Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Der Kanalinsel Jersey, die nur etwa 20 Km nördlich der französischen Küste liegt, kommt trotz Ihrer geographischen Lage im Herzen von Europa ein gewisser Sonderstatus zu. Die Insel ist Kronbesitz des Vereinigten Königreichs  und ist als solches nicht Teil der Europäischen Union.  Jersey verfügt dabei sogar über seine eigene Währung: das Jersey Pfund, welches aber  an das britische Pfund angelehnt ist. Außenpolitisch wird Jersey durch Großbritannien repräsentiert; innen- und wirtschaftspolitisch fungiert das Land jedoch autark. Das Rechtssystem entspricht im Wesentlichen dem britischen Common Law System, wobei in Jersey jedoch auch Merkmale des französischen Rechts Einzug gefunden haben. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Handhabung der gesetzlichen Statuten in Jersey um ein Vielfaches unkomplizierter als in Großbritannien selbst erfolgt.

Die größte Einnahmequelle des Landes ist, neben dem Tourismus, der Finanzdienstleistungssektor. Trotz seiner gerade einmal 100.000 Einwohner sind sage und schreibe über 60 internationale Banken in Jersey vertreten.

Warum aber überhaupt Jersey als Offshore-Standort?

Jersey genießt einen hervorragenden Ruf als Offshore-Center.

Bemerkenswert ist  dabei zunächst, dass der Begriff des „Offshore“-Standortes in der Gesetzgebung Jerseys gar nicht vorkommt. Wesentliches Anknüpfungsmerkmal für Steuerbefreiungen von Unternehmen ist der sogenannte „Exempt“ –Status, welchen eine nicht in Jersey ortsansässige Gesellschaft durch entsprechende Eintragung erlangen kann. Um diesen Status zu erlangen, muss ggf. dargelegt werden, dass kein in Jersey ortsansässiger Bürger Begünstigter der Gesellschaft ist und, dass es nicht das Ziel der Gesellschaft ist in den örtlichen Markt Jerseys einzudringen.

Dem Grunde nach gilt daher, dass für eine sogenannte  „Exempt Private Limited Liability Company“außerhalb Jerseys generiertes Einkommen von der Steuerpflicht befreit werden kann; innerhalb Jerseys generiertes Einkommen aber einer höheren Besteuerung unterliegt. Weitere steuerliche Vorzüge können die Befreiung von Kapitalertragssteuer und Umsatzsteuer sein. Zu den diesbezüglichen Einzelheiten empfiehlt sich eine eingehende Beratung durch Ihren steuerlichen Berater.

Die Eintragung der Exempt Company erfordert regelmäßig  zwei Gesellschafter. Eine eingetragene Gesellschaftsadresse in Jersey ist zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Gesellschaftsgründung, wobei ein örtlicher Secretary (Zustellungsbevollmächtigter) allgemein üblich bestellt wird, auch wenn diese Bestellung nicht unbedingt gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein spezifisches Mindestkapital ist für die Exempt Private Limited Liability Company nicht vorgeschrieben. Oftmals werden in der Praxis lediglich zwei Geschäftsanteile zu je einem britischen Pfund ausgegeben.

Neben der Exempt Private Limited Liability Company bestehen auch weitere Möglichkeiten der Steueroptimierung in Jersey. Der Jersey Trust ist z.B. eine weitere Alternative, die den Ausschlag für Jersey als geeigneten Offshore-Standort geben kann.

Unser Ausblick

Jersey ist für Offshore-Unternehmensgründungen ein durchaus interessanter Standort in unmittelbarer Nähe zum europäischen Festland. Für den optimalen Erfolg Ihres Vorhabens, sollte man sich aber entsprechend gut beraten sein. Wir helfen Ihnen gerne!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland