St. Kitts and Nevis: Offshore Gründung in der Karibik:

St. Kitts and Nevis Offshore Gründung in der Karibik

Bereits im Jahre 1493 entdeckte Christopher Columbus die beiden wundervollen Inseln mit Ihren Traumstränden auf den Kleinen Antillen. Mitten in dieser paradiesischen Umgebung kann der geneigte Offshore-Gründer unter Umständen die richtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden. Während sich St. Kitts traditionell eher auf den Tourismussektor konzentriert, liegt der Fokus in Nevis auf dem Offshore Vermögensschutz. Da der Inselstaat ehemals Teil des British Empire war, ist die Amtssprache Englisch und das Rechtssystem entstammt dem englischen Recht. Die offizielle Währung in St. Kitts and Nevis ist der ostkaribische Dollar, wobei der US Dollar als Zweitwährung weitgehend anerkannt ist.

Die Nevis International Business Company and Nevis Limited Liability Company

Der Offshore Standort Nevis wird gesellschaftsrechtlich getrennt von der Jurisdiktion St. Kitts  behandelt. Als gängige Gesellschaftsformen für Gründer aus Übersee gelten die Nevis International Business Company („IBC“) und die Nevis Limited Liability Company („LLC“). Die steuerlichen Vorteile der Nevis IBC oder der Nevis LLC können erheblich sein:

Sofern Gewinne und Erträge durch Geschäfte und Geschäftsaktivitäten außerhalb von Nevis generiert werden, können diese von allen örtlichen Steuern, einschließlich Einkommensteuer und Gewinnertragssteuern befreit sein.

Privatsphäre und Anonymität und Rechtsverfolgung in Nevis

Nevis bietet zudem ein absolutes Höchstmaß an Anonymität, Privatsphäre und Vermögensschutz. Gesellschafter, Vorteilsempfänger und Geschäftsführer werden für die Regierung von Nevis nicht zugänglich eintragen und sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Die Veröffentlichung von jährlichen Geschäftsberichten ist ebenfalls nicht erforderlich.

Auch die Rechtsverfolgung gegenüber in Nevis eingetragenen IBC oder LLC ist nicht gerade unkompliziert. Sofern ein Gläubiger einer Nevis IBC oder LLC versucht diese oder Ihre Eigentümer zu verklagen, muss dieser Gläubiger zunächst eine nicht-erstattungsfähige Kaution von USD 25.000 erbringen und einen in Nevis zugelassenen Anwalt mit der Rechtsverfolgung beauftragen.

Weitere Vorzüge einer Offshore-Gründung in Nevis

  • Stabile politische Verhältnisse und eine beständige Volkswirtschaft
  • Gut entwickelte Infrastruktur und Struktur im Finanzindustriedienstleistungssektor
  • Gute Flugverbindungen nach Nordamerika und Europa (Direktflüge z.B. nach Miami, New York und London)
  • Herausragendes Telekommunikationssystem
  • Keine Devisenbeschränkungen
  • Staatsbürgerschaftsmöglichkeiten für Investoren (Stichwort Citizenship Act 1984)
  • Gesellschafterversammlungen können weltweit durchgeführt werden. Eine Anreise nach Nevis ist insoweit also entbehrlich

Ausblick

Eine Gründung in Nevis kann durchaus eine echte Alternative zu den „klassischen“ Offshore-Standorten sein. Gerade für Unternehmungen, die ein Höchstmaß an Anonymität anstreben, sollten sich näher über die Gründung auf dem karibischen Inselstaat informieren.

Besteuerungsabkommen mit anderen Nationen hat Nevis übrigens nicht abgeschlossen. Ein Austausch bzw. eine Weitergabe von steuerlichen Informationen erfolgt durch die Regierung von Nevis somit nicht.

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Offshore Firmengründung in Hong Kong

Offshore Firmengründung in Hong Kong

Wie wäre es mit einer Offshore-Firmengründung in einer der liberalsten Marktwirtschaften der Welt? Hong Kong, auch als Tor nach China bezeichnet, hat für ein Offshore-Unternehmen einiges zu bieten.

Der Wirtschaftsstandort Hong Kong

Mit seinen über 7 Millionen Einwohnern gehört Hong Kong zu den mächtigsten Wirtschafts- und Finanzstandorten der Welt. Trotzt der Staatshoheitsübergabe an die Volksrepublik China im Jahre 1997 ist neben Chinesisch auch weiterhin Englisch offizielle Sprache Hong Kongs. Für Gründer von internationalen Unternehmungen in der Regel ein nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt. Auch das Bildungsniveau, als einer der Kernpunkte der Sicherung Hong Kongs als Finanz- und Wirtschaftszentrum von der Regierung auserkoren, dürfte als ausgezeichnet betrachtet werden. Hong Kong verfügt über 9 Universitäten sowie weitere Akademien, an denen Hochschulabschlüsse erworben werden können. Ein Fachkräftemangel vor Ort sollte also zu vermeiden sein.

Der Anschluss an das chinesische Festland ist über den Hong Kong International Airport unproblematisch. Darüber hinaus bestehen auch eine Bahnverbindung etwa nach Peking, Shanghai und andere chinesische Metropolen.

Die Offshore Unternehmensgründung in  Hong Kong

Die gängige Offshore-Gesellschaftsform ist die Hong Kong Limited Company. Das Gesellschaftsrecht geht zu großen Teilen auf das britische Common Law System zurück. Die Limited Company kann mit lediglich einem Geschäftsführer gegründet werden. Der Name des Geschäftsführers, bzw. die Namen der Geschäftsführer werden im Gesellschaftsregister veröffentlicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Treuhänderstellung als Mittel, um die Veröffentlichung der eigentlichen Geschäftsführernamen zu verhindern. Es lässt sich somit ein hohes Maß an Privatsphäre und Anonymität erreichen. Der Geschäftsführer muss zudem nicht in Hong Kong ansässig sein.  Zu beachten ist jedoch, dass eine juristische Person nicht zum alleinigen Geschäftsführer bestellt werden kann.

Des Weiteren besteht eine Buchführungspflicht für die Hong Kong Limited, wobei die Geschäftsberichte und Bilanzen nicht öffentlich zugänglich sind. Auch dies dürfte dem Bedürfnis nach Anonymität hinreichend Rechnung tragen.

Eine im Vergleich zu den strengen Regelungen hinsichtlich der deutschen GmbH erfreuliche Regelung existiert auch im Hinblick auf das einzubringende Mindestkapital:  Eine hohe Mindestsumme an Stammkapital ist nicht erforderlich. Es reicht insoweit eine Mindeststammeinlage von 1,00 HKD.

 Im Übrigen muss die Hong Kong Limited einen zustellungsbevollmächtigten Sekretär („Secretary“) bestellen und über ein eingetragenes Büro in Hong Kong verfügen.

Ausblick für Ihre Unternehmung in Hong Kong

Die Besteuerung, welche ja bei den meisten Offshore-Gründungen einer der Hauptmotivationspunkte ist, ist in Hong Kong äußerst unternehmensfreundlich ausgestaltet. Es besteht weitgehende Steuerfreiheit und besteuert werden regelmäßig nur Gewinne, die innerhalb der Staatsgrenzen Hong Kongs generiert und erwirtschaftet werden.

Gerade im Hinblick auf die steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten sollten Sie sich bei Ihrer Planung von Anfang an fachmännisch unterstützen lassen.

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Populäre Offshore-Gründung: Das Wesen der International Business Company

Populäre Offshore-Gründung: Das Wesen der International Business Company

Einer der gängigsten Begriffe im Zusammenhang mit einer potentiellen Offshore-Gründung ist die Gründung einer International Business Company (oder kurz auch Offshore IBC genannt).

Es besteht eine Vielzahl an Offshore Jurisdiktionen, die über Gesetzgebung zur Gründung und Betreiben einer IBC verfügen.

Zum Beispiel:

  • Seychellen IBC
  • Dominikanische Republik IBC
  • Belize IBC
  • Bahamas IBC

Allgemeine Anreize der International Business Company

Was aber genau können die Anreize dieser internationalen Offshore-Gesellschaftsform für den deutschen Gründer sein?

Hier einige Punkte im Überblick:

  • Die IBC kann als vertrauliche Muttergesellschaft für eine internationale Holding fungieren
  • Optimaler und vertraulicher Weg für Offshore-Investitionen
  • Gängige Gesellschaftsform zur Eröffnung eines Offshore Bankkonto und Ausstellung/Erlangung von Kreditkarten
  • Kann als Vehikel zur Registrierung von Yachten und Schiffen verwendet werden
  • Ideale Struktur für Mitarbeiter-Recruiting im internationalen Geschäftsbereich

 Weitere mögliche Vorteile der IBC im Einzelnen:

  • Es werden keine jährlichen Betriebsprüfungen durchgeführt. Die Geschäftszahlen der IBC Gesellschaft werden vertraulich, in deren Geschäftsräumen, verwahrt. Eine Veröffentlichungspflicht der Gesellschaftsbücher besteht in der Regel nicht.
  • Die Namen der Gesellschafter, Geschäftsführer und Begünstigten werden nicht in öffentlichen Geschäftsregistern eingetragen.
  • Die Gesellschafter und Beteiligten können weltweit an jeglichem Ort residieren (ggf. gelten Einschränkungen für Bürger des Landes der Eintragung der IBC).
  • Haltung von diversen Konten in diversen Währungen  ist regelmäßig möglich.
  • Weltweite Geschäftstätigkeit (mit Ausnahme des Landes der Eintragung der Gesellschaft) ist möglich.
  • Gesellschaftsversammlungen können an jedem beliebigen Ort abgehalten werden
  • Potentielle Steuerfreiheit. Auch bei hohen Gewinnen Ihrer Offshore IBC, entspricht es gerade dem Wesen der IBC, dass das Unternehmen ganz oder weitgehend von der örtlichen Steuerpflicht befreit ist.

Welche potentiellen Einschränkungen bei der Planung beachtet werden sollten

Neben potentiellen Einschränkungen im potentiellen Offshore-Land, sollte bei der Planung bereits im Vorfeld bedacht werden, dass Geschäftstätigkeiten und Transaktionen mit ortsansässigen Individuen regelmäßig für eine Offshore IBC nicht zulässig sind.

Des Weiteren sind regelmäßig auch Geschäftstätigkeiten im Bereich des Banken und Versicherungssektors nicht erlaubt. Unter Umständen, je nach Standort, kann diesbezüglich ein besonderes Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.

Ausblick

Die vorgenannten Ausführungen sind als erste, allgemeine Anhaltspunkte zu der Gesellschaftsform der International Business Company zu verstehen. Einzelne gesetzlichen Bestimmungen, Anforderungen, Genehmigungen etc. können je nach Offshore-Standort und Zielland stark voneinander abweichen. Eine fachmännische Beratung, die sich konkret an Ihren Anforderungen, Wünschen und Bedürfnissen orientiert, ist daher in jedem Fall geboten.

Wir helfen Ihnen dabei gerne. Selbstverständlich auch bei Fragen zu alternativen Gesellschaftsformen.

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Der Offshore-Standort aller Offshore-Standorte: Die Cayman Islands

Der Offshore-Standort aller Offshore-Standorte: Die Cayman Islands

Die Cayman Islands können aus verschiedenen Gesichtspunkten als der Offshore-Standort schlechthin erachtet werden. Die karibische Inselgruppe mit Ihren etwas über 50.000 Einwohnern wird im Allgemeinen seit Jahrzehnten als Steueroase mit Traumstränden empfunden. Wie aber sieht es mit den Fakten der Cayman Islands für Offshore-Gründungen aus?

Zahlen zur Wirtschaft

Mit über sagenhaften 190.000 registrierten Firmen verfügen die Cayman Islands über beinahe viermal so viele Firmen wie Einwohner. Die Cayman Islands gehören sogar zu den fünf größten Finanzstandorten weltweit. Vor diesem Hintergrund überrascht es auch kaum, dass die Cayman Islands als größter Hedgefonds Standort der Welt gelten. Das Bruttoinlandsprodukt von etwa 48.000 US Dollar pro Einwohner ist das höchste aller Karibikstaaten.

Das geltende Rechtssystem und Gesellschaftsformen

Die Cayman Islands sind ein Überseegebiet des Vereinigten Königreichs und das Rechtssystem basiert auf dem englischen Case-Law System. Gemäß dem Gesellschaftsgesetz (Companies Law)  von 1961 in seiner jeweiligen Fassung findet man regelmäßig vier verschiedene Gesellschaftsformen auf den Cayman Islands:

1. Ordinary Resident Company

2. Ordinary Non-Resident Company

3. Exempt Company

4. Exempt Limited Duration Company

Die gängige Gesellschaftsform unter ausländischen Investoren ist in der Regel die Form der Exempt Company. Der Handel innerhalb der Cayman Islands ist bei dieser Gesellschaftsform ebenso wenig zulässig wie das Halten von Immobilien oder eine Tätigkeit im Bankensektor.

Die Exempt Company im Überblick

Eine Exempt Company muss mindestens einen Geschäftsführer („Director“) haben, welcher sowohl eine natürlich als auch eine juristische Person sein kann. Der Geschäftsführer muss nicht zugleich Gesellschafter der Exempt Company sein und das Geschäftsführerregister steht nicht zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung. Die Privatsphäre ist insoweit also entsprechend gewährleistet. Im Übrigen ist ein örtlicher Geschäftssitz erforderlich („local Registered Office“). Die Exempt Company unterliegt einer gewissen Buchführungspflicht, welche die Finanzlage der Gesellschaft widerspiegeln muss, wobei diese jedoch nicht zur Veröffentlichung eingereicht werden muss.

Die Exempt Company muss jährlich eine Geschäftsführerversammlung und eine Gesellschafterversammlung durchführen. Die Geschäftsführerversammlung hat in den Cayman Islands stattzufinden, wohingegen die Gesellschafterversammlung an sonstigen Standorten stattfinden kann. Es  ist aber möglich, die Versammlungen durch Stellvertreter abhalten zu lassen.

Des Weiteren kann die Exempt Company allein durch einen Gesellschafter betrieben werden. Auch dessen Name wird nicht im Gesellschaftsregister allgemein zugänglich veröffentlicht.

Die Exempt Company bietet somit insgesamt ein extrem hohes Maß an zur Schutz der Privatspähre.

Was sonst noch zu beachten ist

Die Cayman Islands sind wiederholt, etwa von Großbritannien, aber auch von US-Präsident Barack Obama, als Standort für Steuerbegünstigungen angegangen worden. Aufgrund von entsprechenden Zugeständnissen werden die Cayman Islands aber bislang nicht auf der „Black List“ der OECD geführt.

Insgesamt sollten Sie bei einer Offshore-Planung die Cayman Islands nicht vorzeitig von Ihrer potentiellen Liste streichen. Dafür erscheinen die Rahmenbedingungen bislang zu gut.

Bei Fragen zu den Cayman Islands helfen wir gerne! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore Gründung: Was macht eigentlich einen guten Offshore-Standort aus?

Offshore Gründung: Was macht eigentlich einen guten Offshore-Standort aus?

Sie haben sich bereits zum Thema Offshore Gründungen informiert und sind sich aber nicht sicher, welcher der vielfältigen Standorte rund um den Globus für Ihr Unternehmen in Betracht kommt? Belize, Dubai, die Cayman Island oder doch eher Zypern? Selbstverständlich hängt Ihre Antwort vom konkreten Unternehmensprofil Ihres Vorhabens sowie der spezifischen Ziele ab. Allerdings lassen sich jedoch einige allgemeine Merkmale herausstellen, die regelmäßig einen guten Offshore-Standort ausmachen.

Hier sind die unserer Meinung nach wichtigsten Gesichtspunkte, mit denen Sie sich in jedem Fall näher befassen sollen:

1) Stabile Regierungsverhältnisse

Stabile politische Verhältnisse und eine dauerhaft beständige Politik sollte zunächst die Grundvoraussetzung für einen Offshore-Standort für Ihr Unternehmen sein. Nur so verfügen Sie über mittel- bis langfristige Planungssicherheit. Die Möglichkeit eines drohenden Militärputschs z.B. könnte Ihre Unternehmung gänzlich zum Erliegen bringen.

2) Schutz der Privatsphäre  

Der Schutz der Privatsphäre und etwaige Offenlegungspflichten von Bilanzen, Buchhaltungsunterlagen, Adressen von Geschäftsführern und Gesellschafterlisten werden in den verschiedenen Offshore-Ländern durchaus unterschiedlich streng, bzw. liberal gehandhabt. Je nach Art Ihrer Unternehmung sollte also im Voraus geklärt werden, inwieweit eine Unternehmensanonymität im jeweiligen Land gewährt wird bzw. ermöglicht wird.

3) Die wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen

Die lokale Wirtschaftsgesetzgebung spielt eine wesentliche Rolle für die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Welche Form von Gesellschaften existieren? Wie schnell kann eine Gründung erfolgen? Ist dies Online möglich oder ist gar ein Erscheinen vor Ort erforderlich?  Können Gesellschaftsdokumente auf Englisch eingereicht werden?

4) Die Steuergesetzgebung und das internationale Standing

Das Hauptziel und der Hauptanreiz der Offshore-Standpunkte ist gewöhnlicherweise eine gemäßigte Steuerpflicht im Vergleich zum deutschen Gesellschaftssitz. Offshore-Unternehmen streben in der Regel einen Standort an, in welchem eine sehr gemäßigte oder keine Steuerpflicht für Unternehmensgewinne besteht, um Gewinne zu maximieren und mehr Cash-Flow für die Unternehmenssteuerung zur Verfügung zu haben. Die Ausprägungen der verschiedenen Steuergesetzgebung fallen naturgemäß stark unterschiedlich aus.

Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt, hinsichtlich der Steuergesetzgebung ist neben der potentiellen Steueroptimierung auch das internationale Standing. Inwieweit ist Ihr potentieller Offshore-Standort von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt? Bestehen Doppel-Besteuerungsabkommen mit Deutschland, weiteren EU-Staaten, den USA etc.? Ist der potentielle Offshore-Standort gar auf einer schwarzen Liste der OECD geführt?

Fazit

Stabile Regierungsverhältnisse sollten in jedem Fall eine Grundvoraussetzungen für jede Offshore-Unternehmung sein. Die maßgeblichen Kriterien für Steuer- und Wirtschaftsrechtsgesetzgebung sind auch in jedem Fall wichtig, können jedoch je nach Unternehmen, Industriezweig und Zielsetzung des jeweiligen Unternehmen bereits extrem unterschiedlichen Anforderungen unterliegen. Der fachmännische Vergleich verschiedener Standorte ist unserer Auffassung nach in jedem Fall zu empfehlen.

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Ras Al Khaimah: Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Ras Al Khaimah: Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Vor einiger Zeit hatten wir in unserem Blog bereits über die Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Allgemeinen berichtet. Heute möchten wir potentiellen Firmengründern und Investoren einmal genauer die Freihandelszone Ras Al Khaimah (oder kurz auch als „RAK“ bezeichnet) nahebringen.

Einige Fakten zur Freihandelszone RAK

Die Freihandelszone Ras Al Khaimah liegt ca. 45 Autominuten nördlich von Dubai und somit am nördlichen Rand der VAE. Die Freihandelszone RAK wurde im Jahr 2000 aufgrund eines Erlass der Emirs gegründet und besteht aus fünf Zonen. Die Zonen unterteilen sich in die Business Park, Technology Park, Aviation Park und die Academy/Education Park Zonen. Zur optimalen Firmenbetreuung betreibt die RAK zudem Büros in Indien, der Türkei, den USA und in Deutschland. Der deutsche Standort, von welchem aus Kunden in ganz Europa betreut werden, befindet sich in der Kölner Innenstadt. Die Bemühungen der RAK Ihnen und Ihrem potentiellem Unternehmen möglichst großen Komfort und Unterstützung sind relativ offensichtlich.

Die RAK bietet neben guten Serviceleistungen aber auch weitere Anreize:

  • Es bestehen keine Import oder Exportzölle
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit über 40 Ländern (inklusive Deutschland und Österreich)
  • Hervorragende Infrastruktur
  • Keine Steuern (keine Einkommen und Umsatzsteuer etc.)
  • Nicht auf schwarzen Listen der Steueroasen geführt (z.B. OECD)

Internationale Firmengründung konkret: die IBC

Für internationale Firmengründungen steht in Ras Al Khaimah die Form der International Business Company (kurz auch „IBC“ genannt) zur Verfügung. Gesetzliche Mindestanforderungen an das bei der Gründung einzubringende Stammkapital – wie z.B. bei einer deutschen GmbH – bestehen bei der RAK IBC nicht. Die Gesellschafter, bzw. Gründer legen also autonom das Stammkapital der IBC fest. Wie so häufig bei der Gründung einer Offshore IBC der Fall, muss auch bei der Gründung einer IBC in der RAK ein örtlicher Vertreter der Gesellschaft(auch als „registered Agent“ bezeichnet) bestellt werden. Mit einer IBC kann Ihre Gründung weltweite Geschäftstätigkeit entwickeln. Eine Einschränkung besteht allerdings dahingehend, dass die Gesellschaftsform ausschließlich internationale Geschäftstätigkeit erlaubt, d.h. eine reine Geschäftstätigkeit innerhalb der Emirate ist nicht zulässig. Ausländischer Besitz der Gesellschaft bzw. der Gesellschaftsanteile von bis zu 100% ist hingegen in der Freihandelszone möglich.

Neben der IBC existiert aber auch die Möglichkeit unter Umständen eine sogenannte Free Zone Entitiy („FZE“) oder Free Zone Company („FZC“) zu gründen. Diese Gesellschaftsformen lassen sich am ehesten mit einer europäischen Aktiengesellschaft vergleichen und unterscheiden sich durch die Anzahl der Aktionäre, wobei eine FZE bei nur einem Aktionär und eine FZC bei 2-5 Aktionären vorliegt.

In jedem Fall der Unternehmensplanung in der RAK sollten Sie fachmännische Beratung in Erwägung ziehen, um auf der sicheren Seite zu stehen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore Gründung in Zentralamerika: Was für Belize sprechen kann

Offshore Gründung in Zentralamerika: Was für Belize sprechen kann

Auch bei Gründung im Offshore-Land Belize dürfte es dem Gründer einer Gesellschaft vor allem um Steuerreduzierung, Vermögensschutz und Vertraulichkeit gehen.

Eine gute Nachricht für alle diejenigen, die weder dem Spanischen noch dem Portugiesischem mächtig sind, hält Belize bereit:

Belize ist der einzige Offshore Standort in Zentralamerika, dessen Amtssprache Englisch ist. Dies allein dürfte hinsichtlich zu übersetzender Dokumente, Behördenkommunikation etc. bereits ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen lateinamerikanischen Offshore-Standorten sein.

Die Rahmenbedingungen in Belize

Auch ansonsten zählt Belize mit seinen gerademal 335.000 Einwohnern zu den „klassischen“ Offshore-Standorten.  Der Direktflug von Miami dauert gerade einmal 2 Stunden.  Als unabhängiges Mitglied des Britischen Commonwealth basiert das Rechtssystem auf dem englischem Common Law System. Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Als Standardwährung wird vor allem auf den US Dollar gesetzt.

Die gängige Offshore-Gesellschaftsform

Die sogenannte International Business Company (kurz: „IBC“) ist die gängige Gesellschaftsform für ausländische Offshore Investoren und Firmengründer und wird vom  sogenannten International Business Companies Act (dem IBC Gesetz) von 1990, überarbeitet in 2000, geregelt. Eine IBC kann von Einzelpersonen oder einer Gruppe von Gründern gegründet werden. Eine IBC muss über einen Firmensitz in Belize verfügen und einen Registered Agent (also einen eingetragenen Vertreter) vor Ort haben. Zudem muss die IBC einen Direktor bestellen (dieser muss nicht unbedingt vor Ort ansässig sein). Der Direktor kann eine natürliche oder juristische Person sein. Gesellschafter und Direktor können ein und dieselbe Person sein.

Die Vorteile einer IBC Gründung in Belize

  • Steuerbefreiungen für Einkünfte der IBC
  • Steuerbefreiungen für Dividendenzahlungen der IBC
  • Gesellschafter- und Geschäftsführerversammlungen können in Drittländern stattfinden
  • Flexibilität

Unterlagen, Dokumente und Buchführung müssen nicht bei den Behörden eingereicht werden. Die Unterlagen sind somit nicht öffentlich zugänglich.

Eintragung kann innerhalb eines Tages erfolgen.

Einige Einschränkungen hinsichtlich der IBC

  • Eine IBC kann keine Geschäftstätigkeit mit Einwohnern von Belize aufnehmen
  • Eine IBC kann in Belize keine Immobilien erwerben
  • Geschäftstätigkeit als Bank oder Versicherungsunternehmen ist nicht möglich

Sonstige Fakten und Ausblick

Unternehmen mit genehmigtem Kapital von den standardmäßigen US $ 50.000 bezahlen eine jährliche Lizenzgebühr von  ca. US $ 300,00. Doppelbesteuerungsabkommen bestehen mit Belize allerdings nicht.

Offshore-Firmengründer sind in Belize grundsätzlich willkommen und die Regierung hat zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die entsprechenden Anreize zu setzen. Eine umfassende Planung und Informationseinholung sind vor einer mögliche Unternehmung jedoch dringend zu empfehlen.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

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Offshore Firmengründung heute: Wie wäre es mit den Seychellen?

Offshore Firmengründung heute: Wie wäre es mit den Seychellen?

Die Republik der Seychellen im indischen Ozean

Die einzigartige Lage des Inselstaats der Seychellen mitten im indischen Ozean und seinen über 110 Inseln, macht die Seychellen zunächst einmal rein geographisch zu einem tatsächlichem „Offshore“ Standort für Ihr Unternehmen.

Ansonsten verbindet man aber mit dem Namen „Seychellen“  wohl primär einen exotischen Ferienort für den wohlverdienten Jahresurlaub. Aber was genau macht die Seychellen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine Offshore-Firmengründung für Ihr Unternehmen interessant?

Das Rechtssystem und die Wirtschaftsgesetzgebung der Seychellen

Die Seychellen gehören zum British Commonwealth. Vor diesem Hintergrund basiert die Wirtschaftsgesetzgebung zum größten Teil auf dem englischen Common Law Recht.

Das maßgebliche Gesetz für die Seychellen als Offshore-Standort ist das Internationale Unternehmensgesetz („The international Business Companies Act“), wonach in den Seychellen registrierte Offshore-Unternehmen für Handels- und Investitionstätigkeiten steuerbefreit sind, solange Gewinne nicht unmittelbar auf den Seychellen selbst erwirtschaftet werden. Die Gesetzgebung ist dabei aufgrund von Bestrebungen der Regierung motiviert, anderweitige Wirtschaftszweige neben der Haupteinnahmequelle des Tourismus zu schaffen.

Der Prozess der Firmengründung selbst ist in den Seychellen optimal organisiert. Eine Gründung kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Ein Überblick über einige der möglichen Vorzüge einer Offshore Firma auf den Seychellen:

  • Es besteht keine Buchhaltungspflicht und keine Unterlageneinreichungspflicht
  • Jahres- oder Geschäftsberichte berichte müssen nicht eingereicht werden
  •  Es besteht die Möglichkeit Vorratsgesellschaften zu erwerben
  • Aktiengesellschaften: Wahl von Namens- oder Inhaberaktien
  • Keine Pflicht Mindestkapital einzuzahlen
  •  Keine Pflicht Aktionärsversammlungen durchzuführen
  •   Gründung erfordert unter Umständen nur einen Geschäftsführer und einen Geschäftsführer (idR können Gesellschafter und Geschäftsführer personenidentisch sein)
  • Geschäftsführer können jeglicher Nationalität sein
  • Günstige und stabile Verwaltungsgebühren hinsichtlich jährlicher Verwaltungskosten

Die Organisation vor Ort und die Gesellschaftsform der IBC

Für eine Gesellschaft auf den Seychellen benötigen Sie einen Firmensitz sowie einen ermächtigten Handlungsbevollmächtigten vor Ort. Die wohl am häufigsten gewählte Gesellschaftsform für eine Offshore-Firma auf den Seychellen ist die sogenannte „International Business Company“ (kurz: IBC).  Im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Offshore-Ländern ist die Gesellschaftsform der IBC auch Staatsbürgern der Seychellen möglich, solange die IBC keine Geschäftstätigkeit innerhalb der Seychellen entwickelt. Dieser Umstand ist von den Seychellen als Verteidigung gegen die von der OECD erhobenen Vorwürfe des sogenannten „ring fencing“, mit der Argumentation, dass keine Ungleichbehandlung zwischen ortsansässigen und nicht-ortsansässigen Personen gemacht wird.

Die aktuelle Entwicklung sollte diesbezüglich vor einer möglichen Gründung in den Seychellen jedenfalls genauestens verfolgt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an Offshore-Firmengründungen. Wir helfen gerne.

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Die Offshore Firmengründung in Panama

Die Offshore Firmengründung in Panama

Ihr Unternehmen interessiert sich für eine Offshore Firmengründung? Die Liste möglicher Länder für eine solche Offshore-Unternehmung ist lang. Belize, Virgin Island und vor allem Dubai sind hier geläufige Namen. Aus welchen Gründen aber ist eine Offshoregründung ggf. auch für Sie oder Ihr Unternehmen interessant?

Die möglichen Vorzüge Panamas

Panama mit seinen circa 3,4 Millionen Einwohnern kann durchaus als „das Finanzzentrum“ in Lateinamerika bezeichnet werden. Mit seinen liberalen Bankengesetzen dürfte Panama vor allem für Personen und Unternehmen interessant sein, die um ein Höchstmaß an Anonymität bemüht sind.

Zwar existiert ein öffentliches Firmenregister, in welchem grundsätzlich alle Gesellschafter einzutragen sind, jedoch besteht die Möglichkeit diesem durch Einschaltung eines Treuhandservices entgegenzuwirken.

Der Gründungsvorgang an sich erfordert im Vergleich zu anderen Offshore-Standorten etwas mehr Aufwand. Es werden für eine Gründung in Panama in der Regel drei Personen (die sogenannten „Officers“) benötigt. Auf der anderen Seite verfügt Panama über ein gutes Rechtssystem. Eine zu beachtende Besonderheit ist dabei, dass das Zivilrecht auf dem spanischen Recht basiert, das Gesellschaftsrecht hingegen lehnt sich an das Gesellschaftsrecht des US Bundesstaats Delaware an.

Die möglichen Vorzüge Panamas als Offshore-Standort sind vielfältig, wie die folgende Kurzübersicht zeigt:

  • ·         Geschäfte können global vorgenommen werden
  • ·         Keine Bilanzierungspflicht
  • ·         Keine Buchhaltungs- oder Belegaufbewahrungspflicht
  • ·         Möglichkeit der Haftungsbeschränkung mittels der Offshore-Firma
  • ·         Politische Stabilität

Auch die bei Offshoregründungen in der Regel avisierten Steuervorteile existieren in Panama. Es besteht keine Quellensteuer und Einnahmen, welche außerhalb Panamas  generiert werden, sind steuerfrei. Im Hinblick auf das Thema Unternehmensnachfolge gilt, dass keine Erbschafts- und Schenkungssteuern existieren.

Eine Variante: Die Panama Stiftung

Ein weiterer interessanter Aspekt in Panama ist die sogenannte Panama Stiftung. Bei der Form der Panamastiftung ist es möglich, Stifterrechte auszuüben und bereits zu Lebzeiten Alleinbegünstigter der Vermögenswerte zu sein. Zweitbegünstigte, wie z.B. Ehepartner oder Kindern, können benannt werden. Gesetzliche Vorschriften zur Namensveröffentlich bestehen insoweit nicht. Panama kann also nicht nur für Unternehmensgründungen, sondern auch für wohlhabende Privatpersonen, äußerst reizvoll sein.

Die Panama S.A.

Die Sociedad Anónima (Kurzform: S.A.) ist die Panamavariante einer Aktiengesellschaft. Es besteht dabei keine Mindestkapitalpflicht und es sind sowohl Inhaber- als auch Namensaktien möglich.

Zu beachten ist des Weiteren noch, dass keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama besteht.

Die Gestaltungsspielräume sind mitunter immens; erfordern auf der anderen Seite aber von vorherein eine kompetente und fachmännische Beratung, damit Ihr Vorhaben in Panama keinen Schiffbruch erleidet.

Lassen Sie uns wissen, in welchem Bereich Sie weitere Fragen haben! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore Firmengründung: Warum eigentlich Dubai?

Offshore Firmengründung: Warum eigentlich Dubai?

Kaum ein Emirat hat in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Offshore Firmengründungen und Auslandsinvestitionen zu viele Schlagzeilen produziert wie Dubai. Was aber genau ist das „Geheimnis“ von Dubai und wie kann Ihr Unternehmen vom Standort Dubai profitieren?

Der Standort Dubai

Dubai mit seiner Lage auf der Arabischen Halbinsel am Persischen Golf ist das größte Emirat der Vereinigten Arabischen Emirate. Der wirtschaftliche Aufschwung Dubais der letzten Jahrzehnte hängt maßgeblich mit einer außerordentlichen liberalen Wirtschaftspolitik zusammen. Die Erdölproduktion spielt dabei schon längst nicht mehr die tragende wirtschaftliche Rolle, die sie noch zu Beginn der 90er Jahre hatte. Es wird davon ausgegangen, dass die Ölreserven Dubais in etwa 20 Jahren erschöpft sein werden. Derzeit ist die Immobilien- und Baubranche der führende Wirtschaftszweig des Emirats.

Auch die geographische Lage zwischen asiatischen und europäischen Wirtschaftswegen (See- und Flugwege) trägt zur Attraktivität des Standortes bei. Mit Fertigstellung des Al Maktoum International Airports wird dieser mit fünf Landebahnen und vier Terminals der größte Flughafen der Welt sein.

Die wirtschaftlichen Anreize Dubais

Soweit so gut. Was aber sollte Sie, neben der hervorragenden Infrastruktur, den spektakulären Gebäuden und einem blühendem Tourismus, bewegen Ihr neues Unternehmen ausgerechnet in Dubai zu gründen?

Ein für Unternehmer überaus interessanter Gesichtspunkt dürften die diversen Freihandelszonen wie z.B. Jebel Ali, Dubai Airport Free Zone und die Dubai Technology, die Firmen mit Steuerfreiheit locken, sein (insgesamt existieren in Dubai derzeit sage und schreibe 15 verschiedene Freihandelszonen). Die Freihandelszonen sind selbständige Wirtschaftszonen mit autonomen Handelsbestimmungen. Einige Freihandelszonen sind auf bestimmte Wirtschaftszweige spezialisiert (z.B. Software, E-Commerce, Schwerindustrie etc.).

Diese können Ihrer Unternehmung in Dubai eine Vielzahl an wirtschaftlichen Vorteilen verschaffen, z.B.:

·         Befreiung von Import und Export Gebühren

·         Keine Beschränkung bei der Einstellung von Arbeitnehmern

·         100% Eigentümerschaft durch ausländische Investoren grundsätzlich möglich

Je nach Freihandelszone garantieren diese zwischen 15 und 50 Jahre Steuerbefreiung. Es ist insoweit jedoch zu beachten, dass diverse indirekte Steuern in Form von Gebühren und Abgaben bestehen. In den VAE gilt im Übrigen, dass nur Unternehmen und Banken, die direkt in der Förderung und Verarbeitung von Öl, Gas und anderen petrochemischen Produkten tätig sind, der Steuerpflicht unterliegen. Für alle übrigen Unternehmen besteht aktuell weder Körperschaft- noch andere Steuerformen.

Des Weiteren besteht eine große Anzahl an  Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) mit wichtigen Wirtschaftsstandorten, darunter z.B. Deutschland, China, Finnland, Frankreich, Indien und Italien.

Die Rahmenbedingungen für Ihre Unternehmung und Firmengründung in Dubai sind also hervorragend. Lassen Sie sich von umfassend und fachmännisch beraten!

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