Die Firmengründung auf Zypern: warum sich eine Firmengründung auf der Insel lohnen kann

Die Firmengründung auf Zypern: warum sich eine Firmengründung auf der Insel lohnen kann

Die Zeiten des Offshore Staates Zypern sind längst vorbei. Zypern ist seit über 4 Jahren Vollmitglied der Europäischen Union, führt die Einheitswährung EURO und unterhält Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Vielzahl wirtschaftlich relevanter Staaten (z.B. Deutschland, USA, Frankreich, Russland). Da Zypern gleichzeitig Unternehmen Steuervorteile bietet, die in der EU ihresgleichen suchen, ist der Trend zur Unternehmensgründung auf Zypern leicht nachvollziehbar. Auf der einen Seite genießen Unternehmer die Rechtssicherheit der EU nebst der Niederlassungsfreiheit für EU Bürger. Auf der anderen Seite darf Zypern nach wie vor als Niedrigsteuerland der EU, mit erheblichen Möglichkeiten zur Steueroptimierung, bezeichnet werden.

Beispiele gefällig? Die Liste der potentiellen Vorteile ist lang: Auf Zypern unterliegen Dividendenzahlungen 0% Steuern und die Vererbung von Gesellschaftsanteilen kann steuerfrei erfolgen. Eine Gewerbesteuer existiert nicht.

Die Zypern Limited und die Zypern Holding

Gängige gesellschaftsrechtliche Gestaltungen für Firmengründungen auf Zypern sind die Gründung einer Zypern Limited oder einer Zypern Limited Holding. Sowohl die Zypern Limited als auch die Zypern Holding tragen die für den EU-Markt wichtige VAT Nummern.

Die Zypern Limited ist in ihrer grundsätzlichen Struktur durchaus mit der UK-Limited zu vergleichen. Die Haftung der Limited ist daher auf das Stammkapital begrenzt. Geschäftsführer und Gesellschafter werden – vergleichbar mit der deutschen GmbH – im zypriotischen Handelsregister eingetragen und veröffentlicht. Es besteht allerdings die Möglichkeit dem über entsprechende Treuhandkonstruktionen entgegenzuwirken.

Zypern als Sitz für Ihre Holding Gesellschaft ist vor dem Hintergrund interessant, dass insoweit das Holdingprivileg zur Anwendung kommt. Sofern eine Zypern Gesellschaft zum Beispiel eine deutsche GmbH besitzt und sich entschließt diese zu verkaufen, so fallen auf die diesbezüglichen Kapitalerträge in Zypern keine Steuern an. Ein weiterer Vorteil in diesem Zusammenhang ist, dass EU Mutter-Tochter Richtlinie zur Anwendung kommt. Dies ermöglicht Gestaltungsspielräume in der Durchreichung von Dividenden.

Der sogenannte lokale Direktor vor Ort

In der Planung der Unternehmensgründung auf Zypern sollten Sie auf jeden Fall beachten, dass die gestalterischen und etwaigen steuerlichen Vorteile in der Regel an den Betrieb des Unternehmens vor Ort auf Zypern geknüpft ist. Insofern kann der Einsatz und die Bestellung eines sogenannten lokalen Direktors in Betracht gezogen werden. Ein solcher dient sodann den zypriotischen Behörden als Ansprechpartner auf der Insel. In jedem Fall sollten Sie sich in diesem Zusammenhang eingehend fachmännisch rechtlich und steuerlich beraten lassen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen erste hilfreiche Ansatzpunkte für Ihre Unternehmensplanung auf Zypern geliefert zu haben. Zögern Sie bitte nicht, uns diesbezügliche weitere Fragen zu stellen.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

Das Wesen der Offshore Firmengründung: was Sie schon immer wissen wollten!

Das Wesen der Offshore Firmengründung: was Sie schon immer wissen wollten!

Immer wieder taucht der Begriff der „Offshore Firmengründung“ in den einschlägigen Wirtschaftsmedien und Fachmagazinen auf. Was aber ist eine solche Offshore Firmengründung überhaupt und was könnten die konkreten Vorteile für Sie als Firmengründer sein? Und was genau bedeutet eigentlich der Begriff „Offshore“?

Vereinfacht und zusammenfassend ausgedrückt versteht man unter Offshore solche Länder und Gebiete, welche kaum oder nur sehr geringe Besteuerungen für Unternehmen aufweisen (oftmals auch als „Steueroase“ bezeichnet).

Typische Offshore Länder sind z.B. Panama, Belize, die Seychellen und die British Virgin Islands.

Grundsätzlich ist eine Offshore Firma ein Unternehmen, das seine Umsätze nicht in dem Land erwirtschaftet, in welchem das Unternehmen gesellschaftsrechtlich registriert ist. Ein Beispiel hierfür ist ein Unternehmen, welches in Deutschland seine Dienstleistungen erbringt, aber gesellschaftsrechtlich z.B. in Belize registriert und eingetragen ist.

Motive und Beweggründe für die Offshore Firmengründung

Ein Hauptbeweggrund für eine Offshore Firmengründung ist in der Praxis der Wunsch nach einer möglichst geringen und optimierten Steuerbelastung. Diesbezüglich empfiehlt sich von vornherein aufgrund der Komplexität eine umfassende fachmännische Beratung, insbesondere durch Ihren Steuerberater und entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.

Ein weiterer möglicher Beweggrund zur Gründung eine Offshore Firma kann das Bestreben nach höchst möglicher Anonymität sein. So sind bei Offshore Firmen anonyme Vermögensverfügungen durchaus im Rahmen des Möglichen.  Ras al Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist ein gutes Beispiel eines jüngeren, aber dennoch sehr diskreten Offshore Staats.

Nicht zu vernachlässigen bei den Beweggründen für die Gründung einer Offshore Firma ist der Gesichtspunkt der Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten. In einigen Offshore Ländern bestehen insoweit überhaupt keine gesetzlichen Anforderungen; in anderen Ländern sind die Anforderungen minimal und nicht mit den bürokratischen Anforderungen, etwa in EU-Ländern, zu vergleichen.

Die Mindestanforderungen im Offshore Land

Oftmals taucht im Zusammenhang mit der Gründung einer Offshore Firma die Frage auf, welche Firmenstrukturen im eigentlichen Offshore Land zu unterhalten sind. In aller Regel wird von Offshore Staaten eine sogenannte minimale Präsenz vor Ort gefordert. In der Praxis wird dabei regelmäßig ein Firmensitz mit einem Registered Agent und einem Registered Office notwendig. Sofern die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Offshore Landes erfüllt werden, wird nach einiger Zeit ein sogenanntes „Certificate of Good Standing“ vom zuständigen Firmenregister des Offshore Landes ausgestellt. Dieses Dokument bestätigt, dass allen staatlichen Anforderungen nachgekommen wurde, die fälligen Abgaben geleistet wurden und sich Ihr Offshore Unternehmen insgesamt in einem „guten Zustand“ befindet.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland