Die Offshore Firmengründung in Panama

Die Offshore Firmengründung in Panama

Ihr Unternehmen interessiert sich für eine Offshore Firmengründung? Die Liste möglicher Länder für eine solche Offshore-Unternehmung ist lang. Belize, Virgin Island und vor allem Dubai sind hier geläufige Namen. Aus welchen Gründen aber ist eine Offshoregründung ggf. auch für Sie oder Ihr Unternehmen interessant?

Die möglichen Vorzüge Panamas

Panama mit seinen circa 3,4 Millionen Einwohnern kann durchaus als „das Finanzzentrum“ in Lateinamerika bezeichnet werden. Mit seinen liberalen Bankengesetzen dürfte Panama vor allem für Personen und Unternehmen interessant sein, die um ein Höchstmaß an Anonymität bemüht sind.

Zwar existiert ein öffentliches Firmenregister, in welchem grundsätzlich alle Gesellschafter einzutragen sind, jedoch besteht die Möglichkeit diesem durch Einschaltung eines Treuhandservices entgegenzuwirken.

Der Gründungsvorgang an sich erfordert im Vergleich zu anderen Offshore-Standorten etwas mehr Aufwand. Es werden für eine Gründung in Panama in der Regel drei Personen (die sogenannten „Officers“) benötigt. Auf der anderen Seite verfügt Panama über ein gutes Rechtssystem. Eine zu beachtende Besonderheit ist dabei, dass das Zivilrecht auf dem spanischen Recht basiert, das Gesellschaftsrecht hingegen lehnt sich an das Gesellschaftsrecht des US Bundesstaats Delaware an.

Die möglichen Vorzüge Panamas als Offshore-Standort sind vielfältig, wie die folgende Kurzübersicht zeigt:

  • ·         Geschäfte können global vorgenommen werden
  • ·         Keine Bilanzierungspflicht
  • ·         Keine Buchhaltungs- oder Belegaufbewahrungspflicht
  • ·         Möglichkeit der Haftungsbeschränkung mittels der Offshore-Firma
  • ·         Politische Stabilität

Auch die bei Offshoregründungen in der Regel avisierten Steuervorteile existieren in Panama. Es besteht keine Quellensteuer und Einnahmen, welche außerhalb Panamas  generiert werden, sind steuerfrei. Im Hinblick auf das Thema Unternehmensnachfolge gilt, dass keine Erbschafts- und Schenkungssteuern existieren.

Eine Variante: Die Panama Stiftung

Ein weiterer interessanter Aspekt in Panama ist die sogenannte Panama Stiftung. Bei der Form der Panamastiftung ist es möglich, Stifterrechte auszuüben und bereits zu Lebzeiten Alleinbegünstigter der Vermögenswerte zu sein. Zweitbegünstigte, wie z.B. Ehepartner oder Kindern, können benannt werden. Gesetzliche Vorschriften zur Namensveröffentlich bestehen insoweit nicht. Panama kann also nicht nur für Unternehmensgründungen, sondern auch für wohlhabende Privatpersonen, äußerst reizvoll sein.

Die Panama S.A.

Die Sociedad Anónima (Kurzform: S.A.) ist die Panamavariante einer Aktiengesellschaft. Es besteht dabei keine Mindestkapitalpflicht und es sind sowohl Inhaber- als auch Namensaktien möglich.

Zu beachten ist des Weiteren noch, dass keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama besteht.

Die Gestaltungsspielräume sind mitunter immens; erfordern auf der anderen Seite aber von vorherein eine kompetente und fachmännische Beratung, damit Ihr Vorhaben in Panama keinen Schiffbruch erleidet.

Lassen Sie uns wissen, in welchem Bereich Sie weitere Fragen haben! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore Firmengründung: Warum eigentlich Dubai?

Offshore Firmengründung: Warum eigentlich Dubai?

Kaum ein Emirat hat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Offshore Firmengründungen und Auslandsinvestitionen zu viele Schlagzeilen produziert wie Dubai. Was aber genau ist das „Geheimnis“ von Dubai und wie kann Ihr Unternehmen vom Standort Dubai profitieren?

Der Standort Dubai

Dubai mit seiner Lage auf der Arabischen Halbinsel am Persischen Golf ist das größte Emirat der Vereinigten Arabischen Emirate. Der wirtschaftliche Aufschwung Dubais der letzten Jahrzehnte hängt maßgeblich mit einer außerordentlichen liberalen Wirtschaftspolitik zusammen. Die Erdölproduktion spielt dabei schon längst nicht mehr die tragende wirtschaftliche Rolle, die sie noch zu Beginn der 90er Jahre hatte. Es wird davon ausgegangen, dass die Ölreserven Dubais in etwa 20 Jahren erschöpft sein werden. Derzeit ist die Immobilien- und Baubranche der führende Wirtschaftszweig des Emirats.

Auch die geographische Lage zwischen asiatischen und europäischen Wirtschaftswegen (See- und Flugwege) trägt zur Attraktivität des Standortes bei. Mit Fertigstellung des Al Maktoum International Airports wird dieser mit fünf Landebahnen und vier Terminals der größte Flughafen der Welt sein.

Die wirtschaftlichen Anreize Dubais

Soweit so gut. Was aber sollte Sie, neben der hervorragenden Infrastruktur, den spektakulären Gebäuden und einem blühendem Tourismus, bewegen Ihr neues Unternehmen ausgerechnet in Dubai zu gründen?

Ein für Unternehmer überaus interessanter Gesichtspunkt dürften die diversen Freihandelszonen wie z.B. Jebel Ali, Dubai Airport Free Zone und die Dubai Technology, die Firmen mit Steuerfreiheit locken, sein (insgesamt existieren in Dubai derzeit sage und schreibe 15 verschiedene Freihandelszonen). Die Freihandelszonen sind selbständige Wirtschaftszonen mit autonomen Handelsbestimmungen. Einige Freihandelszonen sind auf bestimmte Wirtschaftszweige spezialisiert (z.B. Software, E-Commerce, Schwerindustrie etc.).

Diese können Ihrer Unternehmung in Dubai eine Vielzahl an wirtschaftlichen Vorteilen verschaffen, z.B.:

·         Befreiung von Import und Export Gebühren

·         Keine Beschränkung bei der Einstellung von Arbeitnehmern

·         100% Eigentümerschaft durch ausländische Investoren grundsätzlich möglich

Je nach Freihandelszone garantieren diese zwischen 15 und 50 Jahre Steuerbefreiung. Es ist insoweit jedoch zu beachten, dass diverse indirekte Steuern in Form von Gebühren und Abgaben bestehen. In den VAE gilt im Übrigen, dass nur Unternehmen und Banken, die direkt in der Förderung und Verarbeitung von Öl, Gas und anderen petrochemischen Produkten tätig sind, der Steuerpflicht unterliegen. Für alle übrigen Unternehmen besteht aktuell weder Körperschaft- noch andere Steuerformen.

Des Weiteren besteht eine große Anzahl an  Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) mit wichtigen Wirtschaftsstandorten, darunter z.B. Deutschland, China, Finnland, Frankreich, Indien und Italien.

Die Rahmenbedingungen für Ihre Unternehmung und Firmengründung in Dubai sind also hervorragend. Lassen Sie sich von umfassend und fachmännisch beraten!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Die Firmengründung auf Zypern: warum sich eine Firmengründung auf der Insel lohnen kann

Die Firmengründung auf Zypern: warum sich eine Firmengründung auf der Insel lohnen kann

Die Zeiten des Offshore Staates Zypern sind längst vorbei. Zypern ist seit über 4 Jahren Vollmitglied der Europäischen Union, führt die Einheitswährung EURO und unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Vielzahl wirtschaftlich relevanter Staaten (z.B. Deutschland, USA, Frankreich, Russland). Da Zypern gleichzeitig Unternehmen Steuervorteile bietet, die in der EU ihresgleichen suchen, ist der Trend zur Unternehmensgründung auf Zypern leicht nachvollziehbar. Auf der einen Seite genießen Unternehmer die Rechtssicherheit der EU nebst der Niederlassungsfreiheit für EU Bürger. Auf der anderen Seite darf Zypern nach wie vor als Niedrigsteuerland der EU, mit erheblichen Möglichkeiten zur Steueroptimierung, bezeichnet werden.

Beispiele gefällig? Die Liste der potentiellen Vorteile ist lang: Auf Zypern unterliegen Dividendenzahlungen 0% Steuern und die Vererbung von Gesellschaftsanteilen kann steuerfrei erfolgen. Eine Gewerbesteuer existiert nicht.

Die Zypern Limited und die Zypern Holding

Gängige gesellschaftsrechtliche Gestaltungen für Firmengründungen auf Zypern sind die Gründung einer Zypern Limited oder einer Zypern Limited Holding. Sowohl die Zypern Limited als auch die Zypern Holding tragen die für den EU-Markt wichtige VAT Nummern.

Die Zypern Limited ist in ihrer grundsätzlichen Struktur durchaus mit der UK-Limited zu vergleichen. Die Haftung der Limited ist daher auf das Stammkapital begrenzt. Geschäftsführer und Gesellschafter werden – vergleichbar mit der deutschen GmbH – im zypriotischen Handelsregister eingetragen und veröffentlicht. Es besteht allerdings die Möglichkeit dem über entsprechende Treuhandkonstruktionen entgegenzuwirken.

Zypern als Sitz für Ihre Holding Gesellschaft ist vor dem Hintergrund interessant, dass insoweit das Holdingprivileg zur Anwendung kommt. Sofern eine Zypern Gesellschaft zum Beispiel eine deutsche GmbH besitzt und sich entschließt diese zu verkaufen, so fallen auf die diesbezüglichen Kapitalerträge in Zypern keine Steuern an. Ein weiterer Vorteil in diesem Zusammenhang ist, dass EU Mutter-Tochter Richtlinie zur Anwendung kommt. Dies ermöglicht Gestaltungsspielräume in der Durchreichung von Dividenden.

Der sogenannte lokale Direktor vor Ort

In der Planung der Unternehmensgründung auf Zypern sollten Sie auf jeden Fall beachten, dass die gestalterischen und etwaigen steuerlichen Vorteile in der Regel an den Betrieb des Unternehmens vor Ort auf Zypern geknüpft ist. Insofern kann der Einsatz und die Bestellung eines sogenannten lokalen Direktors in Betracht gezogen werden. Ein solcher dient sodann den zypriotischen Behörden als Ansprechpartner auf der Insel. In jedem Fall sollten Sie sich in diesem Zusammenhang eingehend fachmännisch rechtlich und steuerlich beraten lassen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen erste hilfreiche Ansatzpunkte für Ihre Unternehmensplanung auf Zypern geliefert zu haben. Zögern Sie bitte nicht, uns diesbezügliche weitere Fragen zu stellen.

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Das Wesen der Offshore Firmengründung: was Sie schon immer wissen wollten!

Das Wesen der Offshore Firmengründung: was Sie schon immer wissen wollten!

Immer wieder taucht der Begriff der „Offshore Firmengründung“ in den einschlägigen Wirtschaftsmedien und Fachmagazinen auf. Was aber ist eine solche Offshore Firmengründung überhaupt und was könnten die konkreten Vorteile für Sie als Firmengründer sein? Und was genau bedeutet eigentlich der Begriff „Offshore“?

Vereinfacht und zusammenfassend ausgedrückt versteht man unter Offshore solche Länder und Gebiete, welche kaum oder nur sehr geringe Besteuerungen für Unternehmen aufweisen (oftmals auch als „Steueroase“ bezeichnet).

Typische Offshore Länder sind z.B. Panama, Belize, die Seychellen und die British Virgin Islands.

Grundsätzlich ist eine Offshore Firma ein Unternehmen, das seine Umsätze nicht in dem Land erwirtschaftet, in welchem das Unternehmen gesellschaftsrechtlich registriert ist. Ein Beispiel hierfür ist ein Unternehmen, welches in Deutschland seine Dienstleistungen erbringt, aber gesellschaftsrechtlich z.B. in Belize registriert und eingetragen ist.

Motive und Beweggründe für die Offshore Firmengründung

Ein Hauptbeweggrund für eine Offshore Firmengründung ist in der Praxis der Wunsch nach einer möglichst geringen und optimierten Steuerbelastung. Diesbezüglich empfiehlt sich von vornherein aufgrund der Komplexität eine umfassende fachmännische Beratung, insbesondere durch Ihren Steuerberater und entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.

Ein weiterer möglicher Beweggrund zur Gründung eine Offshore Firma kann das Bestreben nach höchst möglicher Anonymität sein. So sind bei Offshore Firmen anonyme Vermögensverfügungen durchaus im Rahmen des Möglichen.  Ras al Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist ein gutes Beispiel eines jüngeren, aber dennoch sehr diskreten Offshore Staats.

Nicht zu vernachlässigen bei den Beweggründen für die Gründung einer Offshore Firma ist der Gesichtspunkt der Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten. In einigen Offshore Ländern bestehen insoweit überhaupt keine gesetzlichen Anforderungen; in anderen Ländern sind die Anforderungen minimal und nicht mit den bürokratischen Anforderungen, etwa in EU-Ländern, zu vergleichen.

Die Mindestanforderungen im Offshore Land

Oftmals taucht im Zusammenhang mit der Gründung einer Offshore Firma die Frage auf, welche Firmenstrukturen im eigentlichen Offshore Land zu unterhalten sind. In aller Regel wird von Offshore Staaten eine sogenannte minimale Präsenz vor Ort gefordert. In der Praxis wird dabei regelmäßig ein Firmensitz mit einem Registered Agent und einem Registered Office notwendig. Sofern die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Offshore Landes erfüllt werden, wird nach einiger Zeit ein sogenanntes „Certificate of Good Standing“ vom zuständigen Firmenregister des Offshore Landes ausgestellt. Dieses Dokument bestätigt, dass allen staatlichen Anforderungen nachgekommen wurde, die fälligen Abgaben geleistet wurden und sich Ihr Offshore Unternehmen insgesamt in einem „guten Zustand“ befindet.

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