Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Mit den  Bahamas verbindet man in erster Linie wohl das Bild von einsamen, sandigen und flachen Traumstränden. Der Inselstaat südlich von der Küste Miamis (nur knapp 30 Flugminuten) gelegen besteht aus sagenhaften 700 Inseln, von denen allerdings nur ca. 30 bewohnt sind. Für den Traumurlaub lassen die Bahamas als Urlaubsmekka sicherlich keinerlei Wünsche offen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen für den geneigten Unternehmer oder Investor aus?

Einige Fakten zum Inselstaat

Aufgrund des geschichtlichen Einflusses des Vereinigten Königreichs ist die Amtssprache auf den Bahamas, trotzt der Unabhängigkeit von Großbritannien  im Jahre 1973, Englisch. Die Bevölkerung beläuft sich auf ca. 360.000 Einwohner und das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner liegt bei etwa 20.000 US Dollar. Die Hauptstadt Nassau mit Ihren 200.000 Einwohnern ist gleichzeitig die größte Stadt des Inselstaats.

Die Bahamas International Business Company („IBC“)

Um den internationalen Wirtschaftssektor anzukurbeln haben die Bahamas bereits im Jahre 1990 das International Business Company Gesetz  (aktualisiert u.a. im Jahre 2004 und 2011) verabschiedet. Diese Gesellschaftsform ermöglicht Offshore-Unternehmen die Verwaltung und den Schutz von Vermögenswerten.

Eine Bahamas IBC kann dem Unternehmensinhaber globale Geschäftstätigkeit bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre und Wahrung der Anonymität ermöglichen. Auch die steuerlichen Vorteile können erheblich ins Gewicht fallen. Die Unternehmensgründung einer Bahamas IBC kann zur vollständigen Bahamas Steuer- und Devisenbefreiung für Eigentümer und Gesellschafter für unglaubliche 20 Jahre führen.

Eine IBC muss über mindestens einen Geschäftsführer („Director”) verfügen. Der Geschäftsführer kann eine natürliche oder juristische Person jeglicher Nationalität sein. Ein Aufenthalt in den Bahamas ist insoweit nicht erforderlich.

Das IBC Gesetz regelt nichts Spezifisches hinsichtlich des Erfordernisses eines  sogenannten „Company Secretary“. Jedoch entspricht es durchaus der gängigen Praxis einen solchen zur Unterschriftsleistung vor Ort zu bestellen.

Grundsätzlich werden zwei Unterzeichner als Gesellschafter gefordert. Die Anteile können jedoch auf eine einzige Person übertragen werden. Ein Gesellschafterregister muss insoweit am Gesellschaftssitz unterhalten werden. Dieses ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.

Das genehmigte Stammkapital beträgt regelmäßig 50.000 US Dollar und wird in 50.000 Anteile zu je 1.00 US Dollar unterteilt.

Eine Kurzübersicht über mögliche und potentielle Vorzüge einer Gründung auf den Bahamas

– Ein Höchstmaß an Anonymität

– Keine Körperschaftssteuer

– Keine Einkommensbesteuerung

– Beschränkte Veröffentlichung von Gesellschafterinformationen

– Keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

– Niedrige jährliche Gebühren (ab ca. US$ 350,00)

Ausblick für Ihre Unternehmensplanung

Sofern Sie oder Ihr Unternehmen eine Offshore-Unternehmung mit einem Höchstmaß an Anonymität planen, sollten Sie sich mit den Einzelheiten und weiteren Rahmenbedingungen der Bahamas weiter auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen.

Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

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