Offshore in Europa: Die Isle of Man
Zwischen Irland und Schottland liegt mitten in der Irischen See die als Steueroase bekannte Isle of Man. Insbesondere Motorradfahrern dürfte die Insel aufgrund ihres berüchtigten Motorradrennens regelmäßig ein Begriff sein. Die Insel mit ihren knapp 85.000 Einwohnern und gehört politisch weder dem Vereinigten Königreich noch der Europäischen Union an. Vor diesem Hintergrund gilt die Insel im englischen Volksmund oftmals auch als „Versteck der Millionäre“.
Wie aber sehen die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für den geneigten Gründer konkret aus?
Das Steuersystem auf der Isle of Man
Die Isle of Man verfügt über ein Niedrigbesteuerungssystem. Eine Kapitalertragssteuer besteht ebenso wenig wie eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer. Die Körperschaftssteuer liegt bei 0% für beinahe alle Einnahmearten (10% können für Geschäftstätigkeiten im Bankgewerbe fällig werden).
Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass Offshore-Banking eine der Hauptsäulen der Volkswirtschaft der Isle of Man ist.
Die Einkommenssteuer liegt derzeit bei maximal 20% und wird überdies der Höhe nach auch auf einen Maximalbetrag von 115.000 britischen Pfund für Individuen und 230.000 britischen Pfund für gemeinsam veranlagte Ehepaare begrenzt.
Einkommen, welches aufgrund von Immobilienbesitz auf der Isle of Man resultiert, unterliegt einer Besteuerung von 10%.
Das Wirtschaftsrechtssystem der Isle of Man
Der Sonderstatuts der Isle of Man lässt sich auch anhand der Wirtschaftsgesetzgebung leicht erkennen. Für das Gesetz der Limited Liability Company (kurz „LLC“) von 1996 hat man sich an der Gesetzgebung des US Bundesstaats Wyoming orientiert, mit der Folge, dass eine auf der Isle of Man eingetragene LLC einer Hybridform mit Merkmalen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Partnerschaftsgesellschaft entspricht.
Die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsformen sind vielfältig und hängen oftmals von der konkreten Ortsansässigkeit ab. Hier empfiehlt sich bei näherem Interesse eine fachmännische Beratung durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.
Im Rahmen dieses Beitrags nun aber mal eine Kurzübersicht.
Mögliche Gesellschaftsformen auf der Isle of Man sind etwa:
– Company Limited by Guarantee
– Private Company Limited by Shares
– Public Company Limited by Shares
– General and Limited Partnerships
– Sole Proprietor and Trusts
Für Offshore-Unternehmungen und Tätigkeiten dürften vor allem die folgenden Gesellschaftsformen in Betracht kommen:
– Exempt Private Company
– International Company
-International Limited Partnership
– Limited Liability Company sowie die Form des Trusts (für sogenannte “non-residents”, also für nicht in der Isle of Man ortsansässige Unternehmungen).
Unser Ausblick
Allein unsere Kurzübersicht lässt erahnen, wie Vielfältig die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf der Isle of Man sein können.
Falls Sie an weiteren Informationen interessiert sind, können Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland