Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Das Fürstentum Liechtenstein, eingebettet zwischen der Schweiz und Österreich, mit seinen gerademal 37.000 Einwohnern verfügt über mehr eingetragene Unternehmen als Einwohner. Und im Gegensatz zu anderen Offshore-Unternehmen lockt nicht nur die räumliche, sondern auch die sprachliche Nähe. Da Deutsch die alleinige Amtssprache ist, sind sämtliche Gründungsunterlagen auf Deutsch. Übersetzungskosten oder gar sprachliche Missverständnisse sind von vornherein ausgeschlossen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen in Liechtenstein aktuell aus? Spätestens seit 2008 genießt Liechtenstein einen etwas berüchtigten Ruf als Finanzstandort und Steueroase.

Stein des Anstoßes: Daten CD 2008

Die Liechtensteiner Steueraffäre geriet im  Februar 2008 aufgrund einer Durchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, in den Fokus der breiten Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung hatte seinerzeit die berüchtigte Steuer CD von einem Informanten erworben, welcher die Daten wohl auf illegalem Weg erlangt hatte. Dieser Ankauf und die Nutzung durch die Bundesregierung führte in der Folge zu diplomatischen Spannungen zwischen Deutschland und Liechtenstein.

Seit dem hat sich im Fürstentum einiges geändert. Aufgrund einer erhöhten Kooperationsbereitschaft des Fürstentums und eines Wandels des Systems hin zu einer Weissgeldstrategie wurde dieses im Frühjahr 2009 von der Schwarzliste der unkooperativen Staaten der OECD entfernt.

Ein Ranking der „Financial Secrecy Index List“ hat  im November 2013 Liechtenstein jedoch als Nummer 33 auf einer Liste von 82 Ländern mit den am „wenigsten transparenten Finanzsystemen“ gelistet.

Der Ruf Liechtensteins als Steueroase dürfte sich nach wie vor in einem Wandlungsprozess befinden. Insgesamt ist Liechtenstein in diesem Wandlungsprozess dem „großen“ Nachbar Schweiz aber derzeit wohl einem Schritt voraus.

Die Neuaufstellung

Im Zuge der Steueraffäre war und ist das Fürstentum äußerst bestrebt die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins and Finanz- und Investitionsstandort zu erhalten. Eine umfassende Steuerreform wurde in Zuge dessen im Jahre 2011 erlassen.

Unter dieser neuen Steuergesetzgebung unterliegen Unternehmen nunmehr einer niedrigen Pauschalbesteuerung von 12,5 %. Ausgenommen hiervon sind die reinen Vermögensverwaltungen.  Diese bezahlen nur die Mindestertragssteuer von 1200 Schweizer Franken pro Jahr.

Unser Ausblick

Der Umbruch und die permanente Bewegung im Fürstentum ist offensichtlich. Eines ist jedoch auf jeden Fall nicht von den aktuellen Entwicklungen betroffen: die hervorragende Infrastruktur Liechtensteins mit seinen kurzen Wegen innerhalb Europas und der absoluten Nähe zur Schweiz. Die Bemühungen des Fürstentums hin zu mehr Transparenz und das offene Ohr für die Belange anderer Staaten dürften sich auch positiv auf einen wesentlichen immateriellen Wert ihres zukünftigen Unternehmen in Liechtenstein auswirken: das Image einer liechtensteinischen Unternehmung!

Sofern Sie sich eingehender mit dem Standort Liechtenstein oder anderen Offshore-Standorten beschäftigen möchten, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich!

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Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Mit den  Bahamas verbindet man in erster Linie wohl das Bild von einsamen, sandigen und flachen Traumstränden. Der Inselstaat südlich von der Küste Miamis (nur knapp 30 Flugminuten) gelegen besteht aus sagenhaften 700 Inseln, von denen allerdings nur ca. 30 bewohnt sind. Für den Traumurlaub lassen die Bahamas als Urlaubsmekka sicherlich keinerlei Wünsche offen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen für den geneigten Unternehmer oder Investor aus?

Einige Fakten zum Inselstaat

Aufgrund des geschichtlichen Einflusses des Vereinigten Königreichs ist die Amtssprache auf den Bahamas, trotzt der Unabhängigkeit von Großbritannien  im Jahre 1973, Englisch. Die Bevölkerung beläuft sich auf ca. 360.000 Einwohner und das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner liegt bei etwa 20.000 US Dollar. Die Hauptstadt Nassau mit Ihren 200.000 Einwohnern ist gleichzeitig die größte Stadt des Inselstaats.

Die Bahamas International Business Company („IBC“)

Um den internationalen Wirtschaftssektor anzukurbeln haben die Bahamas bereits im Jahre 1990 das International Business Company Gesetz  (aktualisiert u.a. im Jahre 2004 und 2011) verabschiedet. Diese Gesellschaftsform ermöglicht Offshore-Unternehmen die Verwaltung und den Schutz von Vermögenswerten.

Eine Bahamas IBC kann dem Unternehmensinhaber globale Geschäftstätigkeit bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre und Wahrung der Anonymität ermöglichen. Auch die steuerlichen Vorteile können erheblich ins Gewicht fallen. Die Unternehmensgründung einer Bahamas IBC kann zur vollständigen Bahamas Steuer- und Devisenbefreiung für Eigentümer und Gesellschafter für unglaubliche 20 Jahre führen.

Eine IBC muss über mindestens einen Geschäftsführer („Director”) verfügen. Der Geschäftsführer kann eine natürliche oder juristische Person jeglicher Nationalität sein. Ein Aufenthalt in den Bahamas ist insoweit nicht erforderlich.

Das IBC Gesetz regelt nichts Spezifisches hinsichtlich des Erfordernisses eines  sogenannten „Company Secretary“. Jedoch entspricht es durchaus der gängigen Praxis einen solchen zur Unterschriftsleistung vor Ort zu bestellen.

Grundsätzlich werden zwei Unterzeichner als Gesellschafter gefordert. Die Anteile können jedoch auf eine einzige Person übertragen werden. Ein Gesellschafterregister muss insoweit am Gesellschaftssitz unterhalten werden. Dieses ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.

Das genehmigte Stammkapital beträgt regelmäßig 50.000 US Dollar und wird in 50.000 Anteile zu je 1.00 US Dollar unterteilt.

Eine Kurzübersicht über mögliche und potentielle Vorzüge einer Gründung auf den Bahamas

– Ein Höchstmaß an Anonymität

– Keine Körperschaftssteuer

– Keine Einkommensbesteuerung

– Beschränkte Veröffentlichung von Gesellschafterinformationen

– Keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

– Niedrige jährliche Gebühren (ab ca. US$ 350,00)

Ausblick für Ihre Unternehmensplanung

Sofern Sie oder Ihr Unternehmen eine Offshore-Unternehmung mit einem Höchstmaß an Anonymität planen, sollten Sie sich mit den Einzelheiten und weiteren Rahmenbedingungen der Bahamas weiter auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen.

Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

1) Wo kann man Offshore-Firmen gründen?

Es lassen sich derzeit etwas über 60 Länder weltweit als Offshore-Firmengründungsorte bezeichnen. Dazu gehören Offshore-Standorte, die Offshore-Shore  Unternehmen und nicht-örtlich tätigen Unternehmen Steuerfreiheit gewähren (z.B. Panama, die Seychellen und Belize) und solche Offshore-Standorte die mit niedriger Besteuerung locken (z.B. die Schweiz, Zypern, Malta etc.). Ein Offshore-Standort muss nicht, wie der englische Name (Offshore: vor der Küste gelegen) eigentlich suggeriert, zwingend auf einer abgelegenen Insel befinden. Allerdings sind tatsächlich viele Offshore-Standorte auf vielen kleineren Inseln und dabei vor allem in ehemaligen britischen Kolonien gelegen.

2) Was zeichnet einen Offshore-Standort aus? Gibt es eine Definition?

Eine zwingende Definition für einen Offshore-Standort gibt es per-se nicht. Vielmehr weisen die meisten Offshore-Länder durchaus unterschiedlichen Merkmale und Charakteristika auf. Grob zusammengefasst kann man Offshore-Länder aber in zwei Kategorien unterteilen:

1) Niedrig Steuer Offshore-Standorte

2) Steuerbefreiung für Offshore-Unternehmen

Niedrig Steuerstandorte sind z.B. Offshore-Standorte innerhalb Europas, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Zypern oder auch Irland. Der zweiten Kategorie gehören regelmäßig die etwas „exotischeren“ Standorte der Karibik und Zentralamerikas (z.B. Nevis, Belize, Panama, die Cayman Islands, die British Virgin Islands etc.) an.  In den USA lassen sich in manchen Bundesstaaten auch Hybridformen zwischen den beiden Kategorien finden.

Der kleinste gemeinsame Nenner für alle Offshore-Standorte ist jedoch stets die Ermöglichung von Steuervorteilen.

3) Weitere Merkmale von Offshore-Standorten

Weitere Merkmale die oftmals die Anreize für eine Offshore-Unternehmensansiedlung darstellen sind:

ein weitreichendes Bankgeheimnis, welches durch entsprechende gesetzliche Regelungen des Offshore-Landes abgesichert wird

–  Anonymitätsregelungen, die eine nach Außen hin weitreichende anonyme Geschäftstätigkeit ermöglichen

– Möglichkeit der Treuhänder-Vertretung der Offshore-Gesellschaft vor Ort

– keine oder minimale Veröffentlichungspflichten der Gesellschafts- und Geschäftsunterlagen

– zügiger und kosteneffizienter Gründungsvorgang

– minimal Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht

4) Was für eine tatsächliche Unternehmensgründung wichtig ist!

Die folgenden Fragen sollten Sie, neben der stets gebotenen Rechts- und Steuerberatung, möglichst früh klären:

– Inwieweit gilt tatsächlich Steuerfreit?

– Wie hoch sind Verwaltungs- und Lizenzgebühren?

– Was sind die Anforderungen an das Mindestkapital?

– Gibt es Branchenbeschränkungen, die für meinen Geschäftsbereich relevant sind?

– Wie konkret ist der Vermögensschutz vor Ort geregelt?

– Ist der potentielle Offshore-Standort hinreichend politisch stabil?

– Wie hoch sind die Gründungskosten und wie schnell wird die Gesellschaft eingetragen?

– Ist für bestimmte Geschäftstätigkeiten eine Anwesenheit vor Ort erforderlich?

Diese Fragen sind lediglich einige wenige Themen, die vor Gründung und Wahl des Offshore-Standorts, hinreichend erörtert werden sollten.

Lassen Sie sich beraten! Wir helfen gerne. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

 

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Inzwischen gehört die Firma in Deutschland zu den Marktführern auf ihrem Gebiet und zeichnet sich besonders durch das gute Zusammenspiel mit Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus, an die das Unternehmen seine Mandanten natürlich auch gerne vermittelt.

Die e|m| s Unternehmensberatung & Co. KG. ist eine klassische Unternehmensberatung und bietet so weder steuerliche noch rechtsberatende Tätigkeiten an. Auf dem Gebiet der Unternehmensberatung stehen jedoch kompetente Fachleute und Profis mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung und gewährleisten eine sichere, wie korrekte Unternehmensgründung und gute Verwaltung, ganz gleich in welchem Land. Qualität, Zuverlässigkeit, Service, sowie Kundenzufriedenheit gehören zu den obersten Prioritäten der Unternehmensberatung. Es wird natürlich auch auf die individuellen Wünsche und Ziele der Mandanten eigegangen und es wird versucht, diese umzusetzen. Für die Mitarbeiter handelt es sich dabei um Verpflichtungen, die sie sehr gerne erfüllen.

Insbesondere zeichnet sich das Unternehmen durch seine Seriosität aus und hat im Gegensatz zu anderen Branchenvertretern seinen Sitz und Gerichtsstand ausschließlich in Deutschland. Eine virtuelle Postkastenadresse gibt es also nicht. Das Unternehmen kann schon seit fast 20 Jahren in Deutschland erreicht werden.

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St. Kitts and Nevis: Offshore Gründung in der Karibik:

St. Kitts and Nevis Offshore Gründung in der Karibik

Bereits im Jahre 1493 entdeckte Christopher Columbus die beiden wundervollen Inseln mit Ihren Traumstränden auf den Kleinen Antillen. Mitten in dieser paradiesischen Umgebung kann der geneigte Offshore-Gründer unter Umständen die richtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden. Während sich St. Kitts traditionell eher auf den Tourismussektor konzentriert, liegt der Fokus in Nevis auf dem Offshore Vermögensschutz. Da der Inselstaat ehemals Teil des British Empire war, ist die Amtssprache Englisch und das Rechtssystem entstammt dem englischen Recht. Die offizielle Währung in St. Kitts and Nevis ist der ostkaribische Dollar, wobei der US Dollar als Zweitwährung weitgehend anerkannt ist.

Die Nevis International Business Company and Nevis Limited Liability Company

Der Offshore Standort Nevis wird gesellschaftsrechtlich getrennt von der Jurisdiktion St. Kitts  behandelt. Als gängige Gesellschaftsformen für Gründer aus Übersee gelten die Nevis International Business Company („IBC“) und die Nevis Limited Liability Company („LLC“). Die steuerlichen Vorteile der Nevis IBC oder der Nevis LLC können erheblich sein:

Sofern Gewinne und Erträge durch Geschäfte und Geschäftsaktivitäten außerhalb von Nevis generiert werden, können diese von allen örtlichen Steuern, einschließlich Einkommensteuer und Gewinnertragssteuern befreit sein.

Privatsphäre und Anonymität und Rechtsverfolgung in Nevis

Nevis bietet zudem ein absolutes Höchstmaß an Anonymität, Privatsphäre und Vermögensschutz. Gesellschafter, Vorteilsempfänger und Geschäftsführer werden für die Regierung von Nevis nicht zugänglich eintragen und sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Die Veröffentlichung von jährlichen Geschäftsberichten ist ebenfalls nicht erforderlich.

Auch die Rechtsverfolgung gegenüber in Nevis eingetragenen IBC oder LLC ist nicht gerade unkompliziert. Sofern ein Gläubiger einer Nevis IBC oder LLC versucht diese oder Ihre Eigentümer zu verklagen, muss dieser Gläubiger zunächst eine nicht-erstattungsfähige Kaution von USD 25.000 erbringen und einen in Nevis zugelassenen Anwalt mit der Rechtsverfolgung beauftragen.

Weitere Vorzüge einer Offshore-Gründung in Nevis

  • Stabile politische Verhältnisse und eine beständige Volkswirtschaft
  • Gut entwickelte Infrastruktur und Struktur im Finanzindustriedienstleistungssektor
  • Gute Flugverbindungen nach Nordamerika und Europa (Direktflüge z.B. nach Miami, New York und London)
  • Herausragendes Telekommunikationssystem
  • Keine Devisenbeschränkungen
  • Staatsbürgerschaftsmöglichkeiten für Investoren (Stichwort Citizenship Act 1984)
  • Gesellschafterversammlungen können weltweit durchgeführt werden. Eine Anreise nach Nevis ist insoweit also entbehrlich

Ausblick

Eine Gründung in Nevis kann durchaus eine echte Alternative zu den „klassischen“ Offshore-Standorten sein. Gerade für Unternehmungen, die ein Höchstmaß an Anonymität anstreben, sollten sich näher über die Gründung auf dem karibischen Inselstaat informieren.

Besteuerungsabkommen mit anderen Nationen hat Nevis übrigens nicht abgeschlossen. Ein Austausch bzw. eine Weitergabe von steuerlichen Informationen erfolgt durch die Regierung von Nevis somit nicht.

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Offshore Firmengründung in Hong Kong

Offshore Firmengründung in Hong Kong

Wie wäre es mit einer Offshore-Firmengründung in einer der liberalsten Marktwirtschaften der Welt? Hong Kong, auch als Tor nach China bezeichnet, hat für ein Offshore-Unternehmen einiges zu bieten.

Der Wirtschaftsstandort Hong Kong

Mit seinen über 7 Millionen Einwohnern gehört Hong Kong zu den mächtigsten Wirtschafts- und Finanzstandorten der Welt. Trotzt der Staatshoheitsübergabe an die Volksrepublik China im Jahre 1997 ist neben Chinesisch auch weiterhin Englisch offizielle Sprache Hong Kongs. Für Gründer von internationalen Unternehmungen in der Regel ein nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt. Auch das Bildungsniveau, als einer der Kernpunkte der Sicherung Hong Kongs als Finanz- und Wirtschaftszentrum von der Regierung auserkoren, dürfte als ausgezeichnet betrachtet werden. Hong Kong verfügt über 9 Universitäten sowie weitere Akademien, an denen Hochschulabschlüsse erworben werden können. Ein Fachkräftemangel vor Ort sollte also zu vermeiden sein.

Der Anschluss an das chinesische Festland ist über den Hong Kong International Airport unproblematisch. Darüber hinaus bestehen auch eine Bahnverbindung etwa nach Peking, Shanghai und andere chinesische Metropolen.

Die Offshore Unternehmensgründung in  Hong Kong

Die gängige Offshore-Gesellschaftsform ist die Hong Kong Limited Company. Das Gesellschaftsrecht geht zu großen Teilen auf das britische Common Law System zurück. Die Limited Company kann mit lediglich einem Geschäftsführer gegründet werden. Der Name des Geschäftsführers, bzw. die Namen der Geschäftsführer werden im Gesellschaftsregister veröffentlicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Treuhänderstellung als Mittel, um die Veröffentlichung der eigentlichen Geschäftsführernamen zu verhindern. Es lässt sich somit ein hohes Maß an Privatsphäre und Anonymität erreichen. Der Geschäftsführer muss zudem nicht in Hong Kong ansässig sein.  Zu beachten ist jedoch, dass eine juristische Person nicht zum alleinigen Geschäftsführer bestellt werden kann.

Des Weiteren besteht eine Buchführungspflicht für die Hong Kong Limited, wobei die Geschäftsberichte und Bilanzen nicht öffentlich zugänglich sind. Auch dies dürfte dem Bedürfnis nach Anonymität hinreichend Rechnung tragen.

Eine im Vergleich zu den strengen Regelungen hinsichtlich der deutschen GmbH erfreuliche Regelung existiert auch im Hinblick auf das einzubringende Mindestkapital:  Eine hohe Mindestsumme an Stammkapital ist nicht erforderlich. Es reicht insoweit eine Mindeststammeinlage von 1,00 HKD.

 Im Übrigen muss die Hong Kong Limited einen zustellungsbevollmächtigten Sekretär („Secretary“) bestellen und über ein eingetragenes Büro in Hong Kong verfügen.

Ausblick für Ihre Unternehmung in Hong Kong

Die Besteuerung, welche ja bei den meisten Offshore-Gründungen einer der Hauptmotivationspunkte ist, ist in Hong Kong äußerst unternehmensfreundlich ausgestaltet. Es besteht weitgehende Steuerfreiheit und besteuert werden regelmäßig nur Gewinne, die innerhalb der Staatsgrenzen Hong Kongs generiert und erwirtschaftet werden.

Gerade im Hinblick auf die steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten sollten Sie sich bei Ihrer Planung von Anfang an fachmännisch unterstützen lassen.

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Der Offshore-Standort aller Offshore-Standorte: Die Cayman Islands

Der Offshore-Standort aller Offshore-Standorte: Die Cayman Islands

Die Cayman Islands können aus verschiedenen Gesichtspunkten als der Offshore-Standort schlechthin erachtet werden. Die karibische Inselgruppe mit Ihren etwas über 50.000 Einwohnern wird im Allgemeinen seit Jahrzehnten als Steueroase mit Traumstränden empfunden. Wie aber sieht es mit den Fakten der Cayman Islands für Offshore-Gründungen aus?

Zahlen zur Wirtschaft

Mit über sagenhaften 190.000 registrierten Firmen verfügen die Cayman Islands über beinahe viermal so viele Firmen wie Einwohner. Die Cayman Islands gehören sogar zu den fünf größten Finanzstandorten weltweit. Vor diesem Hintergrund überrascht es auch kaum, dass die Cayman Islands als größter Hedgefonds Standort der Welt gelten. Das Bruttoinlandsprodukt von etwa 48.000 US Dollar pro Einwohner ist das höchste aller Karibikstaaten.

Das geltende Rechtssystem und Gesellschaftsformen

Die Cayman Islands sind ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs und das Rechtssystem basiert auf dem englischen Case-Law System. Gemäß dem Gesellschaftsgesetz (Companies Law)  von 1961 in seiner jeweiligen Fassung findet man regelmäßig vier verschiedene Gesellschaftsformen auf den Cayman Islands:

1. Ordinary Resident Company

2. Ordinary Non-Resident Company

3. Exempt Company

4. Exempt Limited Duration Company

Die gängige Gesellschaftsform unter ausländischen Investoren ist in der Regel die Form der Exempt Company. Der Handel innerhalb der Cayman Islands ist bei dieser Gesellschaftsform ebenso wenig zulässig wie das Halten von Immobilien oder eine Tätigkeit im Bankensektor.

Die Exempt Company im Überblick

Eine Exempt Company muss mindestens einen Geschäftsführer („Director“) haben, welcher sowohl eine natürlich als auch eine juristische Person sein kann. Der Geschäftsführer muss nicht zugleich Gesellschafter der Exempt Company sein und das Geschäftsführerregister steht nicht zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung. Die Privatsphäre ist insoweit also entsprechend gewährleistet. Im Übrigen ist ein örtlicher Geschäftssitz erforderlich („local Registered Office“). Die Exempt Company unterliegt einer gewissen Buchführungspflicht, welche die Finanzlage der Gesellschaft widerspiegeln muss, wobei diese jedoch nicht zur Veröffentlichung eingereicht werden muss.

Die Exempt Company muss jährlich eine Geschäftsführerversammlung und eine Gesellschafterversammlung durchführen. Die Geschäftsführerversammlung hat in den Cayman Islands stattzufinden, wohingegen die Gesellschafterversammlung an sonstigen Standorten stattfinden kann. Es  ist aber möglich, die Versammlungen durch Stellvertreter abhalten zu lassen.

Des Weiteren kann die Exempt Company allein durch einen Gesellschafter betrieben werden. Auch dessen Name wird nicht im Gesellschaftsregister allgemein zugänglich veröffentlicht.

Die Exempt Company bietet somit insgesamt ein extrem hohes Maß an zur Schutz der Privatspähre.

Was sonst noch zu beachten ist

Die Cayman Islands sind wiederholt, etwa von Großbritannien, aber auch von US-Präsident Barack Obama, als Standort für Steuerbegünstigungen angegangen worden. Aufgrund von entsprechenden Zugeständnissen werden die Cayman Islands aber bislang nicht auf der „Black List“ der OECD geführt.

Insgesamt sollten Sie bei einer Offshore-Planung die Cayman Islands nicht vorzeitig von Ihrer potentiellen Liste streichen. Dafür erscheinen die Rahmenbedingungen bislang zu gut.

Bei Fragen zu den Cayman Islands helfen wir gerne! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore Gründung: Was macht eigentlich einen guten Offshore-Standort aus?

Offshore Gründung: Was macht eigentlich einen guten Offshore-Standort aus?

Sie haben sich bereits zum Thema Offshore Gründungen informiert und sind sich aber nicht sicher, welcher der vielfältigen Standorte rund um den Globus für Ihr Unternehmen in Betracht kommt? Belize, Dubai, die Cayman Island oder doch eher Zypern? Selbstverständlich hängt Ihre Antwort vom konkreten Unternehmensprofil Ihres Vorhabens sowie der spezifischen Ziele ab. Allerdings lassen sich jedoch einige allgemeine Merkmale herausstellen, die regelmäßig einen guten Offshore-Standort ausmachen.

Hier sind die unserer Meinung nach wichtigsten Gesichtspunkte, mit denen Sie sich in jedem Fall näher befassen sollen:

1) Stabile Regierungsverhältnisse

Stabile politische Verhältnisse und eine dauerhaft beständige Politik sollte zunächst die Grundvoraussetzung für einen Offshore-Standort für Ihr Unternehmen sein. Nur so verfügen Sie über mittel- bis langfristige Planungssicherheit. Die Möglichkeit eines drohenden Militärputschs z.B. könnte Ihre Unternehmung gänzlich zum Erliegen bringen.

2) Schutz der Privatsphäre  

Der Schutz der Privatsphäre und etwaige Offenlegungspflichten von Bilanzen, Buchhaltungsunterlagen, Adressen von Geschäftsführern und Gesellschafterlisten werden in den verschiedenen Offshore-Ländern durchaus unterschiedlich streng, bzw. liberal gehandhabt. Je nach Art Ihrer Unternehmung sollte also im Voraus geklärt werden, inwieweit eine Unternehmensanonymität im jeweiligen Land gewährt wird bzw. ermöglicht wird.

3) Die wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen

Die lokale Wirtschaftsgesetzgebung spielt eine wesentliche Rolle für die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Welche Form von Gesellschaften existieren? Wie schnell kann eine Gründung erfolgen? Ist dies Online möglich oder ist gar ein Erscheinen vor Ort erforderlich?  Können Gesellschaftsdokumente auf Englisch eingereicht werden?

4) Die Steuergesetzgebung und das internationale Standing

Das Hauptziel und der Hauptanreiz der Offshore-Standpunkte ist gewöhnlicherweise eine gemäßigte Steuerpflicht im Vergleich zum deutschen Gesellschaftssitz. Offshore-Unternehmen streben in der Regel einen Standort an, in welchem eine sehr gemäßigte oder keine Steuerpflicht für Unternehmensgewinne besteht, um Gewinne zu maximieren und mehr Cash-Flow für die Unternehmenssteuerung zur Verfügung zu haben. Die Ausprägungen der verschiedenen Steuergesetzgebung fallen naturgemäß stark unterschiedlich aus.

Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt, hinsichtlich der Steuergesetzgebung ist neben der potentiellen Steueroptimierung auch das internationale Standing. Inwieweit ist Ihr potentieller Offshore-Standort von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt? Bestehen Doppel-Besteuerungsabkommen mit Deutschland, weiteren EU-Staaten, den USA etc.? Ist der potentielle Offshore-Standort gar auf einer schwarzen Liste der OECD geführt?

Fazit

Stabile Regierungsverhältnisse sollten in jedem Fall eine Grundvoraussetzungen für jede Offshore-Unternehmung sein. Die maßgeblichen Kriterien für Steuer- und Wirtschaftsrechtsgesetzgebung sind auch in jedem Fall wichtig, können jedoch je nach Unternehmen, Industriezweig und Zielsetzung des jeweiligen Unternehmen bereits extrem unterschiedlichen Anforderungen unterliegen. Der fachmännische Vergleich verschiedener Standorte ist unserer Auffassung nach in jedem Fall zu empfehlen.

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