Marschallinseln: Eine Offshore-Option im pazifischen Ozean

Marschallinseln: Eine Offshore-Option im pazifischen Ozean

Grob gesprochen befinden sich die Marschallinseln mit ihren insgesamt 1225 Inseln sich in etwa zwischen Hawaii und Australien. Trotz dieser Vielzahl an Inseln liegt die Einwohnerzahl aber gerade einmal bei knapp 60.000 Einwohnern. Amtssprache ist, neben dem Maschallesisch, Englisch. Als Währung fungiert der US Dollar.
Was aber genau macht die relativ unbekannten Marschallinseln, die ab 1906 übrigens einmal Teil der deutschen Kolonie Deutsch-Neuguinea waren, eine mögliche Option für Ihre Offshore-Gründung?

Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen der Marschallinseln

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist zunächst, dass das Marshall Island Association Law von 1990 dem Gesellschaftsrecht des US-Bundesstaat Delaware nachempfunden ist. Ein US-Bundestaat, der für seine außergewöhnliche Unternehmensfreundlichkeit geradezu berüchtigt ist. Insgesamt lehnt sich das Rechtssystem stark an das anglo-amerikanische System.
Die Gründung einer Offshore-Gesellschaft ist frei von Erschwernissen, äußerst flexibel und Einschränkungen hinsichtlich erlaubter Tätigkeitsfelder bestehen kaum.
Eine Marschallinsel Offshore Company erfordert keine Aufbringung eines Mindestkapital und es reicht die Bestellung eines Geschäftsführers für die Gründung der Gesellschaft aus, wobei der Geschäftsführer nicht vor-Ort ansässig sein muss. Der Geschäftsführer kann zudem auch eine juristische Person sein. Das Gesellschaftsregister der Marschallinseln weist sodann eine Besonderheit auf, die man nicht von allen Offshore-Zentren gewöhnt ist: die Eintragung von Geschäftsführern und Gesellschaftern ist optional. Jährliche Geschäftsberichte müssen nicht eingereicht werden. Dementsprechend lässt sich die Anonymität und Privatsphäre über eine Marschallinseln Offshore-Gesellschaft sehr gut schützen. Auch der Informationsaustausch mit der OECD seitens der Marschallinseln dürfte bestenfalls als „spärlich“ bezeichnet werden.

Das Steuersystem Marschallinseln

Die Marschall Offshore Company kann, sofern sie kein Geschäft innerhalb des Gebiets der Marschallinseln betreibt, in den Genuss des steuerbefreiten Status gelangen, so dass keine Steuern auf Einkommen, Gewinne, Dividenden oder Ertragsersteuern aufgrund von Veräußerung von Gesellschaftsanteilen anfallen. Einkommensteuer für Geschäftsführer und Angestellte einer Marschallinsel Offshore-Gesellschaft fallen ebenfalls nicht an, solange diese ihren Aufenthalt nicht auf den Marschallinseln haben.
In Abwesenheit von Steuern hat die Offshore-Gesellschaf stattdessen ist eine jährliche Gebühr an die Regierung der Marschallinseln zu entrichten.

Unser Ausblick

Sicherlich kann man die Marschallinseln nicht als das Offshore-Zentrum schlechthin bezeichnen. Gerade sofern gelegentliche Vorortaufenthalte für Ihre Unternehmung von Bedeutung sein sollte, dürfte die geographische Lage nicht unbedingt in den Terminplan eines vielbeschäftigten Geschäftsmannes fallen. Gerade aber für den Fall, dass Vertraulichkeit und ein hohes Maß an anonymer Gestaltungsmöglichkeit für Ihre Planung von Priorität sein sollte, kann eine Gründung auf den Marschallinseln eine echte Alternative gegenüber den „Alteingesessenen“ sein.
Bei näheren Fragen helfen wir Ihnen gerne.

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Offshore in Europa: Die Isle of Man

Offshore in Europa: Die Isle of Man

Zwischen Irland und Schottland liegt mitten in der Irischen See die als Steueroase bekannte Isle of Man. Insbesondere Motorradfahrern dürfte die Insel aufgrund ihres berüchtigten Motorradrennens regelmäßig ein Begriff sein. Die Insel mit ihren knapp 85.000 Einwohnern und gehört politisch weder dem Vereinigten Königreich noch der Europäischen Union an. Vor diesem Hintergrund gilt die Insel im englischen Volksmund oftmals auch als „Versteck der Millionäre“.
Wie aber sehen die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für den geneigten Gründer konkret aus?

Das Steuersystem auf der Isle of Man

Die Isle of Man verfügt über ein Niedrigbesteuerungssystem. Eine Kapitalertragssteuer besteht ebenso wenig wie eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer. Die Körperschaftssteuer liegt bei 0% für beinahe alle Einnahmearten (10% können für Geschäftstätigkeiten im Bankgewerbe fällig werden).
Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass Offshore-Banking eine der Hauptsäulen der Volkswirtschaft der Isle of Man ist.
Die Einkommenssteuer liegt derzeit bei maximal 20% und wird überdies der Höhe nach auch auf einen Maximalbetrag von 115.000 britischen Pfund für Individuen und 230.000 britischen Pfund für gemeinsam veranlagte Ehepaare begrenzt.
Einkommen, welches aufgrund von Immobilienbesitz auf der Isle of Man resultiert, unterliegt einer Besteuerung von 10%.

Das Wirtschaftsrechtssystem der Isle of Man

Der Sonderstatuts der Isle of Man lässt sich auch anhand der Wirtschaftsgesetzgebung leicht erkennen. Für das Gesetz der Limited Liability Company (kurz „LLC“) von 1996 hat man sich an der Gesetzgebung des US Bundesstaats Wyoming orientiert, mit der Folge, dass eine auf der Isle of Man eingetragene LLC einer Hybridform mit Merkmalen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Partnerschaftsgesellschaft entspricht.
Die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsformen sind vielfältig und hängen oftmals von der konkreten Ortsansässigkeit ab. Hier empfiehlt sich bei näherem Interesse eine fachmännische Beratung durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.
Im Rahmen dieses Beitrags nun aber mal eine Kurzübersicht.
Mögliche Gesellschaftsformen auf der Isle of Man sind etwa:
– Company Limited by Guarantee
– Private Company Limited by Shares
– Public Company Limited by Shares
– General and Limited Partnerships
– Sole Proprietor and Trusts
Für Offshore-Unternehmungen und Tätigkeiten dürften vor allem die folgenden Gesellschaftsformen in Betracht kommen:
– Exempt Private Company
– International Company
-International Limited Partnership
– Limited Liability Company sowie die Form des Trusts (für sogenannte “non-residents”, also für nicht in der Isle of Man ortsansässige Unternehmungen).

Unser Ausblick

Allein unsere Kurzübersicht lässt erahnen, wie Vielfältig die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf der Isle of Man sein können.
Falls Sie an weiteren Informationen interessiert sind, können Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

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Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Der Kanalinsel Jersey, die nur etwa 20 Km nördlich der französischen Küste liegt, kommt trotz Ihrer geographischen Lage im Herzen von Europa ein gewisser Sonderstatus zu. Die Insel ist Kronbesitz des Vereinigten Königreichs  und ist als solches nicht Teil der Europäischen Union.  Jersey verfügt dabei sogar über seine eigene Währung: das Jersey Pfund, welches aber  an das britische Pfund angelehnt ist. Außenpolitisch wird Jersey durch Großbritannien repräsentiert; innen- und wirtschaftspolitisch fungiert das Land jedoch autark. Das Rechtssystem entspricht im Wesentlichen dem britischen Common Law System, wobei in Jersey jedoch auch Merkmale des französischen Rechts Einzug gefunden haben. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Handhabung der gesetzlichen Statuten in Jersey um ein Vielfaches unkomplizierter als in Großbritannien selbst erfolgt.

Die größte Einnahmequelle des Landes ist, neben dem Tourismus, der Finanzdienstleistungssektor. Trotz seiner gerade einmal 100.000 Einwohner sind sage und schreibe über 60 internationale Banken in Jersey vertreten.

Warum aber überhaupt Jersey als Offshore-Standort?

Jersey genießt einen hervorragenden Ruf als Offshore-Center.

Bemerkenswert ist  dabei zunächst, dass der Begriff des „Offshore“-Standortes in der Gesetzgebung Jerseys gar nicht vorkommt. Wesentliches Anknüpfungsmerkmal für Steuerbefreiungen von Unternehmen ist der sogenannte „Exempt“ –Status, welchen eine nicht in Jersey ortsansässige Gesellschaft durch entsprechende Eintragung erlangen kann. Um diesen Status zu erlangen, muss ggf. dargelegt werden, dass kein in Jersey ortsansässiger Bürger Begünstigter der Gesellschaft ist und, dass es nicht das Ziel der Gesellschaft ist in den örtlichen Markt Jerseys einzudringen.

Dem Grunde nach gilt daher, dass für eine sogenannte  „Exempt Private Limited Liability Company“außerhalb Jerseys generiertes Einkommen von der Steuerpflicht befreit werden kann; innerhalb Jerseys generiertes Einkommen aber einer höheren Besteuerung unterliegt. Weitere steuerliche Vorzüge können die Befreiung von Kapitalertragssteuer und Umsatzsteuer sein. Zu den diesbezüglichen Einzelheiten empfiehlt sich eine eingehende Beratung durch Ihren steuerlichen Berater.

Die Eintragung der Exempt Company erfordert regelmäßig  zwei Gesellschafter. Eine eingetragene Gesellschaftsadresse in Jersey ist zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Gesellschaftsgründung, wobei ein örtlicher Secretary (Zustellungsbevollmächtigter) allgemein üblich bestellt wird, auch wenn diese Bestellung nicht unbedingt gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein spezifisches Mindestkapital ist für die Exempt Private Limited Liability Company nicht vorgeschrieben. Oftmals werden in der Praxis lediglich zwei Geschäftsanteile zu je einem britischen Pfund ausgegeben.

Neben der Exempt Private Limited Liability Company bestehen auch weitere Möglichkeiten der Steueroptimierung in Jersey. Der Jersey Trust ist z.B. eine weitere Alternative, die den Ausschlag für Jersey als geeigneten Offshore-Standort geben kann.

Unser Ausblick

Jersey ist für Offshore-Unternehmensgründungen ein durchaus interessanter Standort in unmittelbarer Nähe zum europäischen Festland. Für den optimalen Erfolg Ihres Vorhabens, sollte man sich aber entsprechend gut beraten sein. Wir helfen Ihnen gerne!

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Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

1) Wo kann man Offshore-Firmen gründen?

Es lassen sich derzeit etwas über 60 Länder weltweit als Offshore-Firmengründungsorte bezeichnen. Dazu gehören Offshore-Standorte, die Offshore-Shore  Unternehmen und nicht-örtlich tätigen Unternehmen Steuerfreiheit gewähren (z.B. Panama, die Seychellen und Belize) und solche Offshore-Standorte die mit niedriger Besteuerung locken (z.B. die Schweiz, Zypern, Malta etc.). Ein Offshore-Standort muss nicht, wie der englische Name (Offshore: vor der Küste gelegen) eigentlich suggeriert, zwingend auf einer abgelegenen Insel befinden. Allerdings sind tatsächlich viele Offshore-Standorte auf vielen kleineren Inseln und dabei vor allem in ehemaligen britischen Kolonien gelegen.

2) Was zeichnet einen Offshore-Standort aus? Gibt es eine Definition?

Eine zwingende Definition für einen Offshore-Standort gibt es per-se nicht. Vielmehr weisen die meisten Offshore-Länder durchaus unterschiedlichen Merkmale und Charakteristika auf. Grob zusammengefasst kann man Offshore-Länder aber in zwei Kategorien unterteilen:

1) Niedrig Steuer Offshore-Standorte

2) Steuerbefreiung für Offshore-Unternehmen

Niedrig Steuerstandorte sind z.B. Offshore-Standorte innerhalb Europas, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Zypern oder auch Irland. Der zweiten Kategorie gehören regelmäßig die etwas „exotischeren“ Standorte der Karibik und Zentralamerikas (z.B. Nevis, Belize, Panama, die Cayman Islands, die British Virgin Islands etc.) an.  In den USA lassen sich in manchen Bundesstaaten auch Hybridformen zwischen den beiden Kategorien finden.

Der kleinste gemeinsame Nenner für alle Offshore-Standorte ist jedoch stets die Ermöglichung von Steuervorteilen.

3) Weitere Merkmale von Offshore-Standorten

Weitere Merkmale die oftmals die Anreize für eine Offshore-Unternehmensansiedlung darstellen sind:

ein weitreichendes Bankgeheimnis, welches durch entsprechende gesetzliche Regelungen des Offshore-Landes abgesichert wird

–  Anonymitätsregelungen, die eine nach Außen hin weitreichende anonyme Geschäftstätigkeit ermöglichen

– Möglichkeit der Treuhänder-Vertretung der Offshore-Gesellschaft vor Ort

– keine oder minimale Veröffentlichungspflichten der Gesellschafts- und Geschäftsunterlagen

– zügiger und kosteneffizienter Gründungsvorgang

– minimal Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht

4) Was für eine tatsächliche Unternehmensgründung wichtig ist!

Die folgenden Fragen sollten Sie, neben der stets gebotenen Rechts- und Steuerberatung, möglichst früh klären:

– Inwieweit gilt tatsächlich Steuerfreit?

– Wie hoch sind Verwaltungs- und Lizenzgebühren?

– Was sind die Anforderungen an das Mindestkapital?

– Gibt es Branchenbeschränkungen, die für meinen Geschäftsbereich relevant sind?

– Wie konkret ist der Vermögensschutz vor Ort geregelt?

– Ist der potentielle Offshore-Standort hinreichend politisch stabil?

– Wie hoch sind die Gründungskosten und wie schnell wird die Gesellschaft eingetragen?

– Ist für bestimmte Geschäftstätigkeiten eine Anwesenheit vor Ort erforderlich?

Diese Fragen sind lediglich einige wenige Themen, die vor Gründung und Wahl des Offshore-Standorts, hinreichend erörtert werden sollten.

Lassen Sie sich beraten! Wir helfen gerne. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

 

Ras Al Khaimah: Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Ras Al Khaimah: Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Vor einiger Zeit hatten wir in unserem Blog bereits über die Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Allgemeinen berichtet. Heute möchten wir potentiellen Firmengründern und Investoren einmal genauer die Freihandelszone Ras Al Khaimah (oder kurz auch als „RAK“ bezeichnet) nahebringen.

Einige Fakten zur Freihandelszone RAK

Die Freihandelszone Ras Al Khaimah liegt ca. 45 Autominuten nördlich von Dubai und somit am nördlichen Rand der VAE. Die Freihandelszone RAK wurde im Jahr 2000 aufgrund eines Erlass der Emirs gegründet und besteht aus fünf Zonen. Die Zonen unterteilen sich in die Business Park, Technology Park, Aviation Park und die Academy/Education Park Zonen. Zur optimalen Firmenbetreuung betreibt die RAK zudem Büros in Indien, der Türkei, den USA und in Deutschland. Der deutsche Standort, von welchem aus Kunden in ganz Europa betreut werden, befindet sich in der Kölner Innenstadt. Die Bemühungen der RAK Ihnen und Ihrem potentiellem Unternehmen möglichst großen Komfort und Unterstützung sind relativ offensichtlich.

Die RAK bietet neben guten Serviceleistungen aber auch weitere Anreize:

  • Es bestehen keine Import oder Exportzölle
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit über 40 Ländern (inklusive Deutschland und Österreich)
  • Hervorragende Infrastruktur
  • Keine Steuern (keine Einkommen und Umsatzsteuer etc.)
  • Nicht auf schwarzen Listen der Steueroasen geführt (z.B. OECD)

Internationale Firmengründung konkret: die IBC

Für internationale Firmengründungen steht in Ras Al Khaimah die Form der International Business Company (kurz auch „IBC“ genannt) zur Verfügung. Gesetzliche Mindestanforderungen an das bei der Gründung einzubringende Stammkapital – wie z.B. bei einer deutschen GmbH – bestehen bei der RAK IBC nicht. Die Gesellschafter, bzw. Gründer legen also autonom das Stammkapital der IBC fest. Wie so häufig bei der Gründung einer Offshore IBC der Fall, muss auch bei der Gründung einer IBC in der RAK ein örtlicher Vertreter der Gesellschaft(auch als „registered Agent“ bezeichnet) bestellt werden. Mit einer IBC kann Ihre Gründung weltweite Geschäftstätigkeit entwickeln. Eine Einschränkung besteht allerdings dahingehend, dass die Gesellschaftsform ausschließlich internationale Geschäftstätigkeit erlaubt, d.h. eine reine Geschäftstätigkeit innerhalb der Emirate ist nicht zulässig. Ausländischer Besitz der Gesellschaft bzw. der Gesellschaftsanteile von bis zu 100% ist hingegen in der Freihandelszone möglich.

Neben der IBC existiert aber auch die Möglichkeit unter Umständen eine sogenannte Free Zone Entitiy („FZE“) oder Free Zone Company („FZC“) zu gründen. Diese Gesellschaftsformen lassen sich am ehesten mit einer europäischen Aktiengesellschaft vergleichen und unterscheiden sich durch die Anzahl der Aktionäre, wobei eine FZE bei nur einem Aktionär und eine FZC bei 2-5 Aktionären vorliegt.

In jedem Fall der Unternehmensplanung in der RAK sollten Sie fachmännische Beratung in Erwägung ziehen, um auf der sicheren Seite zu stehen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore Gründung in Zentralamerika: Was für Belize sprechen kann

Offshore Gründung in Zentralamerika: Was für Belize sprechen kann

Auch bei Gründung im Offshore-Land Belize dürfte es dem Gründer einer Gesellschaft vor allem um Steuerreduzierung, Vermögensschutz und Vertraulichkeit gehen.

Eine gute Nachricht für alle diejenigen, die weder dem Spanischen noch dem Portugiesischem mächtig sind, hält Belize bereit:

Belize ist der einzige Offshore Standort in Zentralamerika, dessen Amtssprache Englisch ist. Dies allein dürfte hinsichtlich zu übersetzender Dokumente, Behördenkommunikation etc. bereits ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen lateinamerikanischen Offshore-Standorten sein.

Die Rahmenbedingungen in Belize

Auch ansonsten zählt Belize mit seinen gerademal 335.000 Einwohnern zu den „klassischen“ Offshore-Standorten.  Der Direktflug von Miami dauert gerade einmal 2 Stunden.  Als unabhängiges Mitglied des Britischen Commonwealth basiert das Rechtssystem auf dem englischem Common Law System. Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Als Standardwährung wird vor allem auf den US Dollar gesetzt.

Die gängige Offshore-Gesellschaftsform

Die sogenannte International Business Company (kurz: „IBC“) ist die gängige Gesellschaftsform für ausländische Offshore Investoren und Firmengründer und wird vom  sogenannten International Business Companies Act (dem IBC Gesetz) von 1990, überarbeitet in 2000, geregelt. Eine IBC kann von Einzelpersonen oder einer Gruppe von Gründern gegründet werden. Eine IBC muss über einen Firmensitz in Belize verfügen und einen Registered Agent (also einen eingetragenen Vertreter) vor Ort haben. Zudem muss die IBC einen Direktor bestellen (dieser muss nicht unbedingt vor Ort ansässig sein). Der Direktor kann eine natürliche oder juristische Person sein. Gesellschafter und Direktor können ein und dieselbe Person sein.

Die Vorteile einer IBC Gründung in Belize

  • Steuerbefreiungen für Einkünfte der IBC
  • Steuerbefreiungen für Dividendenzahlungen der IBC
  • Gesellschafter- und Geschäftsführerversammlungen können in Drittländern stattfinden
  • Flexibilität

Unterlagen, Dokumente und Buchführung müssen nicht bei den Behörden eingereicht werden. Die Unterlagen sind somit nicht öffentlich zugänglich.

Eintragung kann innerhalb eines Tages erfolgen.

Einige Einschränkungen hinsichtlich der IBC

  • Eine IBC kann keine Geschäftstätigkeit mit Einwohnern von Belize aufnehmen
  • Eine IBC kann in Belize keine Immobilien erwerben
  • Geschäftstätigkeit als Bank oder Versicherungsunternehmen ist nicht möglich

Sonstige Fakten und Ausblick

Unternehmen mit genehmigtem Kapital von den standardmäßigen US $ 50.000 bezahlen eine jährliche Lizenzgebühr von  ca. US $ 300,00. Doppelbesteuerungsabkommen bestehen mit Belize allerdings nicht.

Offshore-Firmengründer sind in Belize grundsätzlich willkommen und die Regierung hat zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die entsprechenden Anreize zu setzen. Eine umfassende Planung und Informationseinholung sind vor einer mögliche Unternehmung jedoch dringend zu empfehlen.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

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Die Offshore Firmengründung in Panama

Die Offshore Firmengründung in Panama

Ihr Unternehmen interessiert sich für eine Offshore Firmengründung? Die Liste möglicher Länder für eine solche Offshore-Unternehmung ist lang. Belize, Virgin Island und vor allem Dubai sind hier geläufige Namen. Aus welchen Gründen aber ist eine Offshoregründung ggf. auch für Sie oder Ihr Unternehmen interessant?

Die möglichen Vorzüge Panamas

Panama mit seinen circa 3,4 Millionen Einwohnern kann durchaus als „das Finanzzentrum“ in Lateinamerika bezeichnet werden. Mit seinen liberalen Bankengesetzen dürfte Panama vor allem für Personen und Unternehmen interessant sein, die um ein Höchstmaß an Anonymität bemüht sind.

Zwar existiert ein öffentliches Firmenregister, in welchem grundsätzlich alle Gesellschafter einzutragen sind, jedoch besteht die Möglichkeit diesem durch Einschaltung eines Treuhandservices entgegenzuwirken.

Der Gründungsvorgang an sich erfordert im Vergleich zu anderen Offshore-Standorten etwas mehr Aufwand. Es werden für eine Gründung in Panama in der Regel drei Personen (die sogenannten „Officers“) benötigt. Auf der anderen Seite verfügt Panama über ein gutes Rechtssystem. Eine zu beachtende Besonderheit ist dabei, dass das Zivilrecht auf dem spanischen Recht basiert, das Gesellschaftsrecht hingegen lehnt sich an das Gesellschaftsrecht des US Bundesstaats Delaware an.

Die möglichen Vorzüge Panamas als Offshore-Standort sind vielfältig, wie die folgende Kurzübersicht zeigt:

  • ·         Geschäfte können global vorgenommen werden
  • ·         Keine Bilanzierungspflicht
  • ·         Keine Buchhaltungs- oder Belegaufbewahrungspflicht
  • ·         Möglichkeit der Haftungsbeschränkung mittels der Offshore-Firma
  • ·         Politische Stabilität

Auch die bei Offshoregründungen in der Regel avisierten Steuervorteile existieren in Panama. Es besteht keine Quellensteuer und Einnahmen, welche außerhalb Panamas  generiert werden, sind steuerfrei. Im Hinblick auf das Thema Unternehmensnachfolge gilt, dass keine Erbschafts- und Schenkungssteuern existieren.

Eine Variante: Die Panama Stiftung

Ein weiterer interessanter Aspekt in Panama ist die sogenannte Panama Stiftung. Bei der Form der Panamastiftung ist es möglich, Stifterrechte auszuüben und bereits zu Lebzeiten Alleinbegünstigter der Vermögenswerte zu sein. Zweitbegünstigte, wie z.B. Ehepartner oder Kindern, können benannt werden. Gesetzliche Vorschriften zur Namensveröffentlich bestehen insoweit nicht. Panama kann also nicht nur für Unternehmensgründungen, sondern auch für wohlhabende Privatpersonen, äußerst reizvoll sein.

Die Panama S.A.

Die Sociedad Anónima (Kurzform: S.A.) ist die Panamavariante einer Aktiengesellschaft. Es besteht dabei keine Mindestkapitalpflicht und es sind sowohl Inhaber- als auch Namensaktien möglich.

Zu beachten ist des Weiteren noch, dass keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama besteht.

Die Gestaltungsspielräume sind mitunter immens; erfordern auf der anderen Seite aber von vorherein eine kompetente und fachmännische Beratung, damit Ihr Vorhaben in Panama keinen Schiffbruch erleidet.

Lassen Sie uns wissen, in welchem Bereich Sie weitere Fragen haben! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland