Offshore-Alternativstandort in der Karibik: St. Lucia

Offshore-Alternativstandort in der Karibik:  St. Lucia

St. Lucia ist ein Inselstaat in der Karibik, der um 1500 von Christoph Kolumbus entdeckt wurde und bis 1979 britische Kronkolonie war. Traditional setzte der Inselstaat vor allem auf den Anbau von Bananen und deren Expert sowie nach und nach auf den Tourismus. Allerdings bestehen insbesondere seit dem Jahr 2000 zielgerichtete Bestrebungen der örtlichen Regierung den Offshore-Handel und dessen wirtschaftlichen Anreize weiter auszubauen. Der Tourismus und das Wesen des Offshore-Banking und Handel sind nunmehr die Haupteinnahmequellen St. Lucias.

Das Land ist Mitglied des britischen Commonwealth und die Amtssprache der ca. 170.000 Einwohner ist Englisch.

Kurzübersicht der Rahmenbedingungen                  

Mögliche Vorzüge einer Offshore-Gesellschaftsgründung in St. Lucia sind aus unserer Sicht:

– Offshore-freundliche Regierungseinstellung

– Moderne gesetzliche Regelungen hinsichtlich von Gesellschaftsgründungen und Eintragungen

– minimalste Offenlegungspflichten für Unternehmen

– politische und ökonomische Stabilität

– keine oder extrem niedrige Besteuerung

Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Offshore-Gesellschaften (International Business Company oder kurz „IBC“) sind zudem äußerst attraktiv. Als Gründungsgesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person ausreichend. Auch ein Geschäftsführer („Director“)  ist zur Gründung und zum Betrieb der IBC ausreichend, wobei auch der Geschäftsführer sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann. Gesellschafterversammlungen müssen nicht in St. Lucia selbst abgehalten werden, sondern können an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer der St. Lucia IBC bleibt anonym. Lediglich der gesetzlich erforderliche örtliche Vertreter („registerred Agent“) sowie der örtliche Gesellschaftssitz werden im Amtsregister veröffentlicht.

Unautorisiertes Offenlegen von Gesellschafterdaten steht in St. Lucia unter Strafe. Gesellschafterdaten dürfen nur dann offengelegt werden, wenn der betroffene Gesellschafter in seinem Heimatland einer Straftat für schuldig befunden wurde und, wenn dieser Akt, sofern er in St. Lucia stattgefunden hätte, auch dort strafbar wäre.

Ein Höchstmaß an Anonymität lässt sich in St. Lucia also allemal verwirklichen.

Die Besteuerung in St. Lucia

Eine St. Lucia IBC kann optieren a) von der Einkommensteuer befreit zu sein oder aber b) Einkommen und Erträge mit einem Satz von 1% zu versteuern. Die Einreichung von jährlichen Geschäftsberichten ist nur dann erforderlich, wenn zum Modell der Besteuerung optiert wurde.

Unser Ausblick

St. Lucia genießt sicherlich nicht den gleichen Ruf als traditioneller Offshore-Standort wie einige seiner berühmten Nachbarn in der Karibik. Dennoch brauchen sich die gesetzlichen und steuerrechtlichen Anreize des Standortes gewiss nicht vor diesen zu verstecken. Die steuerlichen Anreize, die Offshore-Infrastruktur sowie der gegebene Schutz der Anonymität sind durchaus attraktiv.

Bei weiterem Fragen zum Standort St. Lucia helfen wir Ihnen gerne weiter.  Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Wir berichten in diesem Blog regelmäßig von den aktuellen Trends und Entwicklungen der Offshore-Standorte der Welt. Oftmals liegt der Fokus auf den großen und dem geneigtem Leser allseits bekannten Namen, wie z.B. die Cayman Islands. Anguilla, in den kleinen Antillen der Karibik gelegen, ist ein weit weniger geläufiger Name und  verdient allein daher einmal eine nähere Betrachtung.

Anguilla ist ein britisches Überseegebiet und hat gerade einmal 15.000 Einwohner. Hauptwirtschaftszweige sind der Luxustourismus und das Offshore-Gründungs- und Verwaltungswesen. Die Landessprache ist Englisch und der US Dollar ist neben dem East Caribbean Dollar allgemein anerkanntes Zahlungsmittel. Der Lebens- und Bildungsstandard ist als hoch zu betrachten.

Die Besteuerung in Anguilla

Anguilla hat sich den Status als Steueroase nach und nach erarbeitet. Bemerkenswert ist, dass Anguilla nicht ein bloßes Finanzzentrum mit Steuerfreiheit für gewisse internationale Offshore-Unternehmen in gewissen Zonen, wie z.B. in Teilen der Vereinigten Emirate, ist. Vielmehr gelten die Steuerbefreiungen für sämtliche Unternehmen und Personen, einschließlich der Einwohner Anguillas. Generell besteht keine Form von Einkommens- oder Ertragssteuern; weder für natürliche Personen noch für juristische Personen. In Folge der Krise sah sich die Regierung Anguillas jedoch einem steigenden Schuldenberg gegenüber und führte im 2011 eine „vorübergehende Stabilisierungsabgabe von 3%“ ein. Diese Maßnahme kann man durchaus als die erste Einkommensteuer Anguillas betrachten. Doppelbesteuerungsabkommen unterhält Anguilla derzeit nicht.

Die International Business Company Anguillas

Das Internationale Gesellschaftsgesetz („International Business Companies Act“) aus dem Jahr 2000 ermöglicht internationalen Gründern flexible Gesellschaftsstrukturen und effiziente Eintragungsabläufe. Das Gesetz gewährleistet zudem die Anonymität und Privatsphäre der Gesellschafter einer International Business Company auf Anguilla. Die Register sind insoweit nicht öffentlich zugänglich. Nur aufgrund richterlichen Beschlusses dürfen Finanzbeamte oder Liquidatoren Angaben über Gesellschafter offenlegen.

 Als Voraussetzung für eine IBC Gründung und Eintragung muss ein eingetragener Geschäftssitz auf Anguilla vorhanden sein und ein örtlich zugelassener Bevollmächtigter bestellt werden. Eine Gründung mit lediglich einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer („Director“) ist zulässig, wobei der Gesellschafter und der Geschäftsführer ein und dieselbe Person sein kann. Der Geschäftsführer kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die Nationalität oder der Wohnsitz der Gesellschafter sind für eine Gesellschafterbestellung ohne Belang. Die Durchführung von Jahreshauptversammlungen der IBC ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sofern eine solche dennoch durchgeführt werden soll, kann eine solche an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Unsere Einschätzung

Auch wenn Anguilla bislang noch nicht den gleichen Ruf wie einige der größeren Offshore-Standorte in der benachbarten Karibik genießt, würden wir empfehlen, Anguilla nicht voreilig aus ihren Planungen auszuschließen. Bei Fragen hierzu, stehen wir gerne zur Verfügung.

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Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Barbados, die faszinierende Karibikinsel in den Kleinen Antillen, entwickelt sich aktuell zu einem begehrten Standort für Offshore-Firmengründungen und Investitionen.

Traditionell ist die Wirtschaft von Barbados seit jeher eher für den Zuckerrohranbau sowie seit einigen Jahrzehnten für den Tourismus bekannt. Der Informationssektor und der Standort als Offshore-Investitionsort ist von der örtlichen Regierung jedoch bereits seit den 90er Jahren stetig vorangetrieben worden, so dass diese Wirtschaftssektoren zunehmend mehr Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung genommen haben.

Einige Fakten rund um Barbados

Laut dem International Monetary Fund 2013, ist Barbados, gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, das 51. Reichste Land der Erde. Das Rechtssystem, obwohl weitgehend verselbständigt, beruht auf den Prinzipen des Britischen Common Law und auch die Amtssprache auf Barbados ist Englisch. Ein sicherlich nie zu unterschätzender Faktor für potentielle Firmengründung. Traditionell starke Handelspartner sind die USA, Kannada und Großbritannien. Im Jahr 2009 hat Barbados zudem einen Vertrag mit der EU geschlossen, wonach diese Barbados mit einem Programm von € 10 Millionen bei der Modernisierung des internationalen Geschäfts- und Finanzdienstleistungssektor unterstützt. Barbados, mit seinen circa 280.000 Einwohnern, verfügt zudem über den drittgrößten Aktienhandel in der Karibik. Die Alphabetisierungsrate des Landes liegt bei nahezu 100%.

Die Barbados International Business Company

Für internationale und ausländische Unternehmen kommt bei einer Unternehmensgründung auf Barbados insbesondere die International Business Company (kurz „IBC“) in Betracht. Zu Beachten ist, dass die IBC nicht innerhalb Barbados Handel betreiben darf und zudem auch keine Immobilien im Eigentum halten kann. Sofern ein ausländischer (also nicht englischer Name) als Firmenname gewählt wird, ist ggf. eine beglaubigte Übersetzung dieser Firmierung notwendig. Auch für entsprechende Wahrung der Anonymität ist gesorgt: Die Namen der Gesellschafter und Begünstigten sind nach der Registrierung nicht öffentlich zugänglich. Zur Gründung der IBC ist ein Direktor („Director“), der sowohl eine natürliche als auch juristische Person sein kann, ausreichend. Zudem ist ein örtlicher Vertreter („Local Secretary“) zu bestellen.

Vorteile der Besteuerung

Der große Vorzug der IBC Gründung auf Barbados ist, wie dem Wesen der Offshore-Gründung im Prinzip ja immanent, die erheblichen Steuererleichterungen. Gewinne von über 30 Millionen Barbados Dollar können mitunter mit einer niedrigen Rate von lediglich 1% besteuert werden. Auch können Steuern für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen vermieden werden, sofern der Transfer zwischen nicht in Barbados ansässigen Personen oder zwischen IBC Gesellschaften stattfindet.

Unsere Beurteilung

Die Bestrebungen und Bemühungen Barbados sich als Offshore-Standort weiter zu etablieren sind kaum zu übersehen und der Standort kann eine echte Alternative für Ihre Planung sein. Bei näheren Fragen hierzu, helfen wir Ihnen gerne!

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Offshore Standorte Weltweit: Eine Übersicht falls es doch einmal auf die geographische Lage ankommen sollte.

Offshore Standorte Weltweit: Eine Übersicht falls es doch einmal auf die geographische Lage ankommen sollte.

Offshore Standorte finden gründungs- und investitionsfreudige Unternehmer und Investoren rund um den Globus. Bei vielen Offshore-Firmengründungen spielt die geographische Lage eigentlich nur eine sekundäre Rolle; die Hauptrolle nimmt in der Regel das Ausmaß der potentiellen Steuererleichterungen sowie das gewährte Maß an Anonymität.

Was aber falls es aber doch einmal entscheidend auf die geographische Lage ankommen sollte?

Wir haben einmal die folgende, und in keiner Weise abschließende Übersicht zusammengestellt.

Die Karibik

Traditionell fällt einem in der Regel zunächst die Karibik als geographische Region mit einer Vielzahl von möglichen Offshore Standorten ein.

Hierzu gehören unter anderem:

– die Bahamas.  Die Inselgruppe überzeugt durch Lage zwischen Florida und Kuba sowie mit den damit einhergehenden erstklassigen Flugverbindungen.

Barbados. Der Offshore-Standort Barbados überzeugt durch eine hervorragende Infrastruktur sowie ein gutes Telekommunikationsnetz. Die Regierung von Barbados ist äußerst pro-Business eingestellt.

die Britischen Jungferninseln. Internationale Offshore-Gesellschaften lassen sich hier besonders schnell und effizient gründen.

Europa

Insbesondere soweit örtliche Nähe, kurze potentielle Reisewege sowie europäische Geschäftszeiten und Zeitzonen eine Rolle bei Ihrer Planung stehen, sollten die europäische Offshore-Standorte nicht vernachlässigt werden.

Zu bedenken sind die Offshore-Gestaltungsmöglichkeiten in:

Luxemburg

Liechtenstein

Zypern

Isle of Man

Gibraltar

Jesey, und natürlich nicht zu vergessen,

die Schweiz.

Perspektivisch sollte man auch Lettland im Auge behalten. Hier zeichnen sich jüngste Gesetzgebungstrends ab, die das Land im Ergebnis relativ nah an zyprische Verhältnisse rücken könnte.

Mittelamerika

Etwas weniger bekannt klassischen Standorte der Karibik oder etwa die Schweiz und Liechtenstein in Europa, aber mitunter durchaus Offshore-Konkurrenzfähig sind die Gestaltungsmöglichkeiten in Mittelamerika.

– Belize. Südlich von Mexiko gelegen, gilt Belize also besonders aufstrebender Offshore-Standort. Internatiole Offshoreunternehmen können von sämtlichen örtlichen Steuern befreit werden und für bestimmte Industrien sind eigens Freizonen („Freezones“) eingerichtet worden.

– Panama. Auch Panama bietet hervorragende  Möglichkeiten zur Steuerersparnis.

Asien und Australien

In erster Linie ist hier natürlich an den klassischen Standort Hong Kong zu denken. Perspektivisch könnte man in Asien ein Auge auf die Präfektur Shannan in Tibet haben. Hier gibt es Bestrebungen der chinesischen Regierung erhebliche Steuererleichterungen zu implementieren.

Australien ist bislang noch nicht als Steuerparadies in Erscheinung getreten. Allerdings gibt es nun erste Anzeichen, dass die Region des Northern Territory die Körperschaftssteuer erheblich unterhalb des landesüblichen Durchschnitts einführen könnte, was die Gegend in die Dimension eines optimierten Steuerstandortes rücken könnte.

Unser Fazit

Neben den „üblichen Verdächtigen“ sollten Sie, sofern die geographische Lage tatsächlich eine Rolle spielt, die aktuellen weltweiten Entwicklungen im Blick behalten. Es tut sich momentan einiges.

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Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Heute Ras al-Khaima

Freihandelszonen in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Heute Ras al-Khaima

Der Run auf die Vereinigten Arabischen Emiraten als Offshore-Gründungsstandort und internationaler Investitionsstandort ist nach wie vor ungebrochen. Zu gut sind die Rahmenbedingungen und steuerlichen Vorteile. Jedoch ist Dubai dabei nicht mehr die zwingende erste Anlaufstelle für Unternehmungen und Investitionen. Vergleichbare Rahmenbedingungen sind auch in der Freihandelszone Ras al-Khaima vorzufinden. Es lassen sich hier aber unter Umständen erheblich Kosten einsparen.

Der Aufstieg Ras al-Khaimas

Ra’s al-Chaima (so die eigentliche deutsche Schreibweise) ist eines von insgesamt sieben Emiraten der VAE. Vom wirtschaftlichen Erfolg Dubais inspiriert, entschloss man sich auch im Emirat Ras al-Khaima eine wirtschaftliche Freihandelszone zu errichten. Folgedessen wurde die Ras al Khaima Free Trade Zone (kurz auch „RAK FTZ“ genannt) im Jahre 2000 erschaffen. Seit diesem Entschluss zeigt der Stern für das Scheichtum – der Finanzkrise zum Trotz – stets nach oben. Seit der Schaffung der Freihandelszone haben sich über 7,500 Unternehmer und Unternehmungen aus über 100 Ländern hier angesiedelt.

Die wirtschaftliche Erfolg beschränkt sich aber nicht allein auf dem Ausbau als Offshore-Handelsplatz, sondern ist insbesondere auch auf den Bereich des Tourismus und dort insbesondere auf den Bereich „Midscale Resorts“, also Resorts für das mittlere Preissegment, ausgedehnt worden. So rechnete man im 2013 mit 1,2 Millionen Besuchern jährlich. Wenn mal einmal davon ausgeht, dass in dem Emirat maximal 300.000 Personen leben, eine sicherlich starke Leistung.

Das Emirat bezeichnet sich mit entsprechendem Selbstbewusstsein, wohl nicht ganz Unrecht, als  „The Rising Emirate“.

Die Offshore-Gesetzgebung

Die Offshore-Gesetzgebung ist äußerst modern und trotz des hohen Maß an Vertraulichkeit und Anonymität, welches internationalen Offshore-Gesellschaften ermöglicht wird, befindet sich das Emirat auf der sogenannten Whitelist der OECD.

Weitere mögliche Vorzüge sind:

100% Steuerfreiheit: Offshore-Gesellschaften müssen keine Körperschafts-, Einkommenssteuer oder vergleichbare staatliche Steuern entrichten.

100% Eigentümerschaft: Bei Offshore-Unternehmungen, die innerhalb der Freihandelszone angesiedelt sind, können ausländische Unternehmer und Investoren über 100% Eigentum an der jeweiligen Gesellschaft verfügen. Dies ist bei Gesellschaften außerhalb der Freihandelszonen nicht derart möglich.

Zukünftige Einschätzung der Freihandelszone Ras al-Khaima

Die Einschätzungen zur weiteren Entwicklung der Freihandelszone Ras al-Khaima sehen durchaus positiv aus. Das fDI Magazine hat die RAK FTZ als viertbeste Freihandelszone des mittleren Ostens und als drittplatzierte von 115 Freihandelszonen der Region in der Kategorie „Bestes wirtschaftliches Potenzial“ ausgezeichnet. Unlängst ist die Freihandelszone sogar mit einem Umweltpreis aufgrund ihrer Umweltschutzstandards ausgezeichnet worden.

Wir bewerten die Entwicklung der Freihandelszone und deren Initiativen als positiv. Insbesondere gegenüber Dubai kann insbesondere der kostenbewusste Unternehmer hier eine respektable Alternative finden.

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Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Das Fürstentum Liechtenstein, eingebettet zwischen der Schweiz und Österreich, mit seinen gerademal 37.000 Einwohnern verfügt über mehr eingetragene Unternehmen als Einwohner. Und im Gegensatz zu anderen Offshore-Unternehmen lockt nicht nur die räumliche, sondern auch die sprachliche Nähe. Da Deutsch die alleinige Amtssprache ist, sind sämtliche Gründungsunterlagen auf Deutsch. Übersetzungskosten oder gar sprachliche Missverständnisse sind von vornherein ausgeschlossen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen in Liechtenstein aktuell aus? Spätestens seit 2008 genießt Liechtenstein einen etwas berüchtigten Ruf als Finanzstandort und Steueroase.

Stein des Anstoßes: Daten CD 2008

Die Liechtensteiner Steueraffäre geriet im  Februar 2008 aufgrund einer Durchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, in den Fokus der breiten Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung hatte seinerzeit die berüchtigte Steuer CD von einem Informanten erworben, welcher die Daten wohl auf illegalem Weg erlangt hatte. Dieser Ankauf und die Nutzung durch die Bundesregierung führte in der Folge zu diplomatischen Spannungen zwischen Deutschland und Liechtenstein.

Seit dem hat sich im Fürstentum einiges geändert. Aufgrund einer erhöhten Kooperationsbereitschaft des Fürstentums und eines Wandels des Systems hin zu einer Weissgeldstrategie wurde dieses im Frühjahr 2009 von der Schwarzliste der unkooperativen Staaten der OECD entfernt.

Ein Ranking der „Financial Secrecy Index List“ hat  im November 2013 Liechtenstein jedoch als Nummer 33 auf einer Liste von 82 Ländern mit den am „wenigsten transparenten Finanzsystemen“ gelistet.

Der Ruf Liechtensteins als Steueroase dürfte sich nach wie vor in einem Wandlungsprozess befinden. Insgesamt ist Liechtenstein in diesem Wandlungsprozess dem „großen“ Nachbar Schweiz aber derzeit wohl einem Schritt voraus.

Die Neuaufstellung

Im Zuge der Steueraffäre war und ist das Fürstentum äußerst bestrebt die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins and Finanz- und Investitionsstandort zu erhalten. Eine umfassende Steuerreform wurde in Zuge dessen im Jahre 2011 erlassen.

Unter dieser neuen Steuergesetzgebung unterliegen Unternehmen nunmehr einer niedrigen Pauschalbesteuerung von 12,5 %. Ausgenommen hiervon sind die reinen Vermögensverwaltungen.  Diese bezahlen nur die Mindestertragssteuer von 1200 Schweizer Franken pro Jahr.

Unser Ausblick

Der Umbruch und die permanente Bewegung im Fürstentum ist offensichtlich. Eines ist jedoch auf jeden Fall nicht von den aktuellen Entwicklungen betroffen: die hervorragende Infrastruktur Liechtensteins mit seinen kurzen Wegen innerhalb Europas und der absoluten Nähe zur Schweiz. Die Bemühungen des Fürstentums hin zu mehr Transparenz und das offene Ohr für die Belange anderer Staaten dürften sich auch positiv auf einen wesentlichen immateriellen Wert ihres zukünftigen Unternehmen in Liechtenstein auswirken: das Image einer liechtensteinischen Unternehmung!

Sofern Sie sich eingehender mit dem Standort Liechtenstein oder anderen Offshore-Standorten beschäftigen möchten, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich!

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Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Mit den  Bahamas verbindet man in erster Linie wohl das Bild von einsamen, sandigen und flachen Traumstränden. Der Inselstaat südlich von der Küste Miamis (nur knapp 30 Flugminuten) gelegen besteht aus sagenhaften 700 Inseln, von denen allerdings nur ca. 30 bewohnt sind. Für den Traumurlaub lassen die Bahamas als Urlaubsmekka sicherlich keinerlei Wünsche offen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen für den geneigten Unternehmer oder Investor aus?

Einige Fakten zum Inselstaat

Aufgrund des geschichtlichen Einflusses des Vereinigten Königreichs ist die Amtssprache auf den Bahamas, trotzt der Unabhängigkeit von Großbritannien  im Jahre 1973, Englisch. Die Bevölkerung beläuft sich auf ca. 360.000 Einwohner und das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner liegt bei etwa 20.000 US Dollar. Die Hauptstadt Nassau mit Ihren 200.000 Einwohnern ist gleichzeitig die größte Stadt des Inselstaats.

Die Bahamas International Business Company („IBC“)

Um den internationalen Wirtschaftssektor anzukurbeln haben die Bahamas bereits im Jahre 1990 das International Business Company Gesetz  (aktualisiert u.a. im Jahre 2004 und 2011) verabschiedet. Diese Gesellschaftsform ermöglicht Offshore-Unternehmen die Verwaltung und den Schutz von Vermögenswerten.

Eine Bahamas IBC kann dem Unternehmensinhaber globale Geschäftstätigkeit bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre und Wahrung der Anonymität ermöglichen. Auch die steuerlichen Vorteile können erheblich ins Gewicht fallen. Die Unternehmensgründung einer Bahamas IBC kann zur vollständigen Bahamas Steuer- und Devisenbefreiung für Eigentümer und Gesellschafter für unglaubliche 20 Jahre führen.

Eine IBC muss über mindestens einen Geschäftsführer („Director”) verfügen. Der Geschäftsführer kann eine natürliche oder juristische Person jeglicher Nationalität sein. Ein Aufenthalt in den Bahamas ist insoweit nicht erforderlich.

Das IBC Gesetz regelt nichts Spezifisches hinsichtlich des Erfordernisses eines  sogenannten „Company Secretary“. Jedoch entspricht es durchaus der gängigen Praxis einen solchen zur Unterschriftsleistung vor Ort zu bestellen.

Grundsätzlich werden zwei Unterzeichner als Gesellschafter gefordert. Die Anteile können jedoch auf eine einzige Person übertragen werden. Ein Gesellschafterregister muss insoweit am Gesellschaftssitz unterhalten werden. Dieses ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.

Das genehmigte Stammkapital beträgt regelmäßig 50.000 US Dollar und wird in 50.000 Anteile zu je 1.00 US Dollar unterteilt.

Eine Kurzübersicht über mögliche und potentielle Vorzüge einer Gründung auf den Bahamas

– Ein Höchstmaß an Anonymität

– Keine Körperschaftssteuer

– Keine Einkommensbesteuerung

– Beschränkte Veröffentlichung von Gesellschafterinformationen

– Keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

– Niedrige jährliche Gebühren (ab ca. US$ 350,00)

Ausblick für Ihre Unternehmensplanung

Sofern Sie oder Ihr Unternehmen eine Offshore-Unternehmung mit einem Höchstmaß an Anonymität planen, sollten Sie sich mit den Einzelheiten und weiteren Rahmenbedingungen der Bahamas weiter auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen.

Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

1) Wo kann man Offshore-Firmen gründen?

Es lassen sich derzeit etwas über 60 Länder weltweit als Offshore-Firmengründungsorte bezeichnen. Dazu gehören Offshore-Standorte, die Offshore-Shore  Unternehmen und nicht-örtlich tätigen Unternehmen Steuerfreiheit gewähren (z.B. Panama, die Seychellen und Belize) und solche Offshore-Standorte die mit niedriger Besteuerung locken (z.B. die Schweiz, Zypern, Malta etc.). Ein Offshore-Standort muss nicht, wie der englische Name (Offshore: vor der Küste gelegen) eigentlich suggeriert, zwingend auf einer abgelegenen Insel befinden. Allerdings sind tatsächlich viele Offshore-Standorte auf vielen kleineren Inseln und dabei vor allem in ehemaligen britischen Kolonien gelegen.

2) Was zeichnet einen Offshore-Standort aus? Gibt es eine Definition?

Eine zwingende Definition für einen Offshore-Standort gibt es per-se nicht. Vielmehr weisen die meisten Offshore-Länder durchaus unterschiedlichen Merkmale und Charakteristika auf. Grob zusammengefasst kann man Offshore-Länder aber in zwei Kategorien unterteilen:

1) Niedrig Steuer Offshore-Standorte

2) Steuerbefreiung für Offshore-Unternehmen

Niedrig Steuerstandorte sind z.B. Offshore-Standorte innerhalb Europas, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Zypern oder auch Irland. Der zweiten Kategorie gehören regelmäßig die etwas „exotischeren“ Standorte der Karibik und Zentralamerikas (z.B. Nevis, Belize, Panama, die Cayman Islands, die British Virgin Islands etc.) an.  In den USA lassen sich in manchen Bundesstaaten auch Hybridformen zwischen den beiden Kategorien finden.

Der kleinste gemeinsame Nenner für alle Offshore-Standorte ist jedoch stets die Ermöglichung von Steuervorteilen.

3) Weitere Merkmale von Offshore-Standorten

Weitere Merkmale die oftmals die Anreize für eine Offshore-Unternehmensansiedlung darstellen sind:

ein weitreichendes Bankgeheimnis, welches durch entsprechende gesetzliche Regelungen des Offshore-Landes abgesichert wird

–  Anonymitätsregelungen, die eine nach Außen hin weitreichende anonyme Geschäftstätigkeit ermöglichen

– Möglichkeit der Treuhänder-Vertretung der Offshore-Gesellschaft vor Ort

– keine oder minimale Veröffentlichungspflichten der Gesellschafts- und Geschäftsunterlagen

– zügiger und kosteneffizienter Gründungsvorgang

– minimal Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht

4) Was für eine tatsächliche Unternehmensgründung wichtig ist!

Die folgenden Fragen sollten Sie, neben der stets gebotenen Rechts- und Steuerberatung, möglichst früh klären:

– Inwieweit gilt tatsächlich Steuerfreit?

– Wie hoch sind Verwaltungs- und Lizenzgebühren?

– Was sind die Anforderungen an das Mindestkapital?

– Gibt es Branchenbeschränkungen, die für meinen Geschäftsbereich relevant sind?

– Wie konkret ist der Vermögensschutz vor Ort geregelt?

– Ist der potentielle Offshore-Standort hinreichend politisch stabil?

– Wie hoch sind die Gründungskosten und wie schnell wird die Gesellschaft eingetragen?

– Ist für bestimmte Geschäftstätigkeiten eine Anwesenheit vor Ort erforderlich?

Diese Fragen sind lediglich einige wenige Themen, die vor Gründung und Wahl des Offshore-Standorts, hinreichend erörtert werden sollten.

Lassen Sie sich beraten! Wir helfen gerne. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

 

Keine Erfahrungen bei der globalen Betriebsverlagerung? Emskg.de ist für Betriebsgründungen in mehr als 20 Ländern der perfekte Partner!

Inzwischen gehört die Firma in Deutschland zu den Marktführern auf ihrem Gebiet und zeichnet sich besonders durch das gute Zusammenspiel mit Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus, an die das Unternehmen seine Mandanten natürlich auch gerne vermittelt.

Die e|m| s Unternehmensberatung & Co. KG. ist eine klassische Unternehmensberatung und bietet so weder steuerliche noch rechtsberatende Tätigkeiten an. Auf dem Gebiet der Unternehmensberatung stehen jedoch kompetente Fachleute und Profis mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung und gewährleisten eine sichere, wie korrekte Unternehmensgründung und gute Verwaltung, ganz gleich in welchem Land. Qualität, Zuverlässigkeit, Service, sowie Kundenzufriedenheit gehören zu den obersten Prioritäten der Unternehmensberatung. Es wird natürlich auch auf die individuellen Wünsche und Ziele der Mandanten eigegangen und es wird versucht, diese umzusetzen. Für die Mitarbeiter handelt es sich dabei um Verpflichtungen, die sie sehr gerne erfüllen.

Insbesondere zeichnet sich das Unternehmen durch seine Seriosität aus und hat im Gegensatz zu anderen Branchenvertretern seinen Sitz und Gerichtsstand ausschließlich in Deutschland. Eine virtuelle Postkastenadresse gibt es also nicht. Das Unternehmen kann schon seit fast 20 Jahren in Deutschland erreicht werden.

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Gibraltar: Einer der ältesten Europäischen Offshore-Standorte im Überblick

Gibraltar: Einer der ältesten Europäischen Offshore-Standorte im Überblick

Gibraltar, das britische Überseegebiet am südlichen Zipfel der iberischen Halbinsel, wirbt seit alters her mit dem Wahlspruch „Für keinen Feind eroberbar“. Dieser Wahlspruch ist aber wohl eher vom historischen Kontext und der militärisch strategisch wichtigen Lage Gibraltars zu verstehen. Das aktuelle Gibraltar zeigt sich im wirtschaftlichen Verkehr gegenüber ausländischen Unternehmehern und Investoren außerordentlich aufgeschlossen. Die vorhandene Infrastruktur für Unternehmungen dürfte als ausgezeichnet bezeichnet werden.

Das Offshore-Finanzwesen Gibraltars trägt wesentlich zum Bruttoinlandsprodukt Gibraltars bei.

Gibraltar – die Rahmenbedingungen

Gibraltar verfügt über gerade einmal 30.000 Einwohner. Die offizielle Amtssprache ist Englisch, wobei die meisten Einwohner zudem auch fließend Spanisch beherrschen. Die Währung ist das Gibraltar Pfund, welches 1:1 an das Britische Pfund gekoppelt ist. Vor diesem Hintergrund wird das Britische Pfund, im Gegensatz zum Euro, oftmals als gängiges Zahlungsmittel in Gibraltar akzeptiert.  Das Rechtssystem beruht ebenfalls größtenteils auf dem britischen Common Law System, ist jedoch durch nationale Verordnungen differenziert. Gibraltar ist zudem das einzige britische Offshore-Zentrum, welches Mitglied der Europäischen Union ist.

Einige Anreize Gibraltars als Offshore-Unternehmensstandort

  • Kosteneffizienz und steuerliche Anreize für Offshore-Investoren
  • Hervorragende Reputation, stabile politische Verhältnisse und Sonderstatus innerhalb der EU
  • Günstiger Steuerstatus für Offshore-Banken
  • Ausgezeichnete Infrastruktur und Kommunikationsstruktur

Das Offshore Steuersystem in Gibraltar

Die Besteuerung des lokalen Geschäftsverkehrs innerhalb Gibraltars ist relativ hoch. Anders sieht es jedoch bei der Besteuerung von Offshore-Unternehmungen aus. Hier besteht eine äußerst niedrige Besteuerung. Einige Fachleute vertreten insoweit die Auffassung, das Gibraltar insoweit der günstigste Europäische Offshore-Standort ist. Gibraltar unterliegt den meisten Finanzregulierungen der EU, es bestehen jedoch Ausnahmen. Offshore-Unternehmungen können von Kapitalertragssteuern und Schenkungssteuern befreit sein. Die wesentliche Besteuerung ist insoweit die Einkommensbesteuerung, welche vergleichbar mit dem System in Großbritannien ist.

Um die steuerlichen Vorzüge einer Offshore-Gesellschaft in Gibraltar zu erlangen, ist es wichtig von vornherein, die richtige Gesellschaftsform zu wählen. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich frühzeitig über die sogenannte „Exempted Company“ informieren.

Die aktuelle Entwicklung und Ausblick

Gibraltar ist aktuell sehr bemüht seinen Ruf als Europäischer Offshore Standort weiter auszubauen. Einige Fachleute sehen Gibraltar derzeit als „den aufsteigenden Stern“ der Offshore-Standorte.

Der wirtschaftliche Erfolg einer Gründung in Gibraltar wird im Wesentlichen von einer optimalen Vorbereitung, Planung sowie fachmännischer Beratung abhängen.

Sind Sie an weiteren Informationen zu Gibraltar als Offshore-Standort interessiert oder planen eine Gründung bereits konkreter? Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Wir helfen Ihnen gerne.