Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Ein neuer Stern am Offshore Himmel: Barbados

Barbados, die faszinierende Karibikinsel in den Kleinen Antillen, entwickelt sich aktuell zu einem begehrten Standort für Offshore-Firmengründungen und Investitionen.

Traditionell ist die Wirtschaft von Barbados seit jeher eher für den Zuckerrohranbau sowie seit einigen Jahrzehnten für den Tourismus bekannt. Der Informationssektor und der Standort als Offshore-Investitionsort ist von der örtlichen Regierung jedoch bereits seit den 90er Jahren stetig vorangetrieben worden, so dass diese Wirtschaftssektoren zunehmend mehr Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung genommen haben.

Einige Fakten rund um Barbados

Laut dem International Monetary Fund 2013, ist Barbados, gemessen am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, das 51. Reichste Land der Erde. Das Rechtssystem, obwohl weitgehend verselbständigt, beruht auf den Prinzipen des Britischen Common Law und auch die Amtssprache auf Barbados ist Englisch. Ein sicherlich nie zu unterschätzender Faktor für potentielle Firmengründung. Traditionell starke Handelspartner sind die USA, Kannada und Großbritannien. Im Jahr 2009 hat Barbados zudem einen Vertrag mit der EU geschlossen, wonach diese Barbados mit einem Programm von € 10 Millionen bei der Modernisierung des internationalen Geschäfts- und Finanzdienstleistungssektor unterstützt. Barbados, mit seinen circa 280.000 Einwohnern, verfügt zudem über den drittgrößten Aktienhandel in der Karibik. Die Alphabetisierungsrate des Landes liegt bei nahezu 100%.

Die Barbados International Business Company

Für internationale und ausländische Unternehmen kommt bei einer Unternehmensgründung auf Barbados insbesondere die International Business Company (kurz „IBC“) in Betracht. Zu Beachten ist, dass die IBC nicht innerhalb Barbados Handel betreiben darf und zudem auch keine Immobilien im Eigentum halten kann. Sofern ein ausländischer (also nicht englischer Name) als Firmenname gewählt wird, ist ggf. eine beglaubigte Übersetzung dieser Firmierung notwendig. Auch für entsprechende Wahrung der Anonymität ist gesorgt: Die Namen der Gesellschafter und Begünstigten sind nach der Registrierung nicht öffentlich zugänglich. Zur Gründung der IBC ist ein Direktor („Director“), der sowohl eine natürliche als auch juristische Person sein kann, ausreichend. Zudem ist ein örtlicher Vertreter („Local Secretary“) zu bestellen.

Vorteile der Besteuerung

Der große Vorzug der IBC Gründung auf Barbados ist, wie dem Wesen der Offshore-Gründung im Prinzip ja immanent, die erheblichen Steuererleichterungen. Gewinne von über 30 Millionen Barbados Dollar können mitunter mit einer niedrigen Rate von lediglich 1% besteuert werden. Auch können Steuern für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen vermieden werden, sofern der Transfer zwischen nicht in Barbados ansässigen Personen oder zwischen IBC Gesellschaften stattfindet.

Unsere Beurteilung

Die Bestrebungen und Bemühungen Barbados sich als Offshore-Standort weiter zu etablieren sind kaum zu übersehen und der Standort kann eine echte Alternative für Ihre Planung sein. Bei näheren Fragen hierzu, helfen wir Ihnen gerne!

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Offshore Standorte Weltweit: Eine Übersicht falls es doch einmal auf die geographische Lage ankommen sollte.

Offshore Standorte Weltweit: Eine Übersicht falls es doch einmal auf die geographische Lage ankommen sollte.

Offshore Standorte finden gründungs- und investitionsfreudige Unternehmer und Investoren rund um den Globus. Bei vielen Offshore-Firmengründungen spielt die geographische Lage eigentlich nur eine sekundäre Rolle; die Hauptrolle nimmt in der Regel das Ausmaß der potentiellen Steuererleichterungen sowie das gewährte Maß an Anonymität.

Was aber falls es aber doch einmal entscheidend auf die geographische Lage ankommen sollte?

Wir haben einmal die folgende, und in keiner Weise abschließende Übersicht zusammengestellt.

Die Karibik

Traditionell fällt einem in der Regel zunächst die Karibik als geographische Region mit einer Vielzahl von möglichen Offshore Standorten ein.

Hierzu gehören unter anderem:

– die Bahamas.  Die Inselgruppe überzeugt durch Lage zwischen Florida und Kuba sowie mit den damit einhergehenden erstklassigen Flugverbindungen.

Barbados. Der Offshore-Standort Barbados überzeugt durch eine hervorragende Infrastruktur sowie ein gutes Telekommunikationsnetz. Die Regierung von Barbados ist äußerst pro-Business eingestellt.

die Britischen Jungferninseln. Internationale Offshore-Gesellschaften lassen sich hier besonders schnell und effizient gründen.

Europa

Insbesondere soweit örtliche Nähe, kurze potentielle Reisewege sowie europäische Geschäftszeiten und Zeitzonen eine Rolle bei Ihrer Planung stehen, sollten die europäische Offshore-Standorte nicht vernachlässigt werden.

Zu bedenken sind die Offshore-Gestaltungsmöglichkeiten in:

Luxemburg

Liechtenstein

Zypern

Isle of Man

Gibraltar

Jesey, und natürlich nicht zu vergessen,

die Schweiz.

Perspektivisch sollte man auch Lettland im Auge behalten. Hier zeichnen sich jüngste Gesetzgebungstrends ab, die das Land im Ergebnis relativ nah an zyprische Verhältnisse rücken könnte.

Mittelamerika

Etwas weniger bekannt klassischen Standorte der Karibik oder etwa die Schweiz und Liechtenstein in Europa, aber mitunter durchaus Offshore-Konkurrenzfähig sind die Gestaltungsmöglichkeiten in Mittelamerika.

– Belize. Südlich von Mexiko gelegen, gilt Belize also besonders aufstrebender Offshore-Standort. Internatiole Offshoreunternehmen können von sämtlichen örtlichen Steuern befreit werden und für bestimmte Industrien sind eigens Freizonen („Freezones“) eingerichtet worden.

– Panama. Auch Panama bietet hervorragende  Möglichkeiten zur Steuerersparnis.

Asien und Australien

In erster Linie ist hier natürlich an den klassischen Standort Hong Kong zu denken. Perspektivisch könnte man in Asien ein Auge auf die Präfektur Shannan in Tibet haben. Hier gibt es Bestrebungen der chinesischen Regierung erhebliche Steuererleichterungen zu implementieren.

Australien ist bislang noch nicht als Steuerparadies in Erscheinung getreten. Allerdings gibt es nun erste Anzeichen, dass die Region des Northern Territory die Körperschaftssteuer erheblich unterhalb des landesüblichen Durchschnitts einführen könnte, was die Gegend in die Dimension eines optimierten Steuerstandortes rücken könnte.

Unser Fazit

Neben den „üblichen Verdächtigen“ sollten Sie, sofern die geographische Lage tatsächlich eine Rolle spielt, die aktuellen weltweiten Entwicklungen im Blick behalten. Es tut sich momentan einiges.

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Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Offshore-Gründung im Herzen Europas: Liechtenstein!

Das Fürstentum Liechtenstein, eingebettet zwischen der Schweiz und Österreich, mit seinen gerademal 37.000 Einwohnern verfügt über mehr eingetragene Unternehmen als Einwohner. Und im Gegensatz zu anderen Offshore-Unternehmen lockt nicht nur die räumliche, sondern auch die sprachliche Nähe. Da Deutsch die alleinige Amtssprache ist, sind sämtliche Gründungsunterlagen auf Deutsch. Übersetzungskosten oder gar sprachliche Missverständnisse sind von vornherein ausgeschlossen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen in Liechtenstein aktuell aus? Spätestens seit 2008 genießt Liechtenstein einen etwas berüchtigten Ruf als Finanzstandort und Steueroase.

Stein des Anstoßes: Daten CD 2008

Die Liechtensteiner Steueraffäre geriet im  Februar 2008 aufgrund einer Durchsuchung beim damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, in den Fokus der breiten Öffentlichkeit.

Die Bundesregierung hatte seinerzeit die berüchtigte Steuer CD von einem Informanten erworben, welcher die Daten wohl auf illegalem Weg erlangt hatte. Dieser Ankauf und die Nutzung durch die Bundesregierung führte in der Folge zu diplomatischen Spannungen zwischen Deutschland und Liechtenstein.

Seit dem hat sich im Fürstentum einiges geändert. Aufgrund einer erhöhten Kooperationsbereitschaft des Fürstentums und eines Wandels des Systems hin zu einer Weissgeldstrategie wurde dieses im Frühjahr 2009 von der Schwarzliste der unkooperativen Staaten der OECD entfernt.

Ein Ranking der „Financial Secrecy Index List“ hat  im November 2013 Liechtenstein jedoch als Nummer 33 auf einer Liste von 82 Ländern mit den am „wenigsten transparenten Finanzsystemen“ gelistet.

Der Ruf Liechtensteins als Steueroase dürfte sich nach wie vor in einem Wandlungsprozess befinden. Insgesamt ist Liechtenstein in diesem Wandlungsprozess dem „großen“ Nachbar Schweiz aber derzeit wohl einem Schritt voraus.

Die Neuaufstellung

Im Zuge der Steueraffäre war und ist das Fürstentum äußerst bestrebt die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit Liechtensteins and Finanz- und Investitionsstandort zu erhalten. Eine umfassende Steuerreform wurde in Zuge dessen im Jahre 2011 erlassen.

Unter dieser neuen Steuergesetzgebung unterliegen Unternehmen nunmehr einer niedrigen Pauschalbesteuerung von 12,5 %. Ausgenommen hiervon sind die reinen Vermögensverwaltungen.  Diese bezahlen nur die Mindestertragssteuer von 1200 Schweizer Franken pro Jahr.

Unser Ausblick

Der Umbruch und die permanente Bewegung im Fürstentum ist offensichtlich. Eines ist jedoch auf jeden Fall nicht von den aktuellen Entwicklungen betroffen: die hervorragende Infrastruktur Liechtensteins mit seinen kurzen Wegen innerhalb Europas und der absoluten Nähe zur Schweiz. Die Bemühungen des Fürstentums hin zu mehr Transparenz und das offene Ohr für die Belange anderer Staaten dürften sich auch positiv auf einen wesentlichen immateriellen Wert ihres zukünftigen Unternehmen in Liechtenstein auswirken: das Image einer liechtensteinischen Unternehmung!

Sofern Sie sich eingehender mit dem Standort Liechtenstein oder anderen Offshore-Standorten beschäftigen möchten, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich!

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Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Offshore-Gründung unweit von Miami: Die Bahamas

Mit den  Bahamas verbindet man in erster Linie wohl das Bild von einsamen, sandigen und flachen Traumstränden. Der Inselstaat südlich von der Küste Miamis (nur knapp 30 Flugminuten) gelegen besteht aus sagenhaften 700 Inseln, von denen allerdings nur ca. 30 bewohnt sind. Für den Traumurlaub lassen die Bahamas als Urlaubsmekka sicherlich keinerlei Wünsche offen.

Wie aber sieht es mit den Rahmenbedingungen für den geneigten Unternehmer oder Investor aus?

Einige Fakten zum Inselstaat

Aufgrund des geschichtlichen Einflusses des Vereinigten Königreichs ist die Amtssprache auf den Bahamas, trotzt der Unabhängigkeit von Großbritannien  im Jahre 1973, Englisch. Die Bevölkerung beläuft sich auf ca. 360.000 Einwohner und das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner liegt bei etwa 20.000 US Dollar. Die Hauptstadt Nassau mit Ihren 200.000 Einwohnern ist gleichzeitig die größte Stadt des Inselstaats.

Die Bahamas International Business Company („IBC“)

Um den internationalen Wirtschaftssektor anzukurbeln haben die Bahamas bereits im Jahre 1990 das International Business Company Gesetz  (aktualisiert u.a. im Jahre 2004 und 2011) verabschiedet. Diese Gesellschaftsform ermöglicht Offshore-Unternehmen die Verwaltung und den Schutz von Vermögenswerten.

Eine Bahamas IBC kann dem Unternehmensinhaber globale Geschäftstätigkeit bei gleichzeitigem Schutz der Privatsphäre und Wahrung der Anonymität ermöglichen. Auch die steuerlichen Vorteile können erheblich ins Gewicht fallen. Die Unternehmensgründung einer Bahamas IBC kann zur vollständigen Bahamas Steuer- und Devisenbefreiung für Eigentümer und Gesellschafter für unglaubliche 20 Jahre führen.

Eine IBC muss über mindestens einen Geschäftsführer („Director”) verfügen. Der Geschäftsführer kann eine natürliche oder juristische Person jeglicher Nationalität sein. Ein Aufenthalt in den Bahamas ist insoweit nicht erforderlich.

Das IBC Gesetz regelt nichts Spezifisches hinsichtlich des Erfordernisses eines  sogenannten „Company Secretary“. Jedoch entspricht es durchaus der gängigen Praxis einen solchen zur Unterschriftsleistung vor Ort zu bestellen.

Grundsätzlich werden zwei Unterzeichner als Gesellschafter gefordert. Die Anteile können jedoch auf eine einzige Person übertragen werden. Ein Gesellschafterregister muss insoweit am Gesellschaftssitz unterhalten werden. Dieses ist jedoch nicht öffentlich zugänglich.

Das genehmigte Stammkapital beträgt regelmäßig 50.000 US Dollar und wird in 50.000 Anteile zu je 1.00 US Dollar unterteilt.

Eine Kurzübersicht über mögliche und potentielle Vorzüge einer Gründung auf den Bahamas

– Ein Höchstmaß an Anonymität

– Keine Körperschaftssteuer

– Keine Einkommensbesteuerung

– Beschränkte Veröffentlichung von Gesellschafterinformationen

– Keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

– Niedrige jährliche Gebühren (ab ca. US$ 350,00)

Ausblick für Ihre Unternehmensplanung

Sofern Sie oder Ihr Unternehmen eine Offshore-Unternehmung mit einem Höchstmaß an Anonymität planen, sollten Sie sich mit den Einzelheiten und weiteren Rahmenbedingungen der Bahamas weiter auseinandersetzen und sich fachmännisch beraten lassen.

Sie können uns jederzeit gerne kontaktieren! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

Die Basics: Was Sie schon immer über Offshore-Firmengründungen wissen wollten!

1) Wo kann man Offshore-Firmen gründen?

Es lassen sich derzeit etwas über 60 Länder weltweit als Offshore-Firmengründungsorte bezeichnen. Dazu gehören Offshore-Standorte, die Offshore-Shore  Unternehmen und nicht-örtlich tätigen Unternehmen Steuerfreiheit gewähren (z.B. Panama, die Seychellen und Belize) und solche Offshore-Standorte die mit niedriger Besteuerung locken (z.B. die Schweiz, Zypern, Malta etc.). Ein Offshore-Standort muss nicht, wie der englische Name (Offshore: vor der Küste gelegen) eigentlich suggeriert, zwingend auf einer abgelegenen Insel befinden. Allerdings sind tatsächlich viele Offshore-Standorte auf vielen kleineren Inseln und dabei vor allem in ehemaligen britischen Kolonien gelegen.

2) Was zeichnet einen Offshore-Standort aus? Gibt es eine Definition?

Eine zwingende Definition für einen Offshore-Standort gibt es per-se nicht. Vielmehr weisen die meisten Offshore-Länder durchaus unterschiedlichen Merkmale und Charakteristika auf. Grob zusammengefasst kann man Offshore-Länder aber in zwei Kategorien unterteilen:

1) Niedrig Steuer Offshore-Standorte

2) Steuerbefreiung für Offshore-Unternehmen

Niedrig Steuerstandorte sind z.B. Offshore-Standorte innerhalb Europas, wie z.B. die Schweiz, Liechtenstein, Zypern oder auch Irland. Der zweiten Kategorie gehören regelmäßig die etwas „exotischeren“ Standorte der Karibik und Zentralamerikas (z.B. Nevis, Belize, Panama, die Cayman Islands, die British Virgin Islands etc.) an.  In den USA lassen sich in manchen Bundesstaaten auch Hybridformen zwischen den beiden Kategorien finden.

Der kleinste gemeinsame Nenner für alle Offshore-Standorte ist jedoch stets die Ermöglichung von Steuervorteilen.

3) Weitere Merkmale von Offshore-Standorten

Weitere Merkmale die oftmals die Anreize für eine Offshore-Unternehmensansiedlung darstellen sind:

ein weitreichendes Bankgeheimnis, welches durch entsprechende gesetzliche Regelungen des Offshore-Landes abgesichert wird

–  Anonymitätsregelungen, die eine nach Außen hin weitreichende anonyme Geschäftstätigkeit ermöglichen

– Möglichkeit der Treuhänder-Vertretung der Offshore-Gesellschaft vor Ort

– keine oder minimale Veröffentlichungspflichten der Gesellschafts- und Geschäftsunterlagen

– zügiger und kosteneffizienter Gründungsvorgang

– minimal Finanzmarktregulierung und Finanzmarktaufsicht

4) Was für eine tatsächliche Unternehmensgründung wichtig ist!

Die folgenden Fragen sollten Sie, neben der stets gebotenen Rechts- und Steuerberatung, möglichst früh klären:

– Inwieweit gilt tatsächlich Steuerfreit?

– Wie hoch sind Verwaltungs- und Lizenzgebühren?

– Was sind die Anforderungen an das Mindestkapital?

– Gibt es Branchenbeschränkungen, die für meinen Geschäftsbereich relevant sind?

– Wie konkret ist der Vermögensschutz vor Ort geregelt?

– Ist der potentielle Offshore-Standort hinreichend politisch stabil?

– Wie hoch sind die Gründungskosten und wie schnell wird die Gesellschaft eingetragen?

– Ist für bestimmte Geschäftstätigkeiten eine Anwesenheit vor Ort erforderlich?

Diese Fragen sind lediglich einige wenige Themen, die vor Gründung und Wahl des Offshore-Standorts, hinreichend erörtert werden sollten.

Lassen Sie sich beraten! Wir helfen gerne. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

 

Gibraltar: Einer der ältesten Europäischen Offshore-Standorte im Überblick

Gibraltar: Einer der ältesten Europäischen Offshore-Standorte im Überblick

Gibraltar, das britische Überseegebiet am südlichen Zipfel der iberischen Halbinsel, wirbt seit alters her mit dem Wahlspruch „Für keinen Feind eroberbar“. Dieser Wahlspruch ist aber wohl eher vom historischen Kontext und der militärisch strategisch wichtigen Lage Gibraltars zu verstehen. Das aktuelle Gibraltar zeigt sich im wirtschaftlichen Verkehr gegenüber ausländischen Unternehmehern und Investoren außerordentlich aufgeschlossen. Die vorhandene Infrastruktur für Unternehmungen dürfte als ausgezeichnet bezeichnet werden.

Das Offshore-Finanzwesen Gibraltars trägt wesentlich zum Bruttoinlandsprodukt Gibraltars bei.

Gibraltar – die Rahmenbedingungen

Gibraltar verfügt über gerade einmal 30.000 Einwohner. Die offizielle Amtssprache ist Englisch, wobei die meisten Einwohner zudem auch fließend Spanisch beherrschen. Die Währung ist das Gibraltar Pfund, welches 1:1 an das Britische Pfund gekoppelt ist. Vor diesem Hintergrund wird das Britische Pfund, im Gegensatz zum Euro, oftmals als gängiges Zahlungsmittel in Gibraltar akzeptiert.  Das Rechtssystem beruht ebenfalls größtenteils auf dem britischen Common Law System, ist jedoch durch nationale Verordnungen differenziert. Gibraltar ist zudem das einzige britische Offshore-Zentrum, welches Mitglied der Europäischen Union ist.

Einige Anreize Gibraltars als Offshore-Unternehmensstandort

  • Kosteneffizienz und steuerliche Anreize für Offshore-Investoren
  • Hervorragende Reputation, stabile politische Verhältnisse und Sonderstatus innerhalb der EU
  • Günstiger Steuerstatus für Offshore-Banken
  • Ausgezeichnete Infrastruktur und Kommunikationsstruktur

Das Offshore Steuersystem in Gibraltar

Die Besteuerung des lokalen Geschäftsverkehrs innerhalb Gibraltars ist relativ hoch. Anders sieht es jedoch bei der Besteuerung von Offshore-Unternehmungen aus. Hier besteht eine äußerst niedrige Besteuerung. Einige Fachleute vertreten insoweit die Auffassung, das Gibraltar insoweit der günstigste Europäische Offshore-Standort ist. Gibraltar unterliegt den meisten Finanzregulierungen der EU, es bestehen jedoch Ausnahmen. Offshore-Unternehmungen können von Kapitalertragssteuern und Schenkungssteuern befreit sein. Die wesentliche Besteuerung ist insoweit die Einkommensbesteuerung, welche vergleichbar mit dem System in Großbritannien ist.

Um die steuerlichen Vorzüge einer Offshore-Gesellschaft in Gibraltar zu erlangen, ist es wichtig von vornherein, die richtige Gesellschaftsform zu wählen. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich frühzeitig über die sogenannte „Exempted Company“ informieren.

Die aktuelle Entwicklung und Ausblick

Gibraltar ist aktuell sehr bemüht seinen Ruf als Europäischer Offshore Standort weiter auszubauen. Einige Fachleute sehen Gibraltar derzeit als „den aufsteigenden Stern“ der Offshore-Standorte.

Der wirtschaftliche Erfolg einer Gründung in Gibraltar wird im Wesentlichen von einer optimalen Vorbereitung, Planung sowie fachmännischer Beratung abhängen.

Sind Sie an weiteren Informationen zu Gibraltar als Offshore-Standort interessiert oder planen eine Gründung bereits konkreter? Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Wir helfen Ihnen gerne.

St. Kitts and Nevis: Offshore Gründung in der Karibik:

St. Kitts and Nevis Offshore Gründung in der Karibik

Bereits im Jahre 1493 entdeckte Christopher Columbus die beiden wundervollen Inseln mit Ihren Traumstränden auf den Kleinen Antillen. Mitten in dieser paradiesischen Umgebung kann der geneigte Offshore-Gründer unter Umständen die richtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden. Während sich St. Kitts traditionell eher auf den Tourismussektor konzentriert, liegt der Fokus in Nevis auf dem Offshore Vermögensschutz. Da der Inselstaat ehemals Teil des British Empire war, ist die Amtssprache Englisch und das Rechtssystem entstammt dem englischen Recht. Die offizielle Währung in St. Kitts and Nevis ist der ostkaribische Dollar, wobei der US Dollar als Zweitwährung weitgehend anerkannt ist.

Die Nevis International Business Company and Nevis Limited Liability Company

Der Offshore Standort Nevis wird gesellschaftsrechtlich getrennt von der Jurisdiktion St. Kitts  behandelt. Als gängige Gesellschaftsformen für Gründer aus Übersee gelten die Nevis International Business Company („IBC“) und die Nevis Limited Liability Company („LLC“). Die steuerlichen Vorteile der Nevis IBC oder der Nevis LLC können erheblich sein:

Sofern Gewinne und Erträge durch Geschäfte und Geschäftsaktivitäten außerhalb von Nevis generiert werden, können diese von allen örtlichen Steuern, einschließlich Einkommensteuer und Gewinnertragssteuern befreit sein.

Privatsphäre und Anonymität und Rechtsverfolgung in Nevis

Nevis bietet zudem ein absolutes Höchstmaß an Anonymität, Privatsphäre und Vermögensschutz. Gesellschafter, Vorteilsempfänger und Geschäftsführer werden für die Regierung von Nevis nicht zugänglich eintragen und sind für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Die Veröffentlichung von jährlichen Geschäftsberichten ist ebenfalls nicht erforderlich.

Auch die Rechtsverfolgung gegenüber in Nevis eingetragenen IBC oder LLC ist nicht gerade unkompliziert. Sofern ein Gläubiger einer Nevis IBC oder LLC versucht diese oder Ihre Eigentümer zu verklagen, muss dieser Gläubiger zunächst eine nicht-erstattungsfähige Kaution von USD 25.000 erbringen und einen in Nevis zugelassenen Anwalt mit der Rechtsverfolgung beauftragen.

Weitere Vorzüge einer Offshore-Gründung in Nevis

  • Stabile politische Verhältnisse und eine beständige Volkswirtschaft
  • Gut entwickelte Infrastruktur und Struktur im Finanzindustriedienstleistungssektor
  • Gute Flugverbindungen nach Nordamerika und Europa (Direktflüge z.B. nach Miami, New York und London)
  • Herausragendes Telekommunikationssystem
  • Keine Devisenbeschränkungen
  • Staatsbürgerschaftsmöglichkeiten für Investoren (Stichwort Citizenship Act 1984)
  • Gesellschafterversammlungen können weltweit durchgeführt werden. Eine Anreise nach Nevis ist insoweit also entbehrlich

Ausblick

Eine Gründung in Nevis kann durchaus eine echte Alternative zu den „klassischen“ Offshore-Standorten sein. Gerade für Unternehmungen, die ein Höchstmaß an Anonymität anstreben, sollten sich näher über die Gründung auf dem karibischen Inselstaat informieren.

Besteuerungsabkommen mit anderen Nationen hat Nevis übrigens nicht abgeschlossen. Ein Austausch bzw. eine Weitergabe von steuerlichen Informationen erfolgt durch die Regierung von Nevis somit nicht.

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Offshore Gründung in Zentralamerika: Was für Belize sprechen kann

Offshore Gründung in Zentralamerika: Was für Belize sprechen kann

Auch bei Gründung im Offshore-Land Belize dürfte es dem Gründer einer Gesellschaft vor allem um Steuerreduzierung, Vermögensschutz und Vertraulichkeit gehen.

Eine gute Nachricht für alle diejenigen, die weder dem Spanischen noch dem Portugiesischem mächtig sind, hält Belize bereit:

Belize ist der einzige Offshore Standort in Zentralamerika, dessen Amtssprache Englisch ist. Dies allein dürfte hinsichtlich zu übersetzender Dokumente, Behördenkommunikation etc. bereits ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen lateinamerikanischen Offshore-Standorten sein.

Die Rahmenbedingungen in Belize

Auch ansonsten zählt Belize mit seinen gerademal 335.000 Einwohnern zu den „klassischen“ Offshore-Standorten.  Der Direktflug von Miami dauert gerade einmal 2 Stunden.  Als unabhängiges Mitglied des Britischen Commonwealth basiert das Rechtssystem auf dem englischem Common Law System. Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden. Als Standardwährung wird vor allem auf den US Dollar gesetzt.

Die gängige Offshore-Gesellschaftsform

Die sogenannte International Business Company (kurz: „IBC“) ist die gängige Gesellschaftsform für ausländische Offshore Investoren und Firmengründer und wird vom  sogenannten International Business Companies Act (dem IBC Gesetz) von 1990, überarbeitet in 2000, geregelt. Eine IBC kann von Einzelpersonen oder einer Gruppe von Gründern gegründet werden. Eine IBC muss über einen Firmensitz in Belize verfügen und einen Registered Agent (also einen eingetragenen Vertreter) vor Ort haben. Zudem muss die IBC einen Direktor bestellen (dieser muss nicht unbedingt vor Ort ansässig sein). Der Direktor kann eine natürliche oder juristische Person sein. Gesellschafter und Direktor können ein und dieselbe Person sein.

Die Vorteile einer IBC Gründung in Belize

  • Steuerbefreiungen für Einkünfte der IBC
  • Steuerbefreiungen für Dividendenzahlungen der IBC
  • Gesellschafter- und Geschäftsführerversammlungen können in Drittländern stattfinden
  • Flexibilität

Unterlagen, Dokumente und Buchführung müssen nicht bei den Behörden eingereicht werden. Die Unterlagen sind somit nicht öffentlich zugänglich.

Eintragung kann innerhalb eines Tages erfolgen.

Einige Einschränkungen hinsichtlich der IBC

  • Eine IBC kann keine Geschäftstätigkeit mit Einwohnern von Belize aufnehmen
  • Eine IBC kann in Belize keine Immobilien erwerben
  • Geschäftstätigkeit als Bank oder Versicherungsunternehmen ist nicht möglich

Sonstige Fakten und Ausblick

Unternehmen mit genehmigtem Kapital von den standardmäßigen US $ 50.000 bezahlen eine jährliche Lizenzgebühr von  ca. US $ 300,00. Doppelbesteuerungsabkommen bestehen mit Belize allerdings nicht.

Offshore-Firmengründer sind in Belize grundsätzlich willkommen und die Regierung hat zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die entsprechenden Anreize zu setzen. Eine umfassende Planung und Informationseinholung sind vor einer mögliche Unternehmung jedoch dringend zu empfehlen.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!

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Offshore Firmengründung heute: Wie wäre es mit den Seychellen?

Offshore Firmengründung heute: Wie wäre es mit den Seychellen?

Die Republik der Seychellen im indischen Ozean

Die einzigartige Lage des Inselstaats der Seychellen mitten im indischen Ozean und seinen über 110 Inseln, macht die Seychellen zunächst einmal rein geographisch zu einem tatsächlichem „Offshore“ Standort für Ihr Unternehmen.

Ansonsten verbindet man aber mit dem Namen „Seychellen“  wohl primär einen exotischen Ferienort für den wohlverdienten Jahresurlaub. Aber was genau macht die Seychellen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten für eine Offshore-Firmengründung für Ihr Unternehmen interessant?

Das Rechtssystem und die Wirtschaftsgesetzgebung der Seychellen

Die Seychellen gehören zum British Commonwealth. Vor diesem Hintergrund basiert die Wirtschaftsgesetzgebung zum größten Teil auf dem englischen Common Law Recht.

Das maßgebliche Gesetz für die Seychellen als Offshore-Standort ist das Internationale Unternehmensgesetz („The international Business Companies Act“), wonach in den Seychellen registrierte Offshore-Unternehmen für Handels- und Investitionstätigkeiten steuerbefreit sind, solange Gewinne nicht unmittelbar auf den Seychellen selbst erwirtschaftet werden. Die Gesetzgebung ist dabei aufgrund von Bestrebungen der Regierung motiviert, anderweitige Wirtschaftszweige neben der Haupteinnahmequelle des Tourismus zu schaffen.

Der Prozess der Firmengründung selbst ist in den Seychellen optimal organisiert. Eine Gründung kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Ein Überblick über einige der möglichen Vorzüge einer Offshore Firma auf den Seychellen:

  • Es besteht keine Buchhaltungspflicht und keine Unterlageneinreichungspflicht
  • Jahres- oder Geschäftsberichte berichte müssen nicht eingereicht werden
  •  Es besteht die Möglichkeit Vorratsgesellschaften zu erwerben
  • Aktiengesellschaften: Wahl von Namens- oder Inhaberaktien
  • Keine Pflicht Mindestkapital einzuzahlen
  •  Keine Pflicht Aktionärsversammlungen durchzuführen
  •   Gründung erfordert unter Umständen nur einen Geschäftsführer und einen Geschäftsführer (idR können Gesellschafter und Geschäftsführer personenidentisch sein)
  • Geschäftsführer können jeglicher Nationalität sein
  • Günstige und stabile Verwaltungsgebühren hinsichtlich jährlicher Verwaltungskosten

Die Organisation vor Ort und die Gesellschaftsform der IBC

Für eine Gesellschaft auf den Seychellen benötigen Sie einen Firmensitz sowie einen ermächtigten Handlungsbevollmächtigten vor Ort. Die wohl am häufigsten gewählte Gesellschaftsform für eine Offshore-Firma auf den Seychellen ist die sogenannte „International Business Company“ (kurz: IBC).  Im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Offshore-Ländern ist die Gesellschaftsform der IBC auch Staatsbürgern der Seychellen möglich, solange die IBC keine Geschäftstätigkeit innerhalb der Seychellen entwickelt. Dieser Umstand ist von den Seychellen als Verteidigung gegen die von der OECD erhobenen Vorwürfe des sogenannten „ring fencing“, mit der Argumentation, dass keine Ungleichbehandlung zwischen ortsansässigen und nicht-ortsansässigen Personen gemacht wird.

Die aktuelle Entwicklung sollte diesbezüglich vor einer möglichen Gründung in den Seychellen jedenfalls genauestens verfolgt werden.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse an Offshore-Firmengründungen. Wir helfen gerne.

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Die Offshore Firmengründung in Panama

Die Offshore Firmengründung in Panama

Ihr Unternehmen interessiert sich für eine Offshore Firmengründung? Die Liste möglicher Länder für eine solche Offshore-Unternehmung ist lang. Belize, Virgin Island und vor allem Dubai sind hier geläufige Namen. Aus welchen Gründen aber ist eine Offshoregründung ggf. auch für Sie oder Ihr Unternehmen interessant?

Die möglichen Vorzüge Panamas

Panama mit seinen circa 3,4 Millionen Einwohnern kann durchaus als „das Finanzzentrum“ in Lateinamerika bezeichnet werden. Mit seinen liberalen Bankengesetzen dürfte Panama vor allem für Personen und Unternehmen interessant sein, die um ein Höchstmaß an Anonymität bemüht sind.

Zwar existiert ein öffentliches Firmenregister, in welchem grundsätzlich alle Gesellschafter einzutragen sind, jedoch besteht die Möglichkeit diesem durch Einschaltung eines Treuhandservices entgegenzuwirken.

Der Gründungsvorgang an sich erfordert im Vergleich zu anderen Offshore-Standorten etwas mehr Aufwand. Es werden für eine Gründung in Panama in der Regel drei Personen (die sogenannten „Officers“) benötigt. Auf der anderen Seite verfügt Panama über ein gutes Rechtssystem. Eine zu beachtende Besonderheit ist dabei, dass das Zivilrecht auf dem spanischen Recht basiert, das Gesellschaftsrecht hingegen lehnt sich an das Gesellschaftsrecht des US Bundesstaats Delaware an.

Die möglichen Vorzüge Panamas als Offshore-Standort sind vielfältig, wie die folgende Kurzübersicht zeigt:

  • ·         Geschäfte können global vorgenommen werden
  • ·         Keine Bilanzierungspflicht
  • ·         Keine Buchhaltungs- oder Belegaufbewahrungspflicht
  • ·         Möglichkeit der Haftungsbeschränkung mittels der Offshore-Firma
  • ·         Politische Stabilität

Auch die bei Offshoregründungen in der Regel avisierten Steuervorteile existieren in Panama. Es besteht keine Quellensteuer und Einnahmen, welche außerhalb Panamas  generiert werden, sind steuerfrei. Im Hinblick auf das Thema Unternehmensnachfolge gilt, dass keine Erbschafts- und Schenkungssteuern existieren.

Eine Variante: Die Panama Stiftung

Ein weiterer interessanter Aspekt in Panama ist die sogenannte Panama Stiftung. Bei der Form der Panamastiftung ist es möglich, Stifterrechte auszuüben und bereits zu Lebzeiten Alleinbegünstigter der Vermögenswerte zu sein. Zweitbegünstigte, wie z.B. Ehepartner oder Kindern, können benannt werden. Gesetzliche Vorschriften zur Namensveröffentlich bestehen insoweit nicht. Panama kann also nicht nur für Unternehmensgründungen, sondern auch für wohlhabende Privatpersonen, äußerst reizvoll sein.

Die Panama S.A.

Die Sociedad Anónima (Kurzform: S.A.) ist die Panamavariante einer Aktiengesellschaft. Es besteht dabei keine Mindestkapitalpflicht und es sind sowohl Inhaber- als auch Namensaktien möglich.

Zu beachten ist des Weiteren noch, dass keine Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama besteht.

Die Gestaltungsspielräume sind mitunter immens; erfordern auf der anderen Seite aber von vorherein eine kompetente und fachmännische Beratung, damit Ihr Vorhaben in Panama keinen Schiffbruch erleidet.

Lassen Sie uns wissen, in welchem Bereich Sie weitere Fragen haben! Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland