Marschallinseln: Eine Offshore-Option im pazifischen Ozean
Grob gesprochen befinden sich die Marschallinseln mit ihren insgesamt 1225 Inseln sich in etwa zwischen Hawaii und Australien. Trotz dieser Vielzahl an Inseln liegt die Einwohnerzahl aber gerade einmal bei knapp 60.000 Einwohnern. Amtssprache ist, neben dem Maschallesisch, Englisch. Als Währung fungiert der US Dollar.
Was aber genau macht die relativ unbekannten Marschallinseln, die ab 1906 übrigens einmal Teil der deutschen Kolonie Deutsch-Neuguinea waren, eine mögliche Option für Ihre Offshore-Gründung?
Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen der Marschallinseln
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist zunächst, dass das Marshall Island Association Law von 1990 dem Gesellschaftsrecht des US-Bundesstaat Delaware nachempfunden ist. Ein US-Bundestaat, der für seine außergewöhnliche Unternehmensfreundlichkeit geradezu berüchtigt ist. Insgesamt lehnt sich das Rechtssystem stark an das anglo-amerikanische System.
Die Gründung einer Offshore-Gesellschaft ist frei von Erschwernissen, äußerst flexibel und Einschränkungen hinsichtlich erlaubter Tätigkeitsfelder bestehen kaum.
Eine Marschallinsel Offshore Company erfordert keine Aufbringung eines Mindestkapital und es reicht die Bestellung eines Geschäftsführers für die Gründung der Gesellschaft aus, wobei der Geschäftsführer nicht vor-Ort ansässig sein muss. Der Geschäftsführer kann zudem auch eine juristische Person sein. Das Gesellschaftsregister der Marschallinseln weist sodann eine Besonderheit auf, die man nicht von allen Offshore-Zentren gewöhnt ist: die Eintragung von Geschäftsführern und Gesellschaftern ist optional. Jährliche Geschäftsberichte müssen nicht eingereicht werden. Dementsprechend lässt sich die Anonymität und Privatsphäre über eine Marschallinseln Offshore-Gesellschaft sehr gut schützen. Auch der Informationsaustausch mit der OECD seitens der Marschallinseln dürfte bestenfalls als „spärlich“ bezeichnet werden.
Das Steuersystem Marschallinseln
Die Marschall Offshore Company kann, sofern sie kein Geschäft innerhalb des Gebiets der Marschallinseln betreibt, in den Genuss des steuerbefreiten Status gelangen, so dass keine Steuern auf Einkommen, Gewinne, Dividenden oder Ertragsersteuern aufgrund von Veräußerung von Gesellschaftsanteilen anfallen. Einkommensteuer für Geschäftsführer und Angestellte einer Marschallinsel Offshore-Gesellschaft fallen ebenfalls nicht an, solange diese ihren Aufenthalt nicht auf den Marschallinseln haben.
In Abwesenheit von Steuern hat die Offshore-Gesellschaf stattdessen ist eine jährliche Gebühr an die Regierung der Marschallinseln zu entrichten.
Unser Ausblick
Sicherlich kann man die Marschallinseln nicht als das Offshore-Zentrum schlechthin bezeichnen. Gerade sofern gelegentliche Vorortaufenthalte für Ihre Unternehmung von Bedeutung sein sollte, dürfte die geographische Lage nicht unbedingt in den Terminplan eines vielbeschäftigten Geschäftsmannes fallen. Gerade aber für den Fall, dass Vertraulichkeit und ein hohes Maß an anonymer Gestaltungsmöglichkeit für Ihre Planung von Priorität sein sollte, kann eine Gründung auf den Marschallinseln eine echte Alternative gegenüber den „Alteingesessenen“ sein.
Bei näheren Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland