Die Offshore Firmengründung in Panama

Die Offshore Firmengründung in Panama

Ihr Unternehmen interessiert sich für eine Offshore Firmengründung? Die Liste möglicher Länder für eine solche Offshore-Unternehmung ist lang. Belize, Virgin Island und vor allem Dubai sind hier geläufige Namen. Aus welchen Gründen aber ist eine Offshoregründung ggf. auch für Sie oder Ihr Unternehmen interessant?

Die möglichen Vorzüge Panamas

Panama mit seinen circa 3,4 Millionen Einwohnern kann durchaus als „das Finanzzentrum“ in Lateinamerika bezeichnet werden. Mit seinen liberalen Bankengesetzen dürfte Panama vor allem für Personen und Unternehmen interessant sein, die um ein Höchstmaß an Anonymität bemüht sind.

Zwar existiert ein öffentliches Firmenregister, in welchem grundsätzlich alle Gesellschafter einzutragen sind, jedoch besteht die Möglichkeit diesem durch Einschaltung eines Treuhandservices entgegenzuwirken.

Der Gründungsvorgang an sich erfordert im Vergleich zu anderen Offshore-Standorten etwas mehr Aufwand. Es werden für eine Gründung in Panama in der Regel drei Personen (die sogenannten „Officers“) benötigt. Auf der anderen Seite verfügt Panama über ein gutes Rechtssystem. Eine zu beachtende Besonderheit ist dabei, dass das Zivilrecht auf dem spanischen Recht basiert, das Gesellschaftsrecht hingegen lehnt sich an das Gesellschaftsrecht des US Bundesstaats Delaware an.

Die möglichen Vorzüge Panamas als Offshore-Standort sind vielfältig, wie die folgende Kurzübersicht zeigt:

  • ·         Geschäfte können global vorgenommen werden
  • ·         Keine Bilanzierungspflicht
  • ·         Keine Buchhaltungs- oder Belegaufbewahrungspflicht
  • ·         Möglichkeit der Haftungsbeschränkung mittels der Offshore-Firma
  • ·         Politische Stabilität

Auch die bei Offshoregründungen in der Regel avisierten Steuervorteile existieren in Panama. Es besteht keine Quellensteuer und Einnahmen, welche außerhalb Panamas  generiert werden, sind steuerfrei. Im Hinblick auf das Thema Unternehmensnachfolge gilt, dass keine Erbschafts- und Schenkungssteuern existieren.

Eine Variante: Die Panama Stiftung

Ein weiterer interessanter Aspekt in Panama ist die sogenannte Panama Stiftung. Bei der Form der Panamastiftung ist es möglich, Stifterrechte auszuüben und bereits zu Lebzeiten Alleinbegünstigter der Vermögenswerte zu sein. Zweitbegünstigte, wie z.B. Ehepartner oder Kindern, können benannt werden. Gesetzliche Vorschriften zur Namensveröffentlich bestehen insoweit nicht. Panama kann also nicht nur für Unternehmensgründungen, sondern auch für wohlhabende Privatpersonen, äußerst reizvoll sein.

Die Panama S.A.

Die Sociedad Anónima (Kurzform: S.A.) ist die Panamavariante einer Aktiengesellschaft. Es besteht dabei keine Mindestkapitalpflicht und es sind sowohl Inhaber- als auch Namensaktien möglich.

Zu beachten ist des Weiteren noch, dass keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama besteht.

Die Gestaltungsspielräume sind mitunter immens; erfordern auf der anderen Seite aber von vorherein eine kompetente und fachmännische Beratung, damit Ihr Vorhaben in Panama keinen Schiffbruch erleidet.

Lassen Sie uns wissen, in welchem Bereich Sie weitere Fragen haben! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

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