Das Wesen der Offshore Firmengründung: was Sie schon immer wissen wollten!

Das Wesen der Offshore Firmengründung: was Sie schon immer wissen wollten!

Immer wieder taucht der Begriff der „Offshore Firmengründung“ in den einschlägigen Wirtschaftsmedien und Fachmagazinen auf. Was aber ist eine solche Offshore Firmengründung überhaupt und was könnten die konkreten Vorteile für Sie als Firmengründer sein? Und was genau bedeutet eigentlich der Begriff „Offshore“?

Vereinfacht und zusammenfassend ausgedrückt versteht man unter Offshore solche Länder und Gebiete, welche kaum oder nur sehr geringe Besteuerungen für Unternehmen aufweisen (oftmals auch als „Steueroase“ bezeichnet).

Typische Offshore Länder sind z.B. Panama, Belize, die Seychellen und die British Virgin Islands.

Grundsätzlich ist eine Offshore Firma ein Unternehmen, das seine Umsätze nicht in dem Land erwirtschaftet, in welchem das Unternehmen gesellschaftsrechtlich registriert ist. Ein Beispiel hierfür ist ein Unternehmen, welches in Deutschland seine Dienstleistungen erbringt, aber gesellschaftsrechtlich z.B. in Belize registriert und eingetragen ist.

Motive und Beweggründe für die Offshore Firmengründung

Ein Hauptbeweggrund für eine Offshore Firmengründung ist in der Praxis der Wunsch nach einer möglichst geringen und optimierten Steuerbelastung. Diesbezüglich empfiehlt sich von vornherein aufgrund der Komplexität eine umfassende fachmännische Beratung, insbesondere durch Ihren Steuerberater und entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt.

Ein weiterer möglicher Beweggrund zur Gründung eine Offshore Firma kann das Bestreben nach höchst möglicher Anonymität sein. So sind bei Offshore Firmen anonyme Vermögensverfügungen durchaus im Rahmen des Möglichen.  Ras al Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist ein gutes Beispiel eines jüngeren, aber dennoch sehr diskreten Offshore Staats.

Nicht zu vernachlässigen bei den Beweggründen für die Gründung einer Offshore Firma ist der Gesichtspunkt der Buchhaltungs- und Bilanzierungspflichten. In einigen Offshore Ländern bestehen insoweit überhaupt keine gesetzlichen Anforderungen; in anderen Ländern sind die Anforderungen minimal und nicht mit den bürokratischen Anforderungen, etwa in EU-Ländern, zu vergleichen.

Die Mindestanforderungen im Offshore Land

Oftmals taucht im Zusammenhang mit der Gründung einer Offshore Firma die Frage auf, welche Firmenstrukturen im eigentlichen Offshore Land zu unterhalten sind. In aller Regel wird von Offshore Staaten eine sogenannte minimale Präsenz vor Ort gefordert. In der Praxis wird dabei regelmäßig ein Firmensitz mit einem Registered Agent und einem Registered Office notwendig. Sofern die gesellschaftsrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Offshore Landes erfüllt werden, wird nach einiger Zeit ein sogenanntes „Certificate of Good Standing“ vom zuständigen Firmenregister des Offshore Landes ausgestellt. Dieses Dokument bestätigt, dass allen staatlichen Anforderungen nachgekommen wurde, die fälligen Abgaben geleistet wurden und sich Ihr Offshore Unternehmen insgesamt in einem „guten Zustand“ befindet.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Seite: e|m|s – Firmengründung im Ausland

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