Ras Al Khaimah: Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Ras Al Khaimah: Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Vor einiger Zeit hatten wir in unserem Blog bereits über die Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Allgemeinen berichtet. Heute möchten wir potentiellen Firmengründern und Investoren einmal genauer die Freihandelszone Ras Al Khaimah (oder kurz auch als „RAK“ bezeichnet) nahebringen.

Einige Fakten zur Freihandelszone RAK

Die Freihandelszone Ras Al Khaimah liegt ca. 45 Autominuten nördlich von Dubai und somit am nördlichen Rand der VAE. Die Freihandelszone RAK wurde im Jahr 2000 aufgrund eines Erlass der Emirs gegründet und besteht aus fünf Zonen. Die Zonen unterteilen sich in die Business Park, Technology Park, Aviation Park und die Academy/Education Park Zonen. Zur optimalen Firmenbetreuung betreibt die RAK zudem Büros in Indien, der Türkei, den USA und in Deutschland. Der deutsche Standort, von welchem aus Kunden in ganz Europa betreut werden, befindet sich in der Kölner Innenstadt. Die Bemühungen der RAK Ihnen und Ihrem potentiellem Unternehmen möglichst großen Komfort und Unterstützung sind relativ offensichtlich.

Die RAK bietet neben guten Serviceleistungen aber auch weitere Anreize:

  • Es bestehen keine Import oder Exportzölle
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit über 40 Ländern (inklusive Deutschland und Österreich)
  • Hervorragende Infrastruktur
  • Keine Steuern (keine Einkommen und Umsatzsteuer etc.)
  • Nicht auf schwarzen Listen der Steueroasen geführt (z.B. OECD)

Internationale Firmengründung konkret: die IBC

Für internationale Firmengründungen steht in Ras Al Khaimah die Form der International Business Company (kurz auch „IBC“ genannt) zur Verfügung. Gesetzliche Mindestanforderungen an das bei der Gründung einzubringende Stammkapital – wie z.B. bei einer deutschen GmbH – bestehen bei der RAK IBC nicht. Die Gesellschafter, bzw. Gründer legen also autonom das Stammkapital der IBC fest. Wie so häufig bei der Gründung einer Offshore IBC der Fall, muss auch bei der Gründung einer IBC in der RAK ein örtlicher Vertreter der Gesellschaft(auch als „registered Agent“ bezeichnet) bestellt werden. Mit einer IBC kann Ihre Gründung weltweite Geschäftstätigkeit entwickeln. Eine Einschränkung besteht allerdings dahingehend, dass die Gesellschaftsform ausschließlich internationale Geschäftstätigkeit erlaubt, d.h. eine reine Geschäftstätigkeit innerhalb der Emirate ist nicht zulässig. Ausländischer Besitz der Gesellschaft bzw. der Gesellschaftsanteile von bis zu 100% ist hingegen in der Freihandelszone möglich.

Neben der IBC existiert aber auch die Möglichkeit unter Umständen eine sogenannte Free Zone Entitiy („FZE“) oder Free Zone Company („FZC“) zu gründen. Diese Gesellschaftsformen lassen sich am ehesten mit einer europäischen Aktiengesellschaft vergleichen und unterscheiden sich durch die Anzahl der Aktionäre, wobei eine FZE bei nur einem Aktionär und eine FZC bei 2-5 Aktionären vorliegt.

In jedem Fall der Unternehmensplanung in der RAK sollten Sie fachmännische Beratung in Erwägung ziehen, um auf der sicheren Seite zu stehen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore Gründung in Zentralamerika: Was für Belize sprechen kann

Offshore Gründung in Zentralamerika: Was für Belize sprechen kann

Auch bei Gründung im Offshore-Land Belize dürfte es dem Gründer einer Gesellschaft vor allem um Steuerreduzierung, Vermögensschutz und Vertraulichkeit gehen.

Eine gute Nachricht für alle diejenigen, die weder dem Spanischen noch dem Portugiesischem mächtig sind, hält Belize bereit:

Belize ist der einzige Offshore Standort in Zentralamerika, dessen Amtssprache Englisch ist. Dies allein dürfte hinsichtlich zu übersetzender Dokumente, Behördenkommunikation etc. bereits ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen lateinamerikanischen Offshore-Standorten sein.

Die Rahmenbedingungen in Belize

Auch ansonsten zählt Belize mit seinen gerademal 335.000 Einwohnern zu den „klassischen“ Offshore-Standorten.  Der Direktflug von Miami dauert gerade einmal 2 Stunden.  Als unabhängiges Mitglied des Britischen Commonwealth basiert das Rechtssystem auf dem englischem Common Law System. Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Als Standardwährung wird vor allem auf den US Dollar gesetzt.

Die gängige Offshore-Gesellschaftsform

Die sogenannte International Business Company (kurz: „IBC“) ist die gängige Gesellschaftsform für ausländische Offshore Investoren und Firmengründer und wird vom  sogenannten International Business Companies Act (dem IBC Gesetz) von 1990, überarbeitet in 2000, geregelt. Eine IBC kann von Einzelpersonen oder einer Gruppe von Gründern gegründet werden. Eine IBC muss über einen Firmensitz in Belize verfügen und einen Registered Agent (also einen eingetragenen Vertreter) vor Ort haben. Zudem muss die IBC einen Direktor bestellen (dieser muss nicht unbedingt vor Ort ansässig sein). Der Direktor kann eine natürliche oder juristische Person sein. Gesellschafter und Direktor können ein und dieselbe Person sein.

Die Vorteile einer IBC Gründung in Belize

  • Steuerbefreiungen für Einkünfte der IBC
  • Steuerbefreiungen für Dividendenzahlungen der IBC
  • Gesellschafter- und Geschäftsführerversammlungen können in Drittländern stattfinden
  • Flexibilität

Unterlagen, Dokumente und Buchführung müssen nicht bei den Behörden eingereicht werden. Die Unterlagen sind somit nicht öffentlich zugänglich.

Eintragung kann innerhalb eines Tages erfolgen.

Einige Einschränkungen hinsichtlich der IBC

  • Eine IBC kann keine Geschäftstätigkeit mit Einwohnern von Belize aufnehmen
  • Eine IBC kann in Belize keine Immobilien erwerben
  • Geschäftstätigkeit als Bank oder Versicherungsunternehmen ist nicht möglich

Sonstige Fakten und Ausblick

Unternehmen mit genehmigtem Kapital von den standardmäßigen US $ 50.000 bezahlen eine jährliche Lizenzgebühr von  ca. US $ 300,00. Doppelbesteuerungsabkommen bestehen mit Belize allerdings nicht.

Offshore-Firmengründer sind in Belize grundsätzlich willkommen und die Regierung hat zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die entsprechenden Anreize zu setzen. Eine umfassende Planung und Informationseinholung sind vor einer mögliche Unternehmung jedoch dringend zu empfehlen.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland