aber eine Besonderheit für IC Gründer bereit:
Das Internationale Gesellschaftsgesetz Samoas gestattet eine besonders weitgehende Gestaltungsmöglichkeit zum Vermögensschutz für Samoa ICs. Danach können bei Eintritt eines „bestimmten Ereignisses“ Gesellschaftsanteile automatisch auf festgelegte Personen übergehen. Ein solches „bestimmtes Ereignis“ kann dabei z.B. ein Urteil oder eine gerichtliche Verfügung gegen die Samoa International Company sein. Eine festgelegte Person auf die, das Vermögen der IC sodann übergeht kann z.B. ein Familienmitglied sein. Es lässt sich daher unter Umständen erreichen, dass gerichtliche Titel gegen die Samoa IC im Ergebnis ins Leere laufen. Zu den einzelnen diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten und Voraussetzungen lassen Sie sich am besten von Ihrem rechtlichen Berater hinreichend in die Materie einführen.

Unser Ausblick

Samoa ist unserer Auffassung wohl noch nicht so etabliert wie mache der anderen hier sonst vorgestellten Offshore-Standorte . Dies kann unter Umständen zu Problemen hinsichtlich des Umgang smit Banken und Stellung von Kreditmitteln mit sich bringen. Anderseits sind die Möglichkeiten des Vermögens- und Kapitalschutz besonders ausgeprägt.

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Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Barbados, die faszinierende Karibikinsel in den Kleinen Antillen, entwickelt sich aktuell zu einem begehrten Standort für Offshore-Firmengründungen und Investitionen.

Traditionell ist die Wirtschaft von Barbados seit jeher eher für den Zuckerrohranbau sowie seit einigen Jahrzehnten für den Tourismus bekannt. Der Informationssektor und der Standort als Offshore-Investitionsort ist von der örtlichen Regierung jedoch bereits seit den 90er Jahren stetig vorangetrieben worden, so dass diese Wirtschaftssektoren zunehmend mehr Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung genommen haben.

Einige Fakten rund um Barbados

Laut dem International Monetary Fund 2013, ist Barbados, gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, das 51. Reichste Land der Erde. Das Rechtssystem, obwohl weitgehend verselbständigt, beruht auf den Prinzipen des Britischen Common Law und auch die Amtssprache auf Barbados ist Englisch. Ein sicherlich nie zu unterschätzender Faktor für potentielle Firmengründung. Traditionell starke Handelspartner sind die USA, Kannada und Großbritannien. Im Jahr 2009 hat Barbados zudem einen Vertrag mit der EU geschlossen, wonach diese Barbados mit einem Programm von € 10 Millionen bei der Modernisierung des internationalen Geschäfts- und Finanzdienstleistungssektor unterstützt. Barbados, mit seinen circa 280.000 Einwohnern, verfügt zudem über den drittgrößten Aktienhandel in der Karibik. Die Alphabetisierungsrate des Landes liegt bei nahezu 100%.

Die Barbados International Business Company

Für internationale und ausländische Unternehmen kommt bei einer Unternehmensgründung auf Barbados insbesondere die International Business Company (kurz „IBC“) in Betracht. Zu Beachten ist, dass die IBC nicht innerhalb Barbados Handel betreiben darf und zudem auch keine Immobilien im Eigentum halten kann. Sofern ein ausländischer (also nicht englischer Name) als Firmenname gewählt wird, ist ggf. eine beglaubigte Übersetzung dieser Firmierung notwendig. Auch für entsprechende Wahrung der Anonymität ist gesorgt: Die Namen der Gesellschafter und Begünstigten sind nach der Registrierung nicht öffentlich zugänglich. Zur Gründung der IBC ist ein Direktor („Director“), der sowohl eine natürliche als auch juristische Person sein kann, ausreichend. Zudem ist ein örtlicher Vertreter („Local Secretary“) zu bestellen.

Vorteile der Besteuerung

Der große Vorzug der IBC Gründung auf Barbados ist, wie dem Wesen der Offshore-Gründung im Prinzip ja immanent, die erheblichen Steuererleichterungen. Gewinne von über 30 Millionen Barbados Dollar können mitunter mit einer niedrigen Rate von lediglich 1% besteuert werden. Auch können Steuern für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen vermieden werden, sofern der Transfer zwischen nicht in Barbados ansässigen Personen oder zwischen IBC Gesellschaften stattfindet.

Unsere Beurteilung

Die Bestrebungen und Bemühungen Barbados sich als Offshore-Standort weiter zu etablieren sind kaum zu übersehen und der Standort kann eine echte Alternative für Ihre Planung sein. Bei näheren Fragen hierzu, helfen wir Ihnen gerne!

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