Firmengründung im Ausland: Die kleinste Steueroase: Andorra

Andorra, ein Fürstentum und Kleinstaat zugleich, ist in den östlichen Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich gelegen. Der Fläche nach ist es der größte unter den sechs europäischen Zwergstaaten. Andorra ist das einzige Land der Welt in dem es eine Doppelherrschaft gibt. Die Funktion des Staatsoberhauptes nehmen zum einen der Bischof von Urgell und der Präsident von Frankreich wahr. Die Tourismusindustrie spielt als wichtigster Wirtschaftssektor eine große Rolle.

Die Bevölkerungszahl ist vergleichsweise niedrig und wird von der gering vorkommenden Landwirtschaft weiterhin gering gehalten. 1950 lebten auf Andorra 6.176 Menschen, in den folgenden Jahrzehnten erlebte Andorra allerdings einen starken Bevölkerungszuwachs. Heute liegt die Einwohnerzahl bei circa 76.000 Menschen. Das Bevölkerungswachstum ist vor allem auf die Einwanderung insbesondere aus Spanien, Portugal und Frankreich zurückzuführen.

Wirtschaft

Der Zwergstaat verfügt, außer Wasser, praktisch über keine Ressourcen die aus der Natur stammen, denn nur 2% von Andorras unbebautem Land sind für landwirtschaftliche Zwecke nutzbar. Es gibt nur sehr wenig Industrie. Das Land lebt vor allem von der Tourismusbranche. Eine zusätzliche bedeutende Einnahmequelle ist der Verkauf von Strom, der durch Wasserkraft erzeugt wurde. Das Bankwesen von Andorra ist allerdings gut entwickelt. Andorra gewährt seinen Einwohnern weitgehende Steuerfreiheit. Andorra ist das einzige Land auf der Welt, dem es gänzlich an einem Finanzamt fehlt.

Aussicht als Niederlassungsstandort

Geographisch gesehen liegt Andorra auf dem gleichen Breitengrad wie Rom, das bedeutet man kann mit fast 300 Sonnentagen im Jahr rechnen. Andorra bietet ausländischen Unternehmen jedoch nicht nur angenehme klimatische Bedingungen, sondern auch steuerliche Vergünstigungen und Fördermittel. Weiteren Anreiz geben die politische Stabilität des Zwergstaates sowie die persönliche Sicherheit. Wenn auch Sie eine Unternehmensgründung in Andorra in Erwägung ziehen, dann informieren Sie sich direkt bei uns über weitere Details und wir helfen Ihnen gern weiter!

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Firmengründung im Fürstentum: Der Stadtstaat Monaco

Das Fürstentum Monaco ist der zweitkleinste Staat der Welt. Monaco ist ein sogenannter Stadtstaat. Der sehr mondäne und dicht besiedelte Staat liegt an der französischen Mittelmeerküste, nahe der italienischen Grenze. Monaco ist mit 18.229 Einwohnern pro Quadratkilometer der am dichtesten besiedelte unabhängige Staat. Somit stehen knapp 50.000 Beschäftigte einer Einwohnerzahl von rund 37.000 Menschen gegenüber.

In Monaco spielt Landwirtschaft keine große Rolle, viel mehr ist der Dienstleistungssektor die tragende Kraft. Neben der Tourismusindustrie stehen Finanzdienstleistungen, als Wirtschaftssektor, im Vordergrund. Der Tourismus nimmt dabei 40% und der Finanzsektor 20% Anteil des Bruttoinlandprodukts ein. Im Jahr 2013 waren 35 Kreditinstitute registriert. Es wird ein Vermögen von rund 78 Milliarden Euro verwaltet. Der Staat veröffentlicht Quartalsberichte wie ein Wirtschaftsunternehmen. Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf beläuft sich auf 64.082 Euro (Stand 2013). Der Staat ist kein Mitglied der Europäischen Union.

Das Steuersystem

In Monaco gibt es seit 1869 keine direkte Steuerpflicht, allerdings gilt dies nur für Privatpersonen. Monaco erwirtschaftet den Großteil seiner Einnahmen über Unternehmensbesteuerung (unter anderem Ertrags- und Körperschaftssteuer), Gebühren und Zölle. Das Fürstentum kennt keine private Einkommenssteuer. Des Weiteren besteht auch keine Zugewinnsteuer oder Vermögenssteuer. Im privaten Bereich sind in diesem Sinn auch keine Bücher zu führen, Unterlagen aufzubewahren oder Erklärungen abzugeben.

Monaco als lukrativer Investitionsstandort

Das milde und warme Mittelmeerklima lässt Monaco als Niederlassungsstandort glänzen. Die hohe persönliche Sicherheit, die angenehme klimatische Situation, die guten Verkehrsanbindungen und ein attraktives Steuersystem sprechen für einen Niederlassungsstandort als deutschsprachige Investoren. Wenn auch Sie von diesen und weiteren lukrativen Faktoren profitieren wollen, dann kontaktieren Sie uns noch heute und wir beraten Sie gern!

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Malta – Steueroase im Mittelmeer

Seit 2004 gehört der Inselstaat Malta zur Europäischen Union. Die kleine Insel misst ca. 316 km² mit einer Einwohnerzahl von 417.000 und ist somit die kleinste europäische Union. Trotz der geringen Größe des Landes, ist Malta wirtschaftlich ein sehr interessanter Investitionsstandort. Seit dem EU-Beitritt und der Euro-Einführung 2008 sind die Zahlen der investierenden ausländischen Unternehmen rasant gestiegen.

Wirtschaft Maltas

2014 betrug das Bruttoinlandsprodukt ca. 7,9 Milliarden Euro und ist somit um 3,3 % zum Vorjahr gestiegen.

Malta zeichnet sich durch seine offene im- und exportabhängige Wirtschaft aus, aber auch der klassische Fremdenverkehr ist eine solide Wirtschaftsgröße. Rund 20 % der Bevölkerung ist in der Tourismusbranche tätig. Letztes Jahr verbuchte Malta mit einem Zuwachs von 6,8 % in diesem Sektor erneut ein Rekordhoch.

Zudem hat der Inselstaat, laut der maltesischen Regierung, Ende letzten Jahres das größte Schiffsregister für Handelsschiffe Europas. Durch die zentrale Lage Maltas im Mittelmeer, spielt der Container-Freihafen eine zentrale Rolle als Umschlageplatz.

Auch der Finanzsektor des Inselstaates hat sich gut entwickelt und zieht immer mehr ausländische Investoren an. In den letzten Jahren haben sich die Investitionsbestände verdoppelt. Ein Grund hierfür sind die Steuervorteile auf der Insel.

Steueroase im Mittelmeer

Malta besitzt, vor allem für Unternehmer und Unternehmen, ein sehr attraktives Steuersystem. Der Körperschaftssteuerssatz liegt bei 35 %. Durch die Steuerrückzahlungen liegt der Prozentsatz vieler Firmen bei nur 5 %. Bei Holdinggesellschaften ist es in manchen Fällen möglich, dass der komplette Steuerbetrag erstattet wird. Auf Malta gibt es die Möglichkeit, dass Firmen Steuergutschriften auf Investitionen und Lohnkosten erhalten. Diese Bedingungen machen Malta zu einem attraktiven Investitionsstandort für ausländische Firmen.

Aussicht

Zum einen bietet Malta ausländischen Unternehmen einige Steuervorteile und Fördermittel. Auch die politische Stabilität und die unternehmerfreundliche Wirtschaftspolitik geben Anreiz, Malta als Unternehmensstandort zu wählen. Zurecht zählt der kleine Inselstaat zu den klassischen Offshore Standorten. Wenn auch Sie eine Unternehmensgründung auf Malta in Erwägung ziehen oder Sie sich über weitere Details informieren möchten, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

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Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Offshore-Gründung in Samoa: Der Exot unter den Exoten

Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig von exotischen – und auch weniger exotischen – Offshore-Standorten weltweit. Einige der „Exoten“ sind dabei im internationalen Unternehmertum aber eher geläufig und wohl bekannt. Mit unserem heutigen Gegenstand der Betrachtung dürfte sich dies anders verhalten. Oder können Sie auf Anhieb ein Unternehmen oder einen Investor benennen, der sein Geschäfte über Samoa betreibt?

Einige Fakten zum Standort Samoa

Samoa, welches seine Unabhängigkeit von Neuseeland im Jahre 1962 erlangte, besteht im Wesentlichen aus zwei der größten Inseln Polynesiens. Die Bevölkerungszahl liegt bei etwas von über 190.000 Einwohnern. Auch wenn Samoa in seiner Vergangenheit vor dem 1. Weltkrieg einmal unter deutscher Verwaltung stand, ist die Sprache des Handels und der Wirtschaft Englisch. Das Rechtssystem beruht, wie so oft bei Offshore-Standorten, auf dem britischen Common Law System.

Warum aber überhaupt Samoa?

Mit kurzen und unkomplizierten Flugwegen kann Samoa europäische Unternehmer kaum locken. Flügen kommen regelmäßig über Honolulu oder gar Neuseeland oder Australien.
Für die Gesellschaftsform der International Company („IC“) bietet zunächst einige der „Standardvorzüge“ vieler Offshore-Standorte an:
Möglich ist z.B.
– Steuerbefreiung für International Companies –
– Gesellschaftsversammlungen können von jeglichem Ort weltweit durchgeführt werden (was die erschwerte Anreise für viele Unternehmungen wieder relativeren könnte).
– niedrige und gestaffelte Gesellschaftsgebühren im Falle der Vorauszahlungen für mehrere Jahre
– Erfordernis nur eines Gesellschafters und eines Geschäftsführers zur Gründung der IC
– die Namen der Mitglieder der IC werden nicht öffentlich zugänglich eingetragen.
Sofern der „Offshore-Standard“. Sodann hält Samoa unter gewissen Voraussetzungen aber eine Besonderheit für IC Gründer bereit:
Das Internationale Gesellschaftsgesetz Samoas gestattet eine besonders weitgehende Gestaltungsmöglichkeit zum Vermögensschutz für Samoa ICs. Danach können bei Eintritt eines „bestimmten Ereignisses“ Gesellschaftsanteile automatisch auf festgelegte Personen übergehen. Ein solches „bestimmtes Ereignis“ kann dabei z.B. ein Urteil oder eine gerichtliche Verfügung gegen die Samoa International Company sein. Eine festgelegte Person auf die, das Vermögen der IC sodann übergeht kann z.B. ein Familienmitglied sein. Es lässt sich daher unter Umständen erreichen, dass gerichtliche Titel gegen die Samoa IC im Ergebnis ins Leere laufen. Zu den einzelnen diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten und Voraussetzungen lassen Sie sich am besten von Ihrem rechtlichen Berater hinreichend in die Materie einführen.

Unser Ausblick

Samoa ist unserer Auffassung wohl noch nicht so etabliert wie mache der anderen hier sonst vorgestellten Offshore-Standorte . Dies kann unter Umständen zu Problemen hinsichtlich des Umgang smit Banken und Stellung von Kreditmitteln mit sich bringen. Anderseits sind die Möglichkeiten des Vermögens- und Kapitalschutz besonders ausgeprägt.

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Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

1) Wo kann man Offshore-Firmen gründen?

Es lassen sich derzeit etwas über 60 Länder weltweit als Offshore-Firmengründungsorte bezeichnen. Dazu gehören Offshore-Standorte, die Offshore-Shore  Unternehmen und nicht-örtlich tätigen Unternehmen Steuerfreiheit gewähren (z.B. Panama, die Seychellen und Belize) und solche Offshore-Standorte die mit niedriger Besteuerung locken (z.B. die Schweiz, Zypern, Malta etc.). Ein Offshore-Standort muss nicht, wie der englische Name (Offshore: vor der Küste gelegen) eigentlich suggeriert, zwingend auf einer abgelegenen Insel befinden. Allerdings sind tatsächlich viele Offshore-Standorte auf vielen kleineren Inseln und dabei vor allem in ehemaligen britischen Kolonien gelegen.

2) Was zeichnet einen Offshore-Standort aus? Gibt es eine Definition?

Eine zwingende Definition für einen Offshore-Standort gibt es per-se nicht. Vielmehr weisen die meisten Offshore-Länder durchaus unterschiedlichen Merkmale und Charakteristika auf. Grob zusammengefasst kann man Offshore-Länder aber in zwei Kategorien unterteilen:

1) Niedrig Steuer Offshore-Standorte

2) Steuerbefreiung für Offshore-Unternehmen

Niedrig Steuerstandorte sind z.B. Offshore-Standorte innerhalb Europas, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Zypern oder auch Irland. Der zweiten Kategorie gehören regelmäßig die etwas „exotischeren“ Standorte der Karibik und Zentralamerikas (z.B. Nevis, Belize, Panama, die Cayman Islands, die British Virgin Islands etc.) an.  In den USA lassen sich in manchen Bundesstaaten auch Hybridformen zwischen den beiden Kategorien finden.

Der kleinste gemeinsame Nenner für alle Offshore-Standorte ist jedoch stets die Ermöglichung von Steuervorteilen.

3) Weitere Merkmale von Offshore-Standorten

Weitere Merkmale die oftmals die Anreize für eine Offshore-Unternehmensansiedlung darstellen sind:

ein weitreichendes Bankgeheimnis, welches durch entsprechende gesetzliche Regelungen des Offshore-Landes abgesichert wird

–  Anonymitätsregelungen, die eine nach Außen hin weitreichende anonyme Geschäftstätigkeit ermöglichen

– Möglichkeit der Treuhänder-Vertretung der Offshore-Gesellschaft vor Ort

– keine oder minimale Veröffentlichungspflichten der Gesellschafts- und Geschäftsunterlagen

– zügiger und kosteneffizienter Gründungsvorgang

– minimal Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht

4) Was für eine tatsächliche Unternehmensgründung wichtig ist!

Die folgenden Fragen sollten Sie, neben der stets gebotenen Rechts- und Steuerberatung, möglichst früh klären:

– Inwieweit gilt tatsächlich Steuerfreit?

– Wie hoch sind Verwaltungs- und Lizenzgebühren?

– Was sind die Anforderungen an das Mindestkapital?

– Gibt es Branchenbeschränkungen, die für meinen Geschäftsbereich relevant sind?

– Wie konkret ist der Vermögensschutz vor Ort geregelt?

– Ist der potentielle Offshore-Standort hinreichend politisch stabil?

– Wie hoch sind die Gründungskosten und wie schnell wird die Gesellschaft eingetragen?

– Ist für bestimmte Geschäftstätigkeiten eine Anwesenheit vor Ort erforderlich?

Diese Fragen sind lediglich einige wenige Themen, die vor Gründung und Wahl des Offshore-Standorts, hinreichend erörtert werden sollten.

Lassen Sie sich beraten! Wir helfen gerne. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland