Ras Al Khaimah: Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Ras Al Khaimah: Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Vor einiger Zeit hatten wir in unserem Blog bereits über die Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Allgemeinen berichtet. Heute möchten wir potentiellen Firmengründern und Investoren einmal genauer die Freihandelszone Ras Al Khaimah (oder kurz auch als „RAK“ bezeichnet) nahebringen.

Einige Fakten zur Freihandelszone RAK

Die Freihandelszone Ras Al Khaimah liegt ca. 45 Autominuten nördlich von Dubai und somit am nördlichen Rand der VAE. Die Freihandelszone RAK wurde im Jahr 2000 aufgrund eines Erlass der Emirs gegründet und besteht aus fünf Zonen. Die Zonen unterteilen sich in die Business Park, Technology Park, Aviation Park und die Academy/Education Park Zonen. Zur optimalen Firmenbetreuung betreibt die RAK zudem Büros in Indien, der Türkei, den USA und in Deutschland. Der deutsche Standort, von welchem aus Kunden in ganz Europa betreut werden, befindet sich in der Kölner Innenstadt. Die Bemühungen der RAK Ihnen und Ihrem potentiellem Unternehmen möglichst großen Komfort und Unterstützung sind relativ offensichtlich.

Die RAK bietet neben guten Serviceleistungen aber auch weitere Anreize:

  • Es bestehen keine Import oder Exportzölle
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit über 40 Ländern (inklusive Deutschland und Österreich)
  • Hervorragende Infrastruktur
  • Keine Steuern (keine Einkommen und Umsatzsteuer etc.)
  • Nicht auf schwarzen Listen der Steueroasen geführt (z.B. OECD)

Internationale Firmengründung konkret: die IBC

Für internationale Firmengründungen steht in Ras Al Khaimah die Form der International Business Company (kurz auch „IBC“ genannt) zur Verfügung. Gesetzliche Mindestanforderungen an das bei der Gründung einzubringende Stammkapital – wie z.B. bei einer deutschen GmbH – bestehen bei der RAK IBC nicht. Die Gesellschafter, bzw. Gründer legen also autonom das Stammkapital der IBC fest. Wie so häufig bei der Gründung einer Offshore IBC der Fall, muss auch bei der Gründung einer IBC in der RAK ein örtlicher Vertreter der Gesellschaft(auch als „registered Agent“ bezeichnet) bestellt werden. Mit einer IBC kann Ihre Gründung weltweite Geschäftstätigkeit entwickeln. Eine Einschränkung besteht allerdings dahingehend, dass die Gesellschaftsform ausschließlich internationale Geschäftstätigkeit erlaubt, d.h. eine reine Geschäftstätigkeit innerhalb der Emirate ist nicht zulässig. Ausländischer Besitz der Gesellschaft bzw. der Gesellschaftsanteile von bis zu 100% ist hingegen in der Freihandelszone möglich.

Neben der IBC existiert aber auch die Möglichkeit unter Umständen eine sogenannte Free Zone Entitiy („FZE“) oder Free Zone Company („FZC“) zu gründen. Diese Gesellschaftsformen lassen sich am ehesten mit einer europäischen Aktiengesellschaft vergleichen und unterscheiden sich durch die Anzahl der Aktionäre, wobei eine FZE bei nur einem Aktionär und eine FZC bei 2-5 Aktionären vorliegt.

In jedem Fall der Unternehmensplanung in der RAK sollten Sie fachmännische Beratung in Erwägung ziehen, um auf der sicheren Seite zu stehen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

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