Steueroase Luxemburg bald Vergangenheit?

Keine Verschnaufpause für Luxemburg. Das zweitgrößte Investment-Zentrum der Welt bekommt einmal mehr Druck von der EU-Kommission. Sie will die aktuellen Ermittlungen jetzt noch weiter intensivieren.

Grund dafür sind die sogenannten Luxemburg Leaks, oder auch Lux-Leaks genannt.

Journalisten hatten die vertraulichen Unterlagen zugespielt bekommen und den Stein ins Rollen gebracht. Die Dokumente sollen beweisen, dass die luxemburgische Steuerbehörde verbindlich, internationalen Unternehmen, eine minimale Besteuerung rechtlich zugesichert hatte. Es ist von Rabatten bis zu mehr als 99 Prozent die Rede. Regulär liegen sie bei etwa 29 Prozent.

Was bedeutet das für Offshore Unternehmen?

Für die im Visier stehenden Firmen zunächst einmal nur jede Menge schlechte PR. Steuereinsparungen in Luxemburg, auch Steuervermeidung genannt, bleiben zunächst legal. Bis sich daran rechtlich etwas ändert, kann es noch ein langer Weg sein. Auch wenn das EU-Recht die Steuergesetzgebung beeinflusst, ist sie noch immer eine nationale Angelegenheit. Denn zurzeit gibt es weder eine europaweite Steuerunion noch ein einheitliches Recht.

Der Grund für die EU-Kommission Ermittlung ist, dass die Beihilfe als illegal angesehen wird. Ob das jedoch wirklich der Fall ist, muss noch entschieden werden. Die Krux an dem Ganzen: Jean-Claude Juncker, der ehemalige Premier- und Finanzminister des Großherzogtums, führt die Kommission an. Das heißt: In seiner Position als Präsident muss er über sich selbst richten. Denn auch in dessen damalige Amtszeit fallen einige der Fälle.

Laut Medienberichten geht der aktuelle luxemburgische Finanzminister davon aus, dass das Land in Zukunft Kunden mit kleinen Vermögen verlieren wird.

Luxemburg ist aber kein Einzelfall. Die EU-Kommission hat neben den Niederlanden und Irland, jetzt auch Großbritannien, Belgien, Malta und Zypern im Visier.

Es muss nicht immer Europa sein

Bei der Gründung von Offshore-Unternehmen lohnt sich auf jeden Fall ein Blick über den europäischen Tellerrand. Gerade die USA sind dabei sehr beliebt. Allerdings gibt es noch andere, sehr interessante Alternativen. Darunter sind zum Beispiel Botswana oder die Marschall Inseln, die wir in unseren vergangenen Blogs vorgestellt haben.

Mit der richtigen Unterstützung, sind können gerade solche Möglichkeiten für deutsche Unternehmen von höchsten Interesse sein.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

1) Wo kann man Offshore-Firmen gründen?

Es lassen sich derzeit etwas über 60 Länder weltweit als Offshore-Firmengründungsorte bezeichnen. Dazu gehören Offshore-Standorte, die Offshore-Shore  Unternehmen und nicht-örtlich tätigen Unternehmen Steuerfreiheit gewähren (z.B. Panama, die Seychellen und Belize) und solche Offshore-Standorte die mit niedriger Besteuerung locken (z.B. die Schweiz, Zypern, Malta etc.). Ein Offshore-Standort muss nicht, wie der englische Name (Offshore: vor der Küste gelegen) eigentlich suggeriert, zwingend auf einer abgelegenen Insel befinden. Allerdings sind tatsächlich viele Offshore-Standorte auf vielen kleineren Inseln und dabei vor allem in ehemaligen britischen Kolonien gelegen.

2) Was zeichnet einen Offshore-Standort aus? Gibt es eine Definition?

Eine zwingende Definition für einen Offshore-Standort gibt es per-se nicht. Vielmehr weisen die meisten Offshore-Länder durchaus unterschiedlichen Merkmale und Charakteristika auf. Grob zusammengefasst kann man Offshore-Länder aber in zwei Kategorien unterteilen:

1) Niedrig Steuer Offshore-Standorte

2) Steuerbefreiung für Offshore-Unternehmen

Niedrig Steuerstandorte sind z.B. Offshore-Standorte innerhalb Europas, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Zypern oder auch Irland. Der zweiten Kategorie gehören regelmäßig die etwas „exotischeren“ Standorte der Karibik und Zentralamerikas (z.B. Nevis, Belize, Panama, die Cayman Islands, die British Virgin Islands etc.) an.  In den USA lassen sich in manchen Bundesstaaten auch Hybridformen zwischen den beiden Kategorien finden.

Der kleinste gemeinsame Nenner für alle Offshore-Standorte ist jedoch stets die Ermöglichung von Steuervorteilen.

3) Weitere Merkmale von Offshore-Standorten

Weitere Merkmale die oftmals die Anreize für eine Offshore-Unternehmensansiedlung darstellen sind:

ein weitreichendes Bankgeheimnis, welches durch entsprechende gesetzliche Regelungen des Offshore-Landes abgesichert wird

–  Anonymitätsregelungen, die eine nach Außen hin weitreichende anonyme Geschäftstätigkeit ermöglichen

– Möglichkeit der Treuhänder-Vertretung der Offshore-Gesellschaft vor Ort

– keine oder minimale Veröffentlichungspflichten der Gesellschafts- und Geschäftsunterlagen

– zügiger und kosteneffizienter Gründungsvorgang

– minimal Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht

4) Was für eine tatsächliche Unternehmensgründung wichtig ist!

Die folgenden Fragen sollten Sie, neben der stets gebotenen Rechts- und Steuerberatung, möglichst früh klären:

– Inwieweit gilt tatsächlich Steuerfreit?

– Wie hoch sind Verwaltungs- und Lizenzgebühren?

– Was sind die Anforderungen an das Mindestkapital?

– Gibt es Branchenbeschränkungen, die für meinen Geschäftsbereich relevant sind?

– Wie konkret ist der Vermögensschutz vor Ort geregelt?

– Ist der potentielle Offshore-Standort hinreichend politisch stabil?

– Wie hoch sind die Gründungskosten und wie schnell wird die Gesellschaft eingetragen?

– Ist für bestimmte Geschäftstätigkeiten eine Anwesenheit vor Ort erforderlich?

Diese Fragen sind lediglich einige wenige Themen, die vor Gründung und Wahl des Offshore-Standorts, hinreichend erörtert werden sollten.

Lassen Sie sich beraten! Wir helfen gerne. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

 

Keine Erfahrungen bei der globalen Betriebsverlagerung? Emskg.de ist für Betriebsgründungen in mehr als 20 Ländern der perfekte Partner!

Inzwischen gehört die Firma in Deutschland zu den Marktführern auf ihrem Gebiet und zeichnet sich besonders durch das gute Zusammenspiel mit Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus, an die das Unternehmen seine Mandanten natürlich auch gerne vermittelt.

Die e|m| s Unternehmensberatung & Co. KG. ist eine klassische Unternehmensberatung und bietet so weder steuerliche noch rechtsberatende Tätigkeiten an. Auf dem Gebiet der Unternehmensberatung stehen jedoch kompetente Fachleute und Profis mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung und gewährleisten eine sichere, wie korrekte Unternehmensgründung und gute Verwaltung, ganz gleich in welchem Land. Qualität, Zuverlässigkeit, Service, sowie Kundenzufriedenheit gehören zu den obersten Prioritäten der Unternehmensberatung. Es wird natürlich auch auf die individuellen Wünsche und Ziele der Mandanten eigegangen und es wird versucht, diese umzusetzen. Für die Mitarbeiter handelt es sich dabei um Verpflichtungen, die sie sehr gerne erfüllen.

Insbesondere zeichnet sich das Unternehmen durch seine Seriosität aus und hat im Gegensatz zu anderen Branchenvertretern seinen Sitz und Gerichtsstand ausschließlich in Deutschland. Eine virtuelle Postkastenadresse gibt es also nicht. Das Unternehmen kann schon seit fast 20 Jahren in Deutschland erreicht werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland