Macao: Eine Offshore Alternative in Sprungweite zu Hong Kong

Macao: Eine Offshore Alternative in Sprungweite zu Hong Kong

Der Offshore-Standort Macao ist eine Sonderverwaltungszone der Volksrepublik China und befindet sich lediglich 50 Km von Hong Kong entfernt. Noch bis Ende der neunziger Jahre war Macao eine Kolonie Portugals, was durchaus auch noch an architektonischen Elementen erkennen lässt. Berüchtigt ist Macao seit den letzten 10 Jahren auch als Standort des legalen Glückspiels, was dem Standort auch den Spitznamen „Las Vegas oder Monaco des Ostens“ eingebracht hat. Der Vergleich hinkt allerdings mittlerweile gewaltig, da Macao den Umsatz von Las Vegas aktuell um einiges in den Schatten stellt.
Der Offshore Standort wächst beständig, ist aber größenmäßig noch längst nicht auf dem Niveau von Hong Kong angekommen.

Macaos Offshore Rahmenbedingungen

Sofern eine Offshore Unternehmung (International Business Companies, kurz auch „IBC“), in Macao nicht in der örtlichen Währung handelt, keine Geschäfte mit den Bürgern Macaos betreibt und auch keine geschäftlichen Beziehungen zu örtlichen Macao Gesellschaften unterhält, können derartige Unternehmungen von sämtlicher Steuerlast befreit werden. Jede IBC muss über mindestens einen Gesellschafter und eine Geschäftsführer verfügen. Der Gesellschafter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Das Mindestkapital beträgt MOP 25.000.
Sämtliche Unternehmen in Macau – sowohl örtliche als auch Offshore Unternehmen – sind zur Buchführung gesetzlich verpflichtet, welches von den meisten Unternehmen durch örtliche Steuerberatungsgesellschaften erledigt werden lässt. Gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben hat eine Macao Offshore Gesellschaft den Zusatz – je nach konkreter Gestaltung – „Macao Offshore Commercial“ or „Macao Offshore Auxiliary“ zu führen.
Kapitalertragssteuern, Vermögenssteuer oder Erbschaftssteuern bestehen ebenso wenig wie eine Umsatzsteuer.
Einen besonderen Anreiz kann es im Übrigen für die Geschäftsführer („Directors“) der Macao Offshore Gesellschaft geben: Während der ersten drei Jahre der Tätigkeit für die Offshore Gesellschaft können diese u.U. von der Einkommensteuer befreit sein.

Vor Ort in Macao

Während man im nahe gelegenen Hong Kong sich ohne weiteres auf Englisch als Geschäftssprache im Umgang Finanzzentren und Behörden etc. verlassen kann, sieht es derzeit in Macao noch etwas anders aus. Sobald man die Glitzerwelt des Glücksspiels verlässt, kommt man Englisch nicht mehr unbedingt weiter. Leider gilt dies derzeit wohl auch noch für den Umgang mit dem Bankensektor. Es empfiehlt sich daher im Zweifelsfall und bei wichtigen Terminen die Hinzuziehung eines Dolmetschers.

Unser Ausblick

Macao als Standort des internationalen Glücksspiels ist absolut beeindruckend. Was den Offshore-Sektor angeht sind die Entwicklungen und Bemühungen offensichtlich vorhanden und es bestehen durchaus reizvolle Gestaltungsmöglichkeiten. Zum jetzigen Zeitpunkt würden wir Hong Kong insgesamt aber noch einen Tick weiter vorne sehen.

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Heute Curacao: Ein Offshore-Standort mit niederländischen Wurzeln

Heute Curacao: Ein Offshore-Standort mit niederländischen Wurzeln

Curacao, die Karibikinsel, die nur ca. 60 Km von der venezolanischen Küste entfernt liegt, kann auf eine lange Geschichte und Entwicklung als Offshore-Standort verweisen. Als Offshore-Standort hat die Insel sogleich drei Amtssprachen zu bieten: Niederländisch, Papiementu (eine Kreolsprache) und Englisch. Die Historie Curacaos als Zentrum des Finanzhandels geht bis auf die Zeit des 1. Weltkrieges zurück und steht damit im Gegensatz zu diversen Offshore-Zentren, die sich erst zu solchen innerhalb des letzten Jahrzehnts entwickelt haben. In den 70er Jahren etwa hatte beinahe jedes Großunternehmen der USA eine Niederlassung in den Curacao.
Die Volkswirtschaft Curacaos ist durchaus hochentwickelt und zeugt von einem relativ hohen Lebensstandard. Das Bruttosozialprodukt pro Kopf belegt Rang Nummer 46 weltweit gemessen. Die technische Kommunikationsinfrastruktur, die auf Unterwasser Glasfaserkabeln beruht, ist auf einem Stand mit dem Europäischen oder Amerikanischem Festland.
Das Rechtssystem beruht Großteils auf niederländischen Prinzipien und kann somit insgesamt als entsprechend stabil beurteilt werden.

Der Ruf Curacaos als Steuerparadies

Obwohl Curacao über Jahre hinweg als Steuerparadies galt bzw., gilt ist die Entwicklung nicht immer unbedingt geradlinig.
Innerhalb der letzten Jahre ist die Regierung Curacaos im Bereich internationaler Compliance außerordentlich progressiv tätig geworden. Die Zuständigkeit der OECD wird allgemein anerkannt und EU Vorgaben zur Vermeidung schädlicher Steuerpraktiken werden eingehalten. Eine Handelsvereinbarung mit der EU wurde unterzeichnet.
Seit Anfang 2000 ist Curacao auch sehr um internationale Investitionen im Bereich E-Commerce bemüht. So wurden mit sogenannten „E-Zones“ für Unternehmen im Bereich des E-Commerce Standorte geschaffen, an denen für in diesem Bereich tätige Unternehmen besonders günstige Steuerkonditionen gelten. Hier gilt unter Umständen eine geringe Körperschaftssteuer von lediglich 2% bis Anfang 2026. Bei entsprechendem Interesse empfiehlt sich diesbezüglich eine eingehende Beratung hinsichtlich der konkreten Anforderungen.

Der Finanzdienstleistungssektor in Curacao

Der Finanzdienstleistungssektor Curacaos bietet jedenfalls eine Vielzahl an Dienstleistungen für Überseeinvestoren und Gründer:
– Trust Service Gesellschaften
– Investmentfonds
– Verwaltungsdienstleistungen für internationale Klientel
– Internationale Finanzgesellschaften
Die gängige Gesellschaftsform für Offshore-Gesellschaftsgründung ist die sogenannte „Naamloze Vennootschap“ (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder kurz auch einfach N.V. Aufgrund potentieller steuerlicher Anreize ist aber auch die Form von in Curacao ansässigen Holdinggesellschaften oftmals für Offshore-Gründer interessant.

Unser Ausblick für Curacao

Die Entwicklung Curacaos gerade im Hinblick auf den einstigen Ruf als Steuerparadies ist nicht unbedingt leicht zu beurteilen. Für Curacao spricht aber in jedem Fall die lange Tradition als Offshore-Standort und Finanzdienstleistungszentrum, welches sich stets den Zeichen der Zeit angepasst hat.
Wir bleiben hier für Sie am Ball!

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Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Die Cookinseln, mit ihrer Hauptinsel Rarotonga, sind ein weiterer Offshore-Standort, der bislang noch nicht so sehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestanden hat wie z.B. etwa die Cayman Inseln oder die britischen Jungferninseln.
Die Bevölkerung des Inselstaats, der von Deutschland erst im Jahre 2001 als unabhängiger Staat anerkannt wurde, beträgt gerade einmal knapp 20.000 Einwohner. Eine eigene Staatsangehörigkeit besteht für die Bevölkerung der Cookinseln allerdings nicht; vielmehr sind die Bürger Staatsangehörige von Neuseeland. Englisch ist neben Rarotonganisch offizielle Amtssprache.

Die Cookinseln als Offshore-Standort

Bemerkenswert hinsichtlich der Cookinseln als Offshore-Standort ist zunächst, dass die Finanz- und Steuergesetzgebung Anfang der 80er Jahre (Stichwort: „International Companies Act 1981-1982“) entscheidend von US Wirtschaftsanwälten mitentwickelt wurde. Dementsprechend haben sich die Cookinseln zu einem interessanten Offshore-Finanzplatz entwickelt.
Was aber genau macht den Anreiz für Offshore-Aktivitäten auf den Cookinseln genau aus?
Der Schwerpunkt der meisten bekannten Offshore-Standorte liegt regelmäßig auf der Steueroptimierung, Steuerreduzierung oder gar Vermeidung sämtlicher Besteuerung. Die Cookinseln haben sich jedoch nicht primär auf Setzen eines solchen Anreizes ausgerichtet. Der Schwerpunkt der Cookinseln liegt auf dem Vermögensschutzschutz (Stichwort „Asset Protection“). Durch Gründung eines „Asset Protection Trust“ auf den Cookinseln lässt sich ein sehr weitgehender Schutz des Vermögens vor Zugriff durch Gläubiger, Kreditgebern oder Anspruchsinhabern erreichen.
Im Allgemeinen erkennen die Cookinseln ausländische Urteile und Titel nicht an. Das bedeutet in der Praxis, dass etwaige Gläubiger tatsächlich vor Ort auf die Cook Inseln reisen müssen und Ihren Rechtsstreit dort anhängig machen und durchsetzen müssen.
Insbesondere für wohlhabende Amerikaner, die stets in der Furcht vor ausufernden Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen in der Heimat leben, haben daher den Trust der Cookinseln (Stichwort: „Wealth Preservation Trust“) als Mittel entdeckt, dem Zugriff ihrer nationalen Justiz zu entgehen.

Erweiterter Schutz der Privatsphäre

Ein öffentliches Eintragungsregister besteht für internationale Gesellschaften nicht und Informationen über solche, sind nur mit der Zustimmung der Gesellschaft selbst erhältlich. Das Register enthält zudem nur Namen und Anschriften der Geschäftsführer. Die Informationen hinsichtlich der Gesellschafter befinden sich ausschließlich an dem eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft. Strafen und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre fallen außerordentlich streng aus.

Unsere Einschätzung

Die Möglichkeiten des Vermögensschutzes anhand der Gründung eines Trusts auf den Cookinseln sind entsprechend der Intention der Regierung der Cookinseln äußerst weitgehend. Sofern ihre konkrete Situation oder Planung in diese Richtung laufen sollte, empfiehlt es sich durchaus einmal näher mit dem Wealth Preservation Trust und den Cookinseln auseinanderzusetzen.
Wir helfen Ihnen dabei gerne.

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Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Jersey: Der Offshore-Standort im Ärmelkanal

Der Kanalinsel Jersey, die nur etwa 20 Km nördlich der französischen Küste liegt, kommt trotz Ihrer geographischen Lage im Herzen von Europa ein gewisser Sonderstatus zu. Die Insel ist Kronbesitz des Vereinigten Königreichs  und ist als solches nicht Teil der Europäischen Union.  Jersey verfügt dabei sogar über seine eigene Währung: das Jersey Pfund, welches aber  an das britische Pfund angelehnt ist. Außenpolitisch wird Jersey durch Großbritannien repräsentiert; innen- und wirtschaftspolitisch fungiert das Land jedoch autark. Das Rechtssystem entspricht im Wesentlichen dem britischen Common Law System, wobei in Jersey jedoch auch Merkmale des französischen Rechts Einzug gefunden haben. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Handhabung der gesetzlichen Statuten in Jersey um ein Vielfaches unkomplizierter als in Großbritannien selbst erfolgt.

Die größte Einnahmequelle des Landes ist, neben dem Tourismus, der Finanzdienstleistungssektor. Trotz seiner gerade einmal 100.000 Einwohner sind sage und schreibe über 60 internationale Banken in Jersey vertreten.

Warum aber überhaupt Jersey als Offshore-Standort?

Jersey genießt einen hervorragenden Ruf als Offshore-Center.

Bemerkenswert ist  dabei zunächst, dass der Begriff des „Offshore“-Standortes in der Gesetzgebung Jerseys gar nicht vorkommt. Wesentliches Anknüpfungsmerkmal für Steuerbefreiungen von Unternehmen ist der sogenannte „Exempt“ –Status, welchen eine nicht in Jersey ortsansässige Gesellschaft durch entsprechende Eintragung erlangen kann. Um diesen Status zu erlangen, muss ggf. dargelegt werden, dass kein in Jersey ortsansässiger Bürger Begünstigter der Gesellschaft ist und, dass es nicht das Ziel der Gesellschaft ist in den örtlichen Markt Jerseys einzudringen.

Dem Grunde nach gilt daher, dass für eine sogenannte  „Exempt Private Limited Liability Company“außerhalb Jerseys generiertes Einkommen von der Steuerpflicht befreit werden kann; innerhalb Jerseys generiertes Einkommen aber einer höheren Besteuerung unterliegt. Weitere steuerliche Vorzüge können die Befreiung von Kapitalertragssteuer und Umsatzsteuer sein. Zu den diesbezüglichen Einzelheiten empfiehlt sich eine eingehende Beratung durch Ihren steuerlichen Berater.

Die Eintragung der Exempt Company erfordert regelmäßig  zwei Gesellschafter. Eine eingetragene Gesellschaftsadresse in Jersey ist zwingende Voraussetzung für eine entsprechende Gesellschaftsgründung, wobei ein örtlicher Secretary (Zustellungsbevollmächtigter) allgemein üblich bestellt wird, auch wenn diese Bestellung nicht unbedingt gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein spezifisches Mindestkapital ist für die Exempt Private Limited Liability Company nicht vorgeschrieben. Oftmals werden in der Praxis lediglich zwei Geschäftsanteile zu je einem britischen Pfund ausgegeben.

Neben der Exempt Private Limited Liability Company bestehen auch weitere Möglichkeiten der Steueroptimierung in Jersey. Der Jersey Trust ist z.B. eine weitere Alternative, die den Ausschlag für Jersey als geeigneten Offshore-Standort geben kann.

Unser Ausblick

Jersey ist für Offshore-Unternehmensgründungen ein durchaus interessanter Standort in unmittelbarer Nähe zum europäischen Festland. Für den optimalen Erfolg Ihres Vorhabens, sollte man sich aber entsprechend gut beraten sein. Wir helfen Ihnen gerne!

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Offshore-Alternativstandort in der Karibik: St. Lucia

Offshore-Alternativstandort in der Karibik:  St. Lucia

St. Lucia ist ein Inselstaat in der Karibik, der um 1500 von Christoph Kolumbus entdeckt wurde und bis 1979 britische Kronkolonie war. Traditional setzte der Inselstaat vor allem auf den Anbau von Bananen und deren Expert sowie nach und nach auf den Tourismus. Allerdings bestehen insbesondere seit dem Jahr 2000 zielgerichtete Bestrebungen der örtlichen Regierung den Offshore-Handel und dessen wirtschaftlichen Anreize weiter auszubauen. Der Tourismus und das Wesen des Offshore-Banking und Handel sind nunmehr die Haupteinnahmequellen St. Lucias.

Das Land ist Mitglied des britischen Commonwealth und die Amtssprache der ca. 170.000 Einwohner ist Englisch.

Kurzübersicht der Rahmenbedingungen                  

Mögliche Vorzüge einer Offshore-Gesellschaftsgründung in St. Lucia sind aus unserer Sicht:

– Offshore-freundliche Regierungseinstellung

– Moderne gesetzliche Regelungen hinsichtlich von Gesellschaftsgründungen und Eintragungen

– minimalste Offenlegungspflichten für Unternehmen

– politische und ökonomische Stabilität

– keine oder extrem niedrige Besteuerung

Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Offshore-Gesellschaften (International Business Company oder kurz „IBC“) sind zudem äußerst attraktiv. Als Gründungsgesellschafter ist eine natürliche oder juristische Person ausreichend. Auch ein Geschäftsführer („Director“)  ist zur Gründung und zum Betrieb der IBC ausreichend, wobei auch der Geschäftsführer sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann. Gesellschafterversammlungen müssen nicht in St. Lucia selbst abgehalten werden, sondern können an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer der St. Lucia IBC bleibt anonym. Lediglich der gesetzlich erforderliche örtliche Vertreter („registerred Agent“) sowie der örtliche Gesellschaftssitz werden im Amtsregister veröffentlicht.

Unautorisiertes Offenlegen von Gesellschafterdaten steht in St. Lucia unter Strafe. Gesellschafterdaten dürfen nur dann offengelegt werden, wenn der betroffene Gesellschafter in seinem Heimatland einer Straftat für schuldig befunden wurde und, wenn dieser Akt, sofern er in St. Lucia stattgefunden hätte, auch dort strafbar wäre.

Ein Höchstmaß an Anonymität lässt sich in St. Lucia also allemal verwirklichen.

Die Besteuerung in St. Lucia

Eine St. Lucia IBC kann optieren a) von der Einkommensteuer befreit zu sein oder aber b) Einkommen und Erträge mit einem Satz von 1% zu versteuern. Die Einreichung von jährlichen Geschäftsberichten ist nur dann erforderlich, wenn zum Modell der Besteuerung optiert wurde.

Unser Ausblick

St. Lucia genießt sicherlich nicht den gleichen Ruf als traditioneller Offshore-Standort wie einige seiner berühmten Nachbarn in der Karibik. Dennoch brauchen sich die gesetzlichen und steuerrechtlichen Anreize des Standortes gewiss nicht vor diesen zu verstecken. Die steuerlichen Anreize, die Offshore-Infrastruktur sowie der gegebene Schutz der Anonymität sind durchaus attraktiv.

Bei weiterem Fragen zum Standort St. Lucia helfen wir Ihnen gerne weiter.  Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Anguilla: Ein Exot der Offshore-Standorte der Karibik

Wir berichten in diesem Blog regelmäßig von den aktuellen Trends und Entwicklungen der Offshore-Standorte der Welt. Oftmals liegt der Fokus auf den großen und dem geneigtem Leser allseits bekannten Namen, wie z.B. die Cayman Islands. Anguilla, in den kleinen Antillen der Karibik gelegen, ist ein weit weniger geläufiger Name und  verdient allein daher einmal eine nähere Betrachtung.

Anguilla ist ein britisches Überseegebiet und hat gerade einmal 15.000 Einwohner. Hauptwirtschaftszweige sind der Luxustourismus und das Offshore-Gründungs- und Verwaltungswesen. Die Landessprache ist Englisch und der US Dollar ist neben dem East Caribbean Dollar allgemein anerkanntes Zahlungsmittel. Der Lebens- und Bildungsstandard ist als hoch zu betrachten.

Die Besteuerung in Anguilla

Anguilla hat sich den Status als Steueroase nach und nach erarbeitet. Bemerkenswert ist, dass Anguilla nicht ein bloßes Finanzzentrum mit Steuerfreiheit für gewisse internationale Offshore-Unternehmen in gewissen Zonen, wie z.B. in Teilen der Vereinigten Emirate, ist. Vielmehr gelten die Steuerbefreiungen für sämtliche Unternehmen und Personen, einschließlich der Einwohner Anguillas. Generell besteht keine Form von Einkommens- oder Ertragssteuern; weder für natürliche Personen noch für juristische Personen. In Folge der Krise sah sich die Regierung Anguillas jedoch einem steigenden Schuldenberg gegenüber und führte im 2011 eine „vorübergehende Stabilisierungsabgabe von 3%“ ein. Diese Maßnahme kann man durchaus als die erste Einkommensteuer Anguillas betrachten. Doppelbesteuerungsabkommen unterhält Anguilla derzeit nicht.

Die International Business Company Anguillas

Das Internationale Gesellschaftsgesetz („International Business Companies Act“) aus dem Jahr 2000 ermöglicht internationalen Gründern flexible Gesellschaftsstrukturen und effiziente Eintragungsabläufe. Das Gesetz gewährleistet zudem die Anonymität und Privatsphäre der Gesellschafter einer International Business Company auf Anguilla. Die Register sind insoweit nicht öffentlich zugänglich. Nur aufgrund richterlichen Beschlusses dürfen Finanzbeamte oder Liquidatoren Angaben über Gesellschafter offenlegen.

 Als Voraussetzung für eine IBC Gründung und Eintragung muss ein eingetragener Geschäftssitz auf Anguilla vorhanden sein und ein örtlich zugelassener Bevollmächtigter bestellt werden. Eine Gründung mit lediglich einem Gesellschafter und einem Geschäftsführer („Director“) ist zulässig, wobei der Gesellschafter und der Geschäftsführer ein und dieselbe Person sein kann. Der Geschäftsführer kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die Nationalität oder der Wohnsitz der Gesellschafter sind für eine Gesellschafterbestellung ohne Belang. Die Durchführung von Jahreshauptversammlungen der IBC ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sofern eine solche dennoch durchgeführt werden soll, kann eine solche an jeglichem Ort weltweit stattfinden.

Unsere Einschätzung

Auch wenn Anguilla bislang noch nicht den gleichen Ruf wie einige der größeren Offshore-Standorte in der benachbarten Karibik genießt, würden wir empfehlen, Anguilla nicht voreilig aus ihren Planungen auszuschließen. Bei Fragen hierzu, stehen wir gerne zur Verfügung.

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Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Das Fürstentum Liechtenstein, eingebettet zwischen der Schweiz und Österreich, mit seinen gerademal 37.000 Einwohnern verfügt über mehr eingetragene Unternehmen als Einwohner. Und im Gegensatz zu anderen Offshore-Unternehmen lockt nicht nur die räumliche, sondern auch die sprachliche Nähe. Da Deutsch die alleinige Amtssprache ist, sind sämtliche Gründungsunterlagen auf Deutsch. Übersetzungskosten oder gar sprachliche Missverständnisse sind von vornherein ausgeschlossen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen in Liechtenstein aktuell aus? Spätestens seit 2008 genießt Liechtenstein einen etwas berüchtigten Ruf als Finanzstandort und Steueroase.

Stein des Anstoßes: Daten CD 2008

Die Liechtensteiner Steueraffäre geriet im  Februar 2008 aufgrund einer Durchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, in den Fokus der breiten Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung hatte seinerzeit die berüchtigte Steuer CD von einem Informanten erworben, welcher die Daten wohl auf illegalem Weg erlangt hatte. Dieser Ankauf und die Nutzung durch die Bundesregierung führte in der Folge zu diplomatischen Spannungen zwischen Deutschland und Liechtenstein.

Seit dem hat sich im Fürstentum einiges geändert. Aufgrund einer erhöhten Kooperationsbereitschaft des Fürstentums und eines Wandels des Systems hin zu einer Weissgeldstrategie wurde dieses im Frühjahr 2009 von der Schwarzliste der unkooperativen Staaten der OECD entfernt.

Ein Ranking der „Financial Secrecy Index List“ hat  im November 2013 Liechtenstein jedoch als Nummer 33 auf einer Liste von 82 Ländern mit den am „wenigsten transparenten Finanzsystemen“ gelistet.

Der Ruf Liechtensteins als Steueroase dürfte sich nach wie vor in einem Wandlungsprozess befinden. Insgesamt ist Liechtenstein in diesem Wandlungsprozess dem „großen“ Nachbar Schweiz aber derzeit wohl einem Schritt voraus.

Die Neuaufstellung

Im Zuge der Steueraffäre war und ist das Fürstentum äußerst bestrebt die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins and Finanz- und Investitionsstandort zu erhalten. Eine umfassende Steuerreform wurde in Zuge dessen im Jahre 2011 erlassen.

Unter dieser neuen Steuergesetzgebung unterliegen Unternehmen nunmehr einer niedrigen Pauschalbesteuerung von 12,5 %. Ausgenommen hiervon sind die reinen Vermögensverwaltungen.  Diese bezahlen nur die Mindestertragssteuer von 1200 Schweizer Franken pro Jahr.

Unser Ausblick

Der Umbruch und die permanente Bewegung im Fürstentum ist offensichtlich. Eines ist jedoch auf jeden Fall nicht von den aktuellen Entwicklungen betroffen: die hervorragende Infrastruktur Liechtensteins mit seinen kurzen Wegen innerhalb Europas und der absoluten Nähe zur Schweiz. Die Bemühungen des Fürstentums hin zu mehr Transparenz und das offene Ohr für die Belange anderer Staaten dürften sich auch positiv auf einen wesentlichen immateriellen Wert ihres zukünftigen Unternehmen in Liechtenstein auswirken: das Image einer liechtensteinischen Unternehmung!

Sofern Sie sich eingehender mit dem Standort Liechtenstein oder anderen Offshore-Standorten beschäftigen möchten, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich!

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Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Mit den  Bahamas verbindet man in erster Linie wohl das Bild von einsamen, sandigen und flachen Traumstränden. Der Inselstaat südlich von der Küste Miamis (nur knapp 30 Flugminuten) gelegen besteht aus sagenhaften 700 Inseln, von denen allerdings nur ca. 30 bewohnt sind. Für den Traumurlaub lassen die Bahamas als Urlaubsmekka sicherlich keinerlei Wünsche offen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen für den geneigten Unternehmer oder Investor aus?

Einige Fakten zum Inselstaat

Aufgrund des geschichtlichen Einflusses des Vereinigten Königreichs ist die Amtssprache auf den Bahamas, trotzt der Unabhängigkeit von Großbritannien  im Jahre 1973, Englisch. Die Bevölkerung beläuft sich auf ca. 360.000 Einwohner und das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner liegt bei etwa 20.000 US Dollar. Die Hauptstadt Nassau mit Ihren 200.000 Einwohnern ist gleichzeitig die größte Stadt des Inselstaats.

Die Bahamas International Business Company („IBC“)

Um den internationalen Wirtschaftssektor anzukurbeln haben die Bahamas bereits im Jahre 1990 das International Business Company Gesetz  (aktualisiert u.a. im Jahre 2004 und 2011) verabschiedet. Diese Gesellschaftsform ermöglicht Offshore-Unternehmen die Verwaltung und den Schutz von Vermögenswerten.

Eine Bahamas IBC kann dem Unternehmensinhaber globale Geschäftstätigkeit bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre und Wahrung der Anonymität ermöglichen. Auch die steuerlichen Vorteile können erheblich ins Gewicht fallen. Die Unternehmensgründung einer Bahamas IBC kann zur vollständigen Bahamas Steuer- und Devisenbefreiung für Eigentümer und Gesellschafter für unglaubliche 20 Jahre führen.

Eine IBC muss über mindestens einen Geschäftsführer („Director”) verfügen. Der Geschäftsführer kann eine natürliche oder juristische Person jeglicher Nationalität sein. Ein Aufenthalt in den Bahamas ist insoweit nicht erforderlich.

Das IBC Gesetz regelt nichts Spezifisches hinsichtlich des Erfordernisses eines  sogenannten „Company Secretary“. Jedoch entspricht es durchaus der gängigen Praxis einen solchen zur Unterschriftsleistung vor Ort zu bestellen.

Grundsätzlich werden zwei Unterzeichner als Gesellschafter gefordert. Die Anteile können jedoch auf eine einzige Person übertragen werden. Ein Gesellschafterregister muss insoweit am Gesellschaftssitz unterhalten werden. Dieses ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.

Das genehmigte Stammkapital beträgt regelmäßig 50.000 US Dollar und wird in 50.000 Anteile zu je 1.00 US Dollar unterteilt.

Eine Kurzübersicht über mögliche und potentielle Vorzüge einer Gründung auf den Bahamas

– Ein Höchstmaß an Anonymität

– Keine Körperschaftssteuer

– Keine Einkommensbesteuerung

– Beschränkte Veröffentlichung von Gesellschafterinformationen

– Keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

– Niedrige jährliche Gebühren (ab ca. US$ 350,00)

Ausblick für Ihre Unternehmensplanung

Sofern Sie oder Ihr Unternehmen eine Offshore-Unternehmung mit einem Höchstmaß an Anonymität planen, sollten Sie sich mit den Einzelheiten und weiteren Rahmenbedingungen der Bahamas weiter auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen.

Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

1) Wo kann man Offshore-Firmen gründen?

Es lassen sich derzeit etwas über 60 Länder weltweit als Offshore-Firmengründungsorte bezeichnen. Dazu gehören Offshore-Standorte, die Offshore-Shore  Unternehmen und nicht-örtlich tätigen Unternehmen Steuerfreiheit gewähren (z.B. Panama, die Seychellen und Belize) und solche Offshore-Standorte die mit niedriger Besteuerung locken (z.B. die Schweiz, Zypern, Malta etc.). Ein Offshore-Standort muss nicht, wie der englische Name (Offshore: vor der Küste gelegen) eigentlich suggeriert, zwingend auf einer abgelegenen Insel befinden. Allerdings sind tatsächlich viele Offshore-Standorte auf vielen kleineren Inseln und dabei vor allem in ehemaligen britischen Kolonien gelegen.

2) Was zeichnet einen Offshore-Standort aus? Gibt es eine Definition?

Eine zwingende Definition für einen Offshore-Standort gibt es per-se nicht. Vielmehr weisen die meisten Offshore-Länder durchaus unterschiedlichen Merkmale und Charakteristika auf. Grob zusammengefasst kann man Offshore-Länder aber in zwei Kategorien unterteilen:

1) Niedrig Steuer Offshore-Standorte

2) Steuerbefreiung für Offshore-Unternehmen

Niedrig Steuerstandorte sind z.B. Offshore-Standorte innerhalb Europas, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Zypern oder auch Irland. Der zweiten Kategorie gehören regelmäßig die etwas „exotischeren“ Standorte der Karibik und Zentralamerikas (z.B. Nevis, Belize, Panama, die Cayman Islands, die British Virgin Islands etc.) an.  In den USA lassen sich in manchen Bundesstaaten auch Hybridformen zwischen den beiden Kategorien finden.

Der kleinste gemeinsame Nenner für alle Offshore-Standorte ist jedoch stets die Ermöglichung von Steuervorteilen.

3) Weitere Merkmale von Offshore-Standorten

Weitere Merkmale die oftmals die Anreize für eine Offshore-Unternehmensansiedlung darstellen sind:

ein weitreichendes Bankgeheimnis, welches durch entsprechende gesetzliche Regelungen des Offshore-Landes abgesichert wird

–  Anonymitätsregelungen, die eine nach Außen hin weitreichende anonyme Geschäftstätigkeit ermöglichen

– Möglichkeit der Treuhänder-Vertretung der Offshore-Gesellschaft vor Ort

– keine oder minimale Veröffentlichungspflichten der Gesellschafts- und Geschäftsunterlagen

– zügiger und kosteneffizienter Gründungsvorgang

– minimal Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht

4) Was für eine tatsächliche Unternehmensgründung wichtig ist!

Die folgenden Fragen sollten Sie, neben der stets gebotenen Rechts- und Steuerberatung, möglichst früh klären:

– Inwieweit gilt tatsächlich Steuerfreit?

– Wie hoch sind Verwaltungs- und Lizenzgebühren?

– Was sind die Anforderungen an das Mindestkapital?

– Gibt es Branchenbeschränkungen, die für meinen Geschäftsbereich relevant sind?

– Wie konkret ist der Vermögensschutz vor Ort geregelt?

– Ist der potentielle Offshore-Standort hinreichend politisch stabil?

– Wie hoch sind die Gründungskosten und wie schnell wird die Gesellschaft eingetragen?

– Ist für bestimmte Geschäftstätigkeiten eine Anwesenheit vor Ort erforderlich?

Diese Fragen sind lediglich einige wenige Themen, die vor Gründung und Wahl des Offshore-Standorts, hinreichend erörtert werden sollten.

Lassen Sie sich beraten! Wir helfen gerne. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

 

Gibraltar: Einer der ältesten Europäischen Offshore-Standorte im Überblick

Gibraltar: Einer der ältesten Europäischen Offshore-Standorte im Überblick

Gibraltar, das britische Überseegebiet am südlichen Zipfel der iberischen Halbinsel, wirbt seit alters her mit dem Wahlspruch „Für keinen Feind eroberbar“. Dieser Wahlspruch ist aber wohl eher vom historischen Kontext und der militärisch strategisch wichtigen Lage Gibraltars zu verstehen. Das aktuelle Gibraltar zeigt sich im wirtschaftlichen Verkehr gegenüber ausländischen Unternehmehern und Investoren außerordentlich aufgeschlossen. Die vorhandene Infrastruktur für Unternehmungen dürfte als ausgezeichnet bezeichnet werden.

Das Offshore-Finanzwesen Gibraltars trägt wesentlich zum Bruttoinlandsprodukt Gibraltars bei.

Gibraltar – die Rahmenbedingungen

Gibraltar verfügt über gerade einmal 30.000 Einwohner. Die offizielle Amtssprache ist Englisch, wobei die meisten Einwohner zudem auch fließend Spanisch beherrschen. Die Währung ist das Gibraltar Pfund, welches 1:1 an das Britische Pfund gekoppelt ist. Vor diesem Hintergrund wird das Britische Pfund, im Gegensatz zum Euro, oftmals als gängiges Zahlungsmittel in Gibraltar akzeptiert.  Das Rechtssystem beruht ebenfalls größtenteils auf dem britischen Common Law System, ist jedoch durch nationale Verordnungen differenziert. Gibraltar ist zudem das einzige britische Offshore-Zentrum, welches Mitglied der Europäischen Union ist.

Einige Anreize Gibraltars als Offshore-Unternehmensstandort

  • Kosteneffizienz und steuerliche Anreize für Offshore-Investoren
  • Hervorragende Reputation, stabile politische Verhältnisse und Sonderstatus innerhalb der EU
  • Günstiger Steuerstatus für Offshore-Banken
  • Ausgezeichnete Infrastruktur und Kommunikationsstruktur

Das Offshore Steuersystem in Gibraltar

Die Besteuerung des lokalen Geschäftsverkehrs innerhalb Gibraltars ist relativ hoch. Anders sieht es jedoch bei der Besteuerung von Offshore-Unternehmungen aus. Hier besteht eine äußerst niedrige Besteuerung. Einige Fachleute vertreten insoweit die Auffassung, das Gibraltar insoweit der günstigste Europäische Offshore-Standort ist. Gibraltar unterliegt den meisten Finanzregulierungen der EU, es bestehen jedoch Ausnahmen. Offshore-Unternehmungen können von Kapitalertragssteuern und Schenkungssteuern befreit sein. Die wesentliche Besteuerung ist insoweit die Einkommensbesteuerung, welche vergleichbar mit dem System in Großbritannien ist.

Um die steuerlichen Vorzüge einer Offshore-Gesellschaft in Gibraltar zu erlangen, ist es wichtig von vornherein, die richtige Gesellschaftsform zu wählen. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich frühzeitig über die sogenannte „Exempted Company“ informieren.

Die aktuelle Entwicklung und Ausblick

Gibraltar ist aktuell sehr bemüht seinen Ruf als Europäischer Offshore Standort weiter auszubauen. Einige Fachleute sehen Gibraltar derzeit als „den aufsteigenden Stern“ der Offshore-Standorte.

Der wirtschaftliche Erfolg einer Gründung in Gibraltar wird im Wesentlichen von einer optimalen Vorbereitung, Planung sowie fachmännischer Beratung abhängen.

Sind Sie an weiteren Informationen zu Gibraltar als Offshore-Standort interessiert oder planen eine Gründung bereits konkreter? Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Wir helfen Ihnen gerne.