Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Das Fürstentum Liechtenstein, eingebettet zwischen der Schweiz und Österreich, mit seinen gerademal 37.000 Einwohnern verfügt über mehr eingetragene Unternehmen als Einwohner. Und im Gegensatz zu anderen Offshore-Unternehmen lockt nicht nur die räumliche, sondern auch die sprachliche Nähe. Da Deutsch die alleinige Amtssprache ist, sind sämtliche Gründungsunterlagen auf Deutsch. Übersetzungskosten oder gar sprachliche Missverständnisse sind von vornherein ausgeschlossen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen in Liechtenstein aktuell aus? Spätestens seit 2008 genießt Liechtenstein einen etwas berüchtigten Ruf als Finanzstandort und Steueroase.

Stein des Anstoßes: Daten CD 2008

Die Liechtensteiner Steueraffäre geriet im  Februar 2008 aufgrund einer Durchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, in den Fokus der breiten Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung hatte seinerzeit die berüchtigte Steuer CD von einem Informanten erworben, welcher die Daten wohl auf illegalem Weg erlangt hatte. Dieser Ankauf und die Nutzung durch die Bundesregierung führte in der Folge zu diplomatischen Spannungen zwischen Deutschland und Liechtenstein.

Seit dem hat sich im Fürstentum einiges geändert. Aufgrund einer erhöhten Kooperationsbereitschaft des Fürstentums und eines Wandels des Systems hin zu einer Weissgeldstrategie wurde dieses im Frühjahr 2009 von der Schwarzliste der unkooperativen Staaten der OECD entfernt.

Ein Ranking der „Financial Secrecy Index List“ hat  im November 2013 Liechtenstein jedoch als Nummer 33 auf einer Liste von 82 Ländern mit den am „wenigsten transparenten Finanzsystemen“ gelistet.

Der Ruf Liechtensteins als Steueroase dürfte sich nach wie vor in einem Wandlungsprozess befinden. Insgesamt ist Liechtenstein in diesem Wandlungsprozess dem „großen“ Nachbar Schweiz aber derzeit wohl einem Schritt voraus.

Die Neuaufstellung

Im Zuge der Steueraffäre war und ist das Fürstentum äußerst bestrebt die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins and Finanz- und Investitionsstandort zu erhalten. Eine umfassende Steuerreform wurde in Zuge dessen im Jahre 2011 erlassen.

Unter dieser neuen Steuergesetzgebung unterliegen Unternehmen nunmehr einer niedrigen Pauschalbesteuerung von 12,5 %. Ausgenommen hiervon sind die reinen Vermögensverwaltungen.  Diese bezahlen nur die Mindestertragssteuer von 1200 Schweizer Franken pro Jahr.

Unser Ausblick

Der Umbruch und die permanente Bewegung im Fürstentum ist offensichtlich. Eines ist jedoch auf jeden Fall nicht von den aktuellen Entwicklungen betroffen: die hervorragende Infrastruktur Liechtensteins mit seinen kurzen Wegen innerhalb Europas und der absoluten Nähe zur Schweiz. Die Bemühungen des Fürstentums hin zu mehr Transparenz und das offene Ohr für die Belange anderer Staaten dürften sich auch positiv auf einen wesentlichen immateriellen Wert ihres zukünftigen Unternehmen in Liechtenstein auswirken: das Image einer liechtensteinischen Unternehmung!

Sofern Sie sich eingehender mit dem Standort Liechtenstein oder anderen Offshore-Standorten beschäftigen möchten, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Mit den  Bahamas verbindet man in erster Linie wohl das Bild von einsamen, sandigen und flachen Traumstränden. Der Inselstaat südlich von der Küste Miamis (nur knapp 30 Flugminuten) gelegen besteht aus sagenhaften 700 Inseln, von denen allerdings nur ca. 30 bewohnt sind. Für den Traumurlaub lassen die Bahamas als Urlaubsmekka sicherlich keinerlei Wünsche offen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen für den geneigten Unternehmer oder Investor aus?

Einige Fakten zum Inselstaat

Aufgrund des geschichtlichen Einflusses des Vereinigten Königreichs ist die Amtssprache auf den Bahamas, trotzt der Unabhängigkeit von Großbritannien  im Jahre 1973, Englisch. Die Bevölkerung beläuft sich auf ca. 360.000 Einwohner und das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner liegt bei etwa 20.000 US Dollar. Die Hauptstadt Nassau mit Ihren 200.000 Einwohnern ist gleichzeitig die größte Stadt des Inselstaats.

Die Bahamas International Business Company („IBC“)

Um den internationalen Wirtschaftssektor anzukurbeln haben die Bahamas bereits im Jahre 1990 das International Business Company Gesetz  (aktualisiert u.a. im Jahre 2004 und 2011) verabschiedet. Diese Gesellschaftsform ermöglicht Offshore-Unternehmen die Verwaltung und den Schutz von Vermögenswerten.

Eine Bahamas IBC kann dem Unternehmensinhaber globale Geschäftstätigkeit bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre und Wahrung der Anonymität ermöglichen. Auch die steuerlichen Vorteile können erheblich ins Gewicht fallen. Die Unternehmensgründung einer Bahamas IBC kann zur vollständigen Bahamas Steuer- und Devisenbefreiung für Eigentümer und Gesellschafter für unglaubliche 20 Jahre führen.

Eine IBC muss über mindestens einen Geschäftsführer („Director”) verfügen. Der Geschäftsführer kann eine natürliche oder juristische Person jeglicher Nationalität sein. Ein Aufenthalt in den Bahamas ist insoweit nicht erforderlich.

Das IBC Gesetz regelt nichts Spezifisches hinsichtlich des Erfordernisses eines  sogenannten „Company Secretary“. Jedoch entspricht es durchaus der gängigen Praxis einen solchen zur Unterschriftsleistung vor Ort zu bestellen.

Grundsätzlich werden zwei Unterzeichner als Gesellschafter gefordert. Die Anteile können jedoch auf eine einzige Person übertragen werden. Ein Gesellschafterregister muss insoweit am Gesellschaftssitz unterhalten werden. Dieses ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.

Das genehmigte Stammkapital beträgt regelmäßig 50.000 US Dollar und wird in 50.000 Anteile zu je 1.00 US Dollar unterteilt.

Eine Kurzübersicht über mögliche und potentielle Vorzüge einer Gründung auf den Bahamas

– Ein Höchstmaß an Anonymität

– Keine Körperschaftssteuer

– Keine Einkommensbesteuerung

– Beschränkte Veröffentlichung von Gesellschafterinformationen

– Keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

– Niedrige jährliche Gebühren (ab ca. US$ 350,00)

Ausblick für Ihre Unternehmensplanung

Sofern Sie oder Ihr Unternehmen eine Offshore-Unternehmung mit einem Höchstmaß an Anonymität planen, sollten Sie sich mit den Einzelheiten und weiteren Rahmenbedingungen der Bahamas weiter auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen.

Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland