Firmengründung im Ausland: Südafrika – fortschrittlichste Wirtschaft in Afrika

Die Republik Südafrika ist ein Land an der Südspitze Afrikas und wird im Süden durch den Indischen Ozean und im Westen durch den Atlantik begrenzt. Zu den Nachbarstaaten zählen Namibia, Botswana, Simbabwe, Mosambik und Swasiland. Südafrika hat drei Hauptstädte: Pretoria, Kapstadt und Bloemfontein. Die Regierung sitzt in Pretoria (Exekutive), das Parlament in Kapstadt (Legislative) und das Oberste Berufungsgericht in Bloemfontein (Judikative). Südafrika hat eine Fläche von etwa 1.200.000 km2 auf der sich rund 54 Millionen Einwohner verteilen. Die größte Stadt des Landes ist Johannesburg, die auch als „heimliche“ Hauptstadt gilt, da hier das wirtschaftliche und finanzielle Zentrum des Staates angesiedelt ist. Südafrika verfügt über eine artenreiche Flora und Fauna. Die Tierwelt kann in den vielen Nationalparks und Wildschutzgebieten beobachtet werden.

Wirtschaft

Südafrika ist mit einem Bruttoinlandsprodukt von über 354 Milliarden US-Dollar die größte, stärkste und fortschrittlichste Volkswirtschaft Afrikas. Es werden hier 1/5 des gesamtafrikanischen Bruttoinlandprodukts erwirtschaftet. Der Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt in Südafrika wird zu 66 Prozent von dem Dienstleistungssektor bedient und zu 33 Prozent von der Industrie. Hinzukommt, dass das Land über ein gutes Finanz- und Rechtssystem verfügt sowie über eine gut ausgebaute Infrastruktur. Seit den letzten Jahren wurde die Wirtschaft von einem kontinuierlichen Wachstum geprägt. Der größte Sektor ist die verarbeitende Industrie. Industrielle Produkte sowohl im primären als auch im sekundären Sektor machen einen großen Teil der Exporteinnahmen Südafrikas aus. Das Land ist sehr reich an Bodenschätzen, ein großes Potenzial von einheimischen Arbeitsplätzen und damit kann der Bergbau zu einem wichtigen industriellen Sektor gezählt werden. Die weltweit größten Fördermengen an Chrom und Platin sind für 40 bis 50 Prozent der Exporterlöse verantwortlich. Andere wichtige wirtschaftliche Sektoren bilden die Landwirtschaft und der Tourismus. So macht die Landwirtschaft zwar nur einen relativ geringen Teil am Bruttoinlandsprodukt aus, jedoch ist Südafrika drittgrößter Exporteur von Agrarprodukten weltweit. Produziert werden vor allem Getreide, Zuckerrohr, Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch und Wein. Der Weinexport ist auch als zukunftsträchtiges Standbein angesehen, da die gute Qualität international geschätzt wird und die Anbauflächen stetig erweitert werden. Seit Ende des 20. Jahrhunderts nimmt der Tourismus, mit durchschnittlich 8 Millionen Besuchern jährlich, eine immer bedeutendere Rolle für die Wirtschaft ein.

Steuern

In Südafrika wird die Steuerfähigkeit anhand des Wohnsitzes (dauerhafter Aufenthaltsort) bestimmt. Die meisten Steuern werden durch Bundesgesetze erhoben. Das Steuerjahr beginnt am 01. März und endet am 28. Februar des Folgejahres. Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die über 91 Tage in Südafrika wohnen. Die Einkommenssteuer wird nach der Höhe des Einkommens berechnet. Juristische Personen werden steuerpflichtig, wenn sie in Südafrika registriert sind oder dort geführt werden. Seit 1975 gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Bis vor einigen Jahren galt Südafrika als Steueroase, da das Welt-Einkommens-Prinzip lediglich eingeschränkt galt. Das ist nun nicht mehr der Fall und die Steuerpflichtigen werden mit ihrem weltweiten Einkommen besteuert.

Ausblick

Südafrika ist keinesfalls nur ein Urlaubsziel. Aufgrund seiner Vielfältigkeit was die Kultur und Bevölkerung anbelangt, die florierende Wirtschaft und die gut ausgebaute Infrastruktur, mit Bus-, Bahn-, Auto- und Flugzeugverkehr, ist es für ausländische Investoren eine Überlegung wert ihr Geschäft, dorthin zu verlagern oder neu zu gründen. Wir als Unternehmensberatung sind ein kompetenter und zuverlässiger Partner in diesem Segment. Sie sind an einer Firmengründung im Ausland interessiert? Dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern und finden den passenden Standort!

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Malta – Steueroase im Mittelmeer

Seit 2004 gehört der Inselstaat Malta zur Europäischen Union. Die kleine Insel misst ca. 316 km² mit einer Einwohnerzahl von 417.000 und ist somit die kleinste europäische Union. Trotz der geringen Größe des Landes, ist Malta wirtschaftlich ein sehr interessanter Investitionsstandort. Seit dem EU-Beitritt und der Euro-Einführung 2008 sind die Zahlen der investierenden ausländischen Unternehmen rasant gestiegen.

Wirtschaft Maltas

2014 betrug das Bruttoinlandsprodukt ca. 7,9 Milliarden Euro und ist somit um 3,3 % zum Vorjahr gestiegen.

Malta zeichnet sich durch seine offene im- und exportabhängige Wirtschaft aus, aber auch der klassische Fremdenverkehr ist eine solide Wirtschaftsgröße. Rund 20 % der Bevölkerung ist in der Tourismusbranche tätig. Letztes Jahr verbuchte Malta mit einem Zuwachs von 6,8 % in diesem Sektor erneut ein Rekordhoch.

Zudem hat der Inselstaat, laut der maltesischen Regierung, Ende letzten Jahres das größte Schiffsregister für Handelsschiffe Europas. Durch die zentrale Lage Maltas im Mittelmeer, spielt der Container-Freihafen eine zentrale Rolle als Umschlageplatz.

Auch der Finanzsektor des Inselstaates hat sich gut entwickelt und zieht immer mehr ausländische Investoren an. In den letzten Jahren haben sich die Investitionsbestände verdoppelt. Ein Grund hierfür sind die Steuervorteile auf der Insel.

Steueroase im Mittelmeer

Malta besitzt, vor allem für Unternehmer und Unternehmen, ein sehr attraktives Steuersystem. Der Körperschaftssteuerssatz liegt bei 35 %. Durch die Steuerrückzahlungen liegt der Prozentsatz vieler Firmen bei nur 5 %. Bei Holdinggesellschaften ist es in manchen Fällen möglich, dass der komplette Steuerbetrag erstattet wird. Auf Malta gibt es die Möglichkeit, dass Firmen Steuergutschriften auf Investitionen und Lohnkosten erhalten. Diese Bedingungen machen Malta zu einem attraktiven Investitionsstandort für ausländische Firmen.

Aussicht

Zum einen bietet Malta ausländischen Unternehmen einige Steuervorteile und Fördermittel. Auch die politische Stabilität und die unternehmerfreundliche Wirtschaftspolitik geben Anreiz, Malta als Unternehmensstandort zu wählen. Zurecht zählt der kleine Inselstaat zu den klassischen Offshore Standorten. Wenn auch Sie eine Unternehmensgründung auf Malta in Erwägung ziehen oder Sie sich über weitere Details informieren möchten, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns an.

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Großbritannien als Offshore Standort

Die britische Wirtschaftslage

Die britische Wirtschaft führt den allgemeinen Wirtschaftstrend an und verbuchte 2014 ein Wachstum von 2,6 %. Einen wichtigen Teil zu diesem Anstieg trug die Dienstleistungsbranche in Großbritannien. Der Dienstleistungssektor machte 79 % des Bruttoinlandsproduktes 2014 aus. Für 2015 prognostizieren Experten eine verlangsamte Wachstumsrate im Vergleich zu Anfang des letzten Jahres. Es soll keinen starken Aufschwung geben, aber die britische Wirtschaft bleibt auch in diesem Jahr auf Wachstumskurs.

Ende 2014 ging der Wachstumstrend von 0,7 % im Sommer auf 0,5 % ab Oktober zurück. Das Britische Pfund hat sich letztes Jahr als sehr robust erwiesen und musste sich im Vergleich zu dem Dollar oder dem Schweizer Franken keiner Währungsschwankung unterziehen. Somit hat Großbritannien einen soliden Finanzmarkt. London gilt neben New York als eines der wichtigsten Finanzzentren der Welt. Der Finanzsektor macht in Großbritannien einen Wertschöpfungsanteil von 12 % aus und trägt somit überproportional zum Steueraufkommen bei. Als einer der wichtigsten Finanzplätze weltweit zieht London viele Investoren an und ist ein attraktiver Offshore Standort. Für ausländische Firmen, die sich England als Investitionsstandort gewählt haben, ist vor allem die Gesellschaftsform „Limited“ interessant.

Die Limited

Die beliebteste Unternehmensform in England ist die Limited, kurz Ltd.. Diese Gesellschaftsform ist vergleichbar mit der Deutschen GmbH, aber klar abzugrenzen von der Public Limited Company, kurz PLC. Diese ist mit der deutschen Aktiengesellschaft zu vergleichen, da Anteile der PLC öffentlich erstanden werden können. Dies gilt bei der Limited nicht. Die Ltd. ist eine Gesellschaftsform mit einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen ohne Mindestkapital der Gesellschaft. Dementsprechend kann eine Limited mit mindestens 1GBP gegründet werden und das Privatvermögen ist im Ernstfall von der Haftung ausgeschlossen.

Die Gründung dieser Gesellschaft nimmt kaum Zeit in Anspruch und ist zudem kostengünstig. Nicht zu unterschätzen sind hingegen die Bürokratie und die Vertretung in England. Hier kann man sich preisgünstig Hilfestellungen nehmen. Wenn Sie Interesse an einer Limited Gründung haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Die EMS ist Ihr kompetenter Partner und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Eine Vorratsgesellschaft für verschiedene Geschäftszwecke zu übernehmen ist für alle bedeutsam, die ein neues Geschäft ohne Gründungsaufwand starten wollen.

Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich um inaktive Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet wurden, im Bedarfsfall an einen Interessanten verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder ein anderes Wirtschaftsgut, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben oder ein zu separierendes Projekt zu starten. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Unternehmenszweck ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.

Die Vorteile bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft

· Erwerber erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Gesellschaft
· Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind
· Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“
· Die Satzung wird direkt auf das neue Unternehmen und die neuen Interessen zugeschnitten
· Erwerber umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase
· Das Unternehmen ist sofort in einer marktfähigen Rechtsform aufgestellt.

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Offshore-Alternativstandort in der Karibik: St. Lucia

Offshore-Alternativstandort in der Karibik:  St. Lucia

St. Lucia ist ein Inselstaat in der Karibik, der um 1500 von Christoph Kolumbus entdeckt wurde und bis 1979 britische Kronkolonie war. Traditional setzte der Inselstaat vor allem auf den Anbau von Bananen und deren Expert sowie nach und nach auf den Tourismus. Allerdings bestehen insbesondere seit dem Jahr 2000 zielgerichtete Bestrebungen der örtlichen Regierung den Offshore-Handel und dessen wirtschaftlichen Anreize weiter auszubauen. Der Tourismus und das Wesen des Offshore-Banking und Handel sind nunmehr die Haupteinnahmequellen St. Lucias.

Das Land ist Mitglied des britischen Commonwealth und die Amtssprache der ca. 170.000 Einwohner ist Englisch.

Kurzübersicht der Rahmenbedingungen                  

Mögliche Vorzüge einer Offshore-Gesellschaftsgründung in St. Lucia sind aus unserer Sicht:

– Offshore-freundliche Regierungseinstellung

– Moderne gesetzliche Regelungen hinsichtlich von Gesellschaftsgründungen und Eintragungen

– minimalste Offenlegungspflichten für Unternehmen

– politische und ökonomische Stabilität

– keine oder extrem niedrige Besteuerung

Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Offshore-Gesellschaften (International Business Company oder kurz „IBC“) sind zudem äußerst attraktiv. Als Gründungsgesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person ausreichend. Auch ein Geschäftsführer („Director“)  ist zur Gründung und zum Betrieb der IBC ausreichend, wobei auch der Geschäftsführer sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann. Gesellschafterversammlungen müssen nicht in St. Lucia selbst abgehalten werden, sondern können an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer der St. Lucia IBC bleibt anonym. Lediglich der gesetzlich erforderliche örtliche Vertreter („registerred Agent“) sowie der örtliche Gesellschaftssitz werden im Amtsregister veröffentlicht.

Unautorisiertes Offenlegen von Gesellschafterdaten steht in St. Lucia unter Strafe. Gesellschafterdaten dürfen nur dann offengelegt werden, wenn der betroffene Gesellschafter in seinem Heimatland einer Straftat für schuldig befunden wurde und, wenn dieser Akt, sofern er in St. Lucia stattgefunden hätte, auch dort strafbar wäre.

Ein Höchstmaß an Anonymität lässt sich in St. Lucia also allemal verwirklichen.

Die Besteuerung in St. Lucia

Eine St. Lucia IBC kann optieren a) von der Einkommensteuer befreit zu sein oder aber b) Einkommen und Erträge mit einem Satz von 1% zu versteuern. Die Einreichung von jährlichen Geschäftsberichten ist nur dann erforderlich, wenn zum Modell der Besteuerung optiert wurde.

Unser Ausblick

St. Lucia genießt sicherlich nicht den gleichen Ruf als traditioneller Offshore-Standort wie einige seiner berühmten Nachbarn in der Karibik. Dennoch brauchen sich die gesetzlichen und steuerrechtlichen Anreize des Standortes gewiss nicht vor diesen zu verstecken. Die steuerlichen Anreize, die Offshore-Infrastruktur sowie der gegebene Schutz der Anonymität sind durchaus attraktiv.

Bei weiterem Fragen zum Standort St. Lucia helfen wir Ihnen gerne weiter.  Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Wir berichten in diesem Blog regelmäßig von den aktuellen Trends und Entwicklungen der Offshore-Standorte der Welt. Oftmals liegt der Fokus auf den großen und dem geneigtem Leser allseits bekannten Namen, wie z.B. die Cayman Islands. Anguilla, in den kleinen Antillen der Karibik gelegen, ist ein weit weniger geläufiger Name und  verdient allein daher einmal eine nähere Betrachtung.

Anguilla ist ein britisches Überseegebiet und hat gerade einmal 15.000 Einwohner. Hauptwirtschaftszweige sind der Luxustourismus und das Offshore-Gründungs- und Verwaltungswesen. Die Landessprache ist Englisch und der US Dollar ist neben dem East Caribbean Dollar allgemein anerkanntes Zahlungsmittel. Der Lebens- und Bildungsstandard ist als hoch zu betrachten.

Die Besteuerung in Anguilla

Anguilla hat sich den Status als Steueroase nach und nach erarbeitet. Bemerkenswert ist, dass Anguilla nicht ein bloßes Finanzzentrum mit Steuerfreiheit für gewisse internationale Offshore-Unternehmen in gewissen Zonen, wie z.B. in Teilen der Vereinigten Emirate, ist. Vielmehr gelten die Steuerbefreiungen für sämtliche Unternehmen und Personen, einschließlich der Einwohner Anguillas. Generell besteht keine Form von Einkommens- oder Ertragssteuern; weder für natürliche Personen noch für juristische Personen. In Folge der Krise sah sich die Regierung Anguillas jedoch einem steigenden Schuldenberg gegenüber und führte im 2011 eine „vorübergehende Stabilisierungsabgabe von 3%“ ein. Diese Maßnahme kann man durchaus als die erste Einkommensteuer Anguillas betrachten. Doppelbesteuerungsabkommen unterhält Anguilla derzeit nicht.

Die International Business Company Anguillas

Das Internationale Gesellschaftsgesetz („International Business Companies Act“) aus dem Jahr 2000 ermöglicht internationalen Gründern flexible Gesellschaftsstrukturen und effiziente Eintragungsabläufe. Das Gesetz gewährleistet zudem die Anonymität und Privatsphäre der Gesellschafter einer International Business Company auf Anguilla. Die Register sind insoweit nicht öffentlich zugänglich. Nur aufgrund richterlichen Beschlusses dürfen Finanzbeamte oder Liquidatoren Angaben über Gesellschafter offenlegen.

 Als Voraussetzung für eine IBC Gründung und Eintragung muss ein eingetragener Geschäftssitz auf Anguilla vorhanden sein und ein örtlich zugelassener Bevollmächtigter bestellt werden. Eine Gründung mit lediglich einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer („Director“) ist zulässig, wobei der Gesellschafter und der Geschäftsführer ein und dieselbe Person sein kann. Der Geschäftsführer kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die Nationalität oder der Wohnsitz der Gesellschafter sind für eine Gesellschafterbestellung ohne Belang. Die Durchführung von Jahreshauptversammlungen der IBC ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sofern eine solche dennoch durchgeführt werden soll, kann eine solche an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Unsere Einschätzung

Auch wenn Anguilla bislang noch nicht den gleichen Ruf wie einige der größeren Offshore-Standorte in der benachbarten Karibik genießt, würden wir empfehlen, Anguilla nicht voreilig aus ihren Planungen auszuschließen. Bei Fragen hierzu, stehen wir gerne zur Verfügung.

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Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Barbados, die faszinierende Karibikinsel in den Kleinen Antillen, entwickelt sich aktuell zu einem begehrten Standort für Offshore-Firmengründungen und Investitionen.

Traditionell ist die Wirtschaft von Barbados seit jeher eher für den Zuckerrohranbau sowie seit einigen Jahrzehnten für den Tourismus bekannt. Der Informationssektor und der Standort als Offshore-Investitionsort ist von der örtlichen Regierung jedoch bereits seit den 90er Jahren stetig vorangetrieben worden, so dass diese Wirtschaftssektoren zunehmend mehr Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung genommen haben.

Einige Fakten rund um Barbados

Laut dem International Monetary Fund 2013, ist Barbados, gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, das 51. Reichste Land der Erde. Das Rechtssystem, obwohl weitgehend verselbständigt, beruht auf den Prinzipen des Britischen Common Law und auch die Amtssprache auf Barbados ist Englisch. Ein sicherlich nie zu unterschätzender Faktor für potentielle Firmengründung. Traditionell starke Handelspartner sind die USA, Kannada und Großbritannien. Im Jahr 2009 hat Barbados zudem einen Vertrag mit der EU geschlossen, wonach diese Barbados mit einem Programm von € 10 Millionen bei der Modernisierung des internationalen Geschäfts- und Finanzdienstleistungssektor unterstützt. Barbados, mit seinen circa 280.000 Einwohnern, verfügt zudem über den drittgrößten Aktienhandel in der Karibik. Die Alphabetisierungsrate des Landes liegt bei nahezu 100%.

Die Barbados International Business Company

Für internationale und ausländische Unternehmen kommt bei einer Unternehmensgründung auf Barbados insbesondere die International Business Company (kurz „IBC“) in Betracht. Zu Beachten ist, dass die IBC nicht innerhalb Barbados Handel betreiben darf und zudem auch keine Immobilien im Eigentum halten kann. Sofern ein ausländischer (also nicht englischer Name) als Firmenname gewählt wird, ist ggf. eine beglaubigte Übersetzung dieser Firmierung notwendig. Auch für entsprechende Wahrung der Anonymität ist gesorgt: Die Namen der Gesellschafter und Begünstigten sind nach der Registrierung nicht öffentlich zugänglich. Zur Gründung der IBC ist ein Direktor („Director“), der sowohl eine natürliche als auch juristische Person sein kann, ausreichend. Zudem ist ein örtlicher Vertreter („Local Secretary“) zu bestellen.

Vorteile der Besteuerung

Der große Vorzug der IBC Gründung auf Barbados ist, wie dem Wesen der Offshore-Gründung im Prinzip ja immanent, die erheblichen Steuererleichterungen. Gewinne von über 30 Millionen Barbados Dollar können mitunter mit einer niedrigen Rate von lediglich 1% besteuert werden. Auch können Steuern für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen vermieden werden, sofern der Transfer zwischen nicht in Barbados ansässigen Personen oder zwischen IBC Gesellschaften stattfindet.

Unsere Beurteilung

Die Bestrebungen und Bemühungen Barbados sich als Offshore-Standort weiter zu etablieren sind kaum zu übersehen und der Standort kann eine echte Alternative für Ihre Planung sein. Bei näheren Fragen hierzu, helfen wir Ihnen gerne!

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Offshore Standorte Weltweit: Eine Übersicht falls es doch einmal auf die geographische Lage ankommen sollte.

Offshore Standorte Weltweit: Eine Übersicht falls es doch einmal auf die geographische Lage ankommen sollte.

Offshore Standorte finden gründungs- und investitionsfreudige Unternehmer und Investoren rund um den Globus. Bei vielen Offshore-Firmengründungen spielt die geographische Lage eigentlich nur eine sekundäre Rolle; die Hauptrolle nimmt in der Regel das Ausmaß der potentiellen Steuererleichterungen sowie das gewährte Maß an Anonymität.

Was aber falls es aber doch einmal entscheidend auf die geographische Lage ankommen sollte?

Wir haben einmal die folgende, und in keiner Weise abschließende Übersicht zusammengestellt.

Die Karibik

Traditionell fällt einem in der Regel zunächst die Karibik als geographische Region mit einer Vielzahl von möglichen Offshore Standorten ein.

Hierzu gehören unter anderem:

– die Bahamas.  Die Inselgruppe überzeugt durch Lage zwischen Florida und Kuba sowie mit den damit einhergehenden erstklassigen Flugverbindungen.

Barbados. Der Offshore-Standort Barbados überzeugt durch eine hervorragende Infrastruktur sowie ein gutes Telekommunikationsnetz. Die Regierung von Barbados ist äußerst pro-Business eingestellt.

die Britischen Jungferninseln. Internationale Offshore-Gesellschaften lassen sich hier besonders schnell und effizient gründen.

Europa

Insbesondere soweit örtliche Nähe, kurze potentielle Reisewege sowie europäische Geschäftszeiten und Zeitzonen eine Rolle bei Ihrer Planung stehen, sollten die europäische Offshore-Standorte nicht vernachlässigt werden.

Zu bedenken sind die Offshore-Gestaltungsmöglichkeiten in:

Luxemburg

Liechtenstein

Zypern

Isle of Man

Gibraltar

Jesey, und natürlich nicht zu vergessen,

die Schweiz.

Perspektivisch sollte man auch Lettland im Auge behalten. Hier zeichnen sich jüngste Gesetzgebungstrends ab, die das Land im Ergebnis relativ nah an zyprische Verhältnisse rücken könnte.

Mittelamerika

Etwas weniger bekannt klassischen Standorte der Karibik oder etwa die Schweiz und Liechtenstein in Europa, aber mitunter durchaus Offshore-Konkurrenzfähig sind die Gestaltungsmöglichkeiten in Mittelamerika.

– Belize. Südlich von Mexiko gelegen, gilt Belize also besonders aufstrebender Offshore-Standort. Internatiole Offshoreunternehmen können von sämtlichen örtlichen Steuern befreit werden und für bestimmte Industrien sind eigens Freizonen („Freezones“) eingerichtet worden.

– Panama. Auch Panama bietet hervorragende  Möglichkeiten zur Steuerersparnis.

Asien und Australien

In erster Linie ist hier natürlich an den klassischen Standort Hong Kong zu denken. Perspektivisch könnte man in Asien ein Auge auf die Präfektur Shannan in Tibet haben. Hier gibt es Bestrebungen der chinesischen Regierung erhebliche Steuererleichterungen zu implementieren.

Australien ist bislang noch nicht als Steuerparadies in Erscheinung getreten. Allerdings gibt es nun erste Anzeichen, dass die Region des Northern Territory die Körperschaftssteuer erheblich unterhalb des landesüblichen Durchschnitts einführen könnte, was die Gegend in die Dimension eines optimierten Steuerstandortes rücken könnte.

Unser Fazit

Neben den „üblichen Verdächtigen“ sollten Sie, sofern die geographische Lage tatsächlich eine Rolle spielt, die aktuellen weltweiten Entwicklungen im Blick behalten. Es tut sich momentan einiges.

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Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Das Fürstentum Liechtenstein, eingebettet zwischen der Schweiz und Österreich, mit seinen gerademal 37.000 Einwohnern verfügt über mehr eingetragene Unternehmen als Einwohner. Und im Gegensatz zu anderen Offshore-Unternehmen lockt nicht nur die räumliche, sondern auch die sprachliche Nähe. Da Deutsch die alleinige Amtssprache ist, sind sämtliche Gründungsunterlagen auf Deutsch. Übersetzungskosten oder gar sprachliche Missverständnisse sind von vornherein ausgeschlossen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen in Liechtenstein aktuell aus? Spätestens seit 2008 genießt Liechtenstein einen etwas berüchtigten Ruf als Finanzstandort und Steueroase.

Stein des Anstoßes: Daten CD 2008

Die Liechtensteiner Steueraffäre geriet im  Februar 2008 aufgrund einer Durchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, in den Fokus der breiten Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung hatte seinerzeit die berüchtigte Steuer CD von einem Informanten erworben, welcher die Daten wohl auf illegalem Weg erlangt hatte. Dieser Ankauf und die Nutzung durch die Bundesregierung führte in der Folge zu diplomatischen Spannungen zwischen Deutschland und Liechtenstein.

Seit dem hat sich im Fürstentum einiges geändert. Aufgrund einer erhöhten Kooperationsbereitschaft des Fürstentums und eines Wandels des Systems hin zu einer Weissgeldstrategie wurde dieses im Frühjahr 2009 von der Schwarzliste der unkooperativen Staaten der OECD entfernt.

Ein Ranking der „Financial Secrecy Index List“ hat  im November 2013 Liechtenstein jedoch als Nummer 33 auf einer Liste von 82 Ländern mit den am „wenigsten transparenten Finanzsystemen“ gelistet.

Der Ruf Liechtensteins als Steueroase dürfte sich nach wie vor in einem Wandlungsprozess befinden. Insgesamt ist Liechtenstein in diesem Wandlungsprozess dem „großen“ Nachbar Schweiz aber derzeit wohl einem Schritt voraus.

Die Neuaufstellung

Im Zuge der Steueraffäre war und ist das Fürstentum äußerst bestrebt die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins and Finanz- und Investitionsstandort zu erhalten. Eine umfassende Steuerreform wurde in Zuge dessen im Jahre 2011 erlassen.

Unter dieser neuen Steuergesetzgebung unterliegen Unternehmen nunmehr einer niedrigen Pauschalbesteuerung von 12,5 %. Ausgenommen hiervon sind die reinen Vermögensverwaltungen.  Diese bezahlen nur die Mindestertragssteuer von 1200 Schweizer Franken pro Jahr.

Unser Ausblick

Der Umbruch und die permanente Bewegung im Fürstentum ist offensichtlich. Eines ist jedoch auf jeden Fall nicht von den aktuellen Entwicklungen betroffen: die hervorragende Infrastruktur Liechtensteins mit seinen kurzen Wegen innerhalb Europas und der absoluten Nähe zur Schweiz. Die Bemühungen des Fürstentums hin zu mehr Transparenz und das offene Ohr für die Belange anderer Staaten dürften sich auch positiv auf einen wesentlichen immateriellen Wert ihres zukünftigen Unternehmen in Liechtenstein auswirken: das Image einer liechtensteinischen Unternehmung!

Sofern Sie sich eingehender mit dem Standort Liechtenstein oder anderen Offshore-Standorten beschäftigen möchten, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich!

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Offshore Firmengründung heute: Wie wäre es mit den Seychellen?

Offshore Firmengründung heute: Wie wäre es mit den Seychellen?

Die Republik der Seychellen im indischen Ozean

Die einzigartige Lage des Inselstaats der Seychellen mitten im indischen Ozean und seinen über 110 Inseln, macht die Seychellen zunächst einmal rein geographisch zu einem tatsächlichem „Offshore“ Standort für Ihr Unternehmen.

Ansonsten verbindet man aber mit dem Namen „Seychellen“  wohl primär einen exotischen Ferienort für den wohlverdienten Jahresurlaub. Aber was genau macht die Seychellen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine Offshore-Firmengründung für Ihr Unternehmen interessant?

Das Rechtssystem und die Wirtschaftsgesetzgebung der Seychellen

Die Seychellen gehören zum British Commonwealth. Vor diesem Hintergrund basiert die Wirtschaftsgesetzgebung zum größten Teil auf dem englischen Common Law Recht.

Das maßgebliche Gesetz für die Seychellen als Offshore-Standort ist das Internationale Unternehmensgesetz („The international Business Companies Act“), wonach in den Seychellen registrierte Offshore-Unternehmen für Handels- und Investitionstätigkeiten steuerbefreit sind, solange Gewinne nicht unmittelbar auf den Seychellen selbst erwirtschaftet werden. Die Gesetzgebung ist dabei aufgrund von Bestrebungen der Regierung motiviert, anderweitige Wirtschaftszweige neben der Haupteinnahmequelle des Tourismus zu schaffen.

Der Prozess der Firmengründung selbst ist in den Seychellen optimal organisiert. Eine Gründung kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Ein Überblick über einige der möglichen Vorzüge einer Offshore Firma auf den Seychellen:

  • Es besteht keine Buchhaltungspflicht und keine Unterlageneinreichungspflicht
  • Jahres- oder Geschäftsberichte berichte müssen nicht eingereicht werden
  •  Es besteht die Möglichkeit Vorratsgesellschaften zu erwerben
  • Aktiengesellschaften: Wahl von Namens- oder Inhaberaktien
  • Keine Pflicht Mindestkapital einzuzahlen
  •  Keine Pflicht Aktionärsversammlungen durchzuführen
  •   Gründung erfordert unter Umständen nur einen Geschäftsführer und einen Geschäftsführer (idR können Gesellschafter und Geschäftsführer personenidentisch sein)
  • Geschäftsführer können jeglicher Nationalität sein
  • Günstige und stabile Verwaltungsgebühren hinsichtlich jährlicher Verwaltungskosten

Die Organisation vor Ort und die Gesellschaftsform der IBC

Für eine Gesellschaft auf den Seychellen benötigen Sie einen Firmensitz sowie einen ermächtigten Handlungsbevollmächtigten vor Ort. Die wohl am häufigsten gewählte Gesellschaftsform für eine Offshore-Firma auf den Seychellen ist die sogenannte „International Business Company“ (kurz: IBC).  Im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Offshore-Ländern ist die Gesellschaftsform der IBC auch Staatsbürgern der Seychellen möglich, solange die IBC keine Geschäftstätigkeit innerhalb der Seychellen entwickelt. Dieser Umstand ist von den Seychellen als Verteidigung gegen die von der OECD erhobenen Vorwürfe des sogenannten „ring fencing“, mit der Argumentation, dass keine Ungleichbehandlung zwischen ortsansässigen und nicht-ortsansässigen Personen gemacht wird.

Die aktuelle Entwicklung sollte diesbezüglich vor einer möglichen Gründung in den Seychellen jedenfalls genauestens verfolgt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an Offshore-Firmengründungen. Wir helfen gerne.

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