Firmengründung in Singapur – Wirtschaftsstandort der Superlative

Offshore Singapur: Das Land, in dem der Wirtschaft keine Steine in den Weg gelegt werden

Der Stadt- und Inselstaat Singapur, mit seinen knapp über 5 Millionen Einwohnern, ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte der Welt.  Der Index für Economic Freedom hat Singapur 2013 als zweitliberalsten Wirtschaftsstandort der Welt (hinter Hong Kong) ausgewiesen. Auch ansonsten ist der Wirtschaftsstandort Singapur voll von Superlativen.

Mehr als 7000 internationale Unternehmen aus den USA, Japan und Europa sind in Singapur angesiedelt, der Hafen Singapurs ist einer der geschäftigsten der  Welt und  der Finanzstandort Singapur belegt Platz 4 weltweit. Die Millionärsdichte ist mit einem Millionär aus sechs Haushalten die weltweit höchste Dichte pro Einwohner. Die Korruptionsrate in Singapur gehört zu den niedrigsten der Welt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnten als kaum besser sein.

Das Steuersystem in Singapur

Singapur gilt eigentlich nicht als klassisches Steuerparadies. Jedoch kann Singapur durchaus mit seinem äußerst einfachen Steuersystem mit niedrigen Steuern für Offshore Unternehmen überzeugen. Körperschaftssteuer und Einkommensteuer sind niedrig, eine Kapitalertragssteuer wird in der Regel nicht erhoben und es bestehen zahlreiche internationale Steuerabkommen. Neugegründete Offshore-Unternehmen können bei optimaler Gestaltung und Erfüllung von weiteren Voraussetzungen Steuerbefreiung für Einnahmen bis $100,000 in den ersten 3 Jahren nach Gründung beantragen. Die Körperschaftssteuer für Gewinne bis $300.000 liegt bei etwa 8.5%.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Singapur Offshore-Gesellschaft

Die Singapur Offshore-Gesellschaft muss über einen Geschäftsführer („Director“) verfügen, der in Singapur ortsansässig ist (Singapur Staatsbürger, Dauerhafter Aufenthalt in Singapur oder ein Singapur Work-Pass Holder). Im Übrigen muss dieser Geschäftsführer eine natürliche Person sein, die volljährig ist. Des Weiteren wird neben mindestens einem Gesellschafter auch ein sogenannter „Company Secretary“ gefordert. Dieser muss wiederum eine natürliche Person sein. Zu beachten ist insoweit noch, dass der Geschäftsführer und der Company Secretary  nicht personenidentisch sein dürfen. Als einzuzahlendes Mindestkapital reicht bereits ein Betrag von $ 1.00 aus. Die einzutragende Offshore-Gesellschaft muss zudem über eine physische Geschäftsadresse verfügen. Postfach- und Briefkastenfirmen reichen insoweit nicht aus.

Die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen verdeutlichen, dass die Eintragungsvoraussetzungen gegenüber typischen „Steuerparadiesen“ leicht erschwert sind.

Unsere Einschätzung

Wie bereits eingangs festgestellt ist Singapur sicherlich nicht der klassische Offshore-Standort mit dem Ruf eines Steuerparadieses. Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind aber nichts desto trotz äußerst attraktiv. Gerade, wenn es auch entscheidend auf den Ruf und die Reputation Ihrer Offshore-Gründunge ankommt, würden wir empfehlen, sich mit dem Standort näher zu befassen und sich einmal entsprechend steuerlich beraten zu lassen.

Mit dem Standort Singapur können Sie bei Ihren internationalen Geschäftspartnern in der Regel jedenfalls immer punkten.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite:e|m|s – Firmengründung Singapur

Firmengründung im Ausland: Paraguay – Das Land ohne Meer

Paraguay liegt in Südamerika und ist ein Binnenstaat, der im Osten an Brasilien, im Süden und Westen an Argentinien und im Norden und Westen an Bolivien grenzt. Das Land ist mit einer Fläche von 407.000 km² ungefähr so groß wie Deutschland und die Schweiz zusammen. Die Landschaft ist mit der höchsten Erhebung von 842 m, dem Cerro Tres Kandu, ähnlich flach wie beispielsweise die Niederlande oder Belgien. Der Rio Paraguay durchfließt das Land von Norden nach Süden und teilt Paraguay gewissermaßen in zwei geografische unterschiedliche Regionen. Die eine Region, Gran Chaco, nimmt etwa 60 % der Landesfläche ein, ist allerdings relativ dünn besiedelt. Der überwiegende Großteil der Bevölkerung, rund 97 %, lebt in der anderen Region in Oriente. Die Hauptstadt Asunción befindet sich ebenfalls in der Region Oriente und zählt 520.000 Einwohner. Sie ist zugleich die wirtschaftlich bedeutendste Stadt des Landes. Die zentrale Lage Paraguays, im Herzen Südamerikas, wird trotz seiner Binnenlage als strategischer Vorteil gesehen. Das Stadt-Land-Gefälle ist wie in fast allen Bereichen, neben Wirtschaft und Bildung, sehr hoch.

Wirtschaft

Paraguay war bis in die 1960er Jahre ein reines Agrarland aufgrund seines hohen Naturraumpotenziales. Noch heute spielt der landwirtschaftliche Sektor eine bedeutende Rolle. 39 % der Bevölkerung arbeiten im Agrarsektor. Der Industrie- und Dienstleistungssektor sowie der Tourismus tragen ebenso einen erheblichen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt des Landes bei. Das BIP von Paraguay beträgt rund 29 Milliarden US-Dollar (2013). Die industrielle Produktion beschränkt sich weitgehend auf land- und forstwirtschaftliche Güter. Vorherrschende Zweige sind Holz- und Fleischverarbeitung sowie die Herstellung von Süßwaren und Fruchtsäften. Zudem gibt es Textil- und Glasfabriken. 2013 war Paraguay in Amerika die am stärksten wachsende Volkswirtschaft und lag weltweit damit an dritter Stelle. Der öffentliche Haushalt ist sehr gut und erwirtschaftet in manchen Jahren sogar Überschüsse. Außerdem gibt es keine Nettoauslandsschulden. Paraguay verfügt über zwei binationale Wasserkraftwerke, deren Einnahmen ebenfalls sehr hoch sind. Auch der Exportsektor ist sehr bedeutend für die gesamtwirtschaftliche Lage des Landes, so gehört Paraguay weltweit gesehen bei landwirtschaftlichen Produkten durchaus zu den führenden Exporteuren. Es wird vor allem Rindfleisch und Soja exportiert.

Steuern

Paraguay ist gewissermaßen als eine Art Steueroase zu bezeichnen. Ausländische Vermögen und Einkünfte sind in Paraguay nicht zu versteuern. Lediglich 10 % der inländischen Gewinneinkünfte werden besteuert. Eine Gewerbe- oder Einkommenssteuer, die in Deutschland üblicherweise erhoben wird, gibt es in Paraguay nicht.

Infrastruktur

Innerhalb Südamerikas gilt Paraguay als sehr sicheres und sozial verhältnismäßig gut positioniertes Land. Einigen Statistiken zu folge, weist Paraguay die geringste Kriminalitätsrate in Lateinamerika auf. Es gibt generell wenige Auseinandersetzungen und die Bevölkerung von Paraguay gilt als fremdenfreundlich. In Paraguay gibt es zwei Flughäfen mit Flugverbindungen ins benachbarte Ausland. Der Schienenverkehr wurde allerdings vor einigen Jahren fast vollständig brachgelegt. Paraguay wird jedoch von einigen Nationalstraßen durchzogen, die so die Verbindungen zu den Städten schaffen. Wegen der Binnenlage verfügt Paraguay über keine direkte Verbindung zum Meer.

Paraguay ist aufgrund seines stetig ansteigenden Wirtschaftswachstums, der guten Infrastruktur und seiner zentralen Lage im Herzen von Südamerika ein durchaus interessanter Wirtschaftsstandort. Vor allem die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten lassen Paraguay auch für ausländische Investoren attraktiv wirken.

Sie planen eine Firma im Ausland zu gründen? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns gern und wir suchen gemeinsam einen Standort, der zu Ihnen und Ihrem Geschäft passt.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Firmengründung in England – Ltd. gründen als Euro-GmbH

Neben der klassischen „Private Limited by Shares“ kann in Großbritannien auch eine „Private Company Limited by Guarantee“ gegründet werden.

Die Private Company Limited by Guarantee muss nach englischem Recht keinen Rechtsformzusatz tragen. Denkbar wäre etwa, ihr einen menschlichen Namen zu geben, z.B. „Max Mustermann“ – gewissermaßen als „Zweites Ich“ eines Kaufmanns. Denkbar ist aber eben auch, die Buchstaben „GmbH“ am Ende des Firmennamens aufzunehmen. So lässt sich eine „Mustermann GmbH“ gründen, und zwar als Private Company Limited by Guarantee, die von ihrem Director (Geschäftsführer) vertreten wird.

Eine Private Company by Guarantee kann, ebenso wie die Limited, in ganz Europa Zweigniederlassungen errichten. Dies hat das höchste europäische Zivilgericht, der EuGH, bereits 2002 beschlossen („Überseering-Entscheidung“).

Eine Besonderheit der Private Company Limited by Guarantee besteht darin, dass ein erzielter Gewinn nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden kann, sondern allenfalls für gemeinnützige Zwecke verwandt werden darf. In der Praxis wird dies allerdings oft nicht als Nachteil empfunden, denn eine Abschöpfung des Gewinns über ein hohes Geschäftsführergehalt oder über Rechnungslegungen an eine Schwestergesellschaft (z.B. eine klassische Private Company Limited by Shares) ist natürlich möglich.

Wir haben diese durchaus interessante Rechtsform ab sofort als Vorratsgesellschaft in unser Angebot aufgenommen – mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Bisher noch keine Erfahrung bei der Gründung einer ausländischen Gesellschaft?

Viele Unternehmer beschäftigen sich mit dem Gedanken eine ausländische Firma zu gründen, wissen aber noch nicht, welche Gesellschaftsform und welches Gründungsland geeignete ist? Sehr oft gibt es wenige Unternehmensberater die auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung haben und vor allem örtlich ansprechbar sind.

Internationale Gesellschaften können vielseitig genutzt werden; weltweit bieten zahlreiche Länder verschiedene Steuervorteile an und haben Sonderwirtschaftszonen eingerichtet.

Die e|m|s Unternehmensberatung GmbH & Co. KG zeigt Ihnen als zuverlässiger deutscher Unternehmensberater und Dienstleister, über welches Land und mit welcher Gesellschaftsform Sie Ihre strategischen Ziele erreichen können.

Folgende Kriterien sind für die Auswahl wichtig:

In welchem Unternehmenszweig sind Sie tätig?
Wo und in welcher Gesellschaftsform werden Aktivitäten ausgeübt?
Wo residieren Ihre Geschäftspartner?
Wo möchten Sie investieren?
Welche Aktivitäten planen Sie im Ausland tatsächlich auszuüben?
Welches sind die Hauptgründe, eine Auslandsgesellschaft einzuschalten?

Für die Entscheidungsfindung kommt es im Wesentlichen auf die nationalen Gesetze der verschiedenen Standorte an, sowie auf die Möglichkeiten der juristischen Ausgestaltung, Anonymität und Flexibilität der Gesellschaften.

Internationale Gesellschaften werden eingesetzt in den Bereichen:

Trading
Holding
Finance
Copyrights und Royalties
Real Estate
Investments und Mutual Funds
Asset Management
Trusts und Foundations
Professional Services / Consultancy

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Eine Vorratsgesellschaft für verschiedene Geschäftszwecke zu übernehmen ist für alle bedeutsam, die ein neues Geschäft ohne Gründungsaufwand starten wollen.

Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich um inaktive Gesellschaften, die nur zu dem Zweck gegründet wurden, im Bedarfsfall an einen Interessanten verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder ein anderes Wirtschaftsgut, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben oder ein zu separierendes Projekt zu starten. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Unternehmenszweck ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben werden kann.

Die Vorteile bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft

· Erwerber erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Gesellschaft
· Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind
· Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“
· Die Satzung wird direkt auf das neue Unternehmen und die neuen Interessen zugeschnitten
· Erwerber umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase
· Das Unternehmen ist sofort in einer marktfähigen Rechtsform aufgestellt.

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Keine Erfahrungen bei der globalen Betriebsverlagerung? Emskg.de ist für Betriebsgründungen in mehr als 20 Ländern der perfekte Partner!

Inzwischen gehört die Firma in Deutschland zu den Marktführern auf ihrem Gebiet und zeichnet sich besonders durch das gute Zusammenspiel mit Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aus, an die das Unternehmen seine Mandanten natürlich auch gerne vermittelt.

Die e|m| s Unternehmensberatung & Co. KG. ist eine klassische Unternehmensberatung und bietet so weder steuerliche noch rechtsberatende Tätigkeiten an. Auf dem Gebiet der Unternehmensberatung stehen jedoch kompetente Fachleute und Profis mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung und gewährleisten eine sichere, wie korrekte Unternehmensgründung und gute Verwaltung, ganz gleich in welchem Land. Qualität, Zuverlässigkeit, Service, sowie Kundenzufriedenheit gehören zu den obersten Prioritäten der Unternehmensberatung. Es wird natürlich auch auf die individuellen Wünsche und Ziele der Mandanten eigegangen und es wird versucht, diese umzusetzen. Für die Mitarbeiter handelt es sich dabei um Verpflichtungen, die sie sehr gerne erfüllen.

Insbesondere zeichnet sich das Unternehmen durch seine Seriosität aus und hat im Gegensatz zu anderen Branchenvertretern seinen Sitz und Gerichtsstand ausschließlich in Deutschland. Eine virtuelle Postkastenadresse gibt es also nicht. Das Unternehmen kann schon seit fast 20 Jahren in Deutschland erreicht werden.

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