Bisher noch keine Erfahrung bei der Gründung einer ausländischen Gesellschaft?

Viele Unternehmer beschäftigen sich mit dem Gedanken eine ausländische Firma zu gründen, wissen aber noch nicht, welche Gesellschaftsform und welches Gründungsland geeignete ist? Sehr oft gibt es wenige Unternehmensberater die auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung haben und vor allem örtlich ansprechbar sind.

Internationale Gesellschaften können vielseitig genutzt werden; weltweit bieten zahlreiche Länder verschiedene Steuervorteile an und haben Sonderwirtschaftszonen eingerichtet.

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG zeigt Ihnen als zuverlässiger deutscher Unternehmensberater und Dienstleister, über welches Land und mit welcher Gesellschaftsform Sie Ihre strategischen Ziele erreichen können.

Folgende Kriterien sind für die Auswahl wichtig:

In welchem Unternehmenszweig sind Sie tätig?
Wo und in welcher Gesellschaftsform werden Aktivitäten ausgeübt?
Wo residieren Ihre Geschäftspartner?
Wo möchten Sie investieren?
Welche Aktivitäten planen Sie im Ausland tatsächlich auszuüben?
Welches sind die Hauptgründe, eine Auslandsgesellschaft einzuschalten?

Für die Entscheidungsfindung kommt es im Wesentlichen auf die nationalen Gesetze der verschiedenen Standorte an, sowie auf die Möglichkeiten der juristischen Ausgestaltung, Anonymität und Flexibilität der Gesellschaften.

Internationale Gesellschaften werden eingesetzt in den Bereichen:

Trading
Holding
Finance
Copyrights und Royalties
Real Estate
Investments und Mutual Funds
Asset Management
Trusts und Foundations
Professional Services / Consultancy

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Steueroase Luxemburg bald Vergangenheit?

Keine Verschnaufpause für Luxemburg. Das zweitgrößte Investment-Zentrum der Welt bekommt einmal mehr Druck von der EU-Kommission. Sie will die aktuellen Ermittlungen jetzt noch weiter intensivieren.

Grund dafür sind die sogenannten Luxemburg Leaks, oder auch Lux-Leaks genannt.

Journalisten hatten die vertraulichen Unterlagen zugespielt bekommen und den Stein ins Rollen gebracht. Die Dokumente sollen beweisen, dass die luxemburgische Steuerbehörde verbindlich, internationalen Unternehmen, eine minimale Besteuerung rechtlich zugesichert hatte. Es ist von Rabatten bis zu mehr als 99 Prozent die Rede. Regulär liegen sie bei etwa 29 Prozent.

Was bedeutet das für Offshore Unternehmen?

Für die im Visier stehenden Firmen zunächst einmal nur jede Menge schlechte PR. Steuereinsparungen in Luxemburg, auch Steuervermeidung genannt, bleiben zunächst legal. Bis sich daran rechtlich etwas ändert, kann es noch ein langer Weg sein. Auch wenn das EU-Recht die Steuergesetzgebung beeinflusst, ist sie noch immer eine nationale Angelegenheit. Denn zurzeit gibt es weder eine europaweite Steuerunion noch ein einheitliches Recht.

Der Grund für die EU-Kommission Ermittlung ist, dass die Beihilfe als illegal angesehen wird. Ob das jedoch wirklich der Fall ist, muss noch entschieden werden. Die Krux an dem Ganzen: Jean-Claude Juncker, der ehemalige Premier- und Finanzminister des Großherzogtums, führt die Kommission an. Das heißt: In seiner Position als Präsident muss er über sich selbst richten. Denn auch in dessen damalige Amtszeit fallen einige der Fälle.

Laut Medienberichten geht der aktuelle luxemburgische Finanzminister davon aus, dass das Land in Zukunft Kunden mit kleinen Vermögen verlieren wird.

Luxemburg ist aber kein Einzelfall. Die EU-Kommission hat neben den Niederlanden und Irland, jetzt auch Großbritannien, Belgien, Malta und Zypern im Visier.

Es muss nicht immer Europa sein

Bei der Gründung von Offshore-Unternehmen lohnt sich auf jeden Fall ein Blick über den europäischen Tellerrand. Gerade die USA sind dabei sehr beliebt. Allerdings gibt es noch andere, sehr interessante Alternativen. Darunter sind zum Beispiel Botswana oder die Marschall Inseln, die wir in unseren vergangenen Blogs vorgestellt haben.

Mit der richtigen Unterstützung, sind können gerade solche Möglichkeiten für deutsche Unternehmen von höchsten Interesse sein.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Das Fürstentum Liechtenstein, eingebettet zwischen der Schweiz und Österreich, mit seinen gerademal 37.000 Einwohnern verfügt über mehr eingetragene Unternehmen als Einwohner. Und im Gegensatz zu anderen Offshore-Unternehmen lockt nicht nur die räumliche, sondern auch die sprachliche Nähe. Da Deutsch die alleinige Amtssprache ist, sind sämtliche Gründungsunterlagen auf Deutsch. Übersetzungskosten oder gar sprachliche Missverständnisse sind von vornherein ausgeschlossen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen in Liechtenstein aktuell aus? Spätestens seit 2008 genießt Liechtenstein einen etwas berüchtigten Ruf als Finanzstandort und Steueroase.

Stein des Anstoßes: Daten CD 2008

Die Liechtensteiner Steueraffäre geriet im  Februar 2008 aufgrund einer Durchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, in den Fokus der breiten Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung hatte seinerzeit die berüchtigte Steuer CD von einem Informanten erworben, welcher die Daten wohl auf illegalem Weg erlangt hatte. Dieser Ankauf und die Nutzung durch die Bundesregierung führte in der Folge zu diplomatischen Spannungen zwischen Deutschland und Liechtenstein.

Seit dem hat sich im Fürstentum einiges geändert. Aufgrund einer erhöhten Kooperationsbereitschaft des Fürstentums und eines Wandels des Systems hin zu einer Weissgeldstrategie wurde dieses im Frühjahr 2009 von der Schwarzliste der unkooperativen Staaten der OECD entfernt.

Ein Ranking der „Financial Secrecy Index List“ hat  im November 2013 Liechtenstein jedoch als Nummer 33 auf einer Liste von 82 Ländern mit den am „wenigsten transparenten Finanzsystemen“ gelistet.

Der Ruf Liechtensteins als Steueroase dürfte sich nach wie vor in einem Wandlungsprozess befinden. Insgesamt ist Liechtenstein in diesem Wandlungsprozess dem „großen“ Nachbar Schweiz aber derzeit wohl einem Schritt voraus.

Die Neuaufstellung

Im Zuge der Steueraffäre war und ist das Fürstentum äußerst bestrebt die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins and Finanz- und Investitionsstandort zu erhalten. Eine umfassende Steuerreform wurde in Zuge dessen im Jahre 2011 erlassen.

Unter dieser neuen Steuergesetzgebung unterliegen Unternehmen nunmehr einer niedrigen Pauschalbesteuerung von 12,5 %. Ausgenommen hiervon sind die reinen Vermögensverwaltungen.  Diese bezahlen nur die Mindestertragssteuer von 1200 Schweizer Franken pro Jahr.

Unser Ausblick

Der Umbruch und die permanente Bewegung im Fürstentum ist offensichtlich. Eines ist jedoch auf jeden Fall nicht von den aktuellen Entwicklungen betroffen: die hervorragende Infrastruktur Liechtensteins mit seinen kurzen Wegen innerhalb Europas und der absoluten Nähe zur Schweiz. Die Bemühungen des Fürstentums hin zu mehr Transparenz und das offene Ohr für die Belange anderer Staaten dürften sich auch positiv auf einen wesentlichen immateriellen Wert ihres zukünftigen Unternehmen in Liechtenstein auswirken: das Image einer liechtensteinischen Unternehmung!

Sofern Sie sich eingehender mit dem Standort Liechtenstein oder anderen Offshore-Standorten beschäftigen möchten, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

1) Wo kann man Offshore-Firmen gründen?

Es lassen sich derzeit etwas über 60 Länder weltweit als Offshore-Firmengründungsorte bezeichnen. Dazu gehören Offshore-Standorte, die Offshore-Shore  Unternehmen und nicht-örtlich tätigen Unternehmen Steuerfreiheit gewähren (z.B. Panama, die Seychellen und Belize) und solche Offshore-Standorte die mit niedriger Besteuerung locken (z.B. die Schweiz, Zypern, Malta etc.). Ein Offshore-Standort muss nicht, wie der englische Name (Offshore: vor der Küste gelegen) eigentlich suggeriert, zwingend auf einer abgelegenen Insel befinden. Allerdings sind tatsächlich viele Offshore-Standorte auf vielen kleineren Inseln und dabei vor allem in ehemaligen britischen Kolonien gelegen.

2) Was zeichnet einen Offshore-Standort aus? Gibt es eine Definition?

Eine zwingende Definition für einen Offshore-Standort gibt es per-se nicht. Vielmehr weisen die meisten Offshore-Länder durchaus unterschiedlichen Merkmale und Charakteristika auf. Grob zusammengefasst kann man Offshore-Länder aber in zwei Kategorien unterteilen:

1) Niedrig Steuer Offshore-Standorte

2) Steuerbefreiung für Offshore-Unternehmen

Niedrig Steuerstandorte sind z.B. Offshore-Standorte innerhalb Europas, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Zypern oder auch Irland. Der zweiten Kategorie gehören regelmäßig die etwas „exotischeren“ Standorte der Karibik und Zentralamerikas (z.B. Nevis, Belize, Panama, die Cayman Islands, die British Virgin Islands etc.) an.  In den USA lassen sich in manchen Bundesstaaten auch Hybridformen zwischen den beiden Kategorien finden.

Der kleinste gemeinsame Nenner für alle Offshore-Standorte ist jedoch stets die Ermöglichung von Steuervorteilen.

3) Weitere Merkmale von Offshore-Standorten

Weitere Merkmale die oftmals die Anreize für eine Offshore-Unternehmensansiedlung darstellen sind:

ein weitreichendes Bankgeheimnis, welches durch entsprechende gesetzliche Regelungen des Offshore-Landes abgesichert wird

–  Anonymitätsregelungen, die eine nach Außen hin weitreichende anonyme Geschäftstätigkeit ermöglichen

– Möglichkeit der Treuhänder-Vertretung der Offshore-Gesellschaft vor Ort

– keine oder minimale Veröffentlichungspflichten der Gesellschafts- und Geschäftsunterlagen

– zügiger und kosteneffizienter Gründungsvorgang

– minimal Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht

4) Was für eine tatsächliche Unternehmensgründung wichtig ist!

Die folgenden Fragen sollten Sie, neben der stets gebotenen Rechts- und Steuerberatung, möglichst früh klären:

– Inwieweit gilt tatsächlich Steuerfreit?

– Wie hoch sind Verwaltungs- und Lizenzgebühren?

– Was sind die Anforderungen an das Mindestkapital?

– Gibt es Branchenbeschränkungen, die für meinen Geschäftsbereich relevant sind?

– Wie konkret ist der Vermögensschutz vor Ort geregelt?

– Ist der potentielle Offshore-Standort hinreichend politisch stabil?

– Wie hoch sind die Gründungskosten und wie schnell wird die Gesellschaft eingetragen?

– Ist für bestimmte Geschäftstätigkeiten eine Anwesenheit vor Ort erforderlich?

Diese Fragen sind lediglich einige wenige Themen, die vor Gründung und Wahl des Offshore-Standorts, hinreichend erörtert werden sollten.

Lassen Sie sich beraten! Wir helfen gerne. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

 

Keine Erfahrungen bei der globalen Betriebsverlagerung? Emskg.de ist für Betriebsgründungen in mehr als 20 Ländern der perfekte Partner!

Inzwischen gehört die Firma in Deutschland zu den Marktführern auf ihrem Gebiet und zeichnet sich besonders durch das gute Zusammenspiel mit Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus, an die das Unternehmen seine Mandanten natürlich auch gerne vermittelt.

Die e|m| s Unternehmensberatung & Co. KG. ist eine klassische Unternehmensberatung und bietet so weder steuerliche noch rechtsberatende Tätigkeiten an. Auf dem Gebiet der Unternehmensberatung stehen jedoch kompetente Fachleute und Profis mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung und gewährleisten eine sichere, wie korrekte Unternehmensgründung und gute Verwaltung, ganz gleich in welchem Land. Qualität, Zuverlässigkeit, Service, sowie Kundenzufriedenheit gehören zu den obersten Prioritäten der Unternehmensberatung. Es wird natürlich auch auf die individuellen Wünsche und Ziele der Mandanten eigegangen und es wird versucht, diese umzusetzen. Für die Mitarbeiter handelt es sich dabei um Verpflichtungen, die sie sehr gerne erfüllen.

Insbesondere zeichnet sich das Unternehmen durch seine Seriosität aus und hat im Gegensatz zu anderen Branchenvertretern seinen Sitz und Gerichtsstand ausschließlich in Deutschland. Eine virtuelle Postkastenadresse gibt es also nicht. Das Unternehmen kann schon seit fast 20 Jahren in Deutschland erreicht werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland