Firmengründung in England – Ltd. gründen als Euro-GmbH

Neben der klassischen „Private Limited by Shares“ kann in Großbritannien auch eine „Private Company Limited by Guarantee“ gegründet werden.

Die Private Company Limited by Guarantee muss nach englischem Recht keinen Rechtsformzusatz tragen. Denkbar wäre etwa, ihr einen menschlichen Namen zu geben, z.B. „Max Mustermann“ – gewissermaßen als „Zweites Ich“ eines Kaufmanns. Denkbar ist aber eben auch, die Buchstaben „GmbH“ am Ende des Firmennamens aufzunehmen. So lässt sich eine „Mustermann GmbH“ gründen, und zwar als Private Company Limited by Guarantee, die von ihrem Director (Geschäftsführer) vertreten wird.

Eine Private Company by Guarantee kann, ebenso wie die Limited, in ganz Europa Zweigniederlassungen errichten. Dies hat das höchste europäische Zivilgericht, der EuGH, bereits 2002 beschlossen („Überseering-Entscheidung“).

Eine Besonderheit der Private Company Limited by Guarantee besteht darin, dass ein erzielter Gewinn nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden kann, sondern allenfalls für gemeinnützige Zwecke verwandt werden darf. In der Praxis wird dies allerdings oft nicht als Nachteil empfunden, denn eine Abschöpfung des Gewinns über ein hohes Geschäftsführergehalt oder über Rechnungslegungen an eine Schwestergesellschaft (z.B. eine klassische Private Company Limited by Shares) ist natürlich möglich.

Wir haben diese durchaus interessante Rechtsform ab sofort als Vorratsgesellschaft in unser Angebot aufgenommen – mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Österreich – Eine starke Energiebranche

Deutschlands Nachbarland Österreich erstreckt sich auf knapp 84.000 km² und ist mit ca. 8.5 Millionen Einwohnern besiedelt. Der demokratische Bundesstaat teilt sich in neun Bundesländer: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien.

Österreich ist vor allem durch seine Gebirge und Seen bekannt und ein beliebtes Reiseziel für Touristen sowohl im Sommer als auch im Winter. 60% des Staatgebietes sind gebirgig. Deswegen trägt Österreich im Volksmund den Namen Alpenrepublik.

Österreich zählt zu den wohlhabendsten Ländern Europas. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von 38.500 Euro pro Kopf liegt es zum Vergleich zu Deutschland mit einem BIP von 35.200 Euro pro Kopf sichtbar höher.

Wirtschaft in Österreich

Im letzten Jahr lag das gesamte Bruttoinlandsprodukt Österreichs bei 329 Milliarden Euro. Einen großen Teil trägt die Energiebranche mit dem Fokus auf die Energieerzeugung durch erneuerbare Energien. Die geographische Lage und die Beschaffenheit des Landes sind Grund für diesen Trend. Durch die Nutzung der Wasserkraft in den Alpen und in Laufkraftwerken im Inn und in der Donau machte diese Branche 32,5 % des BIP 2013 aus. Zudem sind in den letzten Jahren große Windparks entstanden, die die Energieindustrie weiter stärken und aufbauen.

Nicht außeracht zu lassen sind die Industrie mit Fokus auf hochentwickelten Maschinenbau und zahlreiche Kfz-Zulieferer, die 18 % des BIP ausmachen und die Tourismusbranche, die mit 5,5 % zu Gute schlägt. Österreich ist ganzjährig ein beliebtes Reiseziel und so kann der Staat 2014 insgesamt 131,9 Millionen Übernachtungen verbuchen.

Ausblick und Unternehmensformen

Die starke Wirtschaft macht Österreich zu einem lohnenswerten Unternehmensstandort. Vor allem in der Energiebranche, dem Tourismus und der Industrie. Das österreichische Unternehmensrecht bietet eine breit gefächerte Anzahl von Unternehmensformen. Es wird grob in Personengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt.

Personengesellschaften: Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), GmbH & Co KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), Stille Gesellschaft (StG)

Genossenschaften: Genossenschaft mit beschränkter Haftung (reg. GenmbH), Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (reg. GenmbH)

Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG)

Die verbreitetste Unternehmensform in Österreich ist die GmbH. Wenn Sie Interesse an einer Unternehmensgründung in der Alpenrepublik haben, unterstützen wir Sie gerne.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Eine Vorratsgesellschaft für verschiedene Geschäftszwecke zu übernehmen ist für alle bedeutsam, die ein neues Geschäft ohne Gründungsaufwand starten wollen.

Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich um inaktive Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet wurden, im Bedarfsfall an einen Interessanten verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder ein anderes Wirtschaftsgut, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben oder ein zu separierendes Projekt zu starten. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Unternehmenszweck ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.

Die Vorteile bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft

· Erwerber erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Gesellschaft
· Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind
· Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“
· Die Satzung wird direkt auf das neue Unternehmen und die neuen Interessen zugeschnitten
· Erwerber umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase
· Das Unternehmen ist sofort in einer marktfähigen Rechtsform aufgestellt.

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