Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln
Die Cookinseln, mit ihrer Hauptinsel Rarotonga, sind ein weiterer Offshore-Standort, der bislang noch nicht so sehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestanden hat wie z.B. etwa die Cayman Inseln oder die britischen Jungferninseln.
Die Bevölkerung des Inselstaats, der von Deutschland erst im Jahre 2001 als unabhängiger Staat anerkannt wurde, beträgt gerade einmal knapp 20.000 Einwohner. Eine eigene Staatsangehörigkeit besteht für die Bevölkerung der Cookinseln allerdings nicht; vielmehr sind die Bürger Staatsangehörige von Neuseeland. Englisch ist neben Rarotonganisch offizielle Amtssprache.
Die Cookinseln als Offshore-Standort
Bemerkenswert hinsichtlich der Cookinseln als Offshore-Standort ist zunächst, dass die Finanz- und Steuergesetzgebung Anfang der 80er Jahre (Stichwort: „International Companies Act 1981-1982“) entscheidend von US Wirtschaftsanwälten mitentwickelt wurde. Dementsprechend haben sich die Cookinseln zu einem interessanten Offshore-Finanzplatz entwickelt.
Was aber genau macht den Anreiz für Offshore-Aktivitäten auf den Cookinseln genau aus?
Der Schwerpunkt der meisten bekannten Offshore-Standorte liegt regelmäßig auf der Steueroptimierung, Steuerreduzierung oder gar Vermeidung sämtlicher Besteuerung. Die Cookinseln haben sich jedoch nicht primär auf Setzen eines solchen Anreizes ausgerichtet. Der Schwerpunkt der Cookinseln liegt auf dem Vermögensschutzschutz (Stichwort „Asset Protection“). Durch Gründung eines „Asset Protection Trust“ auf den Cookinseln lässt sich ein sehr weitgehender Schutz des Vermögens vor Zugriff durch Gläubiger, Kreditgebern oder Anspruchsinhabern erreichen.
Im Allgemeinen erkennen die Cookinseln ausländische Urteile und Titel nicht an. Das bedeutet in der Praxis, dass etwaige Gläubiger tatsächlich vor Ort auf die Cook Inseln reisen müssen und Ihren Rechtsstreit dort anhängig machen und durchsetzen müssen.
Insbesondere für wohlhabende Amerikaner, die stets in der Furcht vor ausufernden Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen in der Heimat leben, haben daher den Trust der Cookinseln (Stichwort: „Wealth Preservation Trust“) als Mittel entdeckt, dem Zugriff ihrer nationalen Justiz zu entgehen.
Erweiterter Schutz der Privatsphäre
Ein öffentliches Eintragungsregister besteht für internationale Gesellschaften nicht und Informationen über solche, sind nur mit der Zustimmung der Gesellschaft selbst erhältlich. Das Register enthält zudem nur Namen und Anschriften der Geschäftsführer. Die Informationen hinsichtlich der Gesellschafter befinden sich ausschließlich an dem eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft. Strafen und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre fallen außerordentlich streng aus.
Unsere Einschätzung
Die Möglichkeiten des Vermögensschutzes anhand der Gründung eines Trusts auf den Cookinseln sind entsprechend der Intention der Regierung der Cookinseln äußerst weitgehend. Sofern ihre konkrete Situation oder Planung in diese Richtung laufen sollte, empfiehlt es sich durchaus einmal näher mit dem Wealth Preservation Trust und den Cookinseln auseinanderzusetzen.
Wir helfen Ihnen dabei gerne.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland