Offshore-Alternativstandort in der Karibik: St. Lucia

Offshore-Alternativstandort in der Karibik:  St. Lucia

St. Lucia ist ein Inselstaat in der Karibik, der um 1500 von Christoph Kolumbus entdeckt wurde und bis 1979 britische Kronkolonie war. Traditional setzte der Inselstaat vor allem auf den Anbau von Bananen und deren Expert sowie nach und nach auf den Tourismus. Allerdings bestehen insbesondere seit dem Jahr 2000 zielgerichtete Bestrebungen der örtlichen Regierung den Offshore-Handel und dessen wirtschaftlichen Anreize weiter auszubauen. Der Tourismus und das Wesen des Offshore-Banking und Handel sind nunmehr die Haupteinnahmequellen St. Lucias.

Das Land ist Mitglied des britischen Commonwealth und die Amtssprache der ca. 170.000 Einwohner ist Englisch.

Kurzübersicht der Rahmenbedingungen                  

Mögliche Vorzüge einer Offshore-Gesellschaftsgründung in St. Lucia sind aus unserer Sicht:

– Offshore-freundliche Regierungseinstellung

– Moderne gesetzliche Regelungen hinsichtlich von Gesellschaftsgründungen und Eintragungen

– minimalste Offenlegungspflichten für Unternehmen

– politische und ökonomische Stabilität

– keine oder extrem niedrige Besteuerung

Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Offshore-Gesellschaften (International Business Company oder kurz „IBC“) sind zudem äußerst attraktiv. Als Gründungsgesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person ausreichend. Auch ein Geschäftsführer („Director“)  ist zur Gründung und zum Betrieb der IBC ausreichend, wobei auch der Geschäftsführer sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann. Gesellschafterversammlungen müssen nicht in St. Lucia selbst abgehalten werden, sondern können an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer der St. Lucia IBC bleibt anonym. Lediglich der gesetzlich erforderliche örtliche Vertreter („registerred Agent“) sowie der örtliche Gesellschaftssitz werden im Amtsregister veröffentlicht.

Unautorisiertes Offenlegen von Gesellschafterdaten steht in St. Lucia unter Strafe. Gesellschafterdaten dürfen nur dann offengelegt werden, wenn der betroffene Gesellschafter in seinem Heimatland einer Straftat für schuldig befunden wurde und, wenn dieser Akt, sofern er in St. Lucia stattgefunden hätte, auch dort strafbar wäre.

Ein Höchstmaß an Anonymität lässt sich in St. Lucia also allemal verwirklichen.

Die Besteuerung in St. Lucia

Eine St. Lucia IBC kann optieren a) von der Einkommensteuer befreit zu sein oder aber b) Einkommen und Erträge mit einem Satz von 1% zu versteuern. Die Einreichung von jährlichen Geschäftsberichten ist nur dann erforderlich, wenn zum Modell der Besteuerung optiert wurde.

Unser Ausblick

St. Lucia genießt sicherlich nicht den gleichen Ruf als traditioneller Offshore-Standort wie einige seiner berühmten Nachbarn in der Karibik. Dennoch brauchen sich die gesetzlichen und steuerrechtlichen Anreize des Standortes gewiss nicht vor diesen zu verstecken. Die steuerlichen Anreize, die Offshore-Infrastruktur sowie der gegebene Schutz der Anonymität sind durchaus attraktiv.

Bei weiterem Fragen zum Standort St. Lucia helfen wir Ihnen gerne weiter.  Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Wir berichten in diesem Blog regelmäßig von den aktuellen Trends und Entwicklungen der Offshore-Standorte der Welt. Oftmals liegt der Fokus auf den großen und dem geneigtem Leser allseits bekannten Namen, wie z.B. die Cayman Islands. Anguilla, in den kleinen Antillen der Karibik gelegen, ist ein weit weniger geläufiger Name und  verdient allein daher einmal eine nähere Betrachtung.

Anguilla ist ein britisches Überseegebiet und hat gerade einmal 15.000 Einwohner. Hauptwirtschaftszweige sind der Luxustourismus und das Offshore-Gründungs- und Verwaltungswesen. Die Landessprache ist Englisch und der US Dollar ist neben dem East Caribbean Dollar allgemein anerkanntes Zahlungsmittel. Der Lebens- und Bildungsstandard ist als hoch zu betrachten.

Die Besteuerung in Anguilla

Anguilla hat sich den Status als Steueroase nach und nach erarbeitet. Bemerkenswert ist, dass Anguilla nicht ein bloßes Finanzzentrum mit Steuerfreiheit für gewisse internationale Offshore-Unternehmen in gewissen Zonen, wie z.B. in Teilen der Vereinigten Emirate, ist. Vielmehr gelten die Steuerbefreiungen für sämtliche Unternehmen und Personen, einschließlich der Einwohner Anguillas. Generell besteht keine Form von Einkommens- oder Ertragssteuern; weder für natürliche Personen noch für juristische Personen. In Folge der Krise sah sich die Regierung Anguillas jedoch einem steigenden Schuldenberg gegenüber und führte im 2011 eine „vorübergehende Stabilisierungsabgabe von 3%“ ein. Diese Maßnahme kann man durchaus als die erste Einkommensteuer Anguillas betrachten. Doppelbesteuerungsabkommen unterhält Anguilla derzeit nicht.

Die International Business Company Anguillas

Das Internationale Gesellschaftsgesetz („International Business Companies Act“) aus dem Jahr 2000 ermöglicht internationalen Gründern flexible Gesellschaftsstrukturen und effiziente Eintragungsabläufe. Das Gesetz gewährleistet zudem die Anonymität und Privatsphäre der Gesellschafter einer International Business Company auf Anguilla. Die Register sind insoweit nicht öffentlich zugänglich. Nur aufgrund richterlichen Beschlusses dürfen Finanzbeamte oder Liquidatoren Angaben über Gesellschafter offenlegen.

 Als Voraussetzung für eine IBC Gründung und Eintragung muss ein eingetragener Geschäftssitz auf Anguilla vorhanden sein und ein örtlich zugelassener Bevollmächtigter bestellt werden. Eine Gründung mit lediglich einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer („Director“) ist zulässig, wobei der Gesellschafter und der Geschäftsführer ein und dieselbe Person sein kann. Der Geschäftsführer kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die Nationalität oder der Wohnsitz der Gesellschafter sind für eine Gesellschafterbestellung ohne Belang. Die Durchführung von Jahreshauptversammlungen der IBC ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sofern eine solche dennoch durchgeführt werden soll, kann eine solche an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Unsere Einschätzung

Auch wenn Anguilla bislang noch nicht den gleichen Ruf wie einige der größeren Offshore-Standorte in der benachbarten Karibik genießt, würden wir empfehlen, Anguilla nicht voreilig aus ihren Planungen auszuschließen. Bei Fragen hierzu, stehen wir gerne zur Verfügung.

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St. Kitts and Nevis: Offshore Gründung in der Karibik:

St. Kitts and Nevis Offshore Gründung in der Karibik

Bereits im Jahre 1493 entdeckte Christopher Columbus die beiden wundervollen Inseln mit Ihren Traumstränden auf den Kleinen Antillen. Mitten in dieser paradiesischen Umgebung kann der geneigte Offshore-Gründer unter Umständen die richtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden. Während sich St. Kitts traditionell eher auf den Tourismussektor konzentriert, liegt der Fokus in Nevis auf dem Offshore Vermögensschutz. Da der Inselstaat ehemals Teil des British Empire war, ist die Amtssprache Englisch und das Rechtssystem entstammt dem englischen Recht. Die offizielle Währung in St. Kitts and Nevis ist der ostkaribische Dollar, wobei der US Dollar als Zweitwährung weitgehend anerkannt ist.

Die Nevis International Business Company and Nevis Limited Liability Company

Der Offshore Standort Nevis wird gesellschaftsrechtlich getrennt von der Jurisdiktion St. Kitts  behandelt. Als gängige Gesellschaftsformen für Gründer aus Übersee gelten die Nevis International Business Company („IBC“) und die Nevis Limited Liability Company („LLC“). Die steuerlichen Vorteile der Nevis IBC oder der Nevis LLC können erheblich sein:

Sofern Gewinne und Erträge durch Geschäfte und Geschäftsaktivitäten außerhalb von Nevis generiert werden, können diese von allen örtlichen Steuern, einschließlich Einkommensteuer und Gewinnertragssteuern befreit sein.

Privatsphäre und Anonymität und Rechtsverfolgung in Nevis

Nevis bietet zudem ein absolutes Höchstmaß an Anonymität, Privatsphäre und Vermögensschutz. Gesellschafter, Vorteilsempfänger und Geschäftsführer werden für die Regierung von Nevis nicht zugänglich eintragen und sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Die Veröffentlichung von jährlichen Geschäftsberichten ist ebenfalls nicht erforderlich.

Auch die Rechtsverfolgung gegenüber in Nevis eingetragenen IBC oder LLC ist nicht gerade unkompliziert. Sofern ein Gläubiger einer Nevis IBC oder LLC versucht diese oder Ihre Eigentümer zu verklagen, muss dieser Gläubiger zunächst eine nicht-erstattungsfähige Kaution von USD 25.000 erbringen und einen in Nevis zugelassenen Anwalt mit der Rechtsverfolgung beauftragen.

Weitere Vorzüge einer Offshore-Gründung in Nevis

  • Stabile politische Verhältnisse und eine beständige Volkswirtschaft
  • Gut entwickelte Infrastruktur und Struktur im Finanzindustriedienstleistungssektor
  • Gute Flugverbindungen nach Nordamerika und Europa (Direktflüge z.B. nach Miami, New York und London)
  • Herausragendes Telekommunikationssystem
  • Keine Devisenbeschränkungen
  • Staatsbürgerschaftsmöglichkeiten für Investoren (Stichwort Citizenship Act 1984)
  • Gesellschafterversammlungen können weltweit durchgeführt werden. Eine Anreise nach Nevis ist insoweit also entbehrlich

Ausblick

Eine Gründung in Nevis kann durchaus eine echte Alternative zu den „klassischen“ Offshore-Standorten sein. Gerade für Unternehmungen, die ein Höchstmaß an Anonymität anstreben, sollten sich näher über die Gründung auf dem karibischen Inselstaat informieren.

Besteuerungsabkommen mit anderen Nationen hat Nevis übrigens nicht abgeschlossen. Ein Austausch bzw. eine Weitergabe von steuerlichen Informationen erfolgt durch die Regierung von Nevis somit nicht.

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