Offshore in Europa: Die Isle of Man

Offshore in Europa: Die Isle of Man

Zwischen Irland und Schottland liegt mitten in der Irischen See die als Steueroase bekannte Isle of Man. Insbesondere Motorradfahrern dürfte die Insel aufgrund ihres berüchtigten Motorradrennens regelmäßig ein Begriff sein. Die Insel mit ihren knapp 85.000 Einwohnern und gehört politisch weder dem Vereinigten Königreich noch der Europäischen Union an. Vor diesem Hintergrund gilt die Insel im englischen Volksmund oftmals auch als „Versteck der Millionäre“.
Wie aber sehen die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für den geneigten Gründer konkret aus?

Das Steuersystem auf der Isle of Man

Die Isle of Man verfügt über ein Niedrigbesteuerungssystem. Eine Kapitalertragssteuer besteht ebenso wenig wie eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer. Die Körperschaftssteuer liegt bei 0% für beinahe alle Einnahmearten (10% können für Geschäftstätigkeiten im Bankgewerbe fällig werden).
Vor diesem Hintergrund verwundert es kaum, dass Offshore-Banking eine der Hauptsäulen der Volkswirtschaft der Isle of Man ist.
Die Einkommenssteuer liegt derzeit bei maximal 20% und wird überdies der Höhe nach auch auf einen Maximalbetrag von 115.000 britischen Pfund für Individuen und 230.000 britischen Pfund für gemeinsam veranlagte Ehepaare begrenzt.
Einkommen, welches aufgrund von Immobilienbesitz auf der Isle of Man resultiert, unterliegt einer Besteuerung von 10%.

Das Wirtschaftsrechtssystem der Isle of Man

Der Sonderstatuts der Isle of Man lässt sich auch anhand der Wirtschaftsgesetzgebung leicht erkennen. Für das Gesetz der Limited Liability Company (kurz „LLC“) von 1996 hat man sich an der Gesetzgebung des US Bundesstaats Wyoming orientiert, mit der Folge, dass eine auf der Isle of Man eingetragene LLC einer Hybridform mit Merkmalen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Partnerschaftsgesellschaft entspricht.
Die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsformen sind vielfältig und hängen oftmals von der konkreten Ortsansässigkeit ab. Hier empfiehlt sich bei näherem Interesse eine fachmännische Beratung durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.
Im Rahmen dieses Beitrags nun aber mal eine Kurzübersicht.
Mögliche Gesellschaftsformen auf der Isle of Man sind etwa:
– Company Limited by Guarantee
– Private Company Limited by Shares
– Public Company Limited by Shares
– General and Limited Partnerships
– Sole Proprietor and Trusts
Für Offshore-Unternehmungen und Tätigkeiten dürften vor allem die folgenden Gesellschaftsformen in Betracht kommen:
– Exempt Private Company
– International Company
-International Limited Partnership
– Limited Liability Company sowie die Form des Trusts (für sogenannte “non-residents”, also für nicht in der Isle of Man ortsansässige Unternehmungen).

Unser Ausblick

Allein unsere Kurzübersicht lässt erahnen, wie Vielfältig die gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf der Isle of Man sein können.
Falls Sie an weiteren Informationen interessiert sind, können Sie gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.

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Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Offshore-Gründung mitten im Pazifik: Die Cookinseln

Die Cookinseln, mit ihrer Hauptinsel Rarotonga, sind ein weiterer Offshore-Standort, der bislang noch nicht so sehr im Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestanden hat wie z.B. etwa die Cayman Inseln oder die britischen Jungferninseln.
Die Bevölkerung des Inselstaats, der von Deutschland erst im Jahre 2001 als unabhängiger Staat anerkannt wurde, beträgt gerade einmal knapp 20.000 Einwohner. Eine eigene Staatsangehörigkeit besteht für die Bevölkerung der Cookinseln allerdings nicht; vielmehr sind die Bürger Staatsangehörige von Neuseeland. Englisch ist neben Rarotonganisch offizielle Amtssprache.

Die Cookinseln als Offshore-Standort

Bemerkenswert hinsichtlich der Cookinseln als Offshore-Standort ist zunächst, dass die Finanz- und Steuergesetzgebung Anfang der 80er Jahre (Stichwort: „International Companies Act 1981-1982“) entscheidend von US Wirtschaftsanwälten mitentwickelt wurde. Dementsprechend haben sich die Cookinseln zu einem interessanten Offshore-Finanzplatz entwickelt.
Was aber genau macht den Anreiz für Offshore-Aktivitäten auf den Cookinseln genau aus?
Der Schwerpunkt der meisten bekannten Offshore-Standorte liegt regelmäßig auf der Steueroptimierung, Steuerreduzierung oder gar Vermeidung sämtlicher Besteuerung. Die Cookinseln haben sich jedoch nicht primär auf Setzen eines solchen Anreizes ausgerichtet. Der Schwerpunkt der Cookinseln liegt auf dem Vermögensschutzschutz (Stichwort „Asset Protection“). Durch Gründung eines „Asset Protection Trust“ auf den Cookinseln lässt sich ein sehr weitgehender Schutz des Vermögens vor Zugriff durch Gläubiger, Kreditgebern oder Anspruchsinhabern erreichen.
Im Allgemeinen erkennen die Cookinseln ausländische Urteile und Titel nicht an. Das bedeutet in der Praxis, dass etwaige Gläubiger tatsächlich vor Ort auf die Cook Inseln reisen müssen und Ihren Rechtsstreit dort anhängig machen und durchsetzen müssen.
Insbesondere für wohlhabende Amerikaner, die stets in der Furcht vor ausufernden Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüchen in der Heimat leben, haben daher den Trust der Cookinseln (Stichwort: „Wealth Preservation Trust“) als Mittel entdeckt, dem Zugriff ihrer nationalen Justiz zu entgehen.

Erweiterter Schutz der Privatsphäre

Ein öffentliches Eintragungsregister besteht für internationale Gesellschaften nicht und Informationen über solche, sind nur mit der Zustimmung der Gesellschaft selbst erhältlich. Das Register enthält zudem nur Namen und Anschriften der Geschäftsführer. Die Informationen hinsichtlich der Gesellschafter befinden sich ausschließlich an dem eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft. Strafen und Sanktionen für Verstöße gegen diese Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre fallen außerordentlich streng aus.

Unsere Einschätzung

Die Möglichkeiten des Vermögensschutzes anhand der Gründung eines Trusts auf den Cookinseln sind entsprechend der Intention der Regierung der Cookinseln äußerst weitgehend. Sofern ihre konkrete Situation oder Planung in diese Richtung laufen sollte, empfiehlt es sich durchaus einmal näher mit dem Wealth Preservation Trust und den Cookinseln auseinanderzusetzen.
Wir helfen Ihnen dabei gerne.

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