Steueroase Luxemburg bald Vergangenheit?

Keine Verschnaufpause für Luxemburg. Das zweitgrößte Investment-Zentrum der Welt bekommt einmal mehr Druck von der EU-Kommission. Sie will die aktuellen Ermittlungen jetzt noch weiter intensivieren.

Grund dafür sind die sogenannten Luxemburg Leaks, oder auch Lux-Leaks genannt.

Journalisten hatten die vertraulichen Unterlagen zugespielt bekommen und den Stein ins Rollen gebracht. Die Dokumente sollen beweisen, dass die luxemburgische Steuerbehörde verbindlich, internationalen Unternehmen, eine minimale Besteuerung rechtlich zugesichert hatte. Es ist von Rabatten bis zu mehr als 99 Prozent die Rede. Regulär liegen sie bei etwa 29 Prozent.

Was bedeutet das für Offshore Unternehmen?

Für die im Visier stehenden Firmen zunächst einmal nur jede Menge schlechte PR. Steuereinsparungen in Luxemburg, auch Steuervermeidung genannt, bleiben zunächst legal. Bis sich daran rechtlich etwas ändert, kann es noch ein langer Weg sein. Auch wenn das EU-Recht die Steuergesetzgebung beeinflusst, ist sie noch immer eine nationale Angelegenheit. Denn zurzeit gibt es weder eine europaweite Steuerunion noch ein einheitliches Recht.

Der Grund für die EU-Kommission Ermittlung ist, dass die Beihilfe als illegal angesehen wird. Ob das jedoch wirklich der Fall ist, muss noch entschieden werden. Die Krux an dem Ganzen: Jean-Claude Juncker, der ehemalige Premier- und Finanzminister des Großherzogtums, führt die Kommission an. Das heißt: In seiner Position als Präsident muss er über sich selbst richten. Denn auch in dessen damalige Amtszeit fallen einige der Fälle.

Laut Medienberichten geht der aktuelle luxemburgische Finanzminister davon aus, dass das Land in Zukunft Kunden mit kleinen Vermögen verlieren wird.

Luxemburg ist aber kein Einzelfall. Die EU-Kommission hat neben den Niederlanden und Irland, jetzt auch Großbritannien, Belgien, Malta und Zypern im Visier.

Es muss nicht immer Europa sein

Bei der Gründung von Offshore-Unternehmen lohnt sich auf jeden Fall ein Blick über den europäischen Tellerrand. Gerade die USA sind dabei sehr beliebt. Allerdings gibt es noch andere, sehr interessante Alternativen. Darunter sind zum Beispiel Botswana oder die Marschall Inseln, die wir in unseren vergangenen Blogs vorgestellt haben.

Mit der richtigen Unterstützung, sind können gerade solche Möglichkeiten für deutsche Unternehmen von höchsten Interesse sein.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Auf der Suche nach Offshore-Standortalternativen: Botswana

Auf der Suche nach Offshore-Standortalternativen: Botswana

Im Rahmen unserer regelmäßigen Betrachtungen der weltweiten Offshore-Standortentwicklungen kommt der afrikanische Kontinent in der Regel kaum vor. Jedoch bedeutet dies in keiner Weise, dass es auf dem afrikanischem Kontinent keine Offshore-Markt gäbe. Die Republik Botswana kann hier z.B. überaus interessant sein.

Ein Überblick

Botswana, ein afrikanischer Binnenstaat der im Süden an Südafrika und im Norden an Namibia grenzt, hat eine erstaunliche Entwicklung hinter sich. Noch in den 60er Jahren war das Land, welches lediglich eine Bevölkerung von 2 Millionen Einwohnern aufweist, eines der ärmsten der Erde mit einem pro-Kopf Bruttosozialprodukt von $70 pro Jahr. Dies Zeit hat Botswana längst hinter sich gelassen: Die Kaufkraft pro Kopf lag im Jahr 2013 bei stolzen $16.400 jährlich.
Laut Transparency International hat Botswana zudem die niedrigste Korruptionsquote in ganz Afrika und liegt in etwa gleichauf mit den EU-Mitgliedsstaaten Spanien und Portugal oder etwa auch Südkorea. Im Ranking der Staaten hinsichtlich effektiven gewerblichen Rechtsschutzes musste Botswana lediglich Südafrika den Vorzug lassen.
Englisch ist offizielle Amtssprache und das Rechtssystem beruht auf Pfeilern des niederländischen Rechts.

Entwicklung des Offshore-Standortes Botswana

Um seinen wirtschaftlichen Aufschwung weiter voranzutreiben hat die Regierung Botswanas etliche Maßnahmen in die Wege geleitet, um das Offshore-Geschäft vor Ort für ausländische Investoren und Gründer attraktiv zu machen.
Bereits mit dem Nachtrag zum Einkommensteuergesetz von 1999 (der „Income Tax Amendment Act 1999“) hat die Regierung ein internationales Finanzzentrum geschaffen, welches sich auf die Niederlassung von ausländischen Investoren in Botswana konzentriert. Im Sinne des Kollektiven Investitionsunternehmungsgesetz (das „Collective Investment Undertakings Act 1999“), welches ebenfalls bereits aus dem Jahre 1999 datiert, können hierzu offene und geschlossen Fonds oder Investorengesellschafen gegründet werden. Derartige Fonds oder Investorengesellschaften unterliegen dabei der Aufsicht der Bank of Botswana.
Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist wohl insbesondere die Möglichkeit für Niedrigbesteuerung innerhalb des internationalen Finanzzentrums interessant. Weitreichende Steuerabzüge sind möglich und eine Befreiung von der Quellen- und Dividendensteuer sowie der Kapitalertragssteuer ist innerhalb der Zone des internationalen Finanzzentrums ebenfallserreichbar.

Unsere Einschätzung

Obwohl die investitionsfreundliche Gesetzgebung wie gezeigt bereits auf Anreize aus dem Jahr 1999 zurückgeht, ist Botswana nach wie vor nicht unbedingt ein Name, der dem geneigten Firmengründer oder Offshore-Investor sofort einfallen muss. Gerade sofern eine schnelle und zügige Anreise aus Europa ein wichtiger Gesichtspunkt sein sollte, dürfte es genügend anderweitige Alternativen geben.
Je nach konkreter Art Ihres Vorhabens ist ein näherer Blick auf den Standort Botswana aber sicherlich interessant.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

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