Offshore Firmengründung in Hong Kong
Wie wäre es mit einer Offshore-Firmengründung in einer der liberalsten Marktwirtschaften der Welt? Hong Kong, auch als Tor nach China bezeichnet, hat für ein Offshore-Unternehmen einiges zu bieten.
Der Wirtschaftsstandort Hong Kong
Mit seinen über 7 Millionen Einwohnern gehört Hong Kong zu den mächtigsten Wirtschafts- und Finanzstandorten der Welt. Trotzt der Staatshoheitsübergabe an die Volksrepublik China im Jahre 1997 ist neben Chinesisch auch weiterhin Englisch offizielle Sprache Hong Kongs. Für Gründer von internationalen Unternehmungen in der Regel ein nicht zu vernachlässigender Gesichtspunkt. Auch das Bildungsniveau, als einer der Kernpunkte der Sicherung Hong Kongs als Finanz- und Wirtschaftszentrum von der Regierung auserkoren, dürfte als ausgezeichnet betrachtet werden. Hong Kong verfügt über 9 Universitäten sowie weitere Akademien, an denen Hochschulabschlüsse erworben werden können. Ein Fachkräftemangel vor Ort sollte also zu vermeiden sein.
Der Anschluss an das chinesische Festland ist über den Hong Kong International Airport unproblematisch. Darüber hinaus bestehen auch eine Bahnverbindung etwa nach Peking, Shanghai und andere chinesische Metropolen.
Die Offshore Unternehmensgründung in Hong Kong
Die gängige Offshore-Gesellschaftsform ist die Hong Kong Limited Company. Das Gesellschaftsrecht geht zu großen Teilen auf das britische Common Law System zurück. Die Limited Company kann mit lediglich einem Geschäftsführer gegründet werden. Der Name des Geschäftsführers, bzw. die Namen der Geschäftsführer werden im Gesellschaftsregister veröffentlicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Treuhänderstellung als Mittel, um die Veröffentlichung der eigentlichen Geschäftsführernamen zu verhindern. Es lässt sich somit ein hohes Maß an Privatsphäre und Anonymität erreichen. Der Geschäftsführer muss zudem nicht in Hong Kong ansässig sein. Zu beachten ist jedoch, dass eine juristische Person nicht zum alleinigen Geschäftsführer bestellt werden kann.
Des Weiteren besteht eine Buchführungspflicht für die Hong Kong Limited, wobei die Geschäftsberichte und Bilanzen nicht öffentlich zugänglich sind. Auch dies dürfte dem Bedürfnis nach Anonymität hinreichend Rechnung tragen.
Eine im Vergleich zu den strengen Regelungen hinsichtlich der deutschen GmbH erfreuliche Regelung existiert auch im Hinblick auf das einzubringende Mindestkapital: Eine hohe Mindestsumme an Stammkapital ist nicht erforderlich. Es reicht insoweit eine Mindeststammeinlage von 1,00 HKD.
Im Übrigen muss die Hong Kong Limited einen zustellungsbevollmächtigten Sekretär („Secretary“) bestellen und über ein eingetragenes Büro in Hong Kong verfügen.
Ausblick für Ihre Unternehmung in Hong Kong
Die Besteuerung, welche ja bei den meisten Offshore-Gründungen einer der Hauptmotivationspunkte ist, ist in Hong Kong äußerst unternehmensfreundlich ausgestaltet. Es besteht weitgehende Steuerfreiheit und besteuert werden regelmäßig nur Gewinne, die innerhalb der Staatsgrenzen Hong Kongs generiert und erwirtschaftet werden.
Gerade im Hinblick auf die steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten sollten Sie sich bei Ihrer Planung von Anfang an fachmännisch unterstützen lassen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland